Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie ein Pensionsfonds für die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Vorteile er hat und wie Sie ihn erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.
Inhalt dieser SeiteWas ist ein Pensionsfonds?
Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger, der die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge verwaltet und am Kapitalmarkt anlegt. Später werden die eingezahlten Beiträge zusammen mit den erwirtschafteten Überschüssen als Betriebsrente ausgezahlt.
Der Pensionsfonds bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität als andere Modelle der betrieblichen Altersvorsorge. Die Möglichkeit, die Beiträge an der Börse anzulegen, erhöht die Renditechancen, aber auch das Risiko von Zinsverlusten. Pensionsfonds sind sogar dazu befugt, ein höheres Risiko bei der Kapitalanlage einzugehen, um Wertzuwächse zu steigern (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Wie funktioniert die bAV über einen Pensionsfonds?
Der Arbeitgeber führt die Einzahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge direkt an den Pensionsfonds ab. Dort werden diese über die gesamte Laufzeit verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt – etwa in Aktien oder Fonds. Je nach Risikoprofil unterscheiden sich die Anlagestrategien, theoretisch ist es möglich, die gesamten Beiträge in renditestarke Anlageformen zu investieren.
Die Beiträge werden in der Regel sowohl von Arbeitnehmern als auch -gebern finanziert: Per Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in die bAV ein. Dadurch sparen beide Parteien Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, den Beitrag des Arbeitnehmers zu bezuschussen.
Der Pensionsfonds in Kürze
Art der Beiträge | Arbeitgeber allein, oder Arbeitgeber über Zuwendungen, Arbeitnehmer über Entgeltumwandlung. |
Leistungen im Alter | Lebenslange Rente, Kapitalauszahlung. |
Besonderheit | Höhere Renditechancen, da Anlage am Kapitalmarkt |
Geeignet für | Unternehmen, die alte Direktzusagen auslagern möchten; Arbeitnehmer, die an mehr Rendite interessiert sind. |
Staatliche Förderung | Die Beiträge sind bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei. |
Versteuerung im Alter | Zahlungen müssen während Rente nachträglich versteuert werden. |
Optimale Beitragshöhe | Die Beiträge sollten die Grenze der steuerlichen Förderungen nicht überschreiten. |
Nachträgliche Änderung der Beitragshöhe | Beträge können gesenkt oder erhöht werden. |
Private Weiterführung | Ist möglich. |
Kündigung | Kündigung ist in der Regel nicht möglich, Beiträge können aber auf ruhend gesetzt werden. |
Absicherung von Invalidität oder Todesfall | Gegen einen Aufpreis können diese Risiken abgesichert werden. |
Alles Wichtige für Arbeitnehmer
So funktioniert der Pensionsfonds für Arbeitnehmer
Die Höhe der monatlichen Beiträge ist nicht gesetzlich festgelegt und kann jederzeit angepasst werden. Finanzieren Sie die bAV über den Pensionsfonds über die Entgeltumwandlung, sparen Sie und Ihr Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben. Dies liegt daran, dass die Beiträge von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden, wodurch sich Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert. Ihre Einzahlungen sind außerdem bis zu 604 Euro im Monat steuerfrei und bis zu 302 Euro im Monat sozialversicherungsfrei (Quelle: Techniker Krankenkasse).
Im Alter erhalten Arbeitnehmer die Betriebsrente (inklusive möglicher Überschüsse) vom Pensionsfonds ausgezahlt, entweder als lebenslange monatliche Rente oder als Kapitalauszahlung. Im Vorfeld können weitere Leistungen vereinbart werden, etwa eine Berufsunfähigkeitsvorsorge, Hinterbliebenenschutz oder Invaliditätsleistungen.
Vorteile des Pensionsfonds für Arbeitnehmer
Mögliche Nachteile des Pensionsfonds
Für welche Arbeitnehmer lohnt sich der Pensionsfonds?
Wer sein zukünftiges Alterskapital durch renditeorientiertes Sparen vergrößern möchte, ist mit einem Pensionsfonds gut beraten. Lohnenswert sind Pensionsfonds insbesondere, wenn der Arbeitgeber Beiträge leistet.
