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Wie Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge in der Lohnabrechnung erkennen und wie Unternehmen die bAV korrekt verbuchen. Inkl. Muster.
Inhalt dieser SeiteÜberblick: Die bAV auf der Lohnabrechnung
Arbeitnehmer erkennen bAV auf ihrem Lohnzettel
Arbeitnehmer erkennen die bAV auf ihrer Lohnabrechnung an mehreren Stellen: Zunächst wird der Beitrag vom Brutto abgezogen, um das Steuer-Brutto zu ermitteln. Schließlich wird der bAV-Beitrag erneut aufgeführt, um das tatsächliche Netto zu ermitteln.
Unternehmen können die bAV leicht abbilden
Für Unternehmen ist es gar nicht so kompliziert, die betriebliche Altersvorsorge korrekt in der Lohnabrechnung für die Mitarbeiter abzubilden. Personalsachbearbeiter müssen nur auf den korrekten Durchführungsweg und auf die richtige Höhe des Arbeitgeberzuschusses achten. Einzig für Geringverdiener-Förderung gibt es Besonderheiten. Außerdem ist das Führen eines Lohnkontos pro Mitarbeiter für das Unternehmen verpflichtend.
Muster: So sieht eine Lohnabrechnung mit bAV aus
Beispiel-Lohnabrechnung
Mittels dieser Beispiel-Lohnabrechnung erfahren Sie, wie die betriebliche Altersvorsorge genau abgerechnet wird. Klicken Sie auf das Bild, um die Lohnabrechnung größer zu sehen. Auf dieser sind folgende Angaben genau aufgelistet:
- Der Bruttolohn
- Der Nettoverdienst
- Die betriebliche Altersvorsorge
- Die Steuern und Sozialabgaben
In den unterstehenden Erläuterungen erfahren Sie, was die einzelnen Posten und Abkürzungen genau bedeuten.
Entgeltabrechnung erklärt
Persönliche Daten
Im oberen Bereich der Lohnabrechnung finden sich die persönlichen Daten des Mitarbeiters: Dazu gehören das Geburtsdatum, die sozialversicherungsrechtlichen Angaben, die Steuermerkmale, das Eintrittsdatum und die Wohnadresse.
Bruttolohn
Es folgt die Angabe zum Bruttoverdienst, der in unserem Beispiel 4.000 Euro beträgt. In einigen Fällen sind an dieser Stelle noch sonstige Bezüge aufgelistet wie zum Beispiel der Stundenlohn, der Urlaubslohn oder das Urlaubsgeld.
Betriebliche Altersvorsorge
Gleich unter dem Bruttolohn sieht man, wie viel in die betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Die Abkürzung „Betr. AV.AG lfd.ST-frei“ bedeutet der Arbeitgeberanteil, der steuerfrei in die bAV fließt. In unserer Simulation sind das 56,70 Euro. Die Abkürzung „Betr. AV.AN lfd.ST-frei“ weist die Summe aus, die der Arbeitnehmer selbst steuerfrei in die bAV einzahlt. Hier sind dies 211,30 Euro.
Insgesamt zahlt der Arbeitnehmer gemeinsam mit seinem Chef also 268 Euro steuerfrei in die bAV ein. Für die weitere Lohnabrechnung ist jedoch nur der Arbeitnehmeranteil von 211,30 Euro relevant.
Gesamtbrutto
Hier wird angezeigt, wie hoch der Bruttolohn ohne die betriebliche Altersvorsorge ist.
Steuerbrutto
Der bAV-Beitrag von 211,30 Euro, den der Arbeitnehmer selbst einzahlt, wird vom Bruttolohn abgezogen, woraus sich das Steuerbrutto ergibt.
Steuerrechtliche Abzüge
Aus dem Steuerbrutto werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag ermittelt. Mit dem Solidaritätszuschlag (Soli) wird die deutsche Einheit finanziert. Seit 2021 fällt dieser für den Großteil der Arbeitnehmer teilweise oder komplett weg. Insgesamt belaufen sich die steuerrechtlichen Abzüge in unserem Beispiel auf rund 721 Euro.
