So lagern Sie mittels Outsourcing Direktzusagen aus Ihrem Unternehmen aus

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Das Wichtigste in Kürze

  • Spricht man in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) von Outsorcing, ist damit meistens die Auslagerung der Direktzusage gemeint.
  • Unternehmen lagern Direktzusagen aus, um etwa ihre Kennzahlen zu verbessern, ihren Verwaltungs­aufwand zu reduzieren oder weil sie verkauft werden.
  • Die Direktzusage kann entweder auf einen externen Träger (Contractual Trust Arrangement) outgesourct oder in einen anderen Durch­führungsweg der bAV überführt werden.
  • Ein Outsourcing ist äußerst komplex. Deshalb ist eine umfassende Beratung unverzichtbar.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie mittels Outsourcing Direktzusagen aus Ihrem Unternehmen auslagern können, welche Vorteile Sie davon haben und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist Outsourcing sinnvoll?
  2. Drei Wege des Outsourcings
  3. Unser Service und Expertentipps
  4. Was ist beim Outsourcing wichtig?

In welchen Fällen ist Out­sourcing in der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll?

Gründe für das Outsourcing der bAV

Es gibt verschiedene Gründe, warum Direktzusagen nicht mehr innerhalb des Unternehmens abgewickelt werden sollten:

  • Bessere Kennzahlen
    Bietet ein Unternehmen die Direktzusage an, so muss es in der Bilanz Rückstellungen bilden. Weil diese dem Fremdkapital zugerechnet werden, ver­schlechtert sich die Eigenkapitalquote. Eine tiefe Eigenkapitalquote bewerten Ratingagenturen negativ, was die Kreditwürdigkeit von Firmen herabsetzt. Durch das Outsourcing werden also die Bilanz entlastet, die Kennzahlen verbessert und das Unternehmen erhält von Banken leichter Kredite.
  • Unternehmen wird verkauft
    Häufig geschieht das Outsourcing der betrieblichen Altersvorsorge, wenn das Unternehmen verkauft oder einem Nachfolger übergeben wird. Denn oft hat die neue Leitung den Wunsch, sich von bestehenden Pensionsverpflichtungen zu entlasten und die Kreditwürdigkeit zu verbessern. Es ist aber auch möglich, dass die alte Geschäftsleitung mit einer Auslagerung ihre alten Versorgungsansprüche absichern will. Denn man weiß ja nie, wie sich das Unternehmen unter der neuen Führung entwickelt.
  • Weniger Verwaltung
    Direktzusagen zu verwalten, kostet Zeit und Geld. Indem ein externer Anbieter diese Aufgaben übernimmt, kann ein Unternehmen seine Aufwände und allenfalls seine Kosten reduzieren. Zudem gewährleistet ein guter Anbieter, dass die Verwaltung professionell abgewickelt wird. Allerdings gilt es zu beachten, dass auch dieser für seine Arbeit Gebühren verlangt.
  • Mehr Sicherheit
    Um Versorgungszahlungen zu erfüllen, braucht ein Unternehmen eine entsprechende Liquidität. Durch das Outsourcing ist sichergestellt, dass diese stets gewährleistet ist. Ebenso können Gläubiger im Falle einer Insolvenz nicht auf das ausgelagerte Vorsorgekapital zurückgreifen.
  • Steuerliche Vorteile
    Bei laufenden Versorgungsleistungen (z. B. Rentenzahlungen) kann mit der Auslagerung eine hohe steuerliche Belastung vermieden werden. Denn wenn ein bAV-Bezieher stirbt, müssen die Unternehmen die Rückstellungen für die Direktzusage auflösen. Die erhöht den Gewinn und somit die Gewinnsteuer.

Was bedeutet Outsourcing der betrieblichen Altersvorsorge genau?

Wird in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) von Outsourcing gesprochen, ist es möglich, dass künftig die Verwaltung oder Beratung außerhalb des Unternehmens getätigt wird. In der Regel ist aber die Auslagerung des Durch­führungsweges Direktzusage (Pensionszusage) gemeint, die in diesem Beitrag genauer behandelt wird.

Was spricht gegen das Outsourcing der bAV?

