Betriebs­haftpflicht­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Unternehmen und Selbständige, wenn Dritte wegen Sach- oder Personenschäden Schadenersatz­forderungen erheben.
  • Sie ist für Unternehmen aller Größen sinnvoll – von der großen Firma bis hin zum Einzelunternehmen.
  • Bestimmte Unternehmen sind zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet.
  • Nicht versichert sind sog. echte Vermögensschäden .
  • Ein sorgfältiger Tarifvergleich hilft Ihnen, die richtige Versicherung für Ihr Unternehmen zu finden.
  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ist bereits ab 6,42 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Wie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung funktioniert, wer sie braucht und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Betriebs­­haftpflicht­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Wann zahlt die Versicherung?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Betriebs­­haftpflicht finden
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Betriebshaftplicht­versicherung?

Die betriebliche Haftpflicht­versicherung ist das betriebliche Äquivalent zur ebenfalls unverzichtbaren privaten Haftpflicht­versicherung. Sie verhindert, dass Unternehmen oder Selbständige mit ihrem eigenen Vermögen in voller Höhe haften, wenn ihre Produkte oder ihre Tätigkeit zu Sach- oder Personenschäden bei Dritten führen und diese daraufhin Schadenersatz­forderungen erheben. Aus diesem Grund handelt es sich bei der Betriebs­haftpflicht­versicherung um eine der wichtigsten Gewerbe­versicherungen, denn ohne eine entsprechende Versicherung können die Haftungsrisiken im Unternehmensalltag zu hohen oder sogar existenzbedrohenden Kosten führen. Für manche Unternehmen ist der Abschluss einer Betriebs­haftpflicht­versicherung sogar Pflicht.


Icon Schutzschild

So funktioniert die Betriebs­haftpflicht­versicherung

Erhebt jemand aufgrund eines Personen- oder Sachschadens Schadenersatzansprüche, prüft die Betriebs­haftpflicht­versicherung des beschuldigten Unternehmens die Forderung. Ist diese gerechtfertigt, entschädigt die Versicherung die geschädigte Person und dem versicherten Unternehmen entstehen nur die Kosten für die Selbst­beteiligung. Ist sie nicht gerechtfertigt, wehrt die Betriebs­haftpflicht­versicherung die Forderung ab (passiver Rechtsschutz).

Wer braucht sie?

Der Abschluss einer Betriebs­haftpflicht­versicherung ist für Unternehmen aller Rechtsformen und Größen sinnvoll, für die das Risiko besteht, dass Mitarbeiter einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen. Gerade kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler laufen Gefahr, mit den Kosten eines Schadens überfordert zu sein.

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Diese Berufe brauchen eine Betriebs­haftpflicht

Für diese Berufsgruppen ist sie Pflicht

Für einige Berufsgruppen ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung Pflicht. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein besonders hohes Gefährdungsrisiko vorliegt. Unter anderem die folgenden Berufsgruppen sind zum Abschluss einer Haftpflicht­versicherung verpflichtet:

  • Statiker/Ingenieur
  • Jäger
  • Schausteller
  • Entsorgungsfachbetriebe
  • Bewachungsschutz
  • Betreiber einer Schießanlage

Diese Vorteile bringt eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung

  • Existenz des Unternehmens wird im Schadensfall gesichert
  • Absicherung von Mitarbeitern, Reinigungskräften und Subunternehmer möglich
  • Versicherungsschutz auch im Ausland
  • Versicherung auch von Umweltschäden und Vermögensfolgeschäden

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Sonderinformationen für bestimmte Berufsgruppen

Wann und wie leistet die Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Wann zahlt die Betriebs­haftpflicht?

Eine Betriebs­haftpflicht hat zwei wichtige Funktionen: Werden Schadensersatzansprüche angemeldet, prüft der Versicherer zunächst, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind.

