Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie der richtige Haftpflichtschutz für Reiseveranstalter aussieht, welche Leistungen besonders wichtig sind und was die Betriebshaftpflicht kostet.
Inhalt dieser SeiteWas macht eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter aus?
Die ideale Betriebshaftpflichtversicherung schützt Reiseveranstalter umfassend vor Haftpflichtansprüchen von Dritten. Dafür ist es besonders wichtig, dass die Absicherung exakt auf Ihre Tätigkeit ausgerichtet ist. Dies bedeutet vor allem, dass die Police alle Aktivitäten abdeckt, die sie Ihren Reiseteilnehmern anbieten und dass die Deckungssummen für Schäden ausreichend hoch ist. Hier empfiehlt sich eine Mindestsumme von 5 Millionen Euro.
Bieten Sie Reisen auch außerhalb Europas an, sollte die Betriebshaftpflicht umfangreichen Auslandsschutz bieten. Eine gute Betriebshaftpflicht für Reiseveranstalter versichert außerdem auch Schäden, die durch Subunternehmen, wie etwa dem Hotel oder dem Anbieter von Freizeitaktivitäten, verursacht werden. Reiseveranstalter können sich so ab umgerechnet 26 Euro pro Monat versichern.
Die Top-Vorteile einer Betriebshaftpflicht für Reiseveranstalter
Darum ist eine Betriebshaftpflicht für Reiseveranstalter so wichtig
Laut Reisevertragsgesetz haften Reiseveranstalter für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Reisevertrags. Je nach Art des Schadens können Kosten im Millionenbereich auf einen zukommen. Ohne eine gute Absicherung bedeutet das für viele Reiseveranstalter den finanziellen Ruin. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter springt im Schadensfall ein und schützt vor hohen Folgekosten.
Schadenbeispiel
Führt ein fahrlässiges Verschulden des Reiseveranstalters zum Beispiel zu einer verspäteten Heimreise und den Reisenden entsteht ein Verdienstausfall, können die Urlauber Schadenersatz geltend machen (je nach Bruttoverdienst etwa 120 Euro pro Tag). Erleidet ein Reisender gar Verletzungen oder kommt zu Tode, ist der Veranstalter zur unbegrenzten Haftung verpflichtet und muss ohne Versicherung sogar mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen. Dies kann je nach Art und Schwere zu Kosten von 250 Euro bis 70.000 Euro führen.
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Wer sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter abschließen?
Wer gilt als Reiseveranstalter?
Als Reiseveranstalter gilt laut Reisevertragsrecht, wer ein im Vorhinein festgelegtes Programm mit mindestens zwei selbständigen Hauptleistungen zum einheitlichen Preis anbietet. Derartige Hauptleistungen umfassen zum Beispiel:
- den Transport zum Urlaubsort,
- die Übernachtung,
- die Verpflegung
- oder ein Sport- und Kulturangebot.
Eine gute Betriebshaftpflicht empfiehlt sich daher nicht nur für große Veranstalter, die pro Jahr mehrere Reisen für Hunderte von Urlaubern organisieren. Auch für Sport- und Adventure-Veranstalter gelten dieselben Haftpflichtbedingungen. Auch sie sollten sich daher gegen mögliche Schadensersatzansprüche absichern. Das gilt ebenso für folgende Gruppen, die Reisen organisieren:
- Vereine
- Verbände
- Stiftungen
- andere Einrichtungen aus den Bereichen Jugend, Kultur, Bildung und Freizeit
Experten-Tipp:
„Als Reiseveranstalter haften Sie nach dem Reisevertragsrecht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reisenden entstehen können. Dabei haften Sie nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für das Verschulden Ihrer Kooperationspartner, also zum Beispiel:
- Busunternehmer
- Hotelbetreiber
- Charter-Unternehmen
- Reedereien.
Daher ist eine umfassende Absicherung unumgänglich – lassen Sie sich gerne von unseren hauseigenen Spezialisten dazu beraten.“
Haftpflichtversicherung für gelegentliche Reiseveranstalter
Als gelegentlicher Reiseveranstalter gilt, wer nicht mehr als 350 bis 500 Reiseteilnehmer pro Jahr betreut. Einige Versicherungen bieten spezielle Policen, die genau auf die Bedürfnisse von gelegentlichen Reiseveranstaltern abgestimmt sind – sprechen Sie uns hierzu gern an. Genau wie die herkömmliche Reiseveranstalter-Haftpflicht übernimmt die Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Je nach Vertrag sind zudem leichte sportliche Aktivitäten mitversichert.
Welche Leistungen bietet die Haftpflicht für Reiseveranstalter?
Selbst bei professioneller Reiseplanung bleibt immer ein Restrisiko. Kleine Fehler und Unfälle passieren und können für den Reiseveranstalter hohe Kosten nach sich ziehen. Eine Betriebshaftpflicht übernimmt diese Kosten.
Was ist versichert?
