Produkt­haftpflicht­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Produkt­haftpflicht­versicherung übernimmt die Kosten, wenn ein selbst produzierter und verkaufter Artikel einen Schaden beim Kunden verursacht hat.
  • Besonders wichtig ist sie für Lebensmittel, Kosmetikartikel, Arzneimittel oder auch technische Bauteile.
  • Zu den Leistungen gehören das Ausgleichen von Umsatzverlusten oder auch die Kostenübernahme für die Wiederbeschaffung.
  • Händler, die Großabnehmer beliefern (z. B. Supermarktketten), benötigen in der Regel erweiterte Leistungen der Produkt­haftpflicht.
  • Eine konventionelle Produkt­haftpflicht­versicherung kostet ab 6,45 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Was eine Produkt­haftpflicht­versicherung kostet, welche Leistungen besonders wichtig sind und welche Unternehmen eine Produkt­versicherung unbedingt abschließen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Die optimale Produkt­­haftpflicht
  2. 2 Arten der Produkt­­versicherung
  3. Kosten und Preise
  4. Leistungen im Überblick
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Produkt­­versicherungen vergleichen
  7. Fazit
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Was macht die optimale Produkt­haftpflicht­versicherung aus?

An Ihren Versicherungsbedarf angepasst

Die optimale Produkt­haftpflicht­versicherung ist so genau wie möglich auf Sie und Ihre gewerbliche Tätigkeit zugeschnitten. Der erste Schritt ist also immer: Prüfen Sie Ihren Versicherungsbedarf:

  • Was produziere ich?
  • Wie viel produziere ich?
  • An wen liefere ich?
  • Welchen Leistungsumfang brauche ich also für meinen Versicherungsschutz?

Die Produkt­haftpflicht­versicherung, oder auch Produkt­versicherung, gibt es in 2 Varianten: als Erweiterung der Betriebs­haftpflicht und als eigenständige Versicherungs­lösung (mehr dazu lesen Sie weiter unten). Welche Variante die richtige für Ihre Firma ist, hängt essenziell von Ihrem ermittelten Versicherungsbedarf ab.

Die Top-Vorteile einer Produkt­haftpflicht­versicherung

  • Schutz bei Haftpflichtansprüchen Dritter
  • Herstellung und Verkauf abgesichert
  • Ausgleich von Umsatzverlusten
  • Ersetzt Wiederbeschaffungskosten
  • Versicherung gegen Produktmängel

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So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Prüfen Sie, ob Ihre bestehende Betriebs­haftpflicht­versicherung den benötigten Leistungsumfang bereits abdeckt.
  2. Sollte dieses nicht der Fall sein, kommt womöglich eine Leistungserweiterung der Betriebs­haftpflicht infrage. Vergleichen Sie Tarife und sprechen Sie bei Bedarf mit unserem Makler-Team.
  3. Wer als Händler gewerbliche Großkunden beliefert, sollte vorab mit den Kunden klären, welche Versicherungsleistungen vorausgesetzt werden.

Experten-Tipp:

„In den meisten Fällen ist der Basis-Schutz der Produkt­versicherung bereits in der Betriebs­haftpflicht enthalten. Wird ein umfangreicherer Schutz benötigt, zum Beispiel die Absicherung von Serienschäden, ist oft eine Erweiterung der Versicherungsleistungen notwendig. Wir helfen Ihrem Unternehmen gern dabei, den Versicherungsbedarf genau zu ermitteln und die passende Produkt­haftpflicht zu finden.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Wer braucht eine Produkt­haftpflicht­versicherung?

Eine Produkt­versicherung wird von jedem Unternehmen benötigt, das selbst Produkte herstellt und vertreibt. Das heißt, sowohl natürliche Personengesellschaften als auch juristische Personen, deren Unternehmenszweck in der Herstellung oder im Vertrieb von Produkten besteht, sollten eine Produkt­haftpflicht­versicherung abschließen.


Warum ist eine Produkt­versicherung so wichtig?

