Sozialpartnermodell Tarifvergleich und Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sozialpartnermodell ist der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
  • Die Beiträge zum Sozialpartnermodell können vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam finanziert werden.
  • Der Vorteil für Arbeitgeber ist, dass er nicht für die Höhe der späteren Betriebsrente haftet.
  • Der Vorteil für Arbeitnehmer ist die Chance auf eine höhere Rendite, da die Anlage der Beiträge flexibler gestaltet werden kann.
  • Allerdings wird für Arbeitnehmer nur eine sogenannte Zielrente vereinbart, deren Höhe nicht garantiert ist.

Das erwartet Sie hier

Wie das Sozialpartnermodell für die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, welche Vorteile es hat und wie Sie es erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist das Sozialpartnermodell?
  2. Alles Wichtige für Arbeitnehmer
  3. Wichtige Infos für Arbeitgeber
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Implementierung in Ihr Unternehmen
  6. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was ist das Sozialpartnermodell?

Mit dem Sozialpartnermodell sollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam die betriebliche Altersvorsorge regeln und dies in Tarifverträgen festhalten. Das Sozialpartnermodell kann von allen Unternehmen genutzt werden, die einen Tarifvertrag verabschieden. Aber auch nicht-tarifgebundene Arbeitgeber können das Sozialpartnermodell nutzen, wenn sie eine entsprechende Öffnungsklausel im Tarifvertrag vereinbaren.

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Das Sozialpartnermodell wird auch Nahles-Rente genannt, nach der einstigen Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Es ist das Herzstück des Betriebsrenten­stärkungsgesetz (BRSG), das seit Anfang 2018 in Kraft ist. Der Zweck der Gesetzesänderung war es, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) auch für kleinere und mittlere Unternehmen attraktiv zu machen.


Wie funktioniert die bAV über das Sozialpartnermodell?

Das Sozialpartnermodell ist der jüngste der sechs Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Bei den sogenannten Sozialpartnern handelt es sich um die Tarifparteien Arbeitgeber und Gewerkschaften. Der Arbeitgeber zahlt für seine Angestellten einen vertraglich vereinbarten Beitrag an eine Vorsorgeeinrichtung oder eine Versicherung. Die Vorsorgeeinrichtung kann dabei von den Tarifparteien getragen und organisiert werden. Alternativ kann die Durchführung auch über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direkt­versicherung erfolgen. Entscheidend ist, dass sich die Sozialpartner auf eine bestimmte Vorsorgeeinrichtung verständigt haben. Zudem müssen die Mitwirkungsrechte der Tarifpartner sichergestellt sein.

Sozialpartnermodell: Der wichtigste Unterschied zu anderen Durchführungswegen

Beim Sozialpartnermodell wurde eine reine Beitragszusage eingeführt. Damit zahlt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer lediglich die vertraglich vereinbarten Beiträge an die Versorgungseinrichtung. Diese Beiträge werden zu einer sogenannten Zielrente bestimmt – also einer bestimmten Summe, die der Arbeitnehmer später erhalten soll. Für die Erfüllung einer bestimmten Leistung haften, anders als bei den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge, weder der Arbeitgeber noch die Versorgungseinrichtung. Auch können die späteren Leistungen nur als lebenslange Rente und nicht als Kapitalleistung ausgezahlt werden.

Das Sozialpartnermodell in Kürze

Art der BeiträgeGezahlt von Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam.
Leistungen im AlterLebenslange Rente.
BesonderheitWeder der Arbeitgeber noch die Vorsorgeeinrichtung haften für eine bestimmte Rentenhöhe.
Geeignet fürArbeitgeber, die sich von ihrer Haftung befreien wollen. Arbeitnehmer, die sich eine höhere Rendite bei der Altersvorsorge erhoffen.
Staatliche FörderungBeiträge sind bis zu gewissen Grenze steuer- und sozial­­versicherungsfrei.
Versteuerung im AlterNachgelagerte Besteuerung. Die später ausgezahlte Rente muss versteuert werden.
Optimale BeitragshöheDie Beiträge sollten die Grenze der steuerlichen Förderungen nicht überschreiten.
Nachträgliche Änderung der BeitragshöheBeträge können gesenkt oder erhöht werden.
Private WeiterführungIn der Regel nicht möglich.
KündigungIn der Regel nicht möglich, Beiträge können ruhend gestellt werden.
Absicherung von Invalidität oder TodesfallGegen Aufpreis absicherbar.

