Betriebs­haftpflicht­versicherung für Apotheken Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Apotheker sind per Gesetz verpflichtet, eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abzuschließen.
  • Grund ist das besonders hohe Schadensrisiko, das durch den  Umgang mit Arzneimitteln entsteht.
  • Achten Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme.
  • Je nach Betriebsgröße ist eine ausreichende  Betriebs­haftpflicht bereits ab 10,44 € im Monat erhältlich.

Das erwartet Sie hier

Was eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung für Apotheker leistet, wie Sie Lücken in Ihrem Versicherungsschutz vermeiden und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Betriebs­­haftpflicht: Die Gesetzeslage
  3. Leistungen
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Versicherungslücken vermeiden
  7. Tarifvergleich für Apotheken
  8. Fazit
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was macht eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung für Apotheken aus?

Top-Vorteile einer leistungsstarken Betriebs­haftpflicht für Apotheken

  • Die Betriebs­haftpflicht­versicherung sichert Apotheken umfangreich vor Schadensersatzforderungen Dritter ab.
  • Sie schützt Apotheker im Umgang mit Arzneimitteln.
  • Und deckt Umweltschäden sowie Schäden im Zusammenhang mit dem Internet ab.

Warum brauchen Apotheken eine Betriebs­haftpflicht?

Der Beruf des Apothekers bringt einige Risiken mit sich, die durch eine Betriebs­haftpflicht abgesichert werden müssen. Besonders bei der Herausgabe rezeptfreier Medikamente, Cremes und weiterer Arzneimittel kann eine falsche Beratung des Apothekers fatale Folgen haben. Kunden können beispielsweise allergisch auf pharmazeutische Produkte reagieren und müssen aufgrund dessen schlimmstenfalls direkt im Krankenhaus behandelt werden. Das Gleiche gilt bei der versehentlichen Herausgabe falscher Medikamente. Ebenso kann es geschehen, dass durch einen Produktionsfehler eine Creme zum Beispiel falsch gemischt wird und Ausschlag verursacht, anstatt das Leiden des Kunden zu mindern.


Eine gute Betriebs­haftpflicht muss nicht teuer sein

Aus den genannten Gründen brauchen Apotheker eine Betriebs­haftpflicht­versicherung, welche Sie gegen Schadenersatz­forderungen in Folge von Sach- oder Personenschäden schützt. Dies ist bereits sehr kostengünstig möglich – weiter unten stellen wir Ihnen das Beispiel eines Apothekers vor, der für seine Betriebs­haftpflicht lediglich 10,44 € im Monat aufwenden muss.

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Ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Apotheken Pflicht?

Pflicht für Apotheker

Apothekeninhaber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für ihre Apotheke eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Das Risiko, Schäden an Dritten zu verursachen, ist bei der Arbeit mit Medikamenten nämlich besonders hoch. In § 94 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind die Bestimmungen dazu geregelt.

Das sagt die Gesetzeslage

Auszug Arzneimittelgesetz § 94 Deckungsvorsorge (Quelle):

“Der pharmazeutische Unternehmer hat dafür Vorsorge zu treffen, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Schäden nachkommen kann, die durch die Anwendung eines von ihm in den Verkehr gebrachten, zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels entstehen, das der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist (Deckungsvorsorge).

Die Deckungsvorsorge muss in Höhe der in § 88 Satz 1 genannten Beträge erbracht werden. Sie kann nur durch eine Haftpflicht­versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten unabhängigen Versicherungs­unternehmen für das im Falle einer Rück­versicherung ein Rück­versicherungsvertrag […] besteht, abgeschlossen werden.“

Leistungen der Betriebs­haftpflicht für Apotheken

Welche Schäden sind versichert?

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Apotheken ist allgemein darauf ausgelegt, begründete gesetzliche Schadensersatzansprüche Dritter finanziell abzudecken. Weiterhin überprüft der Versicherer im Schadensfall, ob die Schadensersatzsprüche gerechtfertigt und begründet sind. Unbegründete Ansprüche werden von der Betriebs­haftpflicht abgewehrt. Sie agiert daher auch als passive Rechtsschutz­versicherung. (Wollen Sie hingegen Ihre eigenen Ansprüche vor Gericht durchsetzen, benötigen Sie eine Firmen­rechtsschutz­versicherung.)

Darüber hinaus haftet die Apotheken­versicherung für alle Umweltschäden, die durch eine Apotheke entstehen. Das können beispielsweise eine auslaufende Ölheizung oder Giftstoffe sein, die durch undichte Kanister auslaufen, in die Erde gelangen und das Grundwasser kontaminieren.