  • Verunsicherte Mitarbeiter
    Das Unternehmen entscheidet häufig alleine, ob es die betriebliche Altersvorsorge auslagern will. Trotzdem gilt es, die Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen, was bei diesen zu Verunsicherungen führen könnte – insbesondere, wenn der Durchführungsweg gewechselt wird. Es herrscht also ein erhöhter Aufklärungsbedarf.
  • Kosten
    Bei der Auslagerung der Direktzusage fallen Kosten an. Am besten wägen Unternehmen ab, ob die Einsparungen bei der Verwaltung diese Mehrkosten wett machen.
  • Nachzahlungen
    Dazu kann es kommen, wenn Direktzusagen auf einen Pensionsfonds übertragen werden. Ist es aufgrund schlechter Kapitalertragsergebnisse nicht möglich, die garantierte Leistung der Direktzusage zu zahlen, muss der Arbeitgeber die Differenz nachzahlen.
  • Komplexer Prozess
    Die Übertragung von Pensionszusagen ist ein langwieriger und komplexer Prozess – in der Regel gibt es keine einheitliche Lösung. Eine ausführliche Begleitung und Beratung lohnt sich deshalb. Wir helfen Ihnen gerne.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen

Drei Wege der Auslagerung der Direkt­­zusage

Streng genommen ist die Auslagerung der Direktzusage gar nicht möglich, da es sich um eine interne Versorgungszusage handelt. Es kann lediglich die Pflicht zur Erfüllung der Direktzusage auf einen externen Träger outgesourct werden – zum Beispiel in ein Contractual Trust Arrangement (CTA). Für ein „echtes“ Outsourcing muss der Durch­führungsweg gewechselt werden. Grundsätzlich ist es übrigens möglich, die Direktzusage von jedem Mitarbeiter auszulagern – auch diejenige eines leitenden Angestellten oder Gesellschafter-Geschäftsführer.

Outsourcing durch Wechsel des Durch­führungsweges

Für den Wechsel des Durchführungsweges stehen folgende Optionen offen:

Unterstützungskasse
Pensionsfonds
Direkt­versicherung
Pensionskasse

Wird die Direktzusage in eines dieser Durchführungswege überführt, nennt man dies auch Ausfinanzierung. Damit wird die Pensionsverpflichtung auf einen rechtlich selbständigen Träger ausgelagert. Dies kann ganz oder nur teilweise passieren. Insbesondere wenn in die Durchführungswege Direkt­versicherung und Pensionskasse gewechselt wird, muss meistens der Übertragungsbetrag zum großen Teil beim Arbeitnehmer als Einkommen versteuert werden. Die Übertragung der Direktzusage in eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds bleibt hingegen in der Regel beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei und ist darum in der Praxis sinnvoller.

Besonderheiten für die Übertragung in eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds

Unterschieden werden muss bei der Übertragung in eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds zwischen den past services und den future services.

  • past services: Anwartschaften, die bereits erdient wurden.
  • future services: Anwartschaften, die künftig erdient werden müssen.

Diese können nicht beliebig auf die Durchführungswege übertragen werden. Sonst wird die Kapital­übertragung als Betriebsausgabe steuerlich nicht anerkannt. In der Übersicht sehen Sie, welche Optionen bei der Auslagerung der Direktzusage auf Pensionsfonds sowie Unterstützungskasse sinnvoll sind:

Pensionsfonds
  • Auslagerung von past services aktueller Mitarbeiter
  • Auslagerung laufender Versorgungsleistungen
  • Auslagerung der Anwartschaften ausgeschiedener Mitarbeiter (past services)
Unterstützungskasse
  • Auslagerung von future services aktueller Mitarbeiter
  • Auslagerung laufender Versorgungsleistungen

In der Praxis werden diese Varianten auch miteinander kombiniert, um von den Steuervorteilen zu profitieren. So können past services gleichzeitig auf einen Pensionsfonds und alle future services auf eine Unterstützungskasse übertragen werden.

Wie genau funktioniert dies im Detail?

Auslagerung der Direkt­zusage auf einen Pensionsfonds

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Ein kapitalmarktnaher Pensionsfonds zeichnet sich dadurch aus, dass das Vermögen relativ frei am Kapitalmarkt angelegt werden kann. Für die Auslagerung in diesen Durch­führungsweg braucht es bestimmte Voraussetzungen. Denn sonst ist mit erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen und Nachteilen zu rechnen. So kann die Kapitalübertragung auf einen Pensionsfonds als Betriebsausgabe nur bei bereits erdienten (past services) oder bestehenden Anwartschaften steuerlich geltend gemacht werden.

