So wird die Boots­versicherung korrekt gekündigt (inkl. Musterschreiben)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Boots­versicherung kann ordentlich sowie außerordentlich gekündigt werden. Es gelten jeweils andere Fristen.
  • Ein Sonderkündigungsrecht gilt bei Beitragserhöhungen sowie im Schadensfall.
  • Kaufen oder verkaufen Sie ein Boot, bleibt dessen Kasko­versicherung zunächst erhalten und geht auf den Käufer über.

Das erwartet Sie hier

Wann Sie Ihre Boots­versicherung kündigen können und wie Sie das am besten machen (mit Musterkündigungsschreiben).

Inhalt dieser Seite
  1. Wie kündigt man eine Boots­­versicherung?
  2. Welche Kündigungsfristen gelten?
  3. Was passiert beim Bootsverkauf?
  4. Warum kündigen?
  5. Fazit

Das müssen Sie beim Kündigen Ihrer Boots­versicherung beachten

Wie sieht eine korrekte Kündigung aus?

Die Kündigung einer Boots­versicherung muss stets in Schriftform erfolgen. Eine Kündigung per Telefon ist nicht ausreichend. Das Kündigungsschreiben sollte dabei die folgenden Punkte enthalten:

  • Ort und Datum
  • Anschrift des Versicherungs­unternehmens
  • Name des Sachbearbeiters
  • Name, Vorname, Anschrift und eventuell Telefonnummer und E‑Mail-Adresse des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsnummer bzw. Aktenzeichen
  • Datum, zu dem die Kündigung erfolgen soll
  • Bei außerordentlicher Kündigung: Angabe des Kündigungsgrundes
  • Bei Verkauf des Bootes: Kaufvertrag als Beleg
  • Eigenhändige Unterschrift

Muster-Kündigungsschreiben zum Download

Nutzen Sie für Ihre Kündigung der Boots­versicherung gerne unsere kostenfreie Musterkündigung – fügen Sie dazu einfach Ihre Angaben in das Dokument ein.

Kündigung als Einschreiben versenden

Es empfiehlt sich, in einem Absatz des Kündigungsschreibens um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten. Diese soll belegen, dass Ihre Kündigung tatsächlich beim Adressaten angekommen ist. Allerdings ist das Ausstellen einer solchen Bestätigung für den Versicherer nicht ver­pflichtend. Damit Sie den Zugang der Kündigung eindeutig beweisen können, ist es daher sinnvoll, diese als Einschreiben zu versenden.


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Kündigungsfristen der Boots­versicherung

Kündigungsfrist für ordentliche Kündigungen

Bootsbesitzer benötigen sowohl eine Haftpflicht­versicherung als auch eine Kasko­versicherung. Für beide Versicherungsarten gilt in der Regel eine Vertragslaufzeit von einem Jahr, doch auch längere Laufzeiten sind möglich. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den vertraglich vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die meisten Versicherungen setzen für eine ordentliche Kündigung eine Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit an. Wird die Frist überschritten, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Abweichende Kündigungsfristen

Bei längerfristigen Verträgen gelten häufig auch Sonderregelungen bezüglich der Kündigungsfrist. Bei einem Vertrag mit zehn Jahren Laufzeit kann eine ordentliche Kündigung unter Umständen erst nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres erfolgen. Lesen Sie sich daher die Vertragsbedingungen genau durch, wenn Sie Ihre Boots­versicherung fristgerecht kündigen möchten.

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?

Neben der ordentlichen Kündigung besteht in gewissen Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht beispielsweise, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Nachdem sie über die Beitragserhöhung informiert wurden, haben Versicherungsnehmer einen Monat lang Zeit, ihren Vertrag zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht für beide Vertragspartner besteht nach Eintritt eines Versicherungsfalls. Unabhängig davon, ob der Versicherer den Schaden übernimmt oder die Regulierung ablehnt, können Versicherungsnehmer ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Entscheidung kündigen. Gleiches gilt für das Versicherungs­unternehmen.

