Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Freiberufler über eine Betriebshaftpflichtversicherung wissen sollten, wann sie leistet und was sie kostet.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler?
Die richtige Haftpflichtversicherung für Selbständige und Freiberufler
Als Freiberufler oder Selbständige sind Sie haftbar, wenn Dritte durch Ihre berufliche Tätigkeit zu Schaden kommen. Prinzipiell können mit Haftpflichtversicherungen unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt werden. Für Selbständige oder Freiberufler reicht aber eine private Haftpflichtversicherung nicht aus. Sie benötigen vielmehr eine spezielle gewerbliche Haftpflichtversicherung. Je nach Art des Schadens benötigen Sie unterschiedliche Versicherungen:
Eine Berufshaftpflichtversicherung trägt die Kosten, wenn ein Kunde durch Ihre berufliche Tätigkeit, etwa eine Beratung oder Begutachtung einen finanziellen Schaden erleidet. Diese Versicherung wird auch „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ genannt, weil das Vermögen von Dritten zu Schaden kommt. Weitere Infos zu dieser Versicherung finden Sie auf unserer Seite Berufshaftpflicht für Freiberufler und Selbständige oder auch Berufshaftpflicht für IT-Fachkräfte.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung hingegen schützt Freiberufler vor den finanziellen Folgen, wenn durch ihre Produkte oder ihre Tätigkeit Dritte oder Sachen Dritter zu Schaden kommen. Sie bietet auch Absicherung, wenn eine Person als Folge dieser Schäden weitere finanzielle Nachteile, also einen sogenannten „unechten“ Vermögensschaden, erleidet.
Ein Beispiel: Ein Kunde stolpert beispielsweise im Büro des Versicherten über ein unsachgemäß verlegtes Kabel und bricht sich dabei das Bein (= Personenschaden). Der Bruch muss im Krankenhaus behandelt werden. Deshalb verpasst er einen Termin und ihm entgeht ein Auftrag (= unechter Vermögensschaden).
Je nach Art der Beschäftigung deckt die Betriebshaftpflicht nicht nur Personen- und Sachschäden ab, sondern kommt auch für Umweltschäden auf.
Wie funktioniert eine Betriebshaftpflicht für Freelancer, Freiberufler und Selbständige?
Beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung müssen Sie zum Beispiel genaue Informationen zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, zur Zahl der Angestellten und zum Jahresumsatz angeben oder auch ob Sie im Ausland tätig sind. Ab Versicherungsabschluss zahlen Sie dann den jährlichen Versicherungsbeitrag.
Erhebt jemand aufgrund eines Personen- oder Sachschadens Schadenersatzansprüche, müssen Sie zeitnah den Versicherer informieren. Das geht in der Regel per Telefon, Online-Formular oder auch Mail. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung prüft nun die Forderung. Ist sie gerechtfertigt, entschädigt die Versicherung die betroffene Person. Ihnen entstehen dann nur die Kosten für die Selbstbeteiligung. Ist die Forderung nicht gerechtfertigt, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung sie ab (passiver Rechtsschutz).
Wer braucht sie?
Für welche Freiberufler ist die Betriebshaftpflicht sinnvoll?
Ohne Betriebshaftpflicht haften Freiberufler, Freelancer und Selbständige mit ihrem privaten und geschäftlichem Vermögen. Gerade bei Personenschäden sind Schadensersatzleistungen häufig sehr hoch, somit oft finanziell belastend, mitunter gar existenzbedrohend.
Heilkundliche Berufe
Kulturschaffende Berufe
Technische und naturwissenschaftliche Berufe
Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatende Berufe
Beachten Sie, dass für einige Berufe wie zum Beispiel Schausteller, Türsteher, Jäger oder auch Betreiber von Schießstätten eine Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtend ist.
Vorteile einer Betriebshaftpflicht für Freiberufler, Freelancer und Selbständige
Wann und was zahlt die Betriebshaftpflicht für Freiberufler?
Welche Schäden sind versichert?
Personenschäden | |
Sachschäden | |
Vermögensschäden als Folgeschäden | |
Passiver (indirekter) Rechtsschutz | |
Umweltschäden | |
Vermögensschäden* |
Wo schützt die Betriebshaftpflichtversicherung?
In der Betriebsstätte
Als Betriebsstätte gilt zum Beispiel das eigene Büro.
Auf öffentlichen Plätzen
Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.
Beim Kunden
Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.
Im In- und Ausland
Wer weltweit agiert, zum Beispiel Waren ins außereuropäische Ausland verschickt, sollte die Versicherungsbedingungen einer Betriebshaftpflicht besonders genau lesen, da die Versicherer hier häufig Einschränkungen vorsehen.
Typische Schadensfälle
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Was leistet sie nicht?
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Selbständige?
Kostenbeispiel
- Freiberufliche Fotografin mit kleinem Fotostudio
- Zusätzlich regelmäßige Aufträge auf Hochzeiten, Firmenveranstaltungen und Partys
- Jahresumsatz: 50.000 Euro
- Keine Mitarbeiter
Berechnungskriterien | Beispiel |
---|---|
Art der gewerblichen Tätigkeit | Freiberufliche Fotografin |
Jahresumsatz | 50.000 € |
Betriebsgröße | 1 Person |
Höhe der Deckungssumme | 5 Mio. € |
Selbstbehalt | 250 € |
Monatliche Kosten* | 7,16 € |
Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe
- Art der freiberuflichen Tätigkeit
- Anzahl der Mitarbeiter
- Jahresumsatz
- Selbstbeteiligung
Was kostet Sie als Freiberufler eine Betriebshaftpflichtversicherung?