Bei der Ermittlung der Höhe der Anwartschaften wird folgende Frage beantwortet: Was würde dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Übertragung zustehen, wenn der Versorgungsfall sofort einträte? Zeitspanne dafür ist vom Diensteintritt bis zur Übertragung der Direktzusage. Nun wird sie zur Zeitspanne ins Verhältnis gesetzt, die gegeben wäre, wenn die festgesetzte Altersrente regulär erreicht würde. Aus diesem Verhältnis und aus der bekannten zugesagten Höhe der Pensionsleistungen wird nun der aktuelle Wert der past service berechnet.

Das gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer

Komplizierter ist die Berechnung bei Direktzusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern. Denn dieser ist am Unternehmen und am Gewinn beteiligt. Die Finanzbehörden haben deshalb schnell den Verdacht, dass mittels der Direktzusagen Gewinne verdeckt ausgeschüttet werden, um weniger Ertragssteuern zu zahlen. Er muss sich in der betrieblichen Altersvorsorge an bestimmte Fristen und Probezeiten halten, die in unserem Beitrag „betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer“ genauer beschrieben werden. Deshalb gelten bei der Ermittlung der Höhe der Anwartschaften andere Berechnungsgrundlagen.

Auslagerung auf die Unter­stützungs­kasse

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Da auf den Pensionsfonds keine noch zu erdienende Anwartschaften übertragen werden können, kommt für das Outsourcing der future services eine (kongruent rückgedeckte) Unterstützungskasse in Frage. Durch die Kombination der Durchführungswege Pensionsfonds und Unterstützungskasse ist eine vollständige Auflösung der Direktzusagen möglich. Wichtig ist dabei, dass keine past services auf die Unterstützungskasse ausgelagert werden, denn dann gibt es keine steuerlichen Vergünstigungen.

Beim Outsourcing in eine Unterstützungskasse wird die Direktzusage in eine wertgleiche Zusage umgewandelt. Nun muss diese die Unter­­stützungskasse erfüllen. Finanziert wird die Versorgungszusage nicht mehr wie bisher über innerbetriebliche Rückstellungen, sondern mit der Zahlung von Beiträgen an die Unterstützungskasse. Der Vorteil: Die Beiträge sind wie bei der Direktzusage für den Arbeitnehmer komplett von der Lohnsteuer befreit, was besonders für Gutverdiener interessant ist. Beim Pensionsfonds gilt hingegen eine gewisse Grenze. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse kann der Arbeitgeber zudem innerhalb einer gewissen Grenze als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Outsourcing ohne Wechsel des Durch­führungsweges

Es ist auch möglich, sich von Pensionsverpflichtungen zu entlasten, ohne den Durchführungsweg zu wechseln. In der Praxis wird das Vorsorgekapital häufig auf einen sogenannten Contractual Trust Arrangement (CTA) übertragen. Das ist eine Treuhandgesellschaft, die nur für diesen Zweck gegründet wurde. Für die Errichtung eines CTAs braucht es keine Zustimmung der Mitarbeiter.

In der Praxis werden sie oft eingesetzt, wenn Unternehmen ihre Bilanz entlasten möchten, aber nicht genügend liquide Mittel haben, um das Geld in einen Pensionsfonds auszulagern. Denn es können auch nicht-liquide Vermögenswerte in einen CTA übertragen werden.

Wie Sie vom Contractual Trust Arrangement profitieren


Outsourcing, wenn das Unternehmen liquidiert wird

Wird der Betrieb eingestellt oder das Unternehmen liquidiert, können Pensionskassen oder Lebens­versicherungen die Versorgungs­zusagen aus der Direktzusage übernehmen. Dafür braucht es keine Zustimmung des Arbeitnehmers. Möglich ist eine solche Übertragung aber nur, wenn der neue Versorgungsträger seine erwirtschafteten Überschüsse zur Anpassung der Rentenleistung verwendet.

