Betriebs­haftpflicht­versicherung für Reiseveranstalter Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Reiseveranstalter vor Haftungsansprüchen durch Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden.
  • Schäden durch Kooperationspartner sollten unbedingt mitversichert sein.
  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung gibt es für einen Reiseveranstalter ab umgerechnet 25,97 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Wie der richtige Haftpflichtschutz für Reiseveranstalter aussieht, welche Leistungen besonders wichtig sind und was die Betriebs­haftpflicht kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Wer braucht die Betriebs­­haftpflicht?
  3. Wichtiges zum Leistungsumfang
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Betriebs­­haftpflicht: Tarifvergleich
  7. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was macht eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung für Reiseveranstalter aus?

Die ideale Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Reiseveranstalter umfassend vor Haftpflichtansprüchen von Dritten. Dafür ist es besonders wichtig, dass die Absicherung exakt auf Ihre Tätigkeit ausgerichtet ist. Dies bedeutet vor allem, dass die Police alle Aktivitäten abdeckt, die sie Ihren Reiseteilnehmern anbieten und dass die Deckungssummen für Schäden ausreichend hoch ist. Hier empfiehlt sich eine Mindestsumme von 5 Millionen Euro.

Bieten Sie Reisen auch außerhalb Europas an, sollte die Betriebs­haftpflicht umfangreichen Auslandsschutz bieten. Eine gute Betriebs­haftpflicht für Reiseveranstalter versichert außerdem auch Schäden, die durch Subunternehmen, wie etwa dem Hotel oder dem Anbieter von Freizeitaktivitäten, verursacht werden. Reiseveranstalter können sich so ab umgerechnet 26 Euro pro Monat versichern.

Die Top-Vorteile einer Betriebs­haftpflicht für Reiseveranstalter

  • Übernimmt die Kosten von Schadensersatzforderungen nach Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab
  • Versichert sowohl alle Mitarbeiter als auch alle Kooperationspartner

Darum ist eine Betriebs­haftpflicht für Reiseveranstalter so wichtig

Laut Reisevertragsgesetz haften Reiseveranstalter für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Reisevertrags. Je nach Art des Schadens können Kosten im Millionenbereich auf einen zukommen. Ohne eine gute Absicherung bedeutet das für viele Reiseveranstalter den finanziellen Ruin. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Reiseveranstalter springt im Schadensfall ein und schützt vor hohen Folgekosten.

Schadenbeispiel

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Führt ein fahrlässiges Verschulden des Reiseveranstalters zum Beispiel zu einer verspäteten Heimreise und den Reisenden entsteht ein Verdienstausfall, können die Urlauber Schadenersatz geltend machen (je nach Bruttoverdienst etwa 120 Euro pro Tag). Erleidet ein Reisender gar Verletzungen oder kommt zu Tode, ist der Veranstalter zur unbegrenzten Haftung verpflichtet und muss ohne Versicherung sogar mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen. Dies kann je nach Art und Schwere zu Kosten von 250 Euro bis 70.000 Euro führen.

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Wer sollte eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Reiseveranstalter abschließen?

Wer gilt als Reiseveranstalter?

Als Reiseveranstalter gilt laut Reisevertragsrecht, wer ein im Vorhinein festgelegtes Programm mit mindestens zwei selbständigen Hauptleistungen zum einheitlichen Preis anbietet. Derartige Hauptleistungen umfassen zum Beispiel:

  • den Transport zum Urlaubsort,
  • die Übernachtung,
  • die Verpflegung
  • oder ein Sport- und Kulturangebot.

Eine gute Betriebs­haftpflicht empfiehlt sich daher nicht nur für große Veranstalter, die pro Jahr mehrere Reisen für Hunderte von Urlaubern organisieren. Auch für Sport- und Adventure-Veranstalter gelten dieselben Haftpflichtbedingungen. Auch sie sollten sich daher gegen mögliche Schadensersatzansprüche absichern. Das gilt ebenso für folgende Gruppen, die Reisen organisieren:

  • Vereine
  • Verbände
  • Stiftungen
  • andere Einrichtungen aus den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung und Freizeit

Experten-Tipp:

„Als Reiseveranstalter haften Sie nach dem Reisevertragsrecht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reisenden entstehen können. Dabei haften Sie nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für das Verschulden Ihrer Kooperationspartner, also zum Beispiel:

  • Busunternehmer
  • Hotelbetreiber
  • Charter-Unternehmen
  • Reedereien.

