Betriebsausfall­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebs- bzw. Praxisausfall­versicherung leistet bei Unfall, Krankheit oder verordneter Quarantäne des Inhabers.
  • Dies ist für alle Betriebe sinnvoll, deren Ablauf essenziell von einer Person abhängig ist.
  • Dazu gehören beispielsweise Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Architekturbüros.
  • Die Betriebsausfall­versicherung kann ab 72 € im Monat abgeschlossen werden.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die optimale Betriebsausfall­versicherung, welche Betriebe benötigen sie besonders und wie kann die Versicherung abgeschlossen werden.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie sieht die ideale Betriebsausfall­­versicherung aus?
  2. Wichtige Leistungen
  3. Kosten (inkl. Rechenbeispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Betriebsausfall­­versicherungen vergleichen
  6. Fazit
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Wie sieht die ideale Betriebsausfall­versicherung aus?

Damit die Betriebsausfall­versicherung auch im Fall der Fälle leistet, sollte sie von Anfang an auf Ihren Betrieb und dessen Besonderheiten zugeschnitten sein. Bei der Betriebsausfall­versicherung steht die Person im Zentrum, welche den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes oder Unternehmens sichert. Häufig ist das der Inhaber der Firma: Fällt diese aus bestimmten Gründen aus, so unterstützt der Versicherer den Betrieb finanziell. Es ist daher wichtig, dass die Angaben zu dieser Person korrekt sind. Auch sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig und eine möglichst lange Haft- bzw. Karenzzeit vereinbart werden.

In vielen Fällen wird die Betriebsausfall­versicherung – auch Praxisausfall­versicherung genannt – in Kombinationen mit der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung abgeschlossen. Zusammen leisten die Policen dann sowohl bei Sachschäden als auch bei Krankheit des Inhabers. So haben Sie ein leistungsstarkes Versicherungspaket, welches Sie vor immensen Kosten aufgrund einer Betriebs­unterbrechung finanziell schützt.

Die Top-Vorteile einer Betriebs- bzw. Praxisausfall­versicherung

  • Finanzieller Schutz bei Krankheit, Unfall oder Quarantäne des Inhabers
  • Übernahme der laufenden Fixkosten wie Miete und Gehälter sowie Erstattung der entgangenen Gewinne
  • Durch Ergänzungen oder in Kombination mit der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung leistungsstarker Versicherungsschutz auch bei Betriebsschließung durch Sachschäden.

Betriebsausfall­versicherung für spezielle Berufsgruppen

Eine Kanzlei ist ohne den Inhaber, ob nun Anwalt oder Steuerberater, nicht denkbar. Genauso wenig funktioniert eine Arztpraxis ohne den Arzt. Ein Handwerksbetrieb kann ohne den Meister nicht einfach über eine längere Zeit vom Gesellen geführt werden. Kommt es also zu einem völligen oder auch nur teilweisen Betriebsausfall, springt die Betriebsausfallpolice ein.

Eine Betriebsausfall­versicherung leistet, wenn Abläufe nicht wie gewohnt weitergeführt werden können, weil eine für den Betrieb entscheidende Person ausgefallen ist, zum Beispiel wegen Krankheit oder Verletzung. Dies ist häufig bei Freiberuflern und Selbständigen sowie bei kleineren und mittleren Handwerksbetrieben der Fall: In diesen Betrieben steht meist eine Person im Zentrum. Damit ist die Betriebsausfall­versicherung für diese Berufsgruppen ein essenzieller Teil der Firmen­versicherungen.

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Leistungen der Betriebsausfall­versicherung

Welche Zahlungen leistet der Versicherer im Schadensfall?

Für den versicherten Betrieb oder die versicherte Person wird eine bei Vertragsschluss festgelegte Ausgleichssumme gezahlt. Damit sollen folgende Kosten gedeckt werden:

  • nicht realisierte Gewinne und Umsätze
  • weiterlaufende Kosten, wie etwa Mieten, Löhne, Provisionen
  • Kosten für eine qualifizierte Vertretung

Wann und wie lange zahlt der Versicherer?

Der Versicherer zahlt den vereinbarten Tagessatz in der Regel für bis zu 12 Monate seit Eintritt des Schadens. Dies ist die sogenannte Haftzeit. Je nach Tarif kann auch eine längere Haftzeit vereinbart werden. Wurde eine Versicherungssumme vereinbart, dann wird diese Summe durch 365 geteilt und so ein Tagessatz vereinbart.

Bei vielen Policen ist es üblich, dass auch eine Karenzzeit festgelegt wird. Das bedeutet, dass erst mit dem Ablauf dieser Frist von der Betriebsausfall­versicherung ein finanzieller Ausgleich gezahlt wird. Liegt die Karenzzeit bei 14 Tagen, so zahlt der Versicherer ab Tag 15 des Betriebsausfalles.

Auch teilweiser Betriebsausfall versichert

Damit die Police die notwendigen Kosten leistet, muss der Betrieb in einem Unternehmen nicht vollständig stillstehen. Je nach Anbieter genügt es auch, wenn der Ausfall zwischen 50 und 70 Prozent einer Firma. Der vereinbarte Ersatz wird dann solange geleistet, bis die Abläufe in der Firma wieder vollständig hergestellt sind.

