Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Für welche Baugewerbe die Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtend ist und auf welchen Leistungseinschlüssen Firmen bei Vertragsschluss unbedingt bestehen sollten.
Inhalt dieser SeiteWas macht eine gute Betriebshaftpflicht im Baugewerbe aus?
Warum ist eine Betriebshaftpflicht im Baugewerbe wichtig?
Im Baugewerbe wird häufig mit teuren Maschinen und komplizierten Werkzeugen gearbeitet. Immobilien werden gebaut – Erdreich wird bewegt, Steine werden gemauert und Dächer werden gedeckt. Verursacht die Baufirma während des Bauprozesses Schäden, können diese nicht nur den Zeitplan durcheinander werfen, sondern auch hohe Kosten verursachen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob der Unternehmer selbst oder einer seiner Mitarbeiter einen Schaden verursacht. Vielmehr sind Mitarbeiter ebenso geschützt, wenn sie bei ihrer Arbeit einen Schaden verursachen, wie der Unternehmer selbst.
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Betriebshaftpflicht für Baugewerbe: Für wen ist die Versicherung Pflicht?
Wer muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Lediglich für einige Berufszweige im Baugewerbe ist eine Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtend. Darunter fallen beispielsweise Architekten und Ingenieure, die ein hohes Maß an Verantwortung und damit Risiko für mögliche Schäden tragen. Grundsätzlich ist eine Betriebshaftpflicht jedoch für jede Baufirma empfehlenswert, die sich für den Schadensfall absichern will.
Für diese Tätigkeitsfelder wird die Betriebshaftpflicht dringend empfohlen:
- Dachdecker
- Gerüstbau
- Hochbau
- Straßenbau
- Tiefbau
Schutz gegen Ansprüche aus gesetzlicher Haftung
Eine Haftpflichtversicherung ist schon deshalb so dringend erforderlich, weil sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Anspruch des Geschädigten auf Ersatz des Schadens ergibt. Dieser Anspruch entsteht aus dem Paragraphen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und er gilt gegen Privatpersonen, aber auch gegen Unternehmen. Privat kann man sich mit einer Privathaftpflicht für Alleinstehende oder für die ganze Familie absichern.
Die Privathaftpflicht gilt aber selbstverständlich nicht für Unternehmen aller Größen und aller Branchen. Unternehmer müssen für ihren Betrieb eine separate Haftpflicht abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Existenzgründer, einen Ein-Mann-Betrieb oder um ein Mittelstandsunternehmen handelt. Selbst Großkonzerne benötigen eine Betriebshaftpflicht.
Was leistet die Betriebshaftpflicht im Baugewerbe?
Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet im Haftpflichtfall Schadensersatz und übernimmt die Kosten im Rahmen der tariflich festgelegten Versicherungssumme. Abschließen kann man die Versicherung für das Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe und Bauhilfsgewerbe. Dabei deckt die Betriebshaftpflicht sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden, solange diese nicht vorsätzlich begangen wurden. Je nach Police ist auch die Deckung von Umwelt- und Produktschäden möglich.
Leistungen im Überblick
Schäden | Betriebshaftpflichtversicherung |
---|---|
Personenschäden | |
Sachschäden | |
Folgeschäden | |
Passiver (indirekter) Rechtsschutz | |
Umweltschäden | |
Produktschäden | |
Bautenschutz | |
Vermögensschäden |
Auch Besucher sind geschützt
Wenn ein Bauunternehmer eigene Räumlichkeiten unterhält und dort vielleicht sogar Bemusterungen für ein Haus durchführt, werden Besucher in seiner Betriebsstätte ein- und ausgehen. Besichtigungen finden regelmäßig statt; in den Räumen des Unternehmers gibt es regelmäßigen Besucherverkehr. Wenn z.B. ein Besucher oder ein Kunde stürzt und sich verletzt, wird er Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Bauunternehmer fordern.
Die Betriebshaftpflicht kommt auch für solche Forderungen auf, sofern der Unfall in den Räumen und auf dem versicherten Gelände des Betriebs stattfand. Und schließlich wehrt der Haftpflichtversicherer sogar unberechtigte Forderungen gerichtlich ab und strengt einen Gerichtsprozess an, wenn ein Geschädigter einen Schaden geltend macht, der nicht zu rechtfertigen ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen unbedingt erforderlich.
Typische Schadensbeispiele
Personenschaden
Während einer Begehung der Baustelle stolpert der Bauherr über ungesicherte Arbeitsmaterialien und bricht sich einen Arm. Er muss im Krankenhaus behandelt werden und kann seiner Arbeit für einige Wochen nicht nachgehen – er macht Umsatzverluste. Die Krankenkasse fordert die Behandlungskosten vom Bauunternehmen zurück. Zudem muss die Firma für den Umsatzverlust des Kunden aufkommen.
Möglicher Kostenpunkt: 35.000 Euro
Sachschaden durch Baumaschine
Während eines Hausbaus beschädigt eine Baumaschine den Rohbau des Hauses. Der Kunde fordert Schadensersatz.
Möglicher Kostenpunkt: 20.000 Euro
Sachschaden durch Bauleiter
Ein angestellte Bauleiter leistet schlechte Arbeit, weil er einzelne Gewerke nicht richtig koordiniert. Für den Bauherren entstehen dadurch Mehrkosten, die er vom Bauunternehmen zurückverlangt.
