Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie im Schadensfall reagieren sollten, welche Versicherung hilft und gegen welche häufigen Schäden Sie sich absichern sollten.
Inhalt dieser SeiteSo verhalten Sie sich im Schadensfall richtig
Was tun im Schadensfall?
Grundsätzlich sind zwei Dinge bei einem Schadensfall zu beachten. Als Erstes muss der Bootsführer bzw. der Besitzer sicherstellen, dass der vorhandene Schaden nicht noch größer werden kann. Wenn dieses erledigt ist, sollte die Bootsversicherung so schnell wie möglich über den Schaden informiert werden. Folgen Sie diesen Schritten:
- Leiten Sie alle Maßnahmen ein, die einen noch größeren Schaden verhindern. Wenn es möglich und sinnvoll ist, sollte der vorhandene Schaden verringert werden.
- Dokumentieren Sie den Schaden schriftlich und/oder mit Bildmaterial (idealerweise Fotos, ggf. auch Videos). Dieses kann besonders dann von Vorteil sein, wenn die Verhinderung von weiteren Schäden dazu führen kann, dass der ursprüngliche Schaden später nur noch schlecht zu erkennen ist.
- Wichtig: Die Verhinderung von weiteren Schäden hat in jedem Fall Vorrang vor der Dokumentation!
- Informieren Sie die Versicherung umfassend und lückenlos über den Schaden. Zunächst reicht allerdings eine kurze Schadensmeldung aus. Sind Personen zu Schaden gekommen, sollte allerdings umgehend telefonischer Kontakt zur Versicherung aufgenommen werden.
- Bei Diebstahl und Vandalismus (oder anderen Delikten, die für die Polizei wichtig sein könnten), ist die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. Das Protokoll der Polizei ist dem Versicherer zu übermitteln.
Experten-Tipp:
„Bei einem Schadensfall ist die Kommunikation mit dem Versicherer das A und O. Denn nur so können die Versicherer rechtzeitig effektive Maßnahmen zur Schadensminderung und zur Dokumentation einleiten.
Es gilt also: Sobald sichergestellt ist, dass der Schaden nicht noch größer werden kann, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Dieser teilt Ihnen dann mit, was als nächstes zu tun ist.“
Schadensbericht verfassen
Zusätzlich zur ersten Schadensmeldung verlangen die Versicherer häufig einen vollständigen Schadensbericht, der später nachgereicht werden kann. Einzelheiten dazu teilt der Versicherer bei der ersten Kontaktaufnahme mit. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber:
Ratgeber: Versicherungsschäden melden
Fremdschaden: Ein Fall für die Bootshaftpflicht
Beispielfall 1
Beim Manövrieren an der Anlegestelle kollidiert Herr Franke mit einem Hausboot. Die Schuldfrage ist unstrittig, Herr Franke war schlichtweg zu übermütig. Zu seinem Pech hat er mit dem Bug seines Bootes eine sensible Stelle der Außenhaut des anderen Bootes getroffen.
Kosten ohne Versicherung
Herr Franke muss 1.800 Euro für die Reparatur des anderen Bootes ebenso zahlen wie 450 Euro für die Reparatur des kleineren Schadens an seinem Boot. Es kommen also Kosten von 2.250 Euro auf ihn zu.
Doch selbst ohne Versicherung hätte Herr Franke hier nochmal Glück im Unglück gehabt – wäre der Besitzer des anderen Bootes verletzt worden, es also zu einem Personenschaden gekommen, müsste Herr Franke für Therapie und Behandlung der Verletzung sowie den Verdienstausfall des Geschädigten zahlen. Bei dauerhaften Schäden sind außerdem Schmerzensgeldzahlungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich möglich.
Kosten mit Bootsversicherung
Für den Schaden (1.800 Euro) am anderen Boot kommt die Boots-Haftpflichtversicherung von Herrn Franke auf, die Schäden von bis zu 100.000 Euro abdeckt. Bei einfacher Fahrlässigkeit zeigt sich seine Versicherung kulant. Den kleineren Schaden am Bug seines eigenen Bootes (450 Euro) übernimmt die Bootskasko-Versicherung von Herrn Franke. Statt mehr als 2.000 Euro muss er maximal seine Selbstbeteiligung zahlen.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Wäre der Unfall das Ergebnis grober Fahrlässigkeit gewesen, hätte die Versicherung nicht gezahlt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer naheliegende Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen hat und es aus diesem Grund zum Versicherungsfall kommt. Liegt diese vor, hat der Versicherer das Recht, die Leistungen entsprechend der Schwere der Schuld zu kürzen.
Eigenschaden: Ein Fall für die Boots-Kasko
Beispielfall 2
Herr Meisner fährt mit seinem Motorboot dicht am Ufer entlang. Sein Pech: Das Wasser ist hier nicht nur flacher als gedacht, sondern auch mit größeren scharfkantigen Steinen versehen. Schaden nimmt nicht nur der Bootsrumpf, sondern auch die Antriebsschraube des Motors.
Kosten ohne Versicherung
Herr Meisner muss 800 Euro für die Reparatur seines Rumpfes sowie 180 Euro für den Ersatz des Bootspropellers zahlen.
Kosten mit Bootsversicherung
Herr Meisner kann auf seine Kaskoversicherung zurückgreifen, die Schäden am eigenen Boot übernimmt – auch, wenn der Bootsführer fahrlässig gehandelt hat. Übernommen werden nicht nur die Reparaturkosten des Rumpfes, sondern auch der Austausch der Motorschraube. Wenn die Rumpfreparatur 800 Euro und der Antriebspropeller 180 Euro kosten, entgeht er so einem Verlust von fast 1000 Euro.