  1. Bei unberechtigten Forderungen übernimmt die Versicherung die Kosten für deren Abwehr, gegebenenfalls auch vor Gericht.
  2. Sind die Ansprüche dagegen berechtigt, erstattet die Versicherung die Forderungen.

Wie viel die Versicherung maximal zahlt, hängt von der vereinbarten Deckungssumme pro Schaden ab. Die maximale Leistung für alle Schadensfälle eines Jahres beträgt häufig das Doppelte oder Dreifache dieser Summe.

Was deckt eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ab?

Icon Gesundheitscheck

Personenschäden

Schäden an der Gesundheit einer Person

Icon Lkw

Sachschäden

Schäden am Eigentum einer anderen Person

Icon Beleg

Vermögensfolge­schäden

Finanzielle Schäden, die sich aus Sach- oder Personen­schäden ergeben

Diese Personengruppen sind (mit-)versichert

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung deckt das betriebliche Haftpflichtrisiko ab. Das bedeutet, dass nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch weiteren Personen mitversichert sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie im Auftrag der Firma handeln und Aufgaben nachgehen, die der Erfüllung der Geschäftstätigkeit des Betriebes dienen. Je nach Versicherungsschutz schließt die Betriebs­haftpflicht auch fremde Mitarbeiter ein, zum Beispiel Subunternehmen, die extern beauftragt werden.

Icon Mitarbeiter Team
  • Angestellte
  • Aushilfskräfte und Minijobber
  • Werkstudenten
  • Praktikanten
  • (Reinigungskräfte)
  • (Subunternehmen)
  • (Leiharbeitnehmer)

Fallbeispiele: Hier zahlt die Betriebs­haftpflicht­versicherung

  1. Getränkekisten beschädigen Auto
    Ein Getränkesupermarkt bekommt seine wöchentliche Lieferung. Der Auszubildende wird mit der Entladung der Getränkekisten beauftragt und stapelt die Kisten zunächst neben dem Fahrzeug. Der Stapel wird nach mehreren Kisten sehr instabil, sodass die oberste Kiste auf ein parkendes Auto fällt. Die Windschutzscheibe des Autos trägt einen Sprung davon, Kotflügel und Motorhaube eine Delle. Der Autobesitzer fordert Schadensersatz vom Getränkebetrieb.
  2. Personenunfall im Salon
    Eine ältere Dame betritt kurz nach Ladeneröffnung einen Friseursalon. Die Reinigungskraft ist mit dem Wischen des Fußbodens gerade erst fertig geworden. Die Dame bemerkt nicht, dass der Fußboden frisch gewischt ist, rutscht aus und bricht sich den Oberschenkelhalsknochen. Sie fordert Schadensersatz vom Friseurbetrieb. Verletzt sich eine Person schwer und wird arbeitsunfähig, kann das verantwortliche Unternehmen sogar zu einer lebenslangen Rentenzahlung verpflichtet werden. Entsprechend hoch sind die potenziellen Kosten eines solchen Schadens. Eine Betriebs­haftpflicht deckt derartige Personenschäden ab und übernimmt die Zahlung von Schadensersatzforderungen.
  3. Virus an Kunden verschickt
    Ein Unternehmensberater lädt Informationen aus dem Internet herunter und fängt sich dabei einen Virus ein. Danach versendet er per E‑Mail Produktinformationen inklusive des Virus an Kunden. Das Virus richtet daraufhin erheblichen Schaden auf dem Rechner des Kunden an – er fordert Schadensersatz.

Wann zahlt sie nicht?