Darum ist die bAV generell sinnvoll
Alles Wichtige für Arbeitgeber
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So funktioniert der Pensionsfonds für Arbeitgeber
Sie als Arbeitgeber schließen eine betriebliche Altersvorsorge über einen Pensionsfonds für Ihre Mitarbeiter ab. Das heißt, Sie sind Versicherungsnehmer und Beitragszahler, Ihr Angestellter ist jedoch die versicherte Person. Sie können den Pensionsfonds, über den Sie die bAV gestalten wollen, in der Regel selbst wählen. Ein Pensionsfonds kann dabei von mehreren Unternehmen genutzt werden, teilweise gibt es auch Pensionsfonds für ganze Branchen. Auch Lebensversicherer haben eigene Pensionsfonds gegründet.
Die eingezahlten Beiträge werden dabei im Kapitaldeckungsverfahren finanziert, das heißt, die Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt und später inklusive der erwirtschafteten Überschüsse als Renten ausgezahlt.
Wichtig für Sie als Arbeitgeber zu wissen: Sie verpflichten sich, eine garantierte Mindestleistung zu erfüllen, falls der Pensionsfonds diese nicht mehr bezahlen kann. Dies nennt sich Subsidiärhaftung und gilt für alle betriebliche Altersversorgungen, die über einen externen Versorgungsträger abgewickelt werden (Quelle: aba e.V.).
Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen
Was kostet eine bAV über einen Pensionsfonds?
Normalerweise ist diese Art der betrieblichen Altersvorsorge arbeitgeberfinanziert, das heißt, Sie als Arbeitgeber leisten die vollen Beiträge zur Zusatzrente Ihrer Mitarbeiter. Eine Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ist jedoch auch möglich. In diesem Fall sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Angestellten einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehalts zu zahlen, solange sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Ist das nicht der Fall – zum Beispiel, weil der Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient -, müssen sie den Zuschuss nicht zahlen. Es kann auch in einem Tarifvertrag festgelegt werden, dass es keinen Zuschuss zur Entgeltumwandlung gibt.
Das müssen Sie beim Arbeitgeberzuschuss beachten
Vorteile des Pensionsfonds für Arbeitgeber
Mögliche Nachteile des Pensionsfonds
Für diese Unternehmen ist der Pensionsfonds empfehlenswert
Empfehlenswert ist der Pensionsfonds für Firmen, die zugunsten einer höheren Eigenkapitalquote die betriebliche Altersvorsorge auslagern möchten (mehr dazu im Artikel Outsourcing der betrieblichen Altersvorsorge). Der Beitritt zu einem Pensionsfonds ist insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant. Auch Unternehmen, die den Verkauf beziehungsweise die Weitergabe im Familienverbund in Erwägung ziehen, sollten über dieses Thema nachdenken.
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Pensionsfonds im Test
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Alle Anbieter der bAV im Test (2024)
Implementierung des Pensionsfonds in Ihrem Unternehmen
Wie wird eine bAV über einen Pensionsfonds im Unternehmen eingeführt?
Um den Pensionsfonds als Weg der betrieblichen Altersvorsorge erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu starten, empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:
- Lassen Sie sich ausführlich von Experten für betriebliche Altersversorgung beraten, sowohl zum Pensionsfonds als auch allgemein zur Betriebsrente.
- Entscheiden Sie sich für einen Pensionsfonds, der Ihren Anforderungen entspricht und der sich für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter eignet.
- Schließen Sie die entsprechenden Verträge mit dem ausgewählten Pensionsfonds ab.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neue Altersvorsorgeoption und setzen Sie individuelle Beratungsgespräche an. Tipp: Wenn Sie die bAV mit uns umsetzen, übernehmen wir das gern für Sie.
- Legen Sie fest, wie die Beiträge gezahlt werden und veranlassen Sie die entsprechen Zahlungsprozesse. Vereinbaren Sie eine Entgeltumwandlung mit Ihren Mitarbeitern, dann vergessen Sie nicht, dies in der Lohnabrechnung korrekt zu verzeichnen.