Alles Wichtige für Arbeitnehmer

So funktioniert das Sozialpartnermodell für Arbeitnehmer

Wird die betriebliche Altersvorsorge über das Sozialpartnermodell angeboten, sollen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf die Konditionen gemeinsam einigen. Die Zahlung der Beiträge funktioniert jedoch so, wie bei den anderen Durchführungswegen der bAV auch. Entweder zahlt der Arbeitgeber die Beiträge komplett selbst oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zusammen ein: Der Arbeitnehmer finanziert die Beiträge zum Sozialpartnermodell über die Entgeltumwandlung. Zusätzlich erhält er einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent. In bestimmten Fällen erhält der Arbeitnehmer keinen Arbeitgeberzuschuss. Dann kann er die Beiträge zum Sozialpartnermodell auch allein finanzieren.

Icon Angestellte Mann und Frau

Für die Überweisung der Beiträge in die Versorgungseinrichtung ist in allen Fällen der Arbeitgeber verantwortlich. Dies kann entsprechend auf der Lohnabrechnung eingesehen werden. Arbeitnehmer müssen dabei nichts weiter tun.

Arbeitnehmer müssen sich darüber bewusst sein, dass es keine Garantie für die Höhe der späteren monatlichen Rente gibt. Während des Bezuges kann die Rente auch sinken. So geht Planungssicherheit für den Arbeitnehmer verloren. Allerdings besteht beim Anlegen der Beiträge auch mehr Flexibilität als bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Dadurch erhöhen sich die Renditechancen. Damit dennoch ein bestimmtes Versorgungsniveau erreicht wird, darf im Tarifvertrag ein zusätzlicher Sicherungsbetrag vereinbart werden. Allerdings reduzieren sich dadurch die Renditechancen.

Vorteile des Sozialpartnermodells für Arbeitnehmer

  • Höhere Renditechancen: Weil die Haftung des Arbeitgebers wegfällt, besteht bei der Kapitalanlage mehr Flexibilität als bei anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung. Dies erhöht die Renditechancen.
  • Stellenwechsel: Wechselt ein Arbeitnehmer die Stelle, so kann er sämtliche eingezahlten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge mitnehmen – egal, wie lange er im Unternehmen war. Bei anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung gibt es bei den arbeitgeberfinanzierten Beiträgen Fristen.
  • Steuern sparen: Die Arbeitnehmerbeiträge sind bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialabgabenfrei. Erst im Alter müssen die Auszahlungen der betrieblichen Altersversorgung versteuert werden – in der Regel aber zu einem niedrigeren Steuersatz.
  • Zuschüsse vom Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss die Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung in vielen Fällen mitfinanzieren.

Mögliche Nachteile des Sozialpartnermodells

  • Unsichere Rentenhöhe: Für den Arbeitnehmer verringert sich die Planungssicherheit, da er nicht weiß, mit welcher Rentenhöhe er kalkulieren darf. Im schlimmsten Fall verliert er sogar sein gesamtes eingezahltes Geld. Damit sich sein Risiko minimiert, können die Arbeitgeber Sicherungsbeiträge leisten.
  • Keine Kapitalauszahlung: Im Pensionsalter dürfen die Beiträge nur als laufende Rente geleistet werden. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist in der Regel nicht möglich.
  • Geringere Sozialbeiträge: Die Entgeltumwandlung reduziert den Bruttolohn des Arbeitnehmers. Auf dieser Grundlage werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozial­versicherung wie Renten- oder Arbeitslosen­versicherung berechnet. Es ist also möglich, dass ein Angestellter so weniger Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld oder gesetzliche Rente erhält.
  • Kranken­versicherung: Ist ein Rentner gesetzlich krankenversichert, muss er auf die Rentenauszahlungen die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung zahlen. Das heißt, er muss für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil aufkommen. Dies gilt jedoch für jeden Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.

Wann lohnt sich das Sozialpartnermodell für Arbeitnehmer?

Beim Sozialpartnermodell gestaltet sich die Kapitalanlage flexibler als bei anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, weil die Haftung des Arbeitgebers entfällt. Will ein Arbeitnehmer die Renditechancen bei seiner Altersvorsorge erhöhen, kann das Sozialpartnermodell daher interessant sein. Besonders jüngere Personen können davon profitieren.

Was Arbeitnehmer zur bAV wissen müssen

Alles Wichtige für Arbeitgeber

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So funktioniert das Sozialpartnermodell für Arbeitgeber

Das Sozialpartnermodell zielt auf tarifliche Vereinbarungen ab und ist daher nicht für jedes Unternehmen nutzbar. Einfach gesagt, fällt das Sozialpartnermodell für alle Unternehmen ohne Tarifvertrag raus. Es ist hauptsächlich für Unternehmen relevant, die tariflich gebunden sind. Einige große Versicherungs­unternehmen haben bereits gemeinsame Angebote für die Umsetzung der Nahles-Rente entwickelt, dennoch wird das Sozialpartnermodell in der Praxis kaum angewandt.

Icon Hochhaus

Dies liegt zum anderen auch daran, dass es noch keine konkrete Umsetzungsform für die betriebliche Altersvorsorge gibt. Für die praktische Abwicklung wird eine zusätzliche Versorgungseinrichtung benötigt, die das Kapital annimmt und verwaltet. Das kann eine Direkt­versicherung, ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse sein.