Daher ist eine umfassende Absicherung unumgänglich – lassen Sie sich gerne von unseren hauseigenen Spezialisten dazu beraten.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Haftpflicht­versicherung für gelegentliche Reiseveranstalter

Als gelegentlicher Reiseveranstalter gilt, wer nicht mehr als 350 bis 500 Reiseteilnehmer pro Jahr betreut. Einige Versicherungen bieten spezielle Policen, die genau auf die Bedürfnisse von gelegentlichen Reiseveranstaltern abgestimmt sind – sprechen Sie uns hierzu gern an. Genau wie die herkömmliche Reiseveranstalter-Haftpflicht übernimmt die Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Je nach Vertrag sind zudem leichte sportliche Aktivitäten mitversichert.

Welche Leistungen bietet die Haftpflicht für Reiseveranstalter?

Selbst bei professioneller Reiseplanung bleibt immer ein Restrisiko. Kleine Fehler und Unfälle passieren und können für den Reiseveranstalter hohe Kosten nach sich ziehen. Eine Betriebs­haftpflicht übernimmt diese Kosten.

Was ist versichert?

Die Haftpflicht für Reiseveranstalter sichert gegen die folgenden Schadensereignisse ab:

  • Personenschäden: die Gesundheitsschädigung, die Verletzung oder den Tod von Reiseteilnehmern
  • Sachschäden: die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reisenden
  • Vermögensschäden: die Nicht-Erfüllung von zugesagten Leistungen

Der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden umfasst dabei alle typischen Tätigkeiten eines Reiseveranstalters, von der Auswahl, Überprüfung und Zusammenstellung von Einzelleistungen bis hin zur Organisation und Durchführung der Leistungen gemäß Reisevertrag. Teilweise ist in Betriebs­haftpflicht-Policen für Reiseveranstalter auch die Schadenskosten versichert, die aus Fehlberatungen resultieren. Damit ist somit auch eine Vermögensschaden­haftpflicht integriert.


Passiver Rechtsschutz ist Teil der Leistungen

Darüber hinaus schließt die Reiseveranstalter-Haftpflicht einen passiven Rechtsschutz mit ein. Das bedeutet, die Versicherung prüft sämtliche Schadensersatzansprüche zunächst auf Berechtigung. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie notfalls vor Gericht ab und übernimmt dabei die Kosten für den Prozess, Anwälte und eventuelle Zeugen und Gutachter.

Beachten Sie: Ihre eigenen rechtlichen Interessen können Sie mit diesem passiven Rechtsschutz nicht durchsetzen – dieser ist nur zur Abwehr von Forderungen Dritter gedacht. Für einen aktiven Rechtsschutz ist die Firmen­rechtsschutz­versicherung das Richtige.


Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt in aller Regel für den Reiseveranstalter selbst sowie für alle seine Mitarbeiter. Eine gute Haftpflicht für Reiseveranstalter schließt zudem die sogenannten Erfüllungsgehilfen mit ein. Dabei handelt es sich um Kooperationspartner, die im Auftrag des Veranstalters Teile der Reiseorganisation und -durchführung übernehmen. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Mitarbeiter von Reedereien,
  • Busfahrer eines vom Veranstalter beauftragten Busunternehmens
  • oder Mitarbeiter weiterer Charter-Unternehmen.

Welche Deckungssummen sollten versichert sein?

Generell wird empfohlen, eine mögliche Schadenshöhe von mindestens 5 Millionen Euro abzusichern. Es werden aber auch Policen mit deutlich höheren Deckungssummen von 10 Millionen, 15 Millionen oder mehr angeboten. Die Höhe der Deckungssumme sollte sich an der Anzahl der Teilnehmer und der Art des Risikos orientieren. Für Abenteuerreisen sind meist höhere Deckungssummen sinnvoll als für einen Strandurlaub.

Wann zahlt die Reiseveranstalter-Haftpflicht nicht?