Die Haftpflicht für Reiseveranstalter sichert gegen die folgenden Schadensereignisse ab:
Der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden umfasst dabei alle typischen Tätigkeiten eines Reiseveranstalters, von der Auswahl, Überprüfung und Zusammenstellung von Einzelleistungen bis hin zur Organisation und Durchführung der Leistungen gemäß Reisevertrag. Teilweise ist in Betriebshaftpflicht-Policen für Reiseveranstalter auch die Schadenskosten versichert, die aus Fehlberatungen resultieren. Damit ist somit auch eine Vermögensschadenhaftpflicht integriert.
Passiver Rechtsschutz ist Teil der Leistungen
Darüber hinaus schließt die Reiseveranstalter-Haftpflicht einen passiven Rechtsschutz mit ein. Das bedeutet, die Versicherung prüft sämtliche Schadensersatzansprüche zunächst auf Berechtigung. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie notfalls vor Gericht ab und übernimmt dabei die Kosten für den Prozess, Anwälte und eventuelle Zeugen und Gutachter.
Beachten Sie: Ihre eigenen rechtlichen Interessen können Sie mit diesem passiven Rechtsschutz nicht durchsetzen – dieser ist nur zur Abwehr von Forderungen Dritter gedacht. Für einen aktiven Rechtsschutz ist die Firmenrechtsschutzversicherung das Richtige.
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in aller Regel für den Reiseveranstalter selbst sowie für alle seine Mitarbeiter. Eine gute Haftpflicht für Reiseveranstalter schließt zudem die sogenannten Erfüllungsgehilfen mit ein. Dabei handelt es sich um Kooperationspartner, die im Auftrag des Veranstalters Teile der Reiseorganisation und -durchführung übernehmen. Darunter fallen zum Beispiel:
- Mitarbeiter von Reedereien,
- Busfahrer eines vom Veranstalter beauftragten Busunternehmens
- oder Mitarbeiter weiterer Charter-Unternehmen.
Welche Deckungssummen sollten versichert sein?
Generell wird empfohlen, eine mögliche Schadenshöhe von mindestens 5 Millionen Euro abzusichern. Es werden aber auch Policen mit deutlich höheren Deckungssummen von 10 Millionen, 15 Millionen oder mehr angeboten. Die Höhe der Deckungssumme sollte sich an der Anzahl der Teilnehmer und der Art des Risikos orientieren. Für Abenteuerreisen sind meist höhere Deckungssummen sinnvoll als für einen Strandurlaub.
Wann zahlt die Reiseveranstalter-Haftpflicht nicht?
Was kostet die Betriebshaftpflicht für Reiseveranstalter?
Rechenbeispiel
Genauso wie der Leistungsumfang orientieren sich auch die Kosten stark am individuellen Unternehmen. Prinzipiell kostet eine Betriebshaftpflicht für Reiseveranstalter ab 311,66 Euro im Jahr – auf monatliche Kosten umgerechnet wären das 25,97 Euro. Dazu haben wir Ihnen im Folgenden ein Rechenbeispiel erstellt. Beachten Sie auch unsere Hinweise zur Kostenberechnung.
Gewerbe | Reiseveranstalter |
Anzahl Mitarbeiter | 1 Geschäftsführer, 5 Vollzeit-Angestellte |
Veranstaltungsorte | innerhalb Europas |
Anzahl jährlicher Reiseteilnehmer | 150 |
Besondere Aktivitäten | Kanufahren, Schnorcheln |
Deckungssumme | 5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden |
Selbstbehalt | 250 € |
Monatliche Kosten (umgerechnet) | 25,97 € |
Je nach Zusatzleistungen oder weiteren Risikofaktoren kann die Betriebshaftpflicht für diesen Reiseveranstalter auch bis zu 693 Euro im Jahr kosten.
Wie werden die Kosten kalkuliert?
Die Prämienhöhe der Reiseveranstalter-Haftpflicht berechnet sich anhand verschiedener Faktoren:
- der Anzahl der Reiseteilnehmer
- der Art der angebotenen Aktivitäten
- der Unternehmensgröße
- der Höhe der Deckungssumme
- der gewählten Vertragslaufzeit
Wer Reisen mit höherem Risiko veranstaltet, etwa Adventure-Touren oder Ski-Reisen, zahlt meist auch höhere Prämien. Nachlässe gewähren einige Versicherungen, wenn eine bestimmte Anzahl von Reiseteilnehmern pro Jahr nicht überschritten wird.
Prämien senken durch Selbstbehalt
Über die Vereinbarung eines Selbstbehalts lässt sich die Höhe der Versicherungsbeiträge reduzieren. Reiseveranstalter sollten dabei allerdings beachten, dass der Selbstbehalt für jeden einzelnen Schadensfall zu zahlen ist. Werden bei einem Unfall gleich 50 Personen verletzt, muss der Veranstalter auch 50 Mal den Selbstbehalt zahlen. Das kann schnell den finanziellen Spielraum sprengen.