Ein Produkt kann erhebliche Personen- oder Sachschäden verursachen. Fehlt dann eine leistungsstarke Versicherung, kann das im Extremfall den finanziellen Ruin des Unternehmens bedeuten. Die Versicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, wenn Produkte fehlerhaft sind. Damit ist die Produkt­versicherung ein wichtiger Teil der Betriebs­haftpflicht­versicherung, denn Hersteller haften grundsätzlich für Schäden, die durch eigene Produkte entstanden sind.

Das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz)

lesen

§ 1 Haftung

(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist. […]

§ 2 Produkt

Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.

§ 4 Hersteller

(1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. (2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.[…]

(Quelle).

Schadensbeispiele: Hier hilft die Produkt­haftpflicht­versicherung

  • Sachschäden durch zugelieferte Computerteile
  • Personenschäden nach dem Verzehr von ungenügenden Lebensmitteln
  • Personenschäden durch Kosmetik- oder Arzneimittel

Auch Händler müssen aufpassen!

Nicht nur Hersteller können für Produkte haftbar gemacht werden, sondern auch Händler. Dies kann der Fall sein, wenn zum Beispiel Waren im Ausland eingekauft wurden oder der Hersteller nicht mehr festgestellt werden kann. In diesen Fällen kann die Haftung auf den Händler übergehen.

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Zwei Arten der Produkt­versicherung

Konventionelle Produkt­haftpflicht

Die konventionelle Produkt­haftpflicht­versicherung ist oftmals in der Betriebs­haftpflicht­versicherung integriert oder kann auf Wunsch nachträglich eingeschlossen werden. Die konventionelle Produkt­haftpflicht sichert klassische Personenschäden (beispielsweise Schmerzensgeld) und Sachschäden (z.B. Reparaturkosten) ab sowie indirekte Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren.

Erweiterte Produkt­haftpflicht

Die erweiterte Produkt­haftpflicht­versicherung ist eine eigenständige Versicherungs­lösung. Dafür kann die konventionelle Produkt­haftpflicht um die erweiterte Option ergänzt werden. Die erweiterte Produkt­haftpflicht deckt Schäden sowie tatsächliche Mängel, die durch Erzeugnisse des Versicherten bzw. durch Produkte Dritter, die Erzeugnisse des Versicherungsnehmers enthalten, verursacht wurden. Dabei sind auch Beratungsfehler zur Anwendung bzw. Verwendung der betreffenden Erzeugnisse sowie Falschlieferungen gedeckt.


Ist die Betriebs­haftpflicht ausreichend?

Obwohl die Produkt­versicherung zur Haftpflicht-Sparte gehört, deckt die Betriebs­haftpflicht nicht immer sämtliche Schäden aus Produktverkauf und -Vertrieb ab. Im Einzelfall ist also zu prüfen, ob eine vorhandene Betriebs­haftpflicht­versicherung ausreicht oder ob der Leistungsumfang der Betriebs­haftpflicht erweitert werden muss.

Wenn Sie für diese Prüfung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere Experten.


Für wen ist eine eine erweiterte Produkt­haftpflicht sinnvoll?

Eine erweiterte Produkt­haftpflicht­versicherung sollten unter anderem folgende Unternehmen abschließen:

  • Unternehmen, die Maschinen herstellen
  • große Handelsbetriebe (Denn für Schäden, die beispielsweise durch falsche Beratung oder falsche Lagerung entstehen, ist normalerweise der Händler verantwortlich.)
  • Hersteller von Produkten, die von ihren Kunden weiter verarbeitet werden.
  • Händler, die Großabnehmer beliefern

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Kosten einer Produkt­versicherung

Wie hoch die Kosten für eine Produkt­haftpflicht­versicherung ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Auch ist entscheidend, für welche Variante der Produkt­versicherung Sie sich entscheiden. Eine Produkt­haftpflicht­versicherung mit grundlegendem Versicherungsumfang können Sie ab 6,45 Euro im Monat abschließen. Dafür haben wir Ihnen im Folgenden ein Rechenbeispiel aufgestellt. Beachten Sie auch unsere Hinweise, wovon die Höhe der Kosten beeinflusst wird.