  • Echte Vermögensschäden:
    Finanzielle Schäden, die nicht infolge von Personen- oder Sachschäden entstehen, sogenannte echte Vermögensschäden, sind nicht in der Betriebs­haftpflicht­versicherung abgesichert. Beispiel: Wenn ein Kunde zum Beratungstermin bei einem Finanzberater in dessen Bürogebäude kommt und auf Grundlage einer Falschberatung sein investiertes Geld verliert, handelt es sich um einen echten Vermögensschaden. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet also nicht.
  • Eigenschäden:
    Die Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet nur bei Haftpflichtschäden an Dritten. Eigenschäden sind generell nicht versichert. Schädigt ein Mitarbeiter das Inventar in den eigenen Büroräumen, gilt dies beispielsweise als Eigenschaden. Je nach Branche kann dies unter Umständen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. So ist der klassische Fall von Kaffee auf der Tastatur oder die Schädigung des Firmenservers beispielsweise in der Elektronik­versicherung oder Cyber-Versicherung abgesichert. Falls ein Kunde nicht zahlt, können Sie eine Firmen­rechtsschutz­versicherung nutzen, um das Geld einzufordern.
  • Vorsatz:
    Haftpflichtschäden, die durch vorsätzliches Handeln entstehen, sind nicht versicherbar. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel ein Produkt auf den Markt gebracht wird, von dem bekannt ist, dass es fehlerhaft ist. Auch wenn ein Handwerker ein defektes Teil im Haus des Kunden verbaut, von dem der Handwerksbetrieb wusste, dass es defekt ist, handelt der Handwerker vorsätzlich. Bei solchen Schäden leistet die Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht.
  • Schadensverursachung durch Geschäftsführer:
    Geschäftsführer werden bei einer Verletzung ihrer Sorgfalts­pflichten weder durch die Haftungsbeschränkung der GmbH noch durch die Betriebs­haftpflicht­versicherung geschützt. Sie benötigen eine D&O-Versicherung.
  • Schäden außerhalb des Geltungsbereichs:
    Unter Umständen ist der Versicherungsschutz auf Deutschland oder das europäische Ausland beschränkt.

Icon Wegweiser

Echte Vermögensschäden versichern

Wenn Ihr Betrieb auch Haftungsrisiken aufgrund von echten Vermögensschäden ausgesetzt ist, benötigen Sie eine andere oder zusätzliche Absicherung. Bei echten Vermögensschäden leistet eine Berufs- beziehungsweise Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung. Einige Versicherer bieten eine Betriebs­haftpflicht­versicherung an, deren Versicherungsschutz um echte Vermögensschäden ergänzt werden kann oder man kann umgekehrt eine Betriebs­haftpflicht (manchmal auch: Büro­haftpflicht) bei der Berufs­haftpflicht­versicherung ergänzen. Bei anderen Betriebs­haftpflicht-Anbietern muss ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.


Wann zahlt welche Versicherung?

Betriebs­haftpflichtVermögens-
schaden­haftpflicht
Berufs­haftpflicht*
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
*Beachten Sie, dass der Begriff „Berufs­haftpflicht­versicherung“ nicht einheitlich verwendet wird und manchmal auch nur eine Versicherung gegen Vermögensschäden gemeint ist.

Wie viel kostet das Ganze?

Kostenbeispiel

Als Rechtsanwältin rechnet Frau C. in erster Linie mit echten Vermögensschäden. Weil sie aber regelmäßig Kunden in ihrem Büro empfängt, möchte sie sich auch gegen Sach- und Personenschäden und deren finanzielle Folgen versichern. Das sieht beispielsweise so aus:

BerechnungskriterienBeispiel Frau C.
Art des BetriebsAnwaltskanzlei
Jahresumsatz150.000 €
Betriebsgröße2 Personen (1 Person Vollzeit, 1 Person Teilzeit)
Höhe der Deckungssumme5 Millionen €
Selbstbehalt250 €
Jahresbeitrag77,11 €
Monatliche Kosten (umgerechnet)*6,42 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

Icon Beleg

Davon hängen die Kosten ab

  • Branche, Größe und Umsatz des Unternehmens
  • Selbst­beteiligung
  • Versicherungssumme
  • Zusatzleistungen

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihre Firma?

