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Die fünf größten Nachteile und Kritikpunkte an der betrieblichen Altersvorsorge und wie Sie diese am besten ausgleichen.
Inhalt dieser SeiteÜberblick: Die größten Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Wofür wird die betriebliche Altersvorsorge kritisiert?
- Steuern und Sozialabgaben im Alter auf die Betriebsrente
Die Betriebsrente wird im Alter voll versteuert, jedoch zu einem oft niedrigeren Rentensteuersatz. Zusätzlich fallen auf die Auszahlung der Betriebsrente die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Privat Versicherte sind hiervon ausgenommen. - Weniger gesetzliche Rente durch Entgeltumwandlung
Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt, was zu geringeren Einzahlungen in die Sozialversicherung führt. Dies reduziert die spätere gesetzliche Rente und andere Sozialleistungen. - Vorsicht bei rein arbeitnehmerfinanzierter bAV
Eine rein arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge birgt Risiken, da der Arbeitgeber keine Zuschüsse gewährt. Seit 2019/2022 sind Unternehmen jedoch verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten. - Nachteile durch Jobwechsel
Bei einem Jobwechsel können Arbeitgeberzuschüsse zur bAV unter Umständen verfallen. Diese sind nur unter bestimmten Bedingungen mitnehmbar, wie einer Betriebszugehörigkeit von mehr als drei Jahren. - Eine bAV ist streng genommen nicht kündbar
Ein bAV-Vertrag kann nicht flexibel gekündigt oder verkauft werden. Er kann lediglich stillgelegt werden, und Auszahlungen sind nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Steuern und Sozialabgaben im Alter auf die Betriebsrente
Nachgelagerte Besteuerung
Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass im Alter die ausgezahlte Betriebsrente voll zu versteuern ist. Jedoch ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens. Dennoch muss genau gegengerechnet werden, ob sich demgegenüber die Einsparungen in der Einzahlungsphase lohnen.
Volle Krankenkassenbeiträge im Alter
Auf die betriebliche Altersvorsorge werden außerdem im Rentenalter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe fällig, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es mittlerweile einen Freibetrag in Höhe von aktuell 187,25 Euro, auf den keine Beiträge anfallen. Für privat Versicherte gilt dies im Übrigen nicht: Diese müssen im Alter keine extra Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsente zahlen, sondern nur die Beiträge zur PKV im Alter tragen.
Weniger gesetzliche Rente durch Entgeltumwandlung
Niedrigeres Bruttogehalt führt zu Verlusten bei den Sozialleistungen
Bei der Entgeltumwandlung wird in der Regel damit geworben, dass ein Teil der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge durch Steuern und Sozialabgaben finanziert wird, die der Arbeitnehmer einspart. Dieser Vorteil kann bei näherer Betrachtung aber auch zum Nachteil werden. Denn für den Arbeitnehmer bedeuten geringere Einzahlungen in die Sozialversicherung, dass auch der Anspruch auf die gesetzliche Rente und andere Sozialabgaben geringer wird. Denn weniger Brutto bedeutet:
- niedrigere gesetzliche Rente
- weniger Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV)
- weniger Elterngeld
- weniger Krankengeld
- weniger Erwerbsminderungsrente
Dies sollte man bei der Abwägung der Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung beachten. In der Regel ist der Teil der Sozialleistungen, der durch die Brutto-Entgeltumwandlung verringert wird, jedoch überschaubar.
Lohnt sich die Entgeltumwandlung?
Vorsicht bei rein arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge
Allein in die bAV einzahlen lohnt sich nicht
Die betriebliche Altersvorsorge wird von den meisten Arbeitgebern angeboten. Doch bei den unterschiedlichen Durchführungswegen kann der Arbeitnehmer auch auf unterschiedliche Weise profitieren oder sogar Verluste machen. Besonders die rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ist mit Vorsicht zu genießen.
Der Gesetzgeber hat jedoch durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Situation für Versicherte verbessert und neue Regelungen geschaffen. So sind Arbeitgeber seitdem verpflichtet, einen Zuschuss zur bAV ihrer Angestellten zu zahlen.
Weitere Pflichten des Arbeitgebers
Nachteile durch Jobwechsel
Arbeitgeberbeiträge nur unter bestimmten Bedingungen mitnehmbar
Auch bei einem Arbeitgeberwechsel werden Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge erkennbar. Denn in diesem Fall stellt sich die Auszahlung beziehungsweise Weiterführung der bAV oft als kompliziert dar. Die vom Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung eingezahlten Beiträge können zwar nicht verloren gehen, in einigen Fällen können jedoch die Zuschüsse des Arbeitgebers verfallen.
Folgende Kriterien müssen prinzipiell hierfür erfüllt sein:
- Der Arbeitnehmer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben
- Der Arbeitnehmer muss länger als drei Jahre im Betrieb angestellt sein
Dies gilt für Verträge, die ab dem 1.1.2018 abgeschlossen wurden. Bei Verträgen, die zwischen 2009 und 2017 abgeschlossen wurden, gelten andere Fristen der Unverfallbarkeit. Wenn eine Anwartschaft vor 2005 erworben wurde, dann müssen sich alle Parteien bei der Übernahme des Vertrages einig sein, sonst bleibt dem Arbeitnehmer nur, die bAV allein weiterzuführen.
