Betriebs­haftpflicht­versicherung für Handwerker Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2025)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Verursacht ein Handwerker einen Schaden bei einem Dritten, z. B. einem Kunden, dann haftet er mit seinem persönlichen Vermögen.
  • Eine Betriebs­haftpflicht schützt Handwerker vor den mitunter hohen finanziellen Folgen von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
  • Kein Handwerksbetrieb gleicht dem anderen. Eine Betriebs­haftpflicht sollte daher genau an die Risiken und Bedürfnisse des Betriebs angepasst werden.
  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ist für Handwerksbetriebe bereits ab 16 Euro pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Was Handwerker über die Betriebs­haftpflicht­versicherung wissen sollten, warum sie wichtig ist und was das kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Handwerker über die Betriebs­­haftpflicht wissen?
  2. Warum ist sie sinnvoll?
  3. Was leistet eine gute Betriebs­­haftpflicht?
  4. Kosten (mit Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Betriebs­­haftpflicht finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Handwerker?

Zimmerer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Klempner oder auch Elektriker – im Handwerk kann es zu ungewollten Schäden bei Kunden kommen. Ob ein Klempner durch Abwasser den Teppich einer Kundin aus Versehen stark verschmutzt oder ein Zimmerer die Statik eines Daches falsch berechnet hat: Bei solchen Schäden haftet der Handwerker. Kunden können Schadenersatz oder Schmerzensgeld für einfordern. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Handwerker vor diesen mitunter hohen Forderungen aufgrund von Sach- und Personenschäden und finanziellen Schäden, die als Folge davon auftreten (Vermögensfolgeschäden).

Icon Bauarbeiter

Verwechseln Sie nicht Betriebs­haftpflicht­versicherung mit Berufs­haftpflicht­versicherung – oft werden die im alltäglichen Sprachgebrauch nicht klar getrennt:

  • Anders als eine Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet eine Berufs­haftpflicht­versicherung in der Regel nicht bei Personen- oder Sachschäden. Sie leistet nur bei finanziellen Schäden, sogenannten Vermögensschäden.
  • Wie die Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet die Berufs­haftpflicht­versicherung bei Vermögensschäden, allerdings nur, wenn sie nicht Folge von Personen- oder Sachschäden sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Anwalt oder Steuerberater einen Kunden falsch berät. Eine Berufs­haftpflicht ist daher in den meisten Fällen für Handwerker nicht relevant.

Beachten Sie aber, dass für bestimmte Berufsgruppen wie Architekten, Ingenieure oder auch Energieberater der Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung ver­pflichtend ist.


So funktioniert die Berufs­haftpflicht­versicherung

Verursachen Handwerker Schäden bei Dritten, zum Beispiel bei Kunden, und fordern diese Schadenersatz oder Schmerzensgeld, dann prüft die Betriebs­haftpflicht­versicherung diese Forderungen: Sind Sie unberechtigt, dann wehrt der Versicherer die Forderungen für den Handwerker ab – falls nötig auch gerichtlich. Sollten die Forderungen berechtigt sein, dann kommt die Betriebs­haftpflicht­versicherung für die Forderungen auf – maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

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Warum Handwerker eine Betriebs­haftpflicht brauchen

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Schutz vor hohen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen

Kommt durch die Arbeit von Handwerkern eine Person oder Sachen von Dritten, zum Beispiel Kunden, zu Schaden, dann können diese Schadenersatz- und Schmerzensgeld fordern. Solche Forderungen können mitunter schnell sehr hoch sein, wie die folgenden Gerichtsurteile zeigen:

  • 13.000 Euro
    Ein Betrieb hat Bodenbelag mangelhaft verlegt. Der Auftraggeber wollte allerdings nicht, dass der Betrieb selbst die Mängel beseitigt. Der Betrieb musste daraufhin 13.000 Euro Schadenersatz zahlen (Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt, 13 U 191/16).
  • 17.000 Euro
    Ein Schlosser führte eine Schlosserarbeit in einem Werk durch, in dem Milch- und Sahnepulver getrocknet wird. Durch seine Arbeit geriet Kaffeweißer und pflanzliches Fett in Brand und wurde unbrauchbar. Auch Teile der Anlage nahmen Schaden. Ferner mussten umfangreiche Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Der Schaden belief sich auf 223.781,00 €, die die Versicherung erstmal übernahm. Sie forderte allerdings 35 Prozent davon und somit 142.359,71 Euro vom Schlosser zurück. Das Hessische Landesarbeitsgericht verurteilte ihn schließlich zu einer Zahlung von 17.000 Euro (Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, 13 Sa 857/12).

Ohne Betriebs­haftpflicht­versicherung müssen Handwerker für die Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen selbst aufkommen. Für nicht wenige Betriebe dürften solch hohe Kosten existenzbedrohend sein. Dieses Risiko lässt sich mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung vermeiden.


Icon rotes X

Wann brauchen Sie als Handwerker keine Betriebs­haftpflicht?