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Betriebs­haftpflicht­versicherung im Test

Ausschnitt der Testsieger (2024)

Kunden­beratungKunden­kommunikationKunden­serviceSchutz und VorsorgePreis-Leistungs-VerhältnisGesamt­bewertung
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo ERGO Direkt AGSehr gutGutGutGutGutSehr gut
Logo Generali Deutschland AGSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebs­haftpflicht für verschiedene Branchen, wie Bauunternehmen, freie Berufe und Dienstleister sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Betriebs­haftpflicht­versicherer im Test (2024)

Wie finde ich die richtige Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Darauf sollten Sie bei einem Tarifvergleich achten

Auch wenn die Betriebs­haftpflicht­versicherung keine Pflicht­versicherung ist, sollte jedes Unternehmen über den Abschluss einer Betriebs­haftpflicht nachdenken. Wer sich noch unschlüssig ist, kann mithilfe unseres Tarifrechners die Angebote auf dem Versicherungsmarkt vergleichen. Dabei müssen Unternehmer auf folgende Kriterien achten:

  • Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis? Die einzelnen Versicherungsangebote unterscheiden sich darin zum Teil erheblich.
  • Bietet die Versicherung nur die Standardleistungen oder geht der Versicherungsschutz darüber hinaus? Lesen Sie unbedingt die Tarifbedingungen.
  • Wie hoch ist die Deckungssumme? Reicht die für Ihr Unternehmen aus oder haben Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit ein besonders großes Schadensrisiko?
  • Wie schneidet die Versicherung in aktuellen Tests ab? Sind bestehende Kunden zufrieden?
  • Bietet die Versicherungsgesellschaft Kombi-Policen an? Diese sind meist günstiger und ermöglichen einen umfassenden Versicherungsschutz.
Icon Personen an Rezeption

Branchenspezifische Risiken beachten

Achten Sie darauf, welche Schäden angesichts Ihrer Tätigkeiten wahrscheinlich sind und lesen Sie genau nach, ob diese versichert sind. Falls zusätzlich zu dem Risiko von Sach- und Personenschäden auch das eines echten Vermögensschadens besteht, genügt eine reine Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht, denn dann benötigen Sie eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung.

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Fassen Sie die Eckdaten Ihres Unternehmens zusammen: Wie viele Mitarbeiter haben Sie? Wie hoch liegt Ihr Jahresumsatz? Wie hoch sind Ihre jährlichen Lohn- und Gehaltskosten?
  2. Machen Sie sich Gedanken über den gewünschten Versicherungsschutz: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein? Möchte Sie eine Versicherung mit oder ohne Selbst­beteiligung?
  3. Führen Sie einen Tarifvergleich durch: Achten Sie besonders auf die Leistungen, Kosten und die Servicequalität der Anbieter.
  4. Individuelle Beratung: Sollten Sie nach dem Tarifvergleich unschlüssig sein, lassen Sie sich persönlich beraten. Unsere Experten für Gewerbe­versicherungen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
  5. Vertragsabschluss: Schließen Sie die Versicherung bei Ihrem Wahlanbieter ab.
  6. Weiterer Versicherungsschutz nötig? Eine Betriebs­haftpflicht deckt nicht alle Schäden ab. Überlegen Sie sich inwiefern eine Ergänzung zu Ihrem Versicherungsschutz ratsam ist.

Das sind unsere Empfehlungen für eine gute Betriebs­haftpflicht

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen der eigenen Firma. Dementsprechend erhalten wir in diesem Bereich sehr viele Anfragen und vermitteln eine Vielzahl von Anbietern und Tarifen. Besonders gute Erfahrungen haben wir über die Jahre hinweg mit folgenden Anbietern gemacht:

