Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Warum Sie für Bootsreisen ins Ausland eine Auslandsbestätigung Ihrer Bootsversicherung benötigen, was Sie darüber hinaus beachten müssen und wie unser Rechner Ihnen nicht nur zu einer passenden Bootsversicherung, sondern auch zur Auslandsbestätigung verhilft.
Inhalt dieser SeiteWann brauchen Sie die Auslandsbestätigung der Bootshaftpflicht?
Gesetzliche Bestimmungen zur Bootshaftpflicht
In Deutschland ist eine Bootshaftpflichtversicherung zwar eine gute Idee, aber rechtlich gesehen optional. In vielen anderen Ländern hingegen müssen Sie für Ihr Boot eine Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme vorweisen können.
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Was ist die Auslandsbestätigung?
Früher als „Blaue Karte“ bezeichnet (mittlerweile kann es auch auf weißem Papier gedruckt sein), dient das Auslandszertifikat (auch: Auslandsbestätigung, Confirmation of Cover oder internationale Versicherungskarte) zur Bestätigung einer bestehenden Haftpflichtversicherung für das Boot. Ausgestellt wird diese durch den Versicherer, bei dem die eine Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Prinzipiell ist es weniger die Auslandsbestätigung die erforderlich ist, sondern vielmehr die Haftpflichtversicherung, deren Vorhandensein das Dokument bestätigt. Insbesondere Länder, die direkten Anschluss an das Meer oder viele weitläufige Seen haben, bestehen auf einem umfassenden Versicherungsschutz. Damit unterscheidet sich die Bootshaftpflichtversicherung nicht von der in Deutschland ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht.
Experten-Tipp:
„Auch auf dem Wasser können Unfälle passieren. Gerade bei Schäden an anderen Booten oder bei Personenschäden kann es schnell sehr teuer werden. Daher ist eine Haftpflichtversicherung für Ihr Boot auch dann sinnvoll, wenn keine Pflicht zur Bootsversicherung besteht.“
Gültigkeit prüfen
Die Auslandsbestätigung wird immer für ein volles Jahr ausgestellt. Demzufolge ist sie bei dem nächsten Bootsurlaub, ein oder zwei Jahre später, erneut zu beantragen. Darüber hinaus sollten Sie auch prüfen, ob die Deckungssumme den gesetzlichen Anforderungen Ihres Reiselands entspricht. Erfüllt die Haftpflichtversicherung diese nicht, nutzt die Auslandsbestätigung wenig.
So beantragen Sie die Auslandsbestätigung
Das müssen Sie beachten
Um eine gültige Auslandsbestätigung zu erhalten, müssen Sie Folgendes tun:
Beiboot und Co. nicht vergessen
Die Auslandsbestätigung ist nicht nur für große Boote zu erwirken, sondern auch bei kleineren Beibooten. Die Handhabung in den jeweiligen Ländern ist unterschiedlich, und Sie sind verpflichtet, sich über die geltenden Regeln zu informieren. Dabei ist es unerheblich, ob das Beiboot nur für sehr kurze Strecken genutzt wird. Bootshalter und Kapitäne sollten bei der Antragsstellung zur Auslandsbestätigung daher ein etwaiges Beiboot ebenfalls mit angeben. Je nach Land gilt das auch für Jetskis oder Bootstrailer.
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Mehrsprachige Ausstellung
Das Auslandszertifikat wird in zehn Sprachen ausgestellt. Dadurch lässt es sich international sehr flexibel einsetzen.
Nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifrechner zur Bootsversicherung
Wenn Sie über unseren kostenfreien Online-Rechner eine Bootsversicherung abschließen, wird Ihnen die Auslandsbestätigung direkt und unkompliziert mit ausgestellt. Nutzen Sie daher gerne die Möglichkeit, einen günstigen Tarif der Bootsversicherung zu finden.
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Sonderregelungen in beliebten Urlaubszielen
Große Unterschiede in der Gesetzgebung
Die Gesetzgebung kann sich auch zwischen Ländern der europäischen Gemeinschaft stark unterscheiden. Nachfolgend werden die Alleinstellungsmerkmale und Sonderregelungen für beliebte Urlaubsziele übersichtlich zusammengefasst.
Italien
In Italien fand im Herbst 2017 eine Gesetzesanpassung statt, mit der die bis dahin gültige Deckungssumme der Haftpflicht in Höhe von 5 Millionen Euro nicht mehr ausreichend ist. Fortan sind 6.070.000 Euro für Personenschäden und 1.220.000 Euro für Sachschäden erforderlich. Es ist also eine Haftpflichtversicherung mit typischerweise 7,5 Millionen Euro Deckungssumme (oder mehr) notwendig.
Spanien
Die spanische Auslandsbestätigung ist deshalb einzigartig, weil sie lediglich in spanischer Sprache ausgestellt wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, dem Versicherer das Urlaubsziel zusammen mit der Beantragung mitzuteilen. Wer eine mehrsprachige Auslandsbestätigung erhält, aber nach Spanien reisen möchte, sollte deswegen Kontakt mit seinem Versicherer aufnehmen.
Schweiz
Die Auslandsbestätigung des deutschen Versicherers reicht nicht aus, wenn das Boot in der Schweiz registriert wird. Wer sein Boot also dauerhaft in der Schweiz anlegen möchte und es dort anmeldet, muss auch eine Haftpflichtversicherung bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft abschließen. Wer lediglich für einen temporären Urlaub in die Schweiz aufbricht, genießt hingegen eine begrenzte Erlaubnis.
Frankreich
In Frankreich ist eine Auslandsbestätigung mitunter nicht ausreichend, wenn das Boot in bestimmten Seen gefahren wird. Bootshalter müssen sich entsprechend vorab informieren, welche Regeln für den See gelten, den sie befahren wollen. und gegebenenfalls eine Sondererlaubnis in französischer Sprache erwirken.
Griechenland
Für Griechenland stellen einige Versicherer eigene Auslandsbestätigungen aus. Die Mindestdeckungssumme beziffert sich auf 900.000 Euro, was jede gängige Boots-Haftpflicht in Deutschland aber erfüllen sollte.
Individuelle Bestimmungen der Länder beachten
Vor einem Törn ins Ausland steht jeder Bootshalter in der Pflicht, sich umfassend über die gesetzlichen Regelungen vor Ort zu informieren. Teilweise unterscheiden sich die Vorschriften zwischen den Ländern erheblich – auch was Routen, Maximalgeschwindigkeiten, Fahrtgebiete, Ausrüstung oder die notwendigen Dokumente und gehisste Flaggen betrifft. Diese Regelungen können durchaus mehrere A4-Seiten ausmachen und sollten vor dem Reiseantritt gründlich gelesen und geprüft werden.
Weitere wichtige Vorbereitungen für Auslandsreisen
Daran sollten Sie ebenfalls denken
Haben Sie sich um die Auslandsbestätigung gekümmert und sich informiert, welche rechtlichen Bestimmungen in Ihrem Reiseland gelten, ist eine wichtige Hürde für den Urlaub mit dem Boot genommen. Doch Sie sollten auch an einige andere Vorbereitungen denken, bevor Sie ins Ausland aufbrechen:
Fazit
Bevor Sie ins Ausland reisen, informieren Sie sich, welche gesetzliche Bestimmungen dort gelten und ob Sie eine Auslandsbestätigung Ihrer Bootshaftpflichtversicherung brauchen. Doch selbst wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine Bootsversicherung abzuschließen, sollten Sie unbedingt darüber nachdenken.
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