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Was ändert sich in der betrieblichen Altersvorsorge in 2024: Ein kompletter Überblick.
Inhalt dieser SeiteBetriebliche Altersvorsorge: Die neuen Rechengrößen 2024
Betriebliche Altersvorsorge 2024
Monatlich | Jährlich | |
---|---|---|
Steuerfreier Höchstbetrag | 604 € | 7.248 € |
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag | 302 € | 3.624 € |
Mindestbeitrag bei Entgeltumwandlung | 22,09 € | 265,13 € |
Steuerliche Förderung für Geringverdienende (bAV-Förderbetrag), 30 % Zuschuss für Arbeitgebende | 240 € – 960 € | |
Freibetrag auf Betriebsrenten (Sozialabgaben) | 176,75 € | |
Abfindungsgrenze (alte Bundesländer) | 35,35 € | |
Abfindungsgrenze (neue Bundesländer) | 34,64 € |
So wird die betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert
Rechengrößen und Regelungen der vergangenen Jahre
Betriebliche Altersvorsorge in 2023
Monatlich | Jährlich | |
---|---|---|
Steuerfreier Höchstbetrag | 584 € | 7.008 € |
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag | 292 € | 3.504 € |
Mindestbeitrag bei Entgeltumwandlung | 21,22 € | 254,63 € |
Steuerliche Förderung für Geringverdienende (bAV-Förderbetrag), 30 % Zuschuss für Arbeitgebende | 240 € – 960 € | |
Freibetrag auf Betriebsrenten (Sozialabgaben) | 169,75 € | |
Abfindungsgrenze (alte Bundesländer) | 33,95 € | |
Abfindungsgrenze (neue Bundesländer) | 32,90 € |
Betriebliche Altersvorsorge in 2022
Monatlich | Jährlich | |
---|---|---|
Steuerfreier Höchstbetrag | 564 € | 6.768 € |
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag | 282 € | 3.384 € |
Mindestbeitrag bei Entgeltumwandlung | 20,56 € | 246,75 € |
Steuerliche Förderung für Geringverdienende (bAV-Förderbetrag), 30 % Zuschuss für Arbeitgebende | 240 € – 960 € | |
Freibetrag auf Betriebsrenten (Sozialabgaben) | 164,50 € | |
Abfindungsgrenze (alte Bundesländer) | 32,90 € | |
Abfindungsgrenze (neue Bundesländer) | 31,50 € |
Neu seit 2022: Der Arbeitgeberzuschuss wird Pflicht
Arbeitnehmer, die per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Sozialpartnermodell einzahlen, haben einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent. Dies galt bis 2022 nur für Neuverträge ab 2019 – seit 2022 nun auch für alle bestehenden bAV-Verträge.
Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018
Die größten Änderungen brachte die Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in die betriebliche Altersvorsorge. Das BRSG trat 2018 in Kraft. Die wichtigsten Regelungen umfassten:
- Arbeitgeberzuschuss wird Pflicht für Neuverträge ab 2019
- Steuerliche und arbeitsrechtliche Verbesserungen
- Einführung des Sozialpartnermodells als sechster Durchführungsweg
- Einführung des Freibetrages für Sozialabgaben auf die Auszahlung der bAV-Rente
Alle Änderungen auf einen Blick und ausführliche Erläuterung zu den einzelnen Regelungen lesen Sie auf unserer gesonderten Seite zum Thema:
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Überblick
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