- Behalten Sie die bAV-Verträge im Blick und stellen Sie sich, dass die Beiträge regelmäßig und korrekt an den Pensionsfonds abgeführt werden.
Mit anderen Durchführungswegen vergleichen
Bevor sich ein Arbeitgeber für einen Pensionsfonds entscheidet, lohnt sich ein Vergleich mit den anderen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge:
Mit uns den besten Pensionsfonds für Ihr Unternehmen finden
Achten Sie beim Vergleich von Angeboten unter anderem auf die Verwaltungskosten und das Potenzial für eine gute Rendite. Wir beraten Sie gern dazu, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge für Ihr Unternehmen besonders geeignet ist, und erstellen Ihnen auch gern passende Angebote.
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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Mindestzusage und Leistungszusage
„Es gibt zwei Arten der Versorgungszusage, die Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern gegenüber machen können. Eine Möglichkeit ist die Beitragszusage mit Mindestleistung. Hier bekommen die Arbeitnehmer mindestens ihre eingezahlten Beiträge zurück, die tatsächliche Höhe der Leistung hängt aber von der Entwicklung der Kapitalanlagen ab. Alternativ können Arbeitgeber einen bestimmten Festbetrag für die Rente oder Kapitalleistung versprechen (Leistungszusage).“
Experten-Tipp 2:
So kann der Pensionsfonds auch genutzt werden
„Viele alte Versorgungssysteme belasten womöglich die Bilanzen der Unternehmen, da die Gesetzgebung und der Niedrigzins hier lange gegen die Unternehmen gewirkt haben. Solche Systeme sollten unter Umständen umgebaut werden, um für verkürzte Bilanzen, mehr Sicherheit für die Arbeitnehmer und vor allem Klarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu sorgen. Bei uns kommt der Pensionsfonds in der Regel dann zum Einsatz, wenn sie vorhandene und meistens alte Versorgungssysteme „neuordnen“, sprich optimieren und für die Unternehmen attraktiver gestalten.“
Experten-Tipp 3:
Kombination mit dem Sozialpartnermodell möglich
Pensionsfonds lassen sich mit dem Sozialpartnermodell kombinieren. Beim Sozialpartnermodell einigen sich die Tarifparteien auf eine betriebliche Altersvorsorge, die dann im Tarifvertrag festgehalten wird. Arbeitgeber müssen jedoch nur eine Beitragszusage leisten, was zu noch mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage führt.
Die häufigsten Fragen zum Pensionsfonds
Wie wird der Pensionsfonds ausgezahlt?
Es bildet sich ein individuelles Deckungskapital, aus dem später die Auszahlungen der bAV berechnet werden. Der Versicherte erhält in der Regel eine lebenslange Rente. Es ist aber auch eine einmalige Auszahlung oder die Auszahlung von 30 Prozent zu Rentenbeginn und den Rest als monatliche Rente möglich. Dieses Kapitalwahlrecht besteht seit 2014 auch für den Pensionsfonds. Die Auszahlungen werden allerdings in jeder Variante versteuert, wenn die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei geblieben sind. Auch werden der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberbeitrag der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Selbst bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die festgeschriebenen Ansprüche des Arbeitnehmers sicher. Das bedeutet, die Auszahlungen erfolgen wie vereinbart zum Renteneintrittsalter. Dafür zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG). Ein festgeschriebener Anspruch entsteht in der Regel für die selbst eingezahlten, eigenen Arbeitnehmerbeiträge. Beiträge vom Arbeitgeber sind in der Regel erst nach einer gewissen Zeit der Betriebszugehörigkeit unverfallbar.
Was passiert bei einem Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit?
Die Beiträge zum Pensionsfonds sind übertragbar, pfändungssicher und verfallen in der Regel nicht. Der Anspruch auf die Leistung im Alter bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel und während Arbeitslosigkeit oder Elternzeit erhalten. Eine Kündigung und vorzeitige Auszahlung ist normalerweise nicht möglich, Sie können Vertrag jedoch ruhen lassen, also keine weiteren Einzahlungen leisten. Einmal erworbene Ansprüche sind auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
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