Werden die Versorgungszusagen auf eine Liquidationsdirekt­versicherung übertragen, ist dies eine Schuldübernahme. Das bedeutet, das liquidierte Unternehmen wird von seiner Versorgungspflicht vollständig befreit. Nicht der Fall ist dies, wenn bestehende Unternehmen Direktzusagen auf einen anderen Durch­führungsweg oder auf ein CTA übertragen. Dann muss das Unternehmen weiterhin seine Versorgungspflicht erfüllen.

So können wir Sie beim Outsourcing optimal unterstützen

Wir bieten passgenaue Lösungen dank jahrelanger Erfahrung

Wenn es um die Auslagerung der Direktzusage geht, zeichnet uns unsere jahrelange Erfahrung aus. Wir praktizierten diese bereits schon, als sie noch nicht so verbreitet war. Zudem ist das Thema Outsourcing äußerst komplex und beratungsintensiv: Häufig ist der Pensionsfonds eine gute Lösung, da er flexibel ist und große Freiheiten in der Kapitalanlage und der Gestaltung bietet. Zudem gibt es steuerliche Vorteile. Es gilt jedoch, die aktuelle Situation eines Unternehmens zu analysieren, die Problematik zu ermitteln und die Ziele zu definieren. Der Weg der Auslagerung ist für jedes Unternehmen anders.


Manchmal verzichten wir auch auf eine Auslagerung

In manchen Fällen empfehlen wir auch, auf die Auslagerung zu verzichten. Gewisse Unternehmen sind mit ihrer Direktzusage gut aufgestellt, denn diese hat ihren Sinn. Wichtig ist dabei, dass sie genügend Aktivkapital aufbauen, um die Versorgungszusagen auch zu erfüllen.

Empfehlenswert ist es aber aus steuerlicher Hinsicht auf jeden Fall, laufende Versorgungs­leistungen auszulagern, also beispielsweise Rentenzahlungen an pensionierte Mitarbeiter. Denn sie können die Bilanz sehr stark belasten, insbesondere wenn ein bAV-Bezieher oder gleich mehrere versterben. Denn dann müssen Rückstellungen in der Bilanz aufgelöst werden, was den Gewinn und somit die Gewinnsteuer erhöht. Das kann ein Unternehmen in finanzielle Engpässe bringen.


So unterstützen wir Sie beim Outsourcing

  • Wir sind Experten mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Betriebsrente und dem Outsourcing-Prozess
  • Wir finden je nach Ihrer individuellen Situation das passende Modell: Auslagerung in eine Unterstützungskasse, in ein CTA oder in einen Pensionsfonds
  • Wir arbeiten mit namhaften Rechtsdienstleistern zusammen, um all Ihre Rechtsfragen zu klären
  • Mit einem Outsourcing verbessern wir Ihre Kennzahlen und minimieren den Verwaltungsaufwand
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Was ist beim Outsourcing wichtig?

Damit ein Outsourcing der betrieblichen Altersvorsorge erfolgreich ist, muss der externe Versorgungsträger bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Information
    Das Unternehmen sowie seine Mitarbeiter sollten nach der Auslagerung weiterhin auf die Informationen zu ihrer betrieblichen Altersvorsorge unkompliziert zugreifen können. Möglich machen dies z.B. webbasierte Kommunikationsplattformen. So werden Informationsverluste zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und externen Versorgungsträgern verhindert.
  • IT-Programme
    Der externe Versorgungsträger sollte IT-Programme haben, die sich durch eine sichere Schnittstelle zur Software der Personalabteilung des Unternehmens auszeichnen. Mittels der IT sollte die bAV über alle Durchführungswege und Gehaltszusagen möglich sein, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
  • Datenschutz
    Beim Outsourcing müssen wichtige Fragen rund um den Datenschutz beantwortet werden. Unter anderem zu welchem Zweck die Informationen verarbeitet werden und in in welchem Land die Server mit den abgespeicherten Daten der Mitarbeiter sind.
  • Kosten
    Das Outsourcing kostet nicht nur bei der Einrichtung, sondern auch bei der laufenden Verwaltung. Wichtig ist, dass der externe Versorgungsträger diese transparent aufzeigt. Bei der Höhe der Kosten spielen etwa die Mitarbeiterzahl, die Komplexität des Versorgungsnetzwerkes und die Menge an ausgelagerten Aufgaben eine Rolle.

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Katharina Burnus
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