  • Eigenverschulden des Reiseteilnehmers: Stolpert ein Reisender aus eigener Unachtsamkeit am Pool und verletzt sich am Fuß, ist das in der Regel kein Fall für die Reiseveranstalter-Haftpflicht. Kommen dem Reisenden Sachen abhanden oder werden sie gestohlen, haftet die Versicherung ebenfalls nicht.
  • Besondere Risiken: Versicherungs­unternehmen können zudem spezielle Risiken, etwa besonders gefährliche Sportarten, vom Leistungsumfang ausschließen.
  • Vorsatz: Die Reiseveranstalter-Haftpflicht zahlt darüber hinaus nicht bei Schäden, die auf vorsätzliches Handeln des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Versuchen Sie, vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch falsche Angaben zu vertuschen, kann die Versicherung den Vertrag beenden und strafrechtlich gegen Sie vorgehen.

Was kostet die Betriebs­haftpflicht für Reiseveranstalter?

Rechenbeispiel

Genauso wie der Leistungsumfang orientieren sich auch die Kosten stark am individuellen Unternehmen. Prinzipiell kostet eine Betriebs­haftpflicht für Reiseveranstalter ab 311,66 Euro im Jahr – auf monatliche Kosten umgerechnet wären das 25,97 Euro. Dazu haben wir Ihnen im Folgenden ein Rechenbeispiel erstellt. Beachten Sie auch unsere Hinweise zur Kostenberechnung.

GewerbeReiseveranstalter
Anzahl Mitarbeiter1 Geschäftsführer, 5 Vollzeit-Angestellte
Veranstaltungsorteinnerhalb Europas
Anzahl jährlicher Reiseteilnehmer150
Besondere AktivitätenKanufahren, Schnorcheln
Deckungssumme5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Selbstbehalt250 €
Monatliche Kosten (umgerechnet)25,97 €

Je nach Zusatzleistungen oder weiteren Risikofaktoren kann die Betriebs­haftpflicht für diesen Reiseveranstalter auch bis zu 693 Euro im Jahr kosten.


Wie werden die Kosten kalkuliert?

Die Prämienhöhe der Reiseveranstalter-Haftpflicht berechnet sich anhand verschiedener Faktoren:

  • der Anzahl der Reiseteilnehmer
  • der Art der angebotenen Aktivitäten
  • der Unternehmensgröße
  • der Höhe der Deckungssumme
  • der gewählten Vertragslaufzeit

Wer Reisen mit höherem Risiko veranstaltet, etwa Adventure-Touren oder Ski-Reisen, zahlt meist auch höhere Prämien. Nachlässe gewähren einige Versicherungen, wenn eine bestimmte Anzahl von Reiseteilnehmern pro Jahr nicht überschritten wird.


Prämien senken durch Selbstbehalt

Über die Vereinbarung eines Selbstbehalts lässt sich die Höhe der Versicherungsbeiträge reduzieren. Reiseveranstalter sollten dabei allerdings beachten, dass der Selbstbehalt für jeden einzelnen Schadensfall zu zahlen ist. Werden bei einem Unfall gleich 50 Personen verletzt, muss der Veranstalter auch 50 Mal den Selbstbehalt zahlen. Das kann schnell den finanziellen Spielraum sprengen.

Was kostet Sie als Reiseveranstalter eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Betriebs­haftpflicht für Reiseveranstalter: Aktuelle Testergebnisse (2024)

Alle aktuellen Testsieger für Reiseveranstalter (2024)

Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat Betriebs­haftpflicht­versicherungen umfassend getestet. Laut den Experten eignen sich vor allem die Gothaer und die VHV für Reiseveranstalter und werden mit „hervorragend“ bewertet.

Logo Gothaer
Logo VHV Allgemeine Versicherung AG

Der Franke und Bornberg Test

Franke und Bornberg hat im Jahr 2024 erneut einen umfassenden Test der Betriebs­haftpflicht­versicherung durchgeführt. Es werden die Tarife zahlreicher Versicherer anhand von über 200 Kriterien überprüft. Dabei wird unter anderem ein besonderer Fokus darauf gelegt, ob die getesteten Tarife sich für Dienstleister eignen. Die Tarife werden ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Versicherungs­bedingungen bewertet.

Für Reiseveranstalter ist vor allem ein Schutz vor Vermögensschäden wichtig. Denn Fehler in der Reiseplanung oder mangelhafte Leistungen können zu erheblichen finanziellen Verlusten für Kunden führen, die dann Schadenersatz­forderungen stellen. Im Folgenden sehen Sie alle Betriebs­haftpflicht­versicherer, die in der Kategorie „Heil- und Heilnebenberufe“ mit mindestens einem ihrer Tarife speziell für Reiseveranstalter mit der Höchstnote „hervorragend“ ausgezeichnet werden.

