Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie die Betriebshaftpflichtversicherung Pflegeheime im Schadensfall vor hohen Forderungen schützt und welche Leistungen dabei unerlässlich sind.
Inhalt dieser SeiteWas macht eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegeheime aus?
Die wichtigsten Vorteile
Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Pflegeheime ratsam?
Immer wenn es um die Betreuung und Pflege von Personen geht, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung dringend empfehlenswert: Personenschäden können für die pflegende Person bzw. die Pflegeeinrichtung existenzbedrohend werden.
Die Versicherung kommt für Schäden auf, die aus der Haftung der Mitarbeiter resultieren. Kommt es also zu einem Fehlverhalten, welches wiederum zu einem Personen- oder Sachschaden führt, hat das Unternehmen dafür in zunächst unbegrenzter Höhe bis zur vollständigen Schadenssumme zu haften.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss nicht teuer sein
Im weiteren Verlauf des Artikels finden Sie das Beispiel eines Pflegeheims, das seine Betriebshaftpflichtrisiken für umgerechnet 70,30 Euro im Monat absichern kann. Ausreichenden Versicherungsschutz gibt es also bereits ab sehr günstigen Preisen.
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Corona in Pflegeheimen – Was deckt die Betriebshaftpflicht ab?
Entscheidungsspielraum
Inwiefern die Betriebshaftpflicht für Personenschäden im Zuge des Coronavirus aufkommt, ist bisher nicht endgültig geklärt. So geben einige Versicherer an, dass sie die Kosten für Haftpflichtansprüche im Rahmen einer Übertragung der Krankheit übernehmen, solange Versicherungsnehmer nachweisen können, dass sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben. Häufig ist jedoch schwer nachweisbar, wie sich das Virus in einem Pflegeheim verbreitet hat, sodass Ansprüche nicht geltend gemacht werden können.
Darüber hinaus handelt es sich bei dem Coronavirus um ein neuartiges Virus, das nicht Bestandteil bestehender Versicherungspolicen ist. Ob eine Versicherung die Kosten für Haftpflichtschäden im Rahmen der Corona-Pandemie übernimmt oder nicht, liegt daher häufig im Ermessen der Versicherungsgesellschaft. Je nach Fall zeigen sich einige Versicherungen kulant und beteiligen sich anteilig.
Was leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegeheime?
Welche Schäden sind versichert?
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegeheime deckt folgende Schäden und die daraus resultierenden Kosten ab:
Personenschäden
z. B. Kostenübernahme von Krankenhausaufenthalten
Sachschäden
eine Wiederbeschaffung oder Reparatur von Sachgütern
Vermögensschäden
die durch einen Personen- oder Sachschaden ausgelöst werden
Passiver Rechtsschutz
zur rechtlichen Abwehr von unberechtigten Forderungen
alle Mitarbeiter
sind versichert
Experten-Tipp:
„Bei der Wahl der Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung sollte im Prinzip der größte anzunehmende Schadensfall berücksichtigt werden, der in Ihrem Betrieb eintreten könnte. Denn erst dann ist die Betriebshaftpflichtversicherung auch ein wirkungsvolles Instrument, um Risiken zu minimieren. Gerade im Fall von Personenschäden gehen die möglichen Forderungen schnell in die Millionenhöhe.“
Typische Schadensbeispiele
Personenschaden I: Sturz eines Patienten, Pflegekraft nicht beteiligt
Im Speisesaal eines Pflegeheims kann es leicht zu einem Sturz kommen. Bei der Schadensregulierung ist hier unter anderem entscheiden, ob die Einrichtung ausreichend Maßnahmen getroffen hat, um Stürze bestmöglich zu verhindern. Dieses kann zum Beispiel die Beseitigung von potentiellen Stolperfallen sein. Hatte die zu pflegende Person kein festes Schuhwerk an, kann dieses ebenfalls zu einem Problem werden.
In einem konkreten Fall wurden die Behandlungskosten einer Patientin durch die Krankenkasse vom Pflegeheim zurückgefordert. Die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung bestand darin, einen passiven Rechtsschutz zu gewähren und die Ansprüche der Krankenkasse abzuwehren. Tatsächlich entschied der Bundesgerichtshof zugunsten des Pflegeheims – die Krankenkasse musste die Kosten übernehmen.
Personenschaden II: Gesundheitsschäden bei einem Patienten, verursacht durch Pflegemangel
Das Pflegepersonal muss über die gesamte Arbeitszeit konzentriert bleiben – Fehler passieren häufig gegen Ende der Schichten. Hier kann es beispielsweise durch zu heißes Badewasser passieren, dass die Patienten sich verbrühen. Möglich ist auch ein Vertauschen der Medikamente.
In einem vergleichbaren Schadensfall setzt sich die Betriebshaftpflichtversicherung mit der betreffenden Krankenkasse auseinander, welche die Kosten zunächst trägt. Diese verlangt später womöglich aber die Kostenübernahme seitens des Pflegeheims. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegeheime übernimmt eventuelle Schadensersatzansprüche; der passive Rechtsschutz der Police wehrt zudem Forderungen ab, wenn diese unberechtigt sein sollten.
Wichtig: Die Deliktunfähigkeitsklausel
Pflegeeinrichtungen sollten unbedingt auf die sogenannte „Deliktunfähigkeitsklausel“ bestehen. Üblicherweise ist es so, dass pflegebedürftige Heimbewohner nicht schuldfähig sind und daher auch nicht in Haftung genommen werden dürfen. Im konkreten Fall würde dies bedeuten, dass der Geschädigte – also das Pflegeheim – einen durch den Bewohner verursachten Schaden selbst tragen müsste. Findet sich die genannte Klausel, verzichtet die Haftpflichtversicherung darauf, die Schadensübernahme in einer solchen Situation zu verweigern.