Möglicher Kostenpunkt: 10.000 Euro
Kosten der Betriebshaftpflicht im Baugewerbe
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe hängen vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs ab. Je mehr Leistungen über die Versicherung abgedeckt werden, desto teurer ist der Tarif. Auch die Betriebsgröße spielt eine wichtige Rolle. So zahlt ein selbstständiger Metallbauer 282,68 Euro im Jahr. Je nach Tätigkeitsfeld und Betriebsgröße reicht die Preisspanne für eine Betriebshaftpflicht bis zu 965 Euro im Jahr. Wie sich die Kosten zusammensetzen, zeigt ein Beispiel.
Kostenbeispiel
Herr P. ist selbstständiger Metallbauer und möchte für seinen Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Berechnungskriterien | Beispiel Herr P. |
---|---|
Art der gewerblichen Tätigkeit | Metallbauer |
Jahresumsatz | 50.000 € |
Betriebsgröße | 1 Person |
Höhe der Deckungssumme | 5 Millionen € |
Selbstbehalt | 250 € |
Monatlicher Beitrag (umgerechnet) | 23,56 € |
Herr P. zahlt für seine Betriebshaftpflichtversicherung einen jährlichen Betrag von 282,68 Euro. Auf monatliche Kosten umgerechnet sind das 23,56 Euro.
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Betriebshaftpflichtversicherung für Baugewerbe im Test
Alle aktuellen Testsieger für das Baugewerbe (2024)
Das renommierte Analysehaus Franke und Bornberg hat Betriebshaftpflichtversicherungen umfassend getestet. Laut den Experten eignen sich vor allem die Allianz, die Signal Iduna, die Württembergische und die VHV für das Baugewerbe und werden mit diversen Tarifen mit „hervorragend“ bewertet.
Der Franke und Bornberg Test
Franke und Bornberg hat im Jahr 2024 erneut einen umfassenden Test der Betriebshaftpflichtversicherung durchgeführt. Es werden die Tarife zahlreicher Versicherer anhand von über 200 Kriterien überprüft. Dabei wird unter anderem ein besonderer Fokus darauf gelegt, ob die getesteten Tarife sich für das Baugewerbe eignen. Die Tarife werden ausschließlich auf Grundlage der aktuellen Versicherungsbedingungen bewertet.
Für das Baugewerbe sind vor allem ausreichende Deckungssummen für Sach- und Personenschäden wichtig. Bauprojekte bringen hohe Risiken für Schäden an fremden Eigentum oder Personen, zum Beisspiel durch Baufehler, Abrisse oder Unfälle auf Baustellen. Im Folgenden sehen Sie alle Betriebshaftpflichtversicherer, die in der Kategorie „Bau“ mit mindestens einem ihrer Tarife mit der Höchstnote „hervorragend“ ausgezeichnet werden.
Testsieger Bau
Ausschnitt unserer Gesamtauswertung für das Baugewerbe (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Betriebshaftpflichtversicherer im Test (2024)
Betriebshaftpflicht im Vergleich
Darauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten
Durch das hohe Schadensrisiko im Baugewerbe können die Kosten für eine Betriebshaftpflicht schnell teuer werden. Ein Tarifvergleich hilft Betrieben dabei den richtigen Versicherungsschutz für ihr Unternehmen zu finden. Firmen, die Tätigkeiten an Subunternehmer auslagern oder sich teure Maschinen leihen, sollten unbedingt darauf achten, dass auch solche Leistungen in der Betriebshaftpflicht mit abgedeckt werden. Um die Kosten zu reduzieren, haben Baugewerbe die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung in die Versicherungspolice zu integrieren. Diese sollte jedoch realistisch gewählt werden, sodass sie im Schadensfall auch bezahlt werden kann.
Experten-Tipp:
„Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme. Wenn Schäden an einem Bau entstehen, liegen diese nicht selten im sechsstelligen Bereich. Die Versicherungssumme für Sachschäden sollte also entsprechend großzügig bemessen sein, damit der Versicherte nicht am Ende noch einen Anteil aus eigener Tasche bezahlen muss.
Auch Personenschäden sollten adäquat abgedeckt sein. Entsteht nämlich aus einem Unfall auf der Baustelle ein Personenschaden mit einer lebenslangen Rentenforderung, ist ein Schadenersatz in Millionenhöhe wahrscheinlich. Deshalb sollten Personenschäden durchaus in einer Höhe von mehreren Millionen geschützt sein, um eine Unterversicherung zu vermeiden.“
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Fazit
Um im Schadensfall richtig abgesichert zu sein, ist gerade in der Baubranche eine Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert. Diese ist für kleine Betriebe bereits ab einem Preis von 280 Euro im Jahr erhältlich. Je nach Tätigkeitsfeld können die jährlichen Kosten bei bis zu 1.000 Euro im Jahr liegen.
Für einen optimalen Versicherungsschutz sollten Bauunternehmen eine möglichst hohe Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro wählen. Auch Subunternehmer und Maschinen sollten im Versicherungsschutz integriert sein. Nutzen Sie gern unseren Tarifrechner oder lassen Sie sich beraten, um die optimale Versicherung für Ihr Unternehmen zu finden.
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