Rechenbeispiel: Produkt­versicherung für Kosmetikhandel

TätigkeitEinzelhändler
Anzahl Mitarbeiter1 Geschäftsführer
2 Vollzeit-Angestellte
Vertrieb der WarenOnline und im Handel
Verkauf der WarenAusschließlich an Endverbraucher
Jahresumsatz100.000 €
Art der Produkt­versicherungKonventionelle Produkt­haftpflicht
Versicherungsbeitrag77,35 € im Jahr
6,45 € im Monat*
*Jahresprämie umgerechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag von einigen Prozent hinzukommt.

Wodurch werden die Kosten beeinflusst?

Die konkrete Höhe der Versicherungsprämie ist vom Schadensfallrisiko abhängig. Dieses ermitteln die Versicherungsgesellschaften auf unterschiedliche Weise. Die Kostenhöhe ist häufig abhängig von:

  1. Art der hergestellten Produkten – Werden Lebensmittel mit nur wenigen Inhaltsstoffen produziert oder geht es um technische Anbauteile, die nach dem Verkauf ein Teil einer aufwändigen Anlage sein werden?
  2. Menge der hergestellten Produkten – Geht es um eine kleine Stückzahl für lokale Händler oder um größere Mengen, zum Beispiel für Supermarkt-Ketten?

Beide Punkte sind für die Versicherungsgesellschaft wichtig, um vorab einschätzen zu können, mit welcher Schadenshöhe im schlimmsten Fall zu rechnen ist. Die gewählte Versicherungssumme sowie eine eventuell vereinbarte Selbst­beteiligung können ebenfalls Einfluss auf die Kosten haben.

Was kostet eine Produkt­haftpflicht­versicherung für Ihre Firma?

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Leistungen der Produkt­versicherung

Welche Leistungen im konkreten Fall gewährt werden, hängt vom gewählten Leistungsumfang ab. In der Regel gehören folgende Leistungen zu einer Produkt­­haftpflicht­versicherung:

Allgemeiner Leistungsumfang der Produkt­haftpflicht

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Leistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme bei berechtigten Schadensersatzansprüchen

Wichtige Leistungen im Überblick

Leistung bei Produktmängeln

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Wenn aus der Beseitigung der Mängel für den Hersteller Kosten entstehen, übernimmt die Produkt­versicherung diese Kosten.

Ausgleich von Umsatzverlusten

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Die Produkt­versicherung gleicht bei einem Schaden die Umsatzverluste des Versicherungsnehmers aus.

Zahlung der Wiederbeschaffungskosten

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Nicht nur Umsatzeinbußen werden vom Versicherer ausgeglichen, sondern auch die Wiederbeschaffungskosten der Produkte.

Befriedigung von Haftpflichtansprüchen Dritter

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Auch die Zahlung von Haftpflichtansprüchen gegenüber Dritten, die auf Produkte zurückzuführen sind, gehört zum Versicherungsumfang der Produkt­haftpflicht­versicherung.

Experten-Tipp:

„Der Versicherungsschutz der Produkt­haftpflicht­versicherung beginnt ab dem Moment, in dem der Versicherungsnehmer seine Erzeugnisse ausgeliefert, seine Arbeiten abgeschlossen bzw. seine Leistung beendet hat. In einigen Fällen ist die Frage allerdings nicht ganz eindeutig zu klären, ob eine Leistung tatsächlich abgeschlossen wurde oder nicht!“

Foto von Martin Hacker
Berater

Zusatzleistungen für Ihren Versicherungsschutz

Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden

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Leistet bei Schäden am Gesamtprodukt eines Dritten, dass aus wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen untrennbar mit dem mangelhaften Erzeugnis des Versicherungsnehmers verbunden, vermischt oder verarbeitet ist.