Sie müssen keine Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließen, wenn Sie als Handwerker angestellt sind. Dann sind Sie über Ihren Arbeitgeber versichert. Beachten Sie jedoch, dass diese Versicherung nur bei Schäden leistet, die nicht vorsätzlich hervorgerufen wurden. Wurden Schäden von einem Handwerker vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, kann der Arbeitgeber Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen an diesen weiterreichen (Arbeitnehmerregress).

Wann und was zahlt eine Betriebs­haftpflicht für Handwerker und was nicht?

Wann leistet die Betriebs­haftpflicht?

  • Bei Sachschäden
    Beispiel: Der Auszubildende eines Fischereibetriebs entlädt einen Transporter und stapelt Kühlboxen mit Fischen neben dem Fahrzeug. Dieser Stapel ist wenig stabil und Kisten fallen auf ein geparktes Auto. Dadurch wird neben der Windschutzscheibe auch der Kotflügel und die Motorhaube beschädigt. Der Autoinhaber fordert Schadenersatz.
  • Bei Personenschäden
    Beispiel: Einem Dachdecker entgleiten bei Dacharbeiten mehrere Ziegel. Diese Ziegel gleiten vom Dach, fallen herab und verletzten einen Bewohner des Hauses mittelschwer an Kopf und Schulter. Seine Kranken­versicherung fordert vom Dachdecker die Heilbehandlungskosten ein. Der Bewohner fordert zudem ein Schmerzensgeld.
  • Bei Vermögensfolgeschäden
    Beispiel: Eine Malerin hat Malerflies nicht fachgerecht am Boden fixiert. Ein Kunde stolpert darüber, fällt und bricht sich den Knöchel. Infolgedessen kann er acht Wochen seiner selbständigen Tätigkeit als Personal Fitnesstrainer nicht nachgehen. Seinen hohen Verdienstausfall fordert er von der Malerin zurück.

Ob Personen-, Sach- oder Vermögensfolgekosten: Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung prüft Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, wehrt unberechtigte Forderungen ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen.


Wer ist versichert?

Icon Person am Schreibtisch

Chefs
(Inhaber, Geschäftsführer etc.)

Icon Mitarbeiter Team

Mitarbeiter

Icon dunkelhaariger Mann

Weitere Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.)


Wann leistet sie nicht?

  • Bei Vorsatz
    Bei vorsätzlich verursachten Schäden
  • Bei Eigenschäden
    Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet nur bei Schäden Dritter und nicht bei Schäden, die dem Handwerker selbst entstanden sind.
  • Bei echten Vermögensschäden
    Bei finanzielle Schäden, die nicht Folge von Personen- oder Sachschäden sind. Für diese sogenannten echten Vermögensschäden benötigen Sie in der Regel Versicherungsschutz durch eine Berufs­haftpflicht­versicherung.
  • Bei Erfüllungsschäden
    Erfüllungsschäden sind Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn Handwerker die vertraglich zugesagte Leistung nicht erbringen und damit den Vertrag nicht erfüllen.

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Was kostet eine Betriebs­haftpflicht für Handwerker?

Kostenbeispiel Elektrotechniker

HandwerkElektrotechniker
Jahresumsatz*135.303 €
Gehalt**49.900 €
Versicherungssumme5.000.000 € (pauschal)
Selbstbehalt250 €
Monatliche Kosten***16 €

*Quelle: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
**Quelle: Stepstone
*** Umgerechneter Monatsbeitrag aus dem Jahresbeitrag. Wählen Sie am besten die jährliche Zahlweise, da sonst ein Aufschlag anfallen kann.


Was die Beitragskosten beeinflusst

  • Betriebsgröße und Umsatz
  • Versicherte Risiken
  • Höhe der Selbst­beteiligung
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Zahlungsweise (z. B. jährlich)
Icon Beleg

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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Handwerker im Test

Alle aktuellen Testsieger für Dachdecker (2025)

Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat Betriebs­­haftpflicht­­versicherungen umfassend getestet. Laut den Experten eignen sich vor allem Allianz, Baloise, BGV, Ergo oder Gothaer für Handwerker und werden mit „hervorragend“ bewertet.

Logo Allianz Deutschland AG
Logo Baloise
Logo BGV Badische Versicherungen
Logo Gothaer
Logo ERGO Direkt AG

Ausschnitt der Testsieger (2025)

Franke und Bornberg ØServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AGFFF+100
Logo ProvinzialFFFSehr gut92
Logo Württembergische Versicherung AGFFFSehr gut92

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebs­haftpflicht­versicherung für verschiedene Branchen, wie Bauunternehmen, Kfz-Gewerbe und Landwirtschaft sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Betriebs­haftpflicht­versicherer im Test (2025)

Wie finde ich die richtige Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Risiko richtig einschätzen

Um eine Betriebs­haftpflicht­versicherung zu finden, die Sie im Schadenfall auch wirklich absichert, müssen Sie als Erstes Ihr Risiko als Handwerker genau analysieren. Mit jedem Angestellten steigt zum Beispiel das Risiko für Schäden. Auch wenn Sie zum Beispiel mit Asbest arbeiten, Subunternehmen engagieren, auf fremden Grundstücken tätig sind oder umweltgefährdende Stoffe lagern, sind die Chancen höher, dass Schäden durch Ihre Arbeit bei Dritten entstehen. Überlegen Sie also genau, welche Risiken Sie als Handwerker haben, bevor Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließen.