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Betriebshaftpflicht für Freiberufler im Test
Alle aktuellen Testsieger für Freiberufler (2024)
Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat Betriebshaftpflichtversicherungen umfassend getestet. Laut den Experten eignen sich vor allem die Allianz, die Württembergische und die Rhion für freie Berufe und werden mit diversen Tarifen mit „hervorragend“ bewertet.
Der Franke und Bornberg Test
Franke und Bornberg hat im Jahr 2024 erneut einen umfassenden Test der Betriebshaftpflichtversicherung durchgeführt. Es werden die Tarife zahlreicher Versicherer anhand von über 200 Kriterien überprüft. Dabei wird unter anderem ein besonderer Fokus darauf gelegt, ob die getesteten Tarife sich für freie Berufe eignen. Die Tarife werden ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Versicherungsbedingungen bewertet.
Für Freiberufler sind vor allem die angebotenen Deckungssummen wichtig. Denn Fehler bei der beruflichen Tätigkeit können zu erheblichen finanziellen Schäden führen, für die Freiberufler mit ihrem privaten Vermögen haften. Gerade bei Personenschäden kann dies existenzbedrohend sein. Im Folgenden sehen Sie alle Betriebshaftpflichtversicherer, die in der Kategorie „Freie Berufe“ mit mindestens einem ihrer Tarife mit der Höchstnote „hervorragend“ ausgezeichnet werden.
Testsieger freie Berufe
Ausschnitt unserer Gesamtauswertung für freie Berufe (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebshaftpflichtversicherung für freie Berufe sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Betriebshaftpflichtversicherer im Test (2024)
Wie finde ich als Freiberufler die richtige Betriebshaftpflichtversicherung?
Darauf sollten Sie beim Vergleich achten
Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen, die richtige Betriebshaftpflichtversicherung als Freiberufler zu finden:
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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.
Welche Fehler Sie als Freiberufler auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebshaftpflicht begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?
„Gerade Freiberufler, die beratend tätig sind, sollten neben der Betriebshaftpflichtversicherung auch eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Diese Versicherung springt ein, wenn sogenannte „echte“ Vermögensschäden entstehen. Bei einem „echten“ Vermögensschaden erfährt ein Dritter durch Ihre berufliche Tätigkeit einen finanziellen Nachteil. Darunter fallen beispielsweise Beratungs- oder Bewertungsfehler, aber auch das Vertauschen oder der Verlust von Kundendaten. Ein „echter“ Vermögensschaden ist etwa, wenn ein Bankmitarbeiter einen Kunden hinsichtlich einer Geldanlage falsch berät und dem Kunden ein hoher finanzieller Verlust entsteht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt hingegen nur vor finanziellen Folgen von „unechten“ Vermögensschäden, also bei finanziellen Nachteilen Dritter, die Folge von Personen- und Sachschäden sind.“
Experten-Tipp 2:
Auf ausreichende Versicherungssumme achten
„Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme. Diese wird in der Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal festgelegt und sollte nicht unter drei Millionen Euro liegen. Besser sind jedoch fünf oder zehn Millionen Euro, denn gerade bei Personenschäden sind die finanziellen Folgen kaum zu kalkulieren.“
Experten-Tipp 3:
Vor- und Nachteile eine Kombination von Betriebshaftpflicht und privater Haftpflicht
„Einige Versicherungsunternehmen bieten ihren gewerblichen Kunden an, den betrieblichen Haftpflichtschutz mit dem privaten zu kombinieren. Der Beitrag ist dann meist nur unwesentlich höher. Das heißt, Sie als Freiberufler können sich und Ihre Familie sehr günstig im privaten Bereich absichern. Dagegen spricht, dass manchmal bei einer solchen Kombination der private Haftpflichtschutz nur eine Basisdeckung bietet. Allgemein ist die Vermischung von beruflicher und privater Haftpflicht immer mit Vorsicht zu genießen: Bei einer Häufung von privaten Schäden kann sich das negativ auf den Gesamtvertrag auswirken, zum Beispiel durch Beitragserhöhung oder gar einer Kündigung nach Schaden. Hinzu kommt, dass eine leistungsstarke Privat-Haftpflichtversicherung in der Regel recht günstig abgeschlossen werden kann.“
Experten-Tipp 4:
Vorsicht bei Mischnutzung von Räumlichkeiten
„Befindet sich Ihr Büro oder Ihre Praxis in einer von Ihnen auch privat genutzten Immobilie, kann es im Zweifel Probleme geben: Sie müssten nachzuweisen, dass ein Schaden im betrieblichen und nicht im privaten Bereich entstanden ist. Einige Versicherer reagieren bei Räumen, die privat und beruflich genutzt werden, mit Leistungsausschlüssen. Vermeiden Sie solche Lücken im Versicherungsschutz und schauen Sie bei den Versicherungsbedingungen genau hin.“
Experten-Tipp 5:
Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht im Fall einer Festanstellung
„Freiberufler, die sich doch gegen eine Selbständigkeit entscheiden und eine Festanstellung annehmen, habe die Möglichkeit von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Um ihre Betriebshaftpflicht zu kündigen, müssen (ehemalige) Freiberufler ihre Gewerbeabmeldung bei der Versicherung vorlegen.
Ist das Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Versicherungsvertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei der Versicherung eingegangen ist. Liegt das Datum der Gewerbeabmeldung jedoch in der Zukunft, erfolgt die Beendigung des Versicherungsvertrags zum jeweiligen Datum der Abmeldung. Gleiches gilt im Falle einer Insolvenz.“
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