Icon roter Koffer

Testsieger Reiseveranstalter

AnbieterRatingnote
Logo GothaerGothaerHervorragend
Logo VHV Allgemeine Versicherung AGVHVHervorragend
Die Testsieger sind alphabetisch geordnet

Ausschnitt unserer Gesamtauswertung für Dienstleister (2024)

Franke und Bornberg ØServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Generali Deutschland AGGeneraliFFF+Sehr gut100
Logo ProvinzialProvinzialFFF+Sehr gut100
Logo HDIHDIFFF+Sehr gut100

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebs­­haftpflicht­­versicherung für Dienstleister sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Betriebs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Betriebs­haftpflicht-Vergleich für Reiseveranstalter: Darauf sollten Sie achten

Passgenauen Versicherungsschutz finden

Haben Sie Ihr Unternehmen gerade gegründet, sollten Sie sich direkt um einen ausreichenden Haftpflichtschutz kümmern. Einige Versicherer bieten sogar Rabatte für Neugründungen. Reiseveranstalter nehmen fälschlicherweise an, dass sie eine Haftpflicht für Veranstalter bräuchten – dem ist nicht so (diese richtet sich an Veranstalter von Events und Konzerten).

Unternehmen, die Reisen organisieren und durchführen sind mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung effektiv gegen hohe Schadensersatzforderungen abgesichert. Diese sollte unbedingt auf die Tätigkeit als Reiseveranstalter angepasst sein.

Für Reiseveranstalter, die bereits seit vielen Jahren ihre Betriebs­haftpflicht besitzen, kann es sich lohnen, aktuelle Tarife erneut zu vergleichen. Denn oftmals sind Jahre alte Policen überteuert und nicht mehr leistungsstark genug. Haben Sie weniger positive Erfahrungen mit dem Service Ihres Anbieters gemacht, lohnt sich ein Wechsel. Sprechen Sie uns gern darauf an – wir unterstützen Sie gern.

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So können Sie die Reiseveranstalter-Haftpflicht kündigen und wechseln

Entspricht Ihre Betriebs­haftpflicht­versicherung für Reiseveranstalter nicht mehr Ihren aktuellen Ansprüchen, können Sie die Police jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Frist beträgt bei ordentlicher Kündigung 3 Monate. Ein formloses schriftliches Kündigungsschreiben reicht aus, begründen müssen Sie die Kündigung nicht.

Außerordentliche Kündigung der Reiseveranstalter-Haftpflicht

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In bestimmten Fällen besteht das Recht auf außerordentliche Kündigung der Reiseveranstalter-Haftpflicht. Als Versicherungsnehmer können Sie die Police zum Beispiel mit Frist von nur einem Monat kündigen, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt, ohne den Leistungsumfang zu verbessern.

Versicherer wie auch Versicherungsnehmer können zudem außerordentlich kündigen, wenn ein Schadensfall eintritt. Das Sonderkündigungsrecht gilt dann unabhängig von der Schadensregulierung.

Fazit

Reiseveranstalter möchten Urlaubern die schönste Zeit des Jahres bieten. Können sie Leistungen nicht erfüllen oder kommt gar ein Reisender zu Schaden, stehen die Veranstalter in der Haftpflicht und müssen die oft hohen Folgekosten tragen. Mit einer Betriebs­­haftpflicht­­versicherung für Reiseveranstalter schützen Sie Ihr Unternehmen vor dem finanziellen Ruin. Besonders wichtig: Auch Schäden durch Kooperationspartner, die die Beherbergung oder Freizeitaktivitäten für Ihre Reisenden übernehmen, sind mitversichert. Denn auch dafür würden Sie ansonsten in der Haftung stehen.

Da der Haftpflichtschutz für Reiseveranstalter so besonders ist, sollten Sie nicht das erstbeste Angebot abschließen. Vielmehr hilft ein unabhängiger Vergleich von mehreren Angeboten. Lassen Sie sich hierbei von unseren Fachberatern unterstützen oder nutzen Sie direkt unseren kostenfreien Tarifrechner auf dieser Seite.


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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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