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Diebstahl: Ein Fall für die Bootskasko
Beispielfall 3
Nur für eine Nacht hat Herr Wille mit seinem kleinen Segelboot an einem unbewachten Steg angelegt. Beim abendlichen Landgang hat er seine persönlichen Wertgegenstände wie Geldbörse und Smartphone zwar mitgenommen, doch die teuren Ausrüstungsgegenstände wollte er nicht mit zum Abendbrot in die Gaststätte nehmen.
Später bei der Polizei wird er folgende Dinge als gestohlen melden: ein fest installiertes Funkgerät, eine ebenfalls fest verschraubte Kompass-Einheit und zwei Rettungswesten aus der Bordkajüte.
Kosten ohne Versicherung
Es stellt sich als ein teurer Restaurantbesuch heraus: Herr Wille muss aus eigener Tasche 129 Euro für ein neues Funkgerät, 95 Euro für die Kompasseinheit und 110 Euro für den Ersatz der Rettungswesten zahlen.
Kosten mit Bootsversicherung
Da Herr Meisner seine Besitztümer sicher verstaut und eine ausreichend umfassende Kaskoversicherung abgeschlossen hat, wird ihm der Verlust in voller Höhe erstattet. So kann er Kompass, Funkgerät und Westen ersetzen, ohne einen finanziellen Verlust zu erleiden.
Diebstahl vorbeugen
Bei Diebstahl springt ebenfalls die Kasko-Versicherung ein. Aber Achtung: Den vollen Versicherungsschutz gibt es nur, wenn der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wer es potentiellen Dieben zu leicht macht – zum Beispiel leicht erkennen lässt, dass sich auf einem ungesicherten Boot Wertgegenstände befinden – muss damit rechnen, dass nur ein Teil der Schadenssumme oder sogar überhaupt nichts bezahlt wird.
Was ist versichert?
Beachten Sie: Die Boots-Kaskoversicherung greift bei Diebstahl nur bei Gegenständen, die fest mit dem Boot verbunden sind (z. B. fest installierte Geräte) oder Gegenstände, die eindeutig dem Boot zuzuordnen sind (z. B. Rettungswesten). Bei allen anderen Gegenständen, wie zum Beispiel Smartphones oder Geldbörsen, haftet die Hausratversicherung. Darüber hinaus erstreckt sich die Kasko-Versicherung nicht notwendigerweise auf die gesamte Ausstattung des Bootes – unter Umständen ist eine Maschinen-Elektronik-Versicherung nötig, damit diese vollständig geschützt ist.
Bergung und Wrackbeseitigung: Das sollten Sie beachten
Hohe Kosten möglich
Die Bergung nach einem Bootsunglück und das Auffinden und Beseitigen im Wasser treibender oder versunkener Wrackteile kann ein aufwendiger und teurer Prozess sein. Viele Bootsversicherungen schließen die Übernahme dieser Kosten bis zu einer bestimmten Deckungssumme explizit ein. Teilweise erstatten Versicherungen auch selbst gezahlte Bergungs- und Schleppkosten, unter der Voraussetzung, dass diese vernünftigerweise aufgewendet wurden.
Im Fall eines Bootsunglück gilt es zunächst, sich und andere in Sicherheit zu bringen. Danach jedoch sollte schnellstmöglich die Versicherung informiert werden. Darum sind rund um die Uhr erreichbare Versicherer besonders vorteilhaft, denn lokale Behörden bestehen oft darauf, dass bei der Bergung keine Zeit verloren wird.
Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz
Achten Sie beim Abschließen einer Versicherung darauf, bis zu welcher Höhe diese Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten übernimmt. Eine Bergung kann unter Umständen so viel kosten wie das zu bergende Schiff.
Über Bergungskosten verhandeln
Hilft ein professionelles Unternehmen oder auch eine Privatperson mit eigenem Schiff bei der Bergung, ist oft ein Entgelt fällig. Falls die Versicherung der Person mit dem havarierten Schiff erreichbar ist, kann diese die Verhandlungen übernehmen. Ist das nicht möglich, weil es z.B. schnell gehen muss, existiert das sogenannte “Lloyd’s Open Form”. Dies ist ein standardisierter, international gebräuchlicher Vertrag, auf den man in solchen Situationen zurückgreifen kann, und der festlegt, dass eine angemessene Vergütung später durch ein Schiedsgericht bestimmt wird. Das entsprechende Formular kann an diversen Stellen, z.B. auf der Wikipedia-Seite zum Thema, heruntergeladen und auf dem Boot vorsichtshalber mitgeführt werden.
Risiken für Bootsfahrer im Überblick – das sind die häufigsten Schäden
Weitere Schadensfälle
Neue Risiken durch den Klimawandel
Da durch den Klimawandel auch extreme Wetterlagen immer häufiger werden, stellen sich Anbieter der Bootsversicherung darauf ein, dass Sturmschäden zunehmen werden.
Die häufigsten Schadensursachen
„Bootswirtschaft“, die Fachzeitschrift des Deutschen Boots- und Schiffbauerverbands, stellte 2019 eine Liste der häufigsten Schäden auf (Quelle):
- Kollisionsschäden
- Schäden durch Stürme
- Grundberührung/Stranden
- Technische Defekte
- Diebstahl
- Sinken
- Feuerschäden
- Transportschäden
Fazit
Mit einer guten Bootsversicherung sind Bootseigentümer in den meisten typischen Schadensfällen gut geschützt. Bewahren Sie im Schadensfall Ruhe und denken Sie daran, ihren Versicherer so schnell wie möglich zu informieren.
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