Handwerker verursacht Schaden: Wer zahlt und haftet?

Icon Lupe

Passende Versicherungssumme wählen

Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, hängt stark von dem von Ihnen ermittelten Risiko ab. Die Versicherungssumme sollte grundsätzlich hoch genug sein, dass alle realistischen Risiken finanziell abgesichert sind. Ist sie zu niedrig bemessen, könnten Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben. Ist sie zu hoch angesetzt, dann zahlen Sie unnötig hohe Beiträge. Beachten Sie auch, dass für bestimmte versicherte Risiken andere Versicherungssummen gelten können, zum Beispiel für nebenberufliche Gutachter- und Schiedsgerichtstätigkeit von Handwerksmeistern oder gewerblich genutzte Flugdrohnen.

Icon Pfeil Reduktion

Tarife vergleichen

Viele Versicherer bieten eine Betriebs­haftpflicht­versicherung an. Diese Versicherungen können sich im Leistungsumfang und in der Beitragshöhe stark unterscheiden. Unsere separate Seite „Betriebs­haftpflicht­versicherungen im Test“ kann Ihnen eine erste Orientierung bieten. Hier finden Sie Empfehlungen unserer Experten und aktuelle Testergebnisse für verschiedene Branchen. Sie können auf unserer Seite auch Tarife mithilfe eines Online-Rechners vergleichen. Klicken Sie einfach auf „Jetzt Tarife vergleichen“.

Icon Lupe mit Prozent

Versicherungsschutz anpassen

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung bietet neben dem allgemeinen Versicherungsschutz in der Regel noch weitere Zusatzbausteine an, etwa eine private Haftpflicht­versicherung, Produkt- oder Umwelt­haftpflicht­versicherungen. Sie haben also die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu vereinbaren, um umfassend Ihr spezielles Risiko als Handwerker abzusichern.

Icon Puzzle

Mit uns die ideale Betriebs­haftpflicht­versicherung für Handwerker finden

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebs­haftpflicht für Handwerker begehen sollten

lesen
  • Angebote nicht vergleichen
    Schließen Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht vorschnell ab. Nehmen Sie sich Zeit, Ihre Risiken zu analysieren und eine Versicherung mit passenden Leistungen und gutem Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
  • Versicherungs­bedingungen nicht verstehen
    Es ist wichtig, dass Sie vor Vertragsabschluss die Versicherungs­bedingungen aufmerksam lesen und verstehen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen Dinge nicht klar sind. So verhindern Sie auch, dass Sie den Vertrag mit falschen Erwartungen abschließen.
  • Angaben nicht sorgfältig machen
    Wer eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließt, sollte nur korrekte Angaben machen. Dazu sind Sie sogar verpflichtet, sonst verletzen Sie die gesetzliche vorvertragliche Anzeigepflicht (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz § 19). Bei falschen Angaben kann im schlimmsten Fall der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, nicht leisten und sie müssen dann für den Schaden selbst aufkommen.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

„Schließen Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ab, haben Sie als Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer auch Pflichten. Es beginnt damit, dass Sie im Versicherungsvertrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen müssen. Zudem sind Sie verpflichtet, dem Versicherer mitzuteilen, wenn sich das versicherte Risiko verändert hat. Kommt es zu einem Schaden, müssen Sie diesen Ihrem Versicherer unverzüglich anzeigen – auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht worden sind. Außerdem müssen Sie bei der Ermittlung und Regulierung des Schadens unterstützen, zum Beispiel durch einen wahrheitsgemäßen Schadenbericht. Erfüllen Sie diese Pflichten nicht, können Sie den Versicherungsschutz gefährden.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Versicherungsschutz bei Kfz: Besonderheiten beachten

„Beachten Sie, dass mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung nur Schäden versichert sind, die durch nicht ­versicherungspflichtige Fahrzeuge verursacht wurden, zum Beispiel Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-Anhänger, die auf dem Firmengelände eingesetzt werden oder Stapler oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. In allen anderen Fällen, zum Beispiel bei Fahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen, benötigen Sie eine separate Kfz-Haftpflicht­versicherung. Einige Versicherer bieten jedoch auch eine sogenannte AKB-Zusatzdeckung für Kraftfahrzeuge, Stapler oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer höheren Höchstgeschwindigkeit. Diese gilt in der Regel auch nur für beschränkt öffentliche Verkehrsflächen, wie Firmengelände.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Weitere Berufs- und Personengruppen in der Betriebs­haftpflicht­versicherung

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