Mehr zu den Leistungen der Betriebs­haftpflicht­versicherung


Leistungsumfang im Überblick

SchädenBetriebs­haftpflicht­versicherung
Personenschäden
Sachschäden
Folgeschäden
Passiver (indirekter) Rechtsschutz
Umweltschäden
Vermögensschäden

Betriebs­haftpflicht haftet auch für Mitarbeiter

Die Betriebs­haftpflicht greift nicht nur dann, wenn der Apothekeninhaber ein falsches Medikament an einen Kunden rausgibt, sondern auch, wenn der Schadensersatzfall auf einen Mitarbeiter zurückzuführen ist. Wenn dem Kunden ein Schaden durch ein pharmazeutisches Produkt widerfährt, liegt die Haftung immer bei der Apotheke. Allein schon aus diesem Grund ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Apotheken unumgänglich.


Schadensbeispiele: Wann zahlt die Betriebs­haftpflicht?

Personenschaden

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Ein Mitarbeiter irrt sich bei der Herstellung einer Salbe bei den Inhaltsstoffen. Die Salbe löst starke Hautreizungen bei dem Patienten aus. Dieser muss sich von einem Dermatologen behandeln lassen und fordert Schadensersatz.

Möglicher Kostenpunkt: ab 1.000 Euro

Sachschaden

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Ein Lieferant der Apotheke soll wichtige Medikamente bei einer Kundin abgeben. Als er bei ihr eintrifft, stolpert er und reißt ein teures Bild von der Wand. Der Rahmen bricht und muss repariert werden.

Möglicher Kostenpunkt: 300-800 Euro.

Umweltschaden

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Die Apotheke entsorgt Giftstoffe unbewusst in undichten Knistern. Diese gelangen in das Grundwasser. Die Stadt fordert Schadensersatz

Möglicher Kostenpunkt: 500 – 50.000 Euro

Die Kosten der Betriebs­haftpflicht­versicherung für Apotheken

Versicherungsschutz bereits ab 10,44 € pro Monat

Kleinere Apotheken erhalten eine Betriebs­haftpflicht bereits ab 125,31 Euro im Jahr – umgerechnet 10,44 Eurp im Monat. Die Kosten hängen vor allem vom individuell gewählten Versicherungsumfang, der vorab mit dem Versicherer vereinbarten Deckungssumme und der Anzahl an Mitarbeiter ab. Zusätzliche Absicherungen beeinflussen den zu zahlenden Betrag ebenfalls in seiner Höhe. Die hier genannte Summe stellt daher nur einen Richtwert dar.


Kostenbeispiel: Beitragskosten für Apotheker

Herr G. ist Besitzer einer Apotheke mit zwei Vollzeitmitarbeitern und einer Teilzeitkraft und verpflichtet, eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Seine jährlichen Kosten berechnen sich wie folgt:

BerechnungskriterienBeispiel Herr G.
Art des BetriebsApotheke
Jahresumsatz2,59 Millionen Euro
Betriebsgröße4 Person
Höhe der Deckungssumme10 Millionen Euro
Selbstbehalt250 Euro
Monatlicher Beitrag (umgerechnet)10,44 €

Herr G. zahlt für die Betriebs­haftpflicht­versicherung seiner Apotheke 125,31 € im Jahr, also umgerechnet 10,44 € im Monat (es ist tatsächlich bei vielen Versicherern möglich, monatlich zu zahlen, allerdings geht dies oft mit einem Aufpreis von einigen Prozent einher).


Sind die Beiträge für eine Betriebs­haftpflicht steuerlich absetzbar?

Da es sich bei den Beiträgen zur Betriebs­haftpflicht um Betriebsausgaben für das Unternehmen handelt, kann der Apothekenleiter die Kosten im Rahmen der Steuererklärung absetzen.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihre Apotheke?

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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Apotheken im Test (2024)

Alle aktuellen Testsieger für Apotheken (2024)

Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat Betriebs­haftpflicht­versicherungen umfassend getestet. Laut den Experten eignen sich vor allem die Gothaer, die Württembergische und die Zurich für Apotheken und werden mit „hervorragend“ bewertet.

Logo Gothaer
Logo Württembergische Versicherung AG
Logo Zurich Gruppe Deutschland

Der Franke und Bornberg Test

Franke und Bornberg hat im Jahr 2024 erneut einen umfassenden Test der Betriebs­haftpflicht­versicherung durchgeführt. Es werden die Tarife zahlreicher Versicherer anhand von über 200 Kriterien überprüft. Dabei wird unter anderem ein besonderer Fokus darauf gelegt, ob die getesteten Tarife sich für Heil- und Heilnebenberufe eignen. Die Tarife werden ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Versicherungs­bedingungen bewertet.

Für Pflegeheime ist vor allem eine hohe Deckungssumme bei Personenschäden wichtig. Da die Abgabe von Arzneimitteln bei Fehlern schwere gesundheitliche Folgen für die Patienten haben kann, tragen Apotheken ein hohes Risiko. Im Folgenden sehen Sie alle Betriebs­haftpflicht­versicherer, die in der Kategorie „Heil- und Heilnebenberufe“ mit mindestens einem ihrer Tarife speziell für Apotheken mit der Höchstnote „hervorragend“ ausgezeichnet werden.