Welche Gefahren sind mit der Praxisausfall­versicherung versichert?

Grundsätzlich leistet die Betriebs- oder Praxisausfall­versicherung nur bei einem Betriebsausfall aufgrund von:

  • Krankheit
  • Unfall
  • verordneter Quarantäne

des Inhabers.

Warum die Krankentagegeld­versicherung nicht ausreicht

Eine Praxisausfall­versicherung ersetzt keine Krankentagegeld­versicherung, auch wenn sie vor allem für Freiberufler und Selbständige einfacher und ohne größere Gesundheitsprüfung zu haben ist. Eine Krankentagegeld­versicherung deckt in der Regel die persönlichen Kosten der privaten Lebensführung ab, wenn man für längere Zeit krank ist. Die Höhe orientiert sich auch an Ihren persönlichen Einnahmen. Betriebliche Fixkosten und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Weiterführung des Unternehmens können aus dieser Summe gar nicht bestritten werden. Daher ist die Praxisausfall­versicherung eine unverzichtbare Komponente in der Absicherung Ihres Geschäftsbetriebs.


Wann leistet der Versicherer nicht?

Keine Zahlungen vom Versicherer gibt es, wenn es zu einem Betriebsausfall aufgrund folgender Ereignisse kommt:

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Experten-Tipp:

„Die Police als reine Betriebsausfall­versicherung leistet nicht den Schadensersatz für beschädigte Maschinen oder die Rekonstruktion oder Renovierung von verwüsteten Betriebsstätten. Bei einer Police gegen die Risiken des Betriebsausfalles handelt es sich um eine reine Ertrags­versicherung. Sie deckt nur das Risiko fehlender Einnahmen aus einem Unternehmen ab. Daher sind Zusatzbausteine je nach Betrieb und Branche sinnvoll.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Erweiterung des Versicherungsschutzes möglich

Bei welchen Ereignissen die Betriebsausfallpolice konkret einspringen soll, können Sie bei Vertragsabschluss jedoch auch individuell vereinbaren. So sind folgende Ergänzungen möglich:

Was kostet eine Praxisausfall­versicherung?

Die Kosten werden für jedes Unternehmen individuell berechnet, da auch der Versicherungsschutz individuell angepasst wird. Eine reine Praxisausfall­versicherung gibt es bereits ab 72,06 Euro im Monat. Beachten Sie dazu folgendes Rechenbeispiel sowie unsere Hinweise zur Kostenberechnung.

Rechenbeispiel: Betriebsausfall­versicherung für eine Physiotherapie-Praxis

Anzahl Inhaber1
Anzahl Vollzeitbeschäftigte2
Versicherungssumme50.000 €
Haftzeit12 Monate
Karenzzeit21 Tage
Versicherungsprämie846,74 € im Jahr
72,06 € im Monat*
*Jahresprämie umgerechnet. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag von einigen Prozent hinzukommt.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Die genauen Kosten einer Praxisausfall­versicherung werden unter anderem und je nach Versicherer von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Personalkosten (Löhne, Gehälter)
  • Betriebskosten (Miete, Energiekosten, Versicherungen)
  • Kosten für Einrichtung, Betriebsfahrzeuge und technische Geräte
  • Finanzierungskosten und Steuern
  • Andere fortlaufende Kosten
  • Haftzeit
  • Karenzzeit
  • Versicherungssumme
  • Zusatzleistungen bzw. -bausteine (Sachgefahren, Cyber-Risiken, Maschinenausfall)

Vermeiden Sie eine Unter­versicherung

Die Versicherungssumme wird auf Basis von Werten aus dem Vorjahr berechnet. Die Rechnung basiert zunächst also auf verschiedenen Annahmen, die bei einer falschen Grundlage zur einer Unter- oder Über­versicherung führen kann. Um für den Fall der Leistung eine Unter­versicherung zu vermeiden, vereinbaren Gesellschaft und Kunde meist einen sogenannten Nachhaftungsbetrag. Mit ihm kann die Versicherungssumme im Bedarfsfall nachträglich um 30 Prozent und bis zu 50 Prozent erhöht werden. Sie kann aber auch abgesenkt werden. Zum Ende eines Versicherungsjahres werden die tatsächlichen Kosten dann durch eine Erhöhung der Prämie oder alternativ durch Beitragsrückerstattung berücksichtigt.

Wie wird eine Betriebsausfall­versicherung steuerlich behandelt?

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Die Prämien für eine Betriebsausfall­versicherung lassen sich nur unter bestimmten Umständen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dient eine solche Police lediglich der Absicherung des Risikos, dass der Inhaber einer Firma für längere Zeit krank wird oder wegen eines Unfalls nicht arbeiten kann, dann gehören die Ausgaben dafür zu den Kosten für die private Lebensführung. Weil es sich um Risiken handelt, die außerhalb des Betriebes liegen, zählen die Kosten nicht zu den Betriebsausgaben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Jahr 2009 entschieden, dass die Leistungen aus einer solchen Police im umgekehrten Fall auch nicht als Betriebseinnahmen zählen. Sie sind deshalb nicht als solche zu versteuern.

