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Inhalt dieser SeiteBGH-Urteil: Versicherung muss zahlen
Wichtiges Urteil des BGH zugunsten eines Hotels
20.01.2023
Erneut hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil in Bezug auf Corona und eine damit verbundene Betriebsschließung gesprochen. Dieses Mal zugunsten des Klägers, eines Hotelbetriebes in Niedersachsen. Bereits im November 2021 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Betriebsschließungsversicherung für die Schließung im Herbst 2020 eine Entschädigung zahlen muss. Denn diese verwies in ihren Versicherungsbedingungen zur Definition von meldepflichtigen Krankheiten und Erregern auf das Infektionsschutzgesetz. Und dort wird Corona seit Mai 2020 ebenfalls namentlich aufgeführt.
Für die Schließung während des Lockdowns im März 2020 muss die Versicherung dagegen nicht leisten. Denn zu diesem Zeitpunkt stand Covid-19 noch nicht ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz. Dies hatte ebenfalls bereits das Oberlandesgericht Celle entschieden.
BGH-Urteil: Versicherung muss nicht zahlen
Erstes Urteil des BGH zugunsten der Betriebsschließungsversicherung
26.01.2022
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich zum ersten Mal damit befasst, ob eine Versicherung wegen einer coronabedingten Betriebsschließung eine Entschädigung zahlen muss. Geklagt hatte Marco Ceccaroli, Besitzer des Restaurants Bellavista in Travemünde, gegen die Axa. In den vorigen Instanzen entschieden die Gerichte zugunsten der Versicherung, da die Corona-Pandemie nicht explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sei. Dennoch habe der Versicherer dem Gastronomen ein Angebot von einer Zahlung von 7.000 Euro gemacht, was er jedoch ablehnte. Stattdessen zog Ceccaroli vor den Bundesgerichtshof.
Doch der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück. Begründet wurde dies damit, dass die lange Liste mit Krankheiten und Krankheitserregern in den Versicherungsbedingungen der Police keinen Sinn ergeben würde, wenn jede meldepflichtige Krankheit vom Versicherungsschutz umfasst sein solle. Demnach handele es sich um eine abschließende Liste, was für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer auch zu erkennen sei. Es spiele für den Versicherungsfall allerdings keine Rolle, ob die Infektionsgefahr von dem konkreten Betrieb ausgehe.
Es wird bei Betriebsschließungsversicherungen in Bezug auf Corona also weiter auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ankommen. Allein beim Bundesgerichtshof sind noch ungefähr 160 vergleichbare Verfahren anhängig.
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Wiesn-Wirte verklagen Versicherung
Richter tendiert zu bestehendem Versicherungsschutz
20.09.2021
Das Oktoberfest 2020 fiel coronabedingt aus. Nun fordern die Betreiber des Schützen-Festzelts, die Reinbold OHG, von ihrem Versicherungskonsortium Schadenersatz für die Absage, da diese durch eine behördliche Anordnung erfolgte. Die Versicherungssumme liege bei maximal vier Millionen Euro. Die Anwälte der Versicherung argumentieren dagegen, die Wiesn sei nicht abgesagt, sondern die Vorbereitungen zu einem frühen Zeitpunkt abgebrochen worden. Jedoch lässt Richter Gol von Hardenberg vor der Zivilkammer am Landgericht München I bereits durchblicken, dass er eher dazu tendiere, dass Versicherungsschutz besteht. Seiner Meinung nach sei die Wiesn ein jährlich wiederkehrendes Ereignis, das nur unter gravierenden Umständen nicht stattfinden würde.
Nun ruht das Gerichtsverfahren jedoch, bis in einem ähnlich gelagerten Fall ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde. Unter anderem, weil die Reinbold OHG den Streitwert genau beziffern müsste und die Gewinne der Wiesnwirte eines der am besten gehüteten Geheimnisse in München sind. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass alle finanziellen Fragen in einem außergerichtlichen Sachverständigenverfahren geklärt werden. Eine entsprechende Klausel soll die Versicherung von sich aus in den Versicherungsvertrag aufgenommen haben.
Neben der Reinbold OHG hatten bereits Ende letzten Jahres eine Vielzahl von weiteren Wiesnwirten geklagt. Ein Sammel-Gerichtstermin im Sommer dieses Jahres fand jedoch nicht statt.
