Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was sind typische Schadensfälle der Betriebsunterbrechungsversicherung und wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Inhalt dieser SeiteSo verhalten Sie sich richtig im Schadensfall
Damit die Versicherung bei einer Betriebsunterbrechung auch wirklich leistet, ist korrektes und umgehendes Handeln im Schadensfall wichtig. Es ist wichtig, dass Sie den Schaden möglichst schnell melden.
Das ist im Schadensfall zu tun
1. Schaden begrenzen
Sobald Sie den Schaden bemerken, ergreifen Sie schnellstmöglich Maßnahmen, damit sich dieser nicht unnötig ausweitet. Verändern Sie am Schadensort dennoch so wenig wie möglich.
2. Schaden dokumentieren
Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig. Machen Sie beispielsweise Fotos von der Schadensstelle sowie Notizen zum Hergang und Ausmaß des Schadens.
3. Schaden melden
Melden Sie den Schaden schnellstmöglich dem Versicherer. Häufig stellen Versicherer dafür Telefon-Hotlines und Online-Formulare zur Verfügung. Beachten Sie, dass manche Schäden wie etwa Einbrüche auch bei der Polizei gemeldet werden müssen.
Sprechen Sie sich mit Ihrem Versicherer ab
Leiten Sie Schadenminderungsmaßnahmen immer in Absprache mit dem Versicherer ein. So können Sie sichergehen, dass dieser tatsächlich die Kosten dafür übernimmt. Ist dies nicht möglich, beispielsweise, weil Sie schnell handeln müssen, dann informieren Sie den Versicherer umgehend über die vorgenommenen Maßnahmen. Fordern Sie den Versicherer am besten nachweisbar dazu auf, Ihnen Anweisungen zur Schadensminderung zu geben.
So weisen Sie Ihre Schäden nach
Das Ausmaß des Betriebsunterbrechungsschadens wird in der Regel von einem Gutachter des Versicherers festgestellt. Dieser prüft auch, ob ein Versicherungsfall vorliegt, also ob der Schaden durch eine versicherte Ursache entstanden ist und ob die Versicherung leisten muss.
Die Versicherung nutzt Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und andere Dokumente wie Auftragsbücher oder Buchungen, um zu ermitteln, wie hoch die laufenden Kosten und entgangenen Erträge sind. Als Versicherungsnehmer müssen Sie dem Versicherer die Informationen zur Verfügung stellen, die dieser braucht, um festzustellen, ob und in welcher Höhe er leisten muss.
Schadensbeispiel 1: Betriebsunterbrechung wegen Feuer
Feuer in einer Betriebsstätte
Es kommt in einer Betriebsstätte zu einem Feuer. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, aber die Räume können vorerst nicht genutzt werden und sämtliche Maschinen sind beschädigt. Während dieser Zeit müssen unter anderem die Gehälter für 40 Angestellte weiterhin gezahlt werden. Erst einen Monat später geht es mit der Produktion weiter.
Der Schaden ohne die Betriebsunterbrechungsversicherung
Glücklicherweise hat die Firma eine gewerbliche Gebäudeversicherung und eine Inhaltsversicherung. Diese tragen die Kosten für die Wiederherstellung der Halle und den Ersatz der Maschinen und der zerstörten Waren und Rohstoffe.
Sie gleichen jedoch nicht die Ertragsausfälle und laufenden Kosten durch die Betriebsunterbrechung aus. Allein durch die Gehaltszahlungen ergeben sich Kosten von 75.000 Euro. Hinzu kommen noch entgangene Gewinne in Höhe von 20.000 Euro. Das stellt einen massiven Einschnitt in die Rücklagen der Firma dar.
Der Schaden mit der Betriebsunterbrechungsversicherung
Im zweiten Szenario hat das Unternehmen sich auch gegen Betriebsunterbrechungsversicherungen versichert. Also erstattet die Versicherung zusätzlich noch die Gewinne, die das Unternehmen ohne den Schaden erwirtschaftet hätte, und trägt die laufenden Kosten wie die Gehälter der Angestellten, die erst nach der Wiederherstellung von Räumlichkeiten und Maschinen an die Arbeit zurückkehren können. Somit ist der finanzielle Schaden durch das Feuer in diesem Fall deutlich weniger schwerwiegend.
Schadensbeispiel 2: Wasserschaden im Hotel
Der Schaden
Aufgrund eines schweren Wasserschadens müssen sechs Zimmer in einem kleinen Hotel saniert werden. Zu den Kosten der Reparaturen kommen noch entgangene Einnahmen von 12.240 Euro, weil die Zimmer für zweieinhalb Wochen nicht vermietet werden können.
Der Schaden ohne die Betriebsunterbrechungsversicherung
Das Hotel ist gegen Leitungswasserschäden versichert und muss so nicht selbst für die Instandsetzung der Zimmer aufkommen. Trotzdem verliert das Unternehmen Geld, weil die Buchungen für die Zimmer storniert werden müssen.
Der Schaden mit der Betriebsunterbrechungsversicherung
Der Besitzer des Hotels kann anhand der bereits getätigten Buchungen für die Zimmer unkompliziert nachweisen, welche Einnahmen es ohne den Schaden erzielt hätte. Die Betriebsunterbrechungsversicherung trägt diese Kosten, was eine große Entlastung für das kleine Familienunternehmen darstellt.
Mögliche Komplikationen und Fallstricke bei der Schadenregulierung
Typische Streitpunkte
Die Berechnung der ausgefallenen Erträge ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Auch wenn eine schnelle Schadensabwicklung entscheidend für den Erhalt der Liquidität sein kann, sollten Sie das erste Angebot der Versicherung sorgfältig prüfen. Weitere Szenarien, die zu Leistungsminderungen oder Konflikten um die Leistungspflicht führen können, sind:
Die Versicherung zahlt nicht – was tun?
So können Sie Problemen vorbeugen
Jetzt Tarife der Betriebsunterbrechungsversicherung direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.