Was Arbeitgeber zur bAV wissen müssen


Was kostet eine bAV über das Sozialpartnermodell?

Die Beiträge zum Sozialpartnermodell müssen laut Gesetz in einem separaten Anlagestock oder Sicherungsvermögen angelegt werden. Zudem dürfen für die Leistungen aus diesen Beiträgen keine Garantien zugesagt werden. Der Arbeitgeber kann die Beiträge zum Sozialpartnermodell entweder komplett für seine Mitarbeiter zahlen oder aber die Arbeitnehmer zahlen die Beiträge über die Entgeltumwandlung über ihr Gehalt und der Arbeitgeber zahlt den sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Anspruch darauf haben alle Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Mitglieder des Vorstandes einer AG sowie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. In einigen Fällen müssen Arbeitgeber jedoch keinen Zuschuss zahlen. Dann können Arbeitnehmer die Beiträge zum Sozialpartnermodell auch allein finanzieren.

Vorteile des Sozialpartnermodells für Arbeitgeber

  • Keine Haftung: Beim Sozialpartnermodell werden die Beiträge nach dem Motto „pay and forget“ (zahle und vergesse) eingezahlt. Der Arbeitgeber haftet also nicht mehr für die vereinbarten Leistungen, was die reine Beitragszusage sehr interessant macht.
  • Geringverdiener: Leistet ein Arbeitgeber einen Zuschuss in die betriebliche Altersvorsorge von Geringverdienern (maximal 2.575 Euro Monatsgehalt) profitiert er von einer staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Motivation: Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter mit dem Sozial­versicherungsmodell motivieren und sie langfristig an das Unternehmen binden.
  • Weniger Sozialabgaben: Für Beiträge, die die Mitarbeiter mittels Entgeltumwandlung einzahlen, sparen Arbeitgeber Sozialabgaben. Die Lohnnebenkosten werden dadurch gesenkt.
  • Bilanzneutral: Durch die Auslagerung des Sozialpartnermodells müssen in der Bilanz keine Rückstellungen gebildet werden. Das verbessert die Kennzahlen.
  • Wenig Aufwand: Der administrative Aufwand hält sich in Grenzen, da die Verwaltung eine externe Vorsorgeeinrichtung oder Versicherung übernimmt.

Mögliche Nachteile des Sozialpartnermodells

  • Wenig Angebote: Dieser neue Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist noch wenig bekannt. Dementsprechend gibt es derzeit erst relativ wenige Angebote auf dem Markt.

Wann lohnt sich das Sozialpartnermodell für Ihr Unternehmen?

Das Sozialpartnermodell ist nur für Unternehmen möglich, die Tarifverträge mit Gewerkschaften geschlossen haben. Beim Sozialpartnermodell müssen keine Leistungszusagen gegeben werden, wie bei den anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Will sich ein Unternehmen von dieser Haftung befreien, ist das Sozialpartnermodell attraktiv.

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Sozialpartnermodell im Test

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Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier:

Alle Anbieter der bAV im Test (2024)

Implementierung des Sozialpartnermodells in Ihrem Unternehmen

Wie wird das Sozialpartnermodell im Unternehmen eingeführt?

Um das Sozialpartnermodell als Weg der betrieblichen Altersvorsorge erfolgreich in Ihrem Unternehmen zu starten, empfehlen wir Ihnen, wie folgt vorzugehen:

Icon Kreis aus Pfeilen
  1. Voraussetzung für das Sozialpartnermodell ist eine tarifliche Vereinbarung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen tariflich gebunden ist oder eine entsprechende Vereinbarung trifft.
  2. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungseinrichtung, die sich um die Aufnahme und Verwaltung der Beiträge kümmert und die den Anforderungen des Tarifvertrages entspricht (Direkt­versicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse).
  3. Schließen Sie die entsprechenden Verträge mit der ausgewählten Versorgungseinrichtung ab.
  4. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die neue Altersvorsorgeoption und setzen Sie individuelle Beratungsgespräche an. Tipp: Wenn Sie die bAV mit uns umsetzen, übernehmen wir das gern für Sie.
  5. Legen Sie fest, wie die Beiträge gezahlt werden (in der Regel erfolgt die Einzahlung über Entgeltumwandlung der Mitarbeiter plus Zuschuss des Arbeitgebers).
  6. Behalten Sie die bAV-Verträge im Blick und stellen Sie sich, dass die Beiträge regelmäßig und korrekt an die Versorgungseinrichtung abgeführt werden.