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Icon Dokument

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebs­haftpflicht begehen sollten

lesen
  • Zu niedrige Deckungssumme: Unterschätzen Sie die potenziellen Kosten von Schadensfällen nicht und wählen Sie dementsprechend eine ausreichend hohe Deckungssumme. Typisch sind mehrere Millionen Euro.
  • Fehlende Zusatzleistungen: Achten Sie darauf, dass alle für Sie relevanten Risiken abgedeckt sind, und schließen Sie gegebenenfalls weitere sinnvolle Versicherungen ab, damit zum Beispiel auch Cyber-Risiken ausreichend versichert sind
  • Kein Tarifvergleich: Ein Tarifvergleich hilft Ihnen, den Anbieter und Tarif zu finden, in dem Sie das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten.
  • Zu hohe Selbst­beteiligung: Eine Selbst­beteiligung senkt die Versicherungsbeiträge, sie sollte jedoch so gewählt sein, dass Sie sie sich im Schadensfall problemlos leisten können.
  • Fehlende Kenntnis der Versicherungs­bedingungen: Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen genau und fragen Sie bei Unklarheiten nach.
  • Keine regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Betriebs­haftpflicht­versicherung noch zu Ihrem Unternehmen passt und behalten Sie auch Kündigungsfristen im Blick.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

„Eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung sollte immer für den größten anzunehmenden Schadensfall absichern. Standardmäßig beträgt die Deckungssumme mindestens drei Millionen Euro. Je nach Betriebsgröße kann jedoch auch eine Summe von fünf Millionen Euro optimal sein.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Schutz für produzierende Unternehmen

„Handelt es sich um ein produzierendes Unternehmen, sollte unbedingt geprüft werden, ob die Betriebs­haftpflicht auch die Produkt­haftpflicht­versicherung enthält. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel ist die grundlegende Produkt­haftpflicht im Versicherungsschutz inkludiert. Fertigt das Unternehmen eigene Güter an oder verarbeitet und vertreibt diese in großem Umfang, ist eine sogenannte erweiterte Produkt­versicherung durchaus sinnvoll.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
So können Sie sparen

„Die Kosten der Betriebs­haftpflicht richten sich unter anderem nach der Art des Unternehmens und der Betriebsgröße. Unternehmen, die ihre Kosten möglichst gering halten wollen, stehen neben einem Versicherungsvergleich, um die günstigste Betriebs­haftpflicht zu finden, verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Wählen Sie eine jährliche Zahlweise, dies ist meist günstiger als monatliche Beiträge.
  • Eine Vertragsdauer von mehr als einem Jahr wird von Seiten der Anbieter häufig mit Rabatten belohnt.
  • Durch die Vereinbarung einer Selbst­beteiligung können die Kosten zusätzlich gesenkt werden.
  • Neugründer-Bonus: Jungunternehmer und Existenzgründer können Rabatte auf den jährlichen Beitrag zur Betriebs­haftpflicht erhalten.“
Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 4:
Betriebs­haftpflicht auch für GmbHs wichtig

„Zur Gründung einer GmbH reicht bereits ein Stammkapital von 25.000 Euro, das auch in Form von Sacheinlagen erbracht werden kann. Die Haftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern ist auf dieses Stammkapital begrenzt. Das Privatvermögen der Gesellschafter oder Geschäftsführer wird nur in bestimmten Fällen zur Haftung herangezogen, etwa bei einem Verstoß gegen Sorgfalts­pflichten und daraus resultierenden Schäden. Die GmbH selbst haftet jedoch über das Stammkapital hinaus mit dem gesamten Geschäftsvermögen für Schadenersatz­forderungen. Die Haftungsbeschränkung ersetzt also nicht die Betriebs­haftpflicht­versicherung.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
D&O-Versicherung

„Verletzt ein Geschäftsführer seine Sorgfaltspflicht, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen für eventuelle Schäden. Schon eine Fehleinschätzung kann immense finanzielle Konsequenzen haben. Die Betriebs­­haftpflicht springt in diesen Fällen nicht ein. Auch die Haftungsbeschränkung gilt nicht für ihren Geschäftsführer, nur für die GmbH selbst. Geschäftsführer können jedoch eine zusätzliche Director & Officers-Versicherung abschließen, kurz D&O Versicherung genannt, und sich so gegen Forderungen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 6:
Versicherungsschutz im Ausland