Folgende Schäden sollte der Baustein decken:

  • Beschädigung oder Vernichtung anderer Produkte
  • Herstellungskosten des Gesamtproduktes Dritter (ausgenommen der Kosten für die mangelhaften Erzeugnisse des Versicherten)
  • Kosten für die Schadenbeseitigung (z.B. Nachbearbeitung des Gesamtproduktes)
  • Vermögensnachteile (z.B. Wenn das Gesamtprodukt nicht oder nicht zum vollen Preis verkauft werden kann.)
  • unmittelbar entstandene Kosten eines Produktionsausfalls, der durch die Mangelhaftigkeit der Gesamtprodukte entstand

Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden

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Versichert gegen Schäden, die durch die Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung der mangelhaften Erzeugnisse des Versicherungsnehmers entstehen.

  • Kosten für Weiterverarbeitung oder -bearbeitung
  • Kosten für die Schadenbeseitigung
  • Vermögensnachteile

Aus- und Einbaukosten

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  • Kosten, welche durch den Einbau, das Anbringen, Verlegen oder Auftragen des mangelhaften Erzeugnisses entstehen.
  • Kosten für Austausch mangelhafter Erzeugnisse. Achtung: Gilt nicht für Einzelteile. Diese Kosten können jedoch zum Teil durch eine Erweiterung zusätzlich abgesichert werden. (Aus- und Einbaukosten beim Einzelteileaustausch und Reparaturkosten).
  • Transportkosten für mangelfreie Produkte Dritter

Schäden durch mangelhafte Maschinen

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Verursachen Maschinen, die vom Versicherungsnehmer mangelhaft hergestellt, geliefert, montiert oder gewartet wurden mangelhafte Produkte, so sind folgende Kosten innerhalb der Produkt­haftpflicht­versicherung gedeckt:

  • Beschädigungen oder Vernichtung der durch die Maschine hergestellten, be- oder verarbeiteten Produkte
  • Herstellungskosten
  • Kosten für die Nachbearbeitung bzw. Schadensbeseitigung
  • Vermögensnachteile durch entgangenen Gewinn
  • unmittelbar entstandene Kosten durch Produktionsausfall auf seiten des Abnehmers

Prüf- und Sortierkosten

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Mit diesem Baustein können sich Versicherungsnehmer gegen Vermögensschäden absichern, die infolge der Mängelüberprüfung von Produkten Dritter entstehen, wenn die Mangelhaftigkeit einzelner Produkte bereits festgestellt wurde und aufgrund ausreichenden Stichprobenbefundes oder sonstiger nachweisbarer Tatsachen gleiche Mängel an gleichartigen Produkten zu befürchten sind.

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Die besten Produkt­versicherungen: Testsieger (2024)

Einen ausgewiesenen Test der Produkt­versicherung gibt es derzeit nicht. Sie können sich jedoch gern an den Anbieter-Empfehlungen unserer Experten orientieren oder auch an Testberichten zur Betriebs­haftpflicht­versicherung. Im Folgenden finden Sie ebenfalls einen Testbericht zur allgemeinen Fairness von Firmen­versicherern.

Diese Anbieter empfehlen wir

Mit folgenden Anbietern haben wir in Sachen Produkt­versicherung innerhalb der Betriebs­haftpflicht besonders gute Erfahrungen gemacht:

Foto von Martin Hacker
Berater

Fairness von Firmen­versicherern 2022

Die Ratingagentur ServiceValue hat in Kooperation mit dem Wirtschaftsmagazin Focus Money die „Fairness von Firmen­versicherern“ unter die Lupe genommen. Dafür werden 1.541 gewerbliche Versicherungskunden von 29 Firmen­versicherern befragt. Insgesamt werden 19 Leistungs- und Servicemerkmale abgefragt (Quelle).