Restaurant in Dresden nicht entschädigt
Auch Oberlandesgericht Dresden weist Klage zurück
09.06.2021
Nun hat auch das Oberlandesgericht Dresden die Klage eines Restaurantbetreibers zurückgewiesen, der wegen der pandemiebedingten Schließung seines Lokals eine Entschädigung von seiner Versicherung forderte. Laut den Richtern enthalte die Betriebsausfallversicherung grundsätzlich auch einen Schutz vor Schließungen, die mit einer Pandemie einhergehen. Jedoch sei Covid 19 beziehungsweise Sars-CoV-2 nicht in dem abschließenden Katalog von Krankheiten und Erregern aufgeführt. In diesem Fall könne daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Nennung von Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes bedeute, dass auch alle nach Vertragsschluss in dieses Gesetz aufgenommenen Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz umfasst seien.
Es wurde jedoch auch betont, dass dies kein pauschales Urteil sei und ganz klar von Fall zu Fall entschieden werden müsse. Zudem bedürfe die Frage nach dem Umgang mit unbekannten Risiken einer grundsätzlichen Klärung. Daher hat der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Oberlandesgericht entscheidet gegen Hotelier
Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung
18.05.2021
Nach dem Oberlandesgericht in Schleswig hat nun auch das Oberlandesgericht Oldenburg eine Berufung zu Gunsten einer Betriebsschließungsversicherung zurückgewiesen. Ein Hotelier aus Ostfriesland hatte vor dem Landgericht Aurich geklagt, da seine Versicherung eine Zahlung aufgrund der 2020 erfahrenen Verluste ablehnte. Das Landgericht hatte entschieden, dass der Hotelier keinen Anspruch gegen die Versicherung hat.
Dies bestätigte nun das Oberlandesgericht Oldenburg und begründet sein Urteil damit, dass in den vereinbarten Versicherungsbedingungen auf konkrete, einzeln aufgeführte, nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheiten Bezug genommen wurde. Da die Krankheit Covid 19 und der Krankheitserreger Sars-CoV-2 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren, sind diese auch nicht in der Versicherungsbedingungen erwähnt.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Oberlandesgericht weist Berufung zurück
Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall
12.05.2021
Das Oberlandesgericht in Schleswig hat in einem ersten Urteil entschieden, dass die in Folge der Corona-Pandemie erlassenen Verordnungen kein Versicherungsfall sind. Geklagt hatte ein Gastronom, dessen Betriebsschließungsversicherung die angemeldeten Entschädigungsansprüche ablehnte. Die Klage war zuvor bereits durch das Landgericht Lübeck abgewiesen worden. Das Oberlandesgericht wies nun die daraufhin eingelegte Berufung zurück.
Das Gericht beruft sich dabei auf eine Auslegung der Versicherungsbedingungen. Versichert seien nach Meinung des Gerichts nur Gefahren, die aus dem einzelnen Betrieb selbst herrühren. Schließungen aufgrund genereller Maßnahmen in einer Pandemie seien hingegen nicht versichert. Zudem sei das Coronavirus bei den namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserregern nicht aufgeführt.
Eine Revision zu der Gerichtsentscheidung ist zugelassen.
Hotelier bekommt kein Geld
Landgericht München II weist erneut Klage ab
09.04.2021
Korbinian Kohler, Inhaber des Bachmair in Weissach, hatte im Februar Klage beim Landgericht München II eingereicht, da sich die Allianz weigerte, seinen Geschäftsausfall in Höhe von 1 Million Euro auf Grund der coronabedingten Schließung zu zahlen. Bereits im Vorfeld hatte ein Richter Kohlers Erfolgsaussichten auf eher gering bezeichnet. Nun hat das Gericht die Klage abgewiesen. Auch in diesem Fall bezieht sich das Landgericht München II in seiner Entscheidung auf die Versicherungsbedingungen und den darin enthaltenen Katalog an Krankheiten und Krankheitserregern. Dieser sei abschließend und enthalte die Krankheit Covid 19 oder den Krankheitserreger Sars-CoV-2 nicht.
Kohler fühlt sich von der Allianz im Stich gelassen und kündigt an, dass er zur Not mit seiner Klage durch alle Instanzen gehe. Eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof würde für die gesamte Branche endlich für Rechtssicherheit sorgen.