„Zahlreiche Betriebe bieten ihre Produkte und Dienstleistungen nicht nur im Inland an. Eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung für die GmbH sollte daher auch einen Auslandsschutz beinhalten. Der Auslandsschutz kann europaweit oder weltweit gelten. Wie umfassend die Auslands­versicherung sein muss, hängt davon ab, ob die GmbH lediglich Waren ins Ausland liefert oder dort auch eine Niederlassung unterhält.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 7:
Welche zusätzlichen Leistungen sind sinnvoll?

„Firma ist nicht gleich Firma und nicht für jedes Unternehmen eignet sich die gleiche Betriebs­haftpflicht­versicherung. Einige Unternehmen können von zusätzlichen oder weiteren Absicherungen profitieren.

  • Vermögensschaden­haftpflicht
    Je nach Branche können Unternehmen etwa von einer zusätzlichen Absicherung von direkten Vermögensschäden profitieren. Als direkte oder echte Vermögensschäden gelten alle Schadensfälle, bei denen weder Personen verletzt noch Gegenstände beschädigt werden, sondern “nur” ein geldwerter Nachteil bei einem Dritten entsteht. Dazu zählen etwa Schäden durch fehlerhafte Beratung. Bei solchen Schäden leistet die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung, für einige Berufe auch Berufs­haftpflicht­versicherung genannt. Eine solche Versicherung ist besonders für GmbHs mit beratender Tätigkeit empfehlenswert – teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben.
  • Elektronik-/Cyber-Versicherung
    Unternehmen, die mit Computersystemen oder digitalen Verwaltungslösungen arbeiten, können sich mit einer Cyber-Versicherung vor Risiken im Internet schützen. Hackerangriffe sind längst keine Seltenheit mehr und können nicht nur der GmbH sondern auch ihren Kunden erheblich schaden. Eine Elektronik­versicherung versichert alle elektronischen Gegenstände im Betrieb vor Schäden durch Elementargefahren oder Vandalismus, aber auch vor Eigenschäden durch etwa falscher Bedienung.
  • Umwelt­haftpflicht
    Versicherung gegen Umweltschäden an Wasser, Luft und Boden (zum Beispiel durch auslaufende Chemikalien).
  • Erweiterte Produkt­haftpflicht
    Für Unternehmen, die eigene Produkte herstellen und vertreiben, kann sich eine extra Produkt­versicherung lohnen. Bis zu einem gewissen Umfang ist diese bereits in der Betriebs­haftpflicht enthalten. Prüfen Sie unbedingt, ob dies für Ihren Betrieb ausreicht – andernfalls ist eine erweiterte Produkt­versicherung notwendig. Dies gilt etwa, wenn Sie Ihre Produkte an Großabnehmer liefern.“
Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 8:
Was gilt es bei der Kündigung zu beachten?

„Der Versicherungsvertrag wird in der Regel für ein Kalenderjahr abgeschlossen. Die Versicherungspolice informiert über das genaue Ablaufdatum. Kündigt das Unternehmen den Vertrag nicht, verlängert sich die Laufzeit um weitere zwölf Monate. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate. Achten Sie dabei darauf, dass Sie die Kündigung schriftlich einreichen.

Setzt der Versicherer eine Beitragserhöhung an, die nicht mit einer Verbesserung der Leistungen einhergeht, hat der Versicherungsnehmer das Recht auf außerordentliche Kündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ankündigungsschreibens beim Versicherer eingehen. Beide Seiten haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein Schadensfall eintritt, der die Versicherung zur Regulierung verpflichtet. Stellt eine Firma den Betrieb ein oder wird veräußert, kann der Versicherungsvertrag ebenfalls außerordentlich gekündigt werden.“

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Redaktionsleitung

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Weitere wichtige Versicherungen für Ihren Betrieb


Die häufigsten Fragen zur Betriebs­haftpflicht­versicherung

Wer braucht eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung?