Sozialversicherungsrechtliche Abzüge
Ebenfalls aus dem Steuerbrutto werden die sozialversicherungsrechtlichen Abzüge (SV-rechtliche Abzüge) berechnet. Diese setzen sich zusammen aus Beiträgen für die Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), die Arbeitslosenversicherung (AV) sowie die Pflegeversicherung (PV).
Nettoverdienst
Steuern und Sozialabgaben werden nun vom Gesamtbrutto abgezogen. Daraus ergibt sich der Nettoverdienst.
Auszahlungsbetrag
Vor dem Auszahlungsbetrag ist nochmals der bAV-Beitrag, den der Arbeitnehmer selbst einzahlt, aufgelistet. Dieser wird vom Nettoverdienst abgezogen, woraus sich der Auszahlungsbetrag ergibt. Unsere Beispielperson hat am Ende also 2.310,75 auf dem Konto.
Rechenbeispiele einer Lohnabrechnung mit und ohne bAV
Folgendes Rechenbeispiel macht die Grundzüge der Lohnabrechnung greifbarer. Man geht hier von einem Bruttolohn von 4.000 Euro aus. 211 Euro zahlt der Arbeitnehmer in eine betriebliche Altersvorsorge über die Direktversicherung. Der Arbeitgeber gibt noch einmal 57 Euro als Zuschuss dazu. Einfluss auf das Gesamtbrutto hat jedoch nur der Betrag von 211 Euro, den der Arbeitnehmer selbst einzahlt.
Lohnabrechnung | mit bAV | ohne bAV |
---|---|---|
Bruttolohn | 4.000 € | 4.000 € |
bAV | 211 € | 0 € |
Gesamtbrutto | 4.000 € | 4.000 € |
Steuerbrutto | 3.789 € | 4.000 € |
Steuern | -721 € | -791 € |
Sozialbeiträge | -757 € | -799 € |
Netto-Verdienst | 2.522 € | 2.410 € |
bAV | -211 € | 0 € |
Auszahlung | 2.311 € | 2.410 € |
Interessant ist der Vergleich mit der Lohnabrechnung des gleichen Gehalts ohne betriebliche Altersvorsorge: Hier beträgt der Auszahlungsbetrag am Ende 2.410 Euro. Der Arbeitnehmer hat also mit bAV nur 99 Euro weniger in der Tasche, obwohl er mit dem Zuschuss seines Arbeitgebers 268 Euro in die bAV investiert.
Was Arbeitnehmer zur die bAV wissen müssen
Das müssen Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung beachten
Lohnkonto führen ist Pflicht
Für Unternehmen besteht die Pflicht zur Aufzeichnung, Mitteilung und Aufbewahrung aller relevanten Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter. Dazu gehört das Führen eines Lohnkontos für jeden Angestellten. Dies ist kein Konto, so wie man es in der Buchhaltung kennt. Vielmehr geht es um die Organisation der ordentlich und vollständig geführten Unterlagen des Arbeitnehmers.
Weitere Pflichten zur bAV für den Arbeitgeber
Achtung bei der bAV für einen Geringverdiener
Einzig, wenn ein Unternehmen von der Geringverdiener-Förderung profitiert, gestaltet sich die Lohnabrechnung etwas komplizierter. So erhält es Steuererleichterungen, wenn es in die bAV von Mitarbeitern investiert, die maximal 2.575 Euro brutto pro Monat verdienen. Wenn der Lohn plötzlich steigt, muss das Unternehmen dies natürlich in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Deshalb gilt es, stets zu kontrollieren, ob das Gehalt schon über der Grenze liegt.
Unser Service für Sie: Wir unterstützen Sie bei der korrekten Abrechnung
„Zur Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge in der Lohnabrechnung braucht es keine spezielle Software. In den herkömmlichen Lohnprogrammen kann man die bAV relativ unkompliziert verbuchen. Für die meisten Unternehmen ist das kein Problem, wenn sie einige Dinge beachten: So muss der Personalsachbearbeiter im Lohnprogramm etwa den richtigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge erfassen sowie die Zuschussregelung einhalten. Zudem haben wir spezielle Programme, die die Gehaltsabrechnung von Mitarbeitern nachbilden. So können wir in unseren Beratungen den Unternehmen und den Arbeitnehmern veranschaulichen, wie die Lohnabrechnung mit und ohne betriebliche Altersvorsorge aussieht.“
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