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegeheime?
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegeheime sind unter anderem abhängig von der Größe der Pflegeeinrichtung, der Mitarbeiterzahl sowie des Jahresumsatzes. So ist eine Betriebshaftpflichtversicherung bereits ab 840 Euro im Jahr erhältlich. Je nach Anbieter und Tarif können die Kosten jedoch variieren.
Kostenbeispiel
Ein Pflegeheim möchte eine Betriebshaftpflicht abschließen. Mit dem Geschäftsführer zusammen sind insgesamt 15 Mitarbeiter in der Pflegeeinrichtung beschäftigt. Der Jahresumsatz liegt bei 1,5 Millionen Euro im Jahr.
Berechnungskriterien | Beispiel Pflegeheim |
---|---|
Art des Betriebs | Pflegeheim |
Jahresumsatz | 1.500.000 Euro |
Lohn- und Gehaltskosten | 470.000 Euro |
Betriebsgröße | 15 Personen |
Höhe der Deckungssumme | 10 Millionen Euro |
Selbstbehalt | 250 Euro |
Monatliche Kosten (umgerechnet) | 70,30 € |
Das Pflegeheim muss für die Betriebshaftpflichtversicherung 843,67 Euro im Jahr – umgerechnet 70,30 € pro Monat – bezahlen.
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Pflegeheim?
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Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegeheime im Test
Alle aktuellen Testsieger für Pflegeheime (2024)
Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat Betriebshaftpflichtversicherungen umfassend getestet. Laut den Experten eignen sich vor allem die Baloise, die HDI, die Helvetia und die VHV für Pflegeheime und werden mit „hervorragend“ bewertet.
Der Franke und Bornberg Test
Franke und Bornberg hat im Jahr 2024 erneut einen umfassenden Test der Betriebshaftpflichtversicherung durchgeführt. Es werden die Tarife zahlreicher Versicherer anhand von über 200 Kriterien überprüft. Dabei wird unter anderem ein besonderer Fokus darauf gelegt, ob die getesteten Tarife sich für Heil- und Heilnebenberufe eignen. Die Tarife werden ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Versicherungsbedingungen bewertet.
Für Pflegeheime ist vor allem eine hohe Deckungssumme bei Personenschäden wichtig. Denn in Pflegeheimen betreuen die Mitarbeiter täglich Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Das Risiko für Verletzungen oder Unfälle ist daher besonders hoch und die Haftung kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Im Folgenden sehen Sie alle Betriebshaftpflichtversicherer, die in der Kategorie „Heil- und Heilnebenberufe“ mit mindestens einem ihrer Tarife mit der Höchstnote „hervorragend“ ausgezeichnet werden.
Testsieger Heil- und Heilnebenberufe
Ausschnitt unserer Gesamtauswertung für Heil- und Heilnebenberufe (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebshaftpflichtversicherung für Heil- und Heilnebenberufe sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Betriebshaftpflichtversicherer im Test (2024)
Betriebshaftpflicht für Pflegeheime vergleichen
Passen Sie den Versicherungsschutz Ihren Bedürfnissen an
Die individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes ist bei Pflegeeinrichtungen ausgesprochen wichtig, da die Anforderungen sich von Einrichtung zu Einrichtung deutlich unterscheiden können. Werden hier wichtige Aspekte außer Acht gelassen, ist der Versicherungsschutz gefährdet oder fällt womöglich vollständig weg.
Bei den vergleichsweise hohen Versicherungssummen ist es zum einen wichtig, dass das Leistungspaket nicht unnötig aufgebläht wird. Dieses verursacht unnötige Kosten. Ein Tarifvergleich kann dabei helfen die Angebote auf dem Versicherungsmarkt bestmöglich im Blick zu haben, um zu hohe Raten zu vermeiden.
Neben den Kosten für die Police sollten auch die Leistungen bei der Wahl des Versicherungstarifes mitberücksichtigt werden. Insbesondere die Deckungssummen, also die Haftungshöchstsummen im Schadensfall, können ausgesprochen unterschiedliche Kosten verursachen. So bewegen sich die Deckungssummen bei Personen- und Sachschäden zwischen 3 Millionen und 10 Millionen Euro als Pauschale. Für Vermögensschäden wird häufig ein weitaus geringerer Betrag um 100.000 Euro angesetzt.
Folgende Fragen sollten Sie vor Vertragsabschluss klären
Beim Vergleich der unterschiedlichen Tarifangebote sollten Sie die folgenden Fragen im Blick haben:
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Fazit
Das Schadensrisiko in Pflegeeinrichtungen ist groß. Vor allem Personenschäden können Pflegeheime teuer zu stehen kommen. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten im Schadensfall und schützt Einrichtungen vor falschen Anschuldigungen in Form eines passiven Rechtsschutzes. Dieser sorgt dafür, dass unberechtigte Forderungen zurückgewiesen werden – ohne Kosten für den Versicherungsnehmer – und ermöglicht ggf. eine außergerichtliche Einigung.
Eine Betriebshaftpflicht für Pflegeheime ist bereits ab 840 Euro im Jahr erhältlich und wird von Versicherungsexperten dringend empfohlen. Einrichtungen mit ambulantem Pflegedienst sollten unbedingt darauf achten, dass dieser bei Abschluss einer Betriebshaftpflicht in den Versicherungsschutz integriert ist. Auch Schäden durch Heimbewohner sollten mit inbegriffen sein.
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