Keine Erstattung für Klosterstüberls
Münchner Gericht zeigt sich nicht Kundenfreundlich
26.03.2021
Das Landgericht München II, das bereits die Klage der Klosterschänke in Dietramszell abwies, hat nun auch eine entsprechende Klage der Klosterbräustüberl in Reutberg gegen die Allianz abgewiesen. Die Begründung bezieht sich erneut darauf, dass der Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung nicht für neuartige Krankheiten gelte. Geklagt hatten die Betreiber auf einen Betrag in Höhe von 250.950 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wirtin scheitert mit Klage
Wortlaut der Versicherungsbedingungen sorgt für Ärger
18.03.2021
Da die Allianz den Schaden des Lockdowns in Höhe von 83.370 Euro nicht zahlen wollte, hatte die Wirtin der Klosterschänke in Dietramszell am Landgericht München II Klage eingereicht. Diese wurde nun jedoch abgewiesen. Das Gericht begründet auch an dieser Stelle die Entscheidung damit, dass Covid-19 in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich erwähnt wird. Ob die Wirtin in Berufung gehen wird, steht noch nicht fest. Allerdings drückte sie ihren Ärger aus, dass der Wirt des Münchner Augustinerkellers vor Gericht Recht bekam, da ihrer Meinung nach mit zweierlei Maß gemessen würde.
Württembergische muss zweimal zahlen
Wichtiger Etappensieg der Versicherungsnehmer
13.03.2021
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Württembergische in zwei Fällen an Kunden ihrer Betriebsschließungsversicherung zahlen muss. Dabei geht es um einen Gastronomen aus Winterbach, dem 40.000 Euro und einem Hotelier aus Köngen, dem 87.000 Euro zugesprochen wurden. Das Gericht begründet seine Entscheidungen damit, dass in den Versicherungsbedingungen nur die Prionenerkrankungen explizit ausgeschlossen seien. Daher sei das Unternehmen auch nur dann von der Zahlungspflicht befreit. Die Württembergische kündigte Berufung gegen das Urteil an.
Landgericht Frankfurt weist Klagen ab
Folgen weitere Gerichte der Argumentation der Versicherungen?
10.03.2021
Das Landgericht Frankfurt wies die Klagen einer Diskothekenbetreiberin und eines Kinobetreibers gegen ihre Versicherungen ab. Beide hatten eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und von den Versicherungen eine Entschädigung wegen des Corona-Lockdowns gefordert. Die Versicherungen hatten die Zahlungen jedoch verweigert. Das Landgericht Frankfurt folgte hier der Argumentation der Versicherungen, dass Sars-CoV-2 nicht in den Versicherungsbedingungen genannt ist und diese als abschließender Katalog zu verstehen sind.
Bayrischer Hof fordert 6,2 Millionen Euro
Kläger-Anwalt stellt Befangenheitsantrag gegen Richterin
05.03.2021
Innegrit Volkhardt, geschäftsführende Gesellschafterin des Bayrischen Hofs, hat vor dem Landgericht München Klage gegen die Versicherung des Luxushotels eingereicht. Diese verweigert die Zahlung einer Entschädigung aufgrund der coronabedingten Betriebsschließung. Für den Bayrischen Hof und ein weiteres Hotel in Kitzbühl fordert Volkhardt insgesamt 6,2 Millionen Euro. Die Verhandlung endete jedoch bereits kurz nach ihrem Beginn, da der Kläger-Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin stellte. Diese fühlt sich falsch verstanden. Dennoch muss nun über diesen Antrag entschieden werden. Zudem erklärten Volkhardt und ihr Anwalt bereits jetzt, dass sie im Falle einer Klageabweisung die nächste Instanz bemühen würden.
Augsburger Hotel verliert Klage
Hotelschließung sei unternehmerische Entscheidung
04.03.2021
Da die Versicherung des Augsburger Hotels Augusta trotz bestehender Betriebsschließungsversicherung nicht zahlen wollte, zog dieses vor Gericht. Konkret ging es um 718.000 Euro, die als Entschädigung gefordert wurden. Das Augsburger Landgericht wies die Klage jedoch ab, da ein Hotelbetrieb aktuell unter Umständen eingeschränkt möglich ist und eine komplette Schließung des Hotels eine unternehmerische Entscheidung sei. Zudem sei Covid-19 nicht in explizit in den Versicherungsbedingungen genannt. Die Betreiberfirma des Hotels will mit ihrer Klage in die nächste Instanz gehen.