Firmen­versicherer mit sehr guten Bewertungen

AnbieterBewertung
AllianzSehr gut
DebekaSehr gut
GeneraliSehr gut
HDISehr gut
LVMSehr gut
ProvinzialSehr gut
uniVersaSehr gut
WürttembergischeSehr gut
Nennung in alphabetischer Reihenfolge

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Produkt­versicherungen vergleichen

Bevor Sie den erstbesten Tarif abschließen, empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Vergleich durchzuführen. Dies hat den Vorteil, dass Sie verschiedene Tarife unterschiedlicher Versicherer in Sachen Kosten und Leistungen vergleichen können und so den passgenauen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen finden.

Halten Sie die Antworten auf folgende Fragen parat:

  • Was für Produkte produziere ich?
  • In welchen Mengen produziere ich?
  • Wie vertreibe und verkaufe ich meine Produkte?
  • Möchte ich eine konventionelle oder erweiterte Produkt­haftpflicht­versicherung?
  • Angaben zur Betriebsgröße

Mit transparent-beraten.de zur idealen Produkt­versicherung

Unsere erfahrenen und qualifizierten Experten für gewerbliche Haftpflicht­versicherungen helfen Ihnen, die ideale Absicherung für Ihr Unternehmen zu finden. Egal, ob Sie Ihre Produkte an den Endverbraucher vertreiben oder Großkunden beliefern: Wir finden die optimale Versicherungs­lösung zum besten Preis für Sie. Nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifrechner oder kontaktieren Sie uns bei Fragen einfach direkt.

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Fazit

Die Produkt­haftpflicht­versicherung schützt vor Haftpflichtansprüchen dritter Personen, die aufgrund von fehlerhafter Beschaffung, Fertigung und Verteilung von Erzeugnissen entstehen. Gerade für produzierende Unternehmen ist eine konventionelle Produkt­haftpflicht ein enorm wichtiger Bestandteil ihres Versicherungsschutzes.

Lassen Sie sich in diesem Bereich von unseren qualifizierten Experten unterstützen. Wir haben weitreichende Erfahrungen in der Absicherung von Gewerbekunden und wissen, worauf es ankommt. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifrechner für Ihren persönlichen Versicherungsvergleich.


Die häufigsten Fragen zur Produkt­haftpflicht­versicherung

Wer braucht eine Produkt­haftpflicht­versicherung?

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Jedes Unternehmen, das mit Produkten handelt, Produkte herstellt oder an der Produktion beteiligt ist, sollte sich mit einer Produkt­haftpflicht­versicherung absichern. Nur ein leistungsstarker Versicherungsschutz schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Schäden an Dritten durch das eigene Produkt und bewahrt Sie vor Zahlungen hoher Schadensersatzforderungen.

Was deckt die Produkt­haftpflicht­versicherung ab?

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Die konventionelle Produkt­haftpflicht­versicherung ist Teil der Betriebs­haftpflicht­versicherung und deckt Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden ab, die durch die eigenen Produkte bei Dritten entstehen. Die erweiterte Produkt­haftpflicht deckt weiterhin echte Vermögensschäden, Beratungsfehler, Falschlieferungen sowie Weiterverarbeitungsschäden ab.

Wie viel kostet Produkt­haftpflicht­versicherung?

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Eine konventionelle Produkt­versicherung können Sie bereits ab 77 Euro im Jahr abschließen. Bei einer erweiterten Produkt­versicherung müssen Sie je nach individuellem Risiko mit 200 bis 500 Euro im Jahr rechnen.

Wann benötige ich eine erweiterte Produkt­haftpflicht?

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Eine erweiterte Produkt­haftpflicht­versicherung ist empfehlenswert, wenn Ihre Produkte weiterverarbeitet werden, Sie Großabnehmer beliefern, Maschinen herstellen oder Sie ein Großhandelsbetrieb sind. Weiterhin benötigen Sie eine erweiterte Produkt­haftpflicht, wenn Sie Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren, denn dann gelten Sie somit als Quasi-Hersteller.

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Katharina Burnus
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