Experten-Tipp:

„Möchten Sie Ihre Boots­versicherung wechseln, müssen Sie natürlich ebenfalls die geltenden Kündigungsfristen sowie Regelungen zur außerordentlichen Kündigung beachten. Ein Vergleich von Boots­versicherungen mit unserem Online-Rechner hilft Ihnen, eine Kasko- und Haftpflicht­versicherung zu finden, die optimal zu Ihren Ansprüchen und Bedingungen passt.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Was passiert beim Bootsverkauf mit den Versicherungen?

Versicherung informieren

Wer sein Boot verkauft, muss die Versicherung darüber zeitnah in Kenntnis setzen. Eine automatische Bekanntgabe einer Ab- oder Ummeldung durch eine offizielle Stelle erfolgt nicht. Der Versicherer ist daher schriftlich über eine Veräußerung des Bootes zu informieren. Als Beleg ist dem Schreiben nach Möglichkeit eine Kopie des Kaufvertrags beizulegen. Nach der Veräußerung des Bootes gelten für Kasko- und Haftpflicht­versicherung unterschiedliche Bestimmungen.

Kasko­versicherung geht auf den Käufer über

Das Versicherungs­vertrags­gesetz sieht vor, dass die Kasko­versicherung beim Verkauf eines Bootes auf den Erwerber übergeht. Der Käufer hat anschließend einen Monat lang Zeit, um den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei steht es ihm frei, den Vertrag fristlos oder zum Ende der geltenden Laufzeit zu kündigen (§ 96 VVG). Selbstverständlich kann der Käufer sich auch dazu entscheiden, die bestehende Kasko­versicherung weiterzuführen.

Ende der Haftpflicht­versicherung

Die Haftpflicht­versicherung endet mit dem Verkauf bzw. der Veräußerung des Bootes. Der Käufer muss einen neuen Vertrag abschließen.

Mehr zu den verschiedenen Boots­versicherungen

Gründe für die Kündigung einer Boots­versicherung

Mögliche Kündigungsgründe

Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, aus denen Versicherungsnehmer ihre Boots­versicherung nicht mehr weiterführen möchten. Neben den Gründen, die zu einer Sonderkündigung berechtigen, kommen zum Beispiel folgende Kündigungsgründe in Frage:

  • Sie sind mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis unzufrieden
  • Sie haben einen Anbieter der Boots­versicherung gefunden, der besser zu Ihren Vorstellungen passt
  • Das Vertrauensverhältnis zum Versicherer ist gestört
  • Sie können sich die Monatsbeiträge nicht mehr leisten

Eventuell stehen auch private Gründe einem Fortführen der Boots­versicherung im Wege. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie dem Versicherer Ihre Gründe nicht nennen.

Beitragsfreies Stilllegen nicht möglich

In der Wintersaison lagern viele Bootseigner ihr Segelboot oder ihre Yacht ein. Wenn sie keine explizite Saison­versicherung abgeschlossen haben, läuft die Boots­versicherung während dieser Zeit weiter. Ein beitragsfreies Stilllegen des Versicherungsvertrags ist nicht möglich. Denn auch im Winterlager ist das Boot Gefahren wie etwa Brand, Sturmschäden oder Diebstahl ausgesetzt und benötigt daher einen Versicherungsschutz.

Fazit

Bei der Kündigung der Boots­versicherung gilt es, mehrere Fristen und Formalitäten zu beachten. Überprüfen Sie Ihre Vertragslaufzeit in Ihren Versicherungsunterlagen und reichen Sie Ihre Kündigung schriftlich ein. Wenn Sie ein Boot mit einer bestehenden Kasko­versicherung kaufen, haben Sie einen Monat Zeit, um sich zu entscheiden, ob Sie den Vertrag fortführen oder kündigen wollen.

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Katharina Burnus
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