Anders verhält es sich, wenn neben den Risiken Krankheit und Unfall zusätzlich auch andere betriebliche Gefahren versichert werden. Leistet die Police auch bei Risiken, etwa die Gefahr einer Schließung durch die Behörden oder einer Quarantäne, zählen die Kosten als Betriebsausgaben. Das Gleiche gilt, wenn Sachgefahren, wie Blitzschlag, Brand, Schäden durch Wasser, Diebstahl oder Vandalismus durch die Betriebsausfallpolice abgesichert werden. Dann sind die Prämien ebenfalls Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden.

Steuertipps für Selbständige und Freiberufler

Was kostet eine Betriebsausfall­versicherung für Ihre Firma?

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Die besten Betriebsausfall­versicherungen: Testsieger (2024)

Keine aktuellen Tests zur Betriebsausfall­versicherung

Da die Betriebs- bzw. Praxisausfall­versicherung so individuell an den jeweiligen Betrieb angepasst wird, gibt es derzeit keine allgemeinen Testberichte. Auf unserer Seite speziell zur Betriebs­­unterbrechungs­­versicherung haben wir Ihnen jedoch einige Ratings sowie unsere Anbieterempfehlungen zusammengetragen, an denen Sie sich orientieren können:

Betriebs­­unterbrechungs­­versicherung im Test (2024)

Betriebsausfall­­versicherungen vergleichen: Das ist wichtig

Achten Sie bereits beim Tarifvergleich für eine Betriebsausfall­versicherung auf folgende Punkte:

  • Sollen neben dem Risiko des Ausfalls des Inhabers noch weitere Risiken abgesichert werden? (z.B. Sachschäden, Cyber-Risiken)
  • Wie lang ist die Karenzzeit bei den infrage kommenden Angeboten?
  • Wie lang ist jeweils die Haftungszeit? Meist beträgt die Haftzeit ein Jahr, doch auch längere Haftungszeiten sind je nach Anbieter möglich.
  • Wie lange soll der Vertrag laufen? (Längere Vertragslaufzeiten ­versprechen meist Rabatte)
  • Gibt es bei den vorliegenden Angeboten eine Nachhaftungsklausel? Der Versicherer wird in diesem Fall auch über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus haften. Wie weit dies der Fall ist, ist im Vertrag geregelt. Für Versicherungssummen, die zu niedrig angesetzt sind, werden im folgenden Versicherungsjahr Prämiennachzahlungen fällig.
  • Gibt es bei einem der vorliegenden Angebote spezielle Ausschlüsse oder Einschränkungen?


Epidemien und Pandemien: Das müssen Sie beachten

Beachten Sie bei einem Neuabschluss einer Betriebsschließungs­­versicherung, dass meist besondere Regelungen zur Betriebsschließung aufgrund von Quarantäne, Epidemien oder Pandemien gelten:

  • Viele Versicherer leisten nur dann, wenn die Quarantäne durch eine zuständige Behörde auf Grundlage des sogenannten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch eine Einzelanordnung angeordnet wurde und dazu führt, dass der Betrieb vollständig eingestellt werden muss.
  • Vorsorgliche Schließungen des Betriebes aufgrund einer behördlichen Allgemeinverfügung oder einer Anordnung zur Absonderung (sogenannte häusliche Quarantäne) werden meist von den Versicherern nicht anerkannt.
  • Für eine Betriebsschließung aufgrund von Quarantäne besteht kein Versicherungsschutz, wenn sie Folge von Epidemien oder Pandemien sind.

Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Tarife

Bevor Sie das erstbeste Angebot abschließen, vergleichen Sie verschiedene Tarife unterschiedlicher Anbieter. Denn diese können sich nicht nur in der Höhe der Versicherungsprämie, sondern auch im Leistungsumfang unterscheiden. Von Vorteil ist beispielsweise eine kurze Karenzzeit und eine lange Haftzeit. Auch sollte die Versicherungssumme korrekt kalkuliert sein. Nutzen Sie für einen persönlichen Tarifvergleich gern unseren kostenfreien Tarifrechner.

Jetzt Tarife der Betriebsausfall­versicherung direkt online vergleichen

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Fazit

Eine Betriebs- oder Praxisausfall­versicherung ist vor allem für jene Betriebe wichtig, dessen Fortlauf von einer einzelnen Person abhängt. Dies ist überwiegend für Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Physiotherapeuten oder Handwerker der Fall. Zusammen mit der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung, die bei einem vorangegangenen Sachschaden leistet, sind Sie im Falle eines Betriebsausfalles rundum abgesichert.

Damit Ihre Firma richtig versichert ist, sollte die Betriebsausfall­versicherung auf Ihren individuellen Betrieb angepasst sein. Daher ist ein unabhängiger Vergleich verschiedener Angebote unverzichtbar. Nutzen Sie dazu gern unseren kostenfreien Tarifrechner auf dieser Seite, oder kontaktieren Sie unsere Experten.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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