Icon Arzt

Testsieger Apotheken

AnbieterRatingnote
Logo GothaerGothaerHervorragend
Logo Württembergische Versicherung AGWürttembergischeHervorragend
Logo Zurich Gruppe DeutschlandZurichHervorragend
Die Testsieger sind alphabetisch geordnet

Ausschnitt unserer Gesamtauswertung für Heil- und Heilnebenberufe (2024)

Franke und Bornberg ØServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo HDIHDIFFF+Sehr gut100
Logo andsafe AktiengesellschaftandsafeFFF+100
Logo Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AGHelvetiaFFF+100

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebs­­haftpflicht­­versicherung für Heil- und Heilnebenberufe sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Betriebs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Lücken in der Betriebs­haftpflicht vermeiden – Darauf müssen Apotheken achten

Pflicht für Apotheker

Apothekeninhaber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für ihre Apotheke eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Das Risiko, Schäden an Dritten zu verursachen, ist bei der Arbeit mit Medikamenten nämlich besonders hoch. In § 94 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind die Bestimmungen dazu geregelt.

Deckungssumme oft zu niedrig

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Apotheker sollten bei Vertragsabschluss besonderes Augenmerk auf die Höhe der Versicherungssumme legen. Häufig wird diese nämlich viel zu gering veranschlagt. Denn vor allem im medizinischen Bereich können die finanziellen Forderungen im Schadensfall horrende Summen annehmen. Um bestmöglich abgesichert zu sein, sollten Apotheken eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden festlegen. Vertauscht ein Apotheker beispielsweise aus Versehen ein Medikament und schadet damit dem Patienten, können die Schadenersatz­forderungen schnell in die Millionenhöhe gehen.

Umweltschäden mit einkalkulieren

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Apotheken und Umweltschäden bringt man im ersten Moment vielleicht nicht direkt zusammen, dennoch ist wichtig, dass sich Apotheker auch gegen diese Art von Schäden absichern. So können im Brandfall beispielsweise Medikamentenrückstände in die Umwelt gelangen und Schäden verursachen. Viele Betriebs­haftpflicht­versicherungen bieten die Absicherung von Umweltschäden als Zusatzbaustein an.

Besonderheiten im Umgang mit Arzneimitteln

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Apotheken, die eigene Medikamente herstellen, müssen der sogenannten Deckungsvorsorgepflicht nachkommen und sich gesondert absichern. Die Pharma-Haftpflicht­versicherung umfasst eine Deckungssumme von 120 Millionen Euro und ist gesetzlich festgelegt. Abgedeckt werden damit vor allem Fehler bei der Herstellungen von Medikamenten.

Cyber-Versicherung als sinnvolle Ergänzung

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Apotheker speichern, ähnlich wie Ärzte, sensible Daten zu Ihren Kunden und deren Medikation. Um im Falle eines Datenschutzproblems oder eines Hackerangriffs nicht in die Verantwortung gezogen zu werden, sollten Apotheker über einen zusätzlichen Versicherungsschutz nachdenken. Eine Cyber-Versicherung bietet eine gute Ergänzung zur herkömmlichen Betriebs­haftpflicht. Sie sichert Apotheken vor den finanziellen Folgen von Angriffen aus dem Internet oder unverschuldetem Datenverlust ab.

Mehr zur Cyber-Versicherung

Betriebs­haftpflicht für Apotheken vergleichen

Darauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten

Um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten, ist ein Tarifvergleich vor Vertragsabschluss dringend zu empfehlen. Er gibt Apothekern einen Überblick über die Angebote auf dem Markt und stellt Kosten und Leistungen gegenüber. Bei der Tarifwahl sollten Apotheker bei den folgenden Leistungen keine Kompromisse eingehen und stets darauf achten, dass sie in Tarifbedingungen der Anbieter enthalten sind:

  • Mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
  • Produkthaftung sollte eingeschlossen werden
  • Umweltrisiken sollten eingeschlossen werden
  • Keine Ausschlüsse von Risiken aufgrund § 84 AMG

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Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Fazit

Für Apotheker führt kein Weg an einer Betriebs­haftpflicht­versicherung vorbei: Der Versicherungsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Es bleibt jedoch Spielraum bei Leistungsumfang. Hier gilt der Grundsatz: sicher ist sicher. Apotheken sollten auf einen möglichst umfangreichen Versicherungsschutz achten. Eine ausreichend hohe Deckungssumme sowie Zusatzbausteine für Umwelt- und Internetschäden sind empfehlenswert.


Weitere Arten der Betriebs­haftpflicht­versicherung

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Katharina Burnus
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