Was kostet Sie als Reiseveranstalter eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Betriebshaftpflicht für Reiseveranstalter: Aktuelle Testergebnisse (2024)
Alle aktuellen Testsieger für Reiseveranstalter (2024)
Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat Betriebshaftpflichtversicherungen umfassend getestet. Laut den Experten eignen sich vor allem die Gothaer und die VHV für Reiseveranstalter und werden mit „hervorragend“ bewertet.
Der Franke und Bornberg Test
Franke und Bornberg hat im Jahr 2024 erneut einen umfassenden Test der Betriebshaftpflichtversicherung durchgeführt. Es werden die Tarife zahlreicher Versicherer anhand von über 200 Kriterien überprüft. Dabei wird unter anderem ein besonderer Fokus darauf gelegt, ob die getesteten Tarife sich für Dienstleister eignen. Die Tarife werden ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Versicherungsbedingungen bewertet.
Für Reiseveranstalter ist vor allem ein Schutz vor Vermögensschäden wichtig. Denn Fehler in der Reiseplanung oder mangelhafte Leistungen können zu erheblichen finanziellen Verlusten für Kunden führen, die dann Schadenersatzforderungen stellen. Im Folgenden sehen Sie alle Betriebshaftpflichtversicherer, die in der Kategorie „Heil- und Heilnebenberufe“ mit mindestens einem ihrer Tarife speziell für Reiseveranstalter mit der Höchstnote „hervorragend“ ausgezeichnet werden.
Testsieger Reiseveranstalter
Ausschnitt unserer Gesamtauswertung für Dienstleister (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebshaftpflichtversicherung für Dienstleister sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Betriebshaftpflichtversicherer im Test (2024)
Betriebshaftpflicht-Vergleich für Reiseveranstalter: Darauf sollten Sie achten
Passgenauen Versicherungsschutz finden
Haben Sie Ihr Unternehmen gerade gegründet, sollten Sie sich direkt um einen ausreichenden Haftpflichtschutz kümmern. Einige Versicherer bieten sogar Rabatte für Neugründungen. Reiseveranstalter nehmen fälschlicherweise an, dass sie eine Haftpflicht für Veranstalter bräuchten – dem ist nicht so (diese richtet sich an Veranstalter von Events und Konzerten).
Unternehmen, die Reisen organisieren und durchführen sind mit einer Betriebshaftpflichtversicherung effektiv gegen hohe Schadensersatzforderungen abgesichert. Diese sollte unbedingt auf die Tätigkeit als Reiseveranstalter angepasst sein.
Für Reiseveranstalter, die bereits seit vielen Jahren ihre Betriebshaftpflicht besitzen, kann es sich lohnen, aktuelle Tarife erneut zu vergleichen. Denn oftmals sind Jahre alte Policen überteuert und nicht mehr leistungsstark genug. Haben Sie weniger positive Erfahrungen mit dem Service Ihres Anbieters gemacht, lohnt sich ein Wechsel. Sprechen Sie uns gern darauf an – wir unterstützen Sie gern.
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So können Sie die Reiseveranstalter-Haftpflicht kündigen und wechseln
Entspricht Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter nicht mehr Ihren aktuellen Ansprüchen, können Sie die Police jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Frist beträgt bei ordentlicher Kündigung 3 Monate. Ein formloses schriftliches Kündigungsschreiben reicht aus, begründen müssen Sie die Kündigung nicht.
Außerordentliche Kündigung der Reiseveranstalter-Haftpflicht
In bestimmten Fällen besteht das Recht auf außerordentliche Kündigung der Reiseveranstalter-Haftpflicht. Als Versicherungsnehmer können Sie die Police zum Beispiel mit Frist von nur einem Monat kündigen, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt, ohne den Leistungsumfang zu verbessern.
Versicherer wie auch Versicherungsnehmer können zudem außerordentlich kündigen, wenn ein Schadensfall eintritt. Das Sonderkündigungsrecht gilt dann unabhängig von der Schadensregulierung.
Fazit
Reiseveranstalter möchten Urlaubern die schönste Zeit des Jahres bieten. Können sie Leistungen nicht erfüllen oder kommt gar ein Reisender zu Schaden, stehen die Veranstalter in der Haftpflicht und müssen die oft hohen Folgekosten tragen. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für Reiseveranstalter schützen Sie Ihr Unternehmen vor dem finanziellen Ruin. Besonders wichtig: Auch Schäden durch Kooperationspartner, die die Beherbergung oder Freizeitaktivitäten für Ihre Reisenden übernehmen, sind mitversichert. Denn auch dafür würden Sie ansonsten in der Haftung stehen.
Da der Haftpflichtschutz für Reiseveranstalter so besonders ist, sollten Sie nicht das erstbeste Angebot abschließen. Vielmehr hilft ein unabhängiger Vergleich von mehreren Angeboten. Lassen Sie sich hierbei von unseren Fachberatern unterstützen oder nutzen Sie direkt unseren kostenfreien Tarifrechner auf dieser Seite.
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