Mit anderen Durchführungswegen vergleichen

Möchten Sie Ihren Mitarbeitern das Sozialpartnermodell anbieten? Bevor es so weit ist, ist ein Vergleich mit den fünf anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll:


Icon Kreis abgehakt

Mit uns die beste betriebliche Altersvorsorge für Ihr Unternehmen finden

Beim Sozialpartnermodell lässt eine praktische Umsetzung aktuell noch auf sich warten. Allerdings ist es auch ohne das Sozialpartnermodell seit langer Zeit möglich, eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen sinnvolle betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die unterschiedlichen Durchführungswege bieten diverse Möglichkeiten, die in der Regel für jedes Unternehmen eine passende Lösung bieten. Gern unterstützen unsere Experten der betrieblichen Altersvorsorge Sie dabei, den für Ihr Unternehmen idealen Durchführungsweg zu finden. Kontaktieren Sie uns dazu einfach direkt oder nutzen Sie schnell und unkompliziert unser unten stehendes Formular.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Arbeitnehmer haben keine Garantie auf die Rente

„Im schlimmsten Fall erhält der Arbeitnehmer bei diesem Modell gar nichts, auch wenn das Risiko dafür sehr gering ist. Daher ist dieses Modell der betrieblichen Altersvorsorge vor allem zu empfehlen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge einzahlt.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 2:
Sind Sicherungsbeiträge sinnvoll?

„Das Sozialpartnermodell sieht die Möglichkeit vor, dass Unternehmen freiwillig zusätzliche Sicherungsbeiträge zahlen. Damit kann das Risiko der Kapitalanlage abgefedert werden und mögliche Kursschwankungen wirken sich im Idealfall nicht zu stark auf das Ergebnis aus. Hier besteht jedoch die Sorge, dass am Ende zu wenig rauskommt, wenn es doch einmal crasht. Wenn das Sozialpartnermodell tatsächlich einmal umgesetzt wird, werden sich Sicherungsbeiträge aus meiner Sicht nur ergeben, wenn diese das Verhandlungsergebnis zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband sind. Denn für Firmen ist es eher unattraktiv, einen Durchführungsweg zu wählen, der sie von Garantien entlasten soll, um dann neue Sicherungsverpflichtungen einzugehen.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Experten-Tipp 3:
Sollten Unternehmen auf das Sozialpartnermodell setzen?

„Das Sozialpartnermodell wurde erst 2018 eingeführt. Auch einige Jahre danach können wir es noch nicht empfehlen. Das Sozialpartnermodell ist ein Versuch, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände enger in die Pflicht zu nehmen, um risikofreier Rentenabsicherungen für Arbeitnehmer anzubieten. Das ist besonders für Arbeitgeber ein spannendes Konzept, nur ist es bis dato am erzwungenen Zusammenspiel zwischen den Sozialpartnern gescheitert, sodass die Umsetzung vor allem an zwei Dingen scheitert: Der Einigkeit der Parteien und der Unattraktivität für Berater, dieses Modell zu vermarkten.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Die häufigsten Fragen zum Sozialpartnermodell

Was bekommen Arbeitnehmer mit einem Sozialpartnermodell?

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Die betriebliche Altersrente wird in der Regel frühestens ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt. Für die Höhe gibt es beim Sozialpartnermodell im Gegensatz zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge keine Garantie. Bei einer reinen Beitragszusage trägt der Arbeitnehmer die Risiken. In der Rentenphase wird das angesparte Kapital nicht einmalig, sondern als laufende Rente ausgezahlt.

Sind Zusatzleistungen möglich?

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Beim Sozialpartnermodell gibt es, wie bei anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge auch, zusätzliche Leistungen gegen Mehrkosten. So können die Angehörigen im Todesfall mit einer Hinterbliebenenrente abgesichert werden. Möglich ist auch die Absicherung der Berufs­unfähigkeit. Kann ein Versicherungsnehmer während der Ansparphase seinen Beruf nicht mehr ausüben, werden dann die Beiträge weitergezahlt.

Welche Abgaben werden bei Auszahlung fällig?

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Die Einkünfte aus der Betriebsrente müssen im Versorgungsfall versteuert werden. In den meisten Fällen sind die Steuern im Alter allerdings niedriger als im Erwerbsleben. Auf die Leistungen aus dem Sozialpartnermodell müssen gesetzlich Versicherte oder freiwillig gesetzlich Versicherte zudem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung zahlen.

Wie ist das Sozialpartnermodell abgesichert?

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht das Sozialpartnermodell auf der Grundlage spezifischer neuer Aufsichtsvorschriften. Zudem müssen die Sozialpartner mit den Vorsorgeeinrichtungen möglichst effiziente und sichere Betriebssysteme einführen und steuern. Eine Pflicht zur Insolvenzabsicherung besteht nicht. So springt auch der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) nicht bei möglichen Zahlungsausfällen ein. Geht ein Unternehmen Pleite, so hat der betroffene Arbeitnehmer ein Eintrittsrecht in eine neue Versorgung.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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