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Grundsätzlich ist eine Betriebs­haftpflicht für alle Unternehmen sinnvoll, da sie im Schadensfall vor hohen Kosten schützt. Für einige Berufsgruppen ist die Betriebs­haftpflicht­­versicherung jedoch Pflicht. Dazu gehören beispielsweise Jäger, Statiker oder Wachschutzunternehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs-, Berufs- und Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

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Der Begriff Berufs­haftpflicht­versicherung wird nicht einheitlich verwendet. Er kann für eine reine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ebenso genutzt werden wie für eine Versicherung, die neben Vermögensschäden auch Sach- und Personenschäden versichert. Bei einer Betriebs­haftpflicht­versicherung hingegen geht es immer um die Absicherung von Sach- und Personenschäden und aus diesen resultierenden Vermögensschäden.

Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung leistet, wenn Sie einen sogenannten echten Vermögensschaden verursachen, der nicht auf einem Sach- oder Personenschaden beruht. Beispiele dafür sind Schadenersatz­forderungen wegen Beratungsfehlern oder einem Verstoß gegen Geheimhaltungsklauseln. Ist der Vermögensschaden hingegen unecht, also eine Folge eines Sach- oder Personenschadens, ist die Betriebs­haftpflicht (manchmal auch: Büro­haftpflicht) zuständig.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung?

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Die Kosten für eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung beginnen in der Regel ab 6,42 Euro im Monat für ein Kleinunternehmen. Sie sind unter anderem von der Art des Unternehmens, der Mitarbeiteranzahl und des Jahresumsatzes abhängig. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen (Umsatz/tätige Personen), umso höher ist das Schadensrisiko und umso höher ist auch der Versicherungsbeitrag.

Wie hoch ist eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung?

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Bei den meisten Versicherungs­unternehmen hat man die Wahl zwischen drei, fünf und zehn Millionen Euro. Die Höhe eines Versicherungsschadens ist im Vorfeld schwer einschätzbar – gerade was die Personenschäden betrifft. Ein Sachschaden zieht eventuell nur ein paar Tausend Euro nach sich. Bei Personenschäden hingegen können mögliche Forderungen schnell in die Millionenhöhe gehen. Auch können unter Umständen nicht nur eine, sondern mehrere Personen zu Schaden kommen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme bietet die nötige Absicherung.

Gilt der Versicherungsschutz der Betriebs­haftpflicht auch im Ausland?

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In der Regel wird Versicherungsschutz für das In- und Ausland geboten, oft wird aber der Geltungsbereich eingeschränkt. So beschränken die meisten Versicherer den Schutz auf Vorfälle in der Europäischen Union oder schließen bestimmte Länder aus, was natürlich für exportierende Unternehmen von Relevanz sein kann. Hier sollte genau geprüft werden, was man benötigt und welchen Schutz die unterschiedlichen Versicherer bieten.

Was bedeutet passiver Rechtsschutz?

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Jeder Anspruch, den ein Dritter an das versicherte Unternehmen stellt, wird genau geprüft. Falls Forderungen nach Schadensbegleichung unbegründet sind, wehrt die Betriebs­haftpflicht­­versicherung diese im Namen des Unternehmens notfalls auch vor Gericht ab. Im Zuge des passiven Rechtsschutzes übernimmt die Versicherung die Sachverständigen-, Anwalts- und Prozesskosten – sowohl bei der Abwehr unberechtigter als auch bei der Begleichung von berechtigten Forderungen. Wollen Sie jedoch eigene Ansprüche durchsetzen, benötigen Sie aktiven Rechtsschutz durch eine Firmen­rechtsschutz­versicherung, um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen.

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Katharina Burnus
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