Was passiert mit meiner bAV bei einem Jobwechsel?
Experten-Tipp:
Zusatzleistungen können nicht immer mitgenommen werden
„Hat der alte Arbeitgeber Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, heißt dies nicht, dass der neue Arbeitgeber dies auch tun muss. Wenn er dies ablehnt, verliert die versicherte Person entweder ihren Versicherungsschutz oder muss die komplette Versicherung privat fortführen.“
Die bAV ist nicht kündbar
Arbeitnehmer ist an den Vertrag gebunden
Ein bAV-Vertrag ist relativ unflexibel, denn er kann in der Regel vom Versicherten weder verkauft, noch beliehen oder verpfändet werden. Nur in einigen Ausnahmefällen lassen es die Versicherungsgesellschaften zu, dass man sich einen Teil des Ersparten auszahlen lassen kann. Dies ist allerdings nur eine Ausnahme und nur in begründeten Einzelfällen möglich. Zudem ist es sehr schwierig, einen solchen Vertrag zu kündigen. Meist kann dieser nur stillgelegt werden.
Die größten Irrtümer über die betriebliche Altersvorsorge
Wenn unser Vorsorge-Experte Frank Heide Unternehmen oder Angestellte rund um die betriebliche Altersvorsorge berät, klärt er immer wieder Irrtümer um die Pflichten und die bAV allgemein auf. „Dies ist auch nicht verwunderlich. Denn die bAV ist ein hochkomplexes Thema.“
Die 6 größten bAV-Mythen und warum sie nicht stimmen
Irrtum 1:
Die Unternehmen haften nicht für die bAV-Zusagen
Einzig beim Sozialpartnermodell haftet der Chef nicht. Für alle anderen Durchführungswege der bAV gibt er seinem Arbeitnehmer ein Versprechen für eine zukünftige Rentenhöhe. „Der Arbeitgeber ist also dafür verantwortlich, dass dieses Versprechen erfüllt wird und ist somit haftbar“, sagt Frank Heide. Mittels geeigneten Versicherungen und Gestaltungen kann die Haftung aber abgefedert werden.
Irrtum 2:
Die bAV ist nur eine Versicherung
Die bAV wird zwar oft über eine Versicherung abgewickelt, tatsächlich ist sie aber viel mehr. „Sie ist eine Zusage einer bestimmten Leistung eines Unternehmens an seine Mitarbeiter“, sagt Heide. Wie schon beim Irrtum Nummer 1 beschrieben, ist der Chef dafür verantwortlich, dass diese im Versorgungsfall auch geleistet wird.
Irrtum 3:
Die Hinterbliebenen sind automatisch abgesichert
In der bAV besteht keine Pflicht, dass bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall Leistungen bezahlt werden. Viele Verträge enthalten aber die Absicherung der Hinterbliebenen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig stirbt. Auch das Risiko der Berufsunfähigkeit kann abgesichert werden. Dies kostet aber zusätzlich.
Irrtum 4:
Die bAV ist kündbar
Eine bAV ist in der Regel nicht einseitig durch den Mitarbeiter kündbar – also kündbar im Sinne einer Auszahlung des angesparten Kapitals. Ein Mitarbeiter hat aber die Möglichkeit, seine Entgeltumwandlung zu kündigen beziehungsweise aufzuheben. Das angesparte Kapital steht erst bei Rentenbeginn zur Auszahlung zur Verfügung.
Irrtum 5:
Die bAV lohnt sich nicht
„Viele Arbeitnehmer wollen keine bAV, weil sie das Gefühl haben, dass sich diese für sie nicht lohnt“, sagt Heide. Das kann man aber so pauschal nicht sagen. Denn viele Faktoren sind entscheidend, ob ein Mitarbeiter von der bAV profitiert: Beispielsweise der Tarif, die Laufzeit, die Beitragshöhe und die Höhe der Arbeitgeberbeteiligung.
Irrtum 6:
Wenn ich über 50 bin, lohnt sich die bAV nicht mehr
Die Aussage, dass sich eine bAV ab einem Alter über 50 Jahren nicht mehr lohnt, ist so pauschal in der Regel nicht richtig oder sogar falsch. Durch den Mix aus Steuer- und Sozialabgabenersparnis auf der einen und Arbeitgeberförderung auf der anderen Seite kann sich aus einem bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung sowie mit Kapitalwahlrecht für den Arbeitnehmer ein toller Sparplan ergeben.
Die Rente lohnt sich bei älteren Arbeitnehmern oftmals nicht mehr. Aber das Kapital erzielt sehr oft eine hohe Rendite auf das eingebrachte Bruttoeinkommen. Es lohnt sich auf jeden Fall, einmal genauer hinzuschauen.
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