Münchener Verein zahlt
„Das Grundprinzip einer Versicherung heißt Solidarität.“
26.02.2021
Die Versicherung Münchener Verein zeigt sich kulant bei den Zahlungen wegen coronabedingter Betriebsschließungen. Dies bedeutet, dass Bestandskunden, die wegen Corona ihren Betriebs schließen mussten, 100-prozentigen Schutz erwarten können. Eine Versicherung bedeute Solidarität und man wolle, dass die Branche die Krise wirtschaftlich überlebt. Auch, um zukünftig weiterhin Kunden zu haben. Allerdings müsse man sich bei Neuverträgen ebenfalls neu ausrichten, unter anderem auch, weil die Versicherung abhängig von Rückversicherern ist.
Eine Million Euro
Ein Vergleich kommt für Hotelier auf keinen Fall in Frage
24.02.2021
Korbinian Kohler, Inhaber des Bachmair in Weissach, fordert rund eine Million Euro von der Allianz für seinen Geschäftsausfall während der Corona-Lockdowns. Da sich diese weigert, wird der Fall nun vor dem Landgericht II München verhandelt. Wieder geht es um den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen und ob Sars-CoV-2 mitversichert ist, obwohl es zum Vertragsabschluss noch nicht bekannt war. Ein Richter bezeichnete die Erfolgsaussichten für Kohler jedoch bereits als „eher gering“ und empfiehlt den Parteien einen Vergleich. Der Hotelier will die Klage jedoch bis zum Ende durchziehen.
Keine Entschädigung für Wirt
Im Einzelfall zählt der genaue Wortlaut
24.02.2021
Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass ein Gastronom aus Neustadt keine Entschädigung aus seiner Betriebsschließungsversicherung erhält. Geklagt hatte er auf coronabedingte Umsatzausfälle in Höhe von 37.500 Euro. Laut Gericht komme es im Einzelfall immer auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an und ob diese nur eine Zahlung vorsähen, wenn namentlich im Text aufgezählte Krankheiten ausbrechen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig und es wurde bereits Berufung eingelegt.
Wirte klagen vor Landgericht München
Betriebsschließungsversicherung dafür nicht gedacht?
22.02.2021
Eine Vielzahl an Wirten klagen vor dem Landgericht München gegen ihre Versicherungen. Darunter auch die Inhaber des Klosterbräustüberls in Reuthberg. Sie hatten eine Betriebsschließungsversicherung bei der Allianz abgeschlossen und meldeten nach dem ersten Lockdown einen Schaden von 250.950 Euro. Doch die Allianz verweigerte die Zahlung und bot nur 15 Prozent der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höchstzahlung an. Begründet wird dies damit, dass Covid-19 nicht in den Versicherungsbedingungen aufgelistet ist.
Zu einem weiteren Fall, bei dem ein Gastronom gegen die Axa klagt, äußert sich Axa-Sprecher Christian Frevert: „Für ein globales Ereignis wie dieses war und ist die Betriebsschließungsversicherung nicht gedacht. Der Versicherungsschutz ist auf Fälle ausgerichtet, bei denen ein Krankheitserreger, nachdem er in einem Betrieb lokal aufgetreten ist, durch Maßnahmen wie die Desinfektion aller Räumlichkeiten bekämpft werden kann, um den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wieder öffnen zu können.“
Versicherung muss Entschädigung zahlen
Klausel in Versicherungsbedingungen unangemessen benachteiligend
19.02.2021
Das Düsseldorfer Landgericht gab einem Betreiber mehrerer Bars Recht, der seine Versicherung auf die Erstattung seines coronabedingten Umsatzausfalls verklagt hatte. Der Gastronom hatte bereits vor Jahren eine Betriebsschließungsversicherung bei der Zurich abgeschlossen. Diese weigerte sich jedoch, die Kosten aus den Betriebsschließungen in Höhe von rund 764.000 Euro zu zahlen, da es Sars-CoV-2 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht gegeben habe und somit nicht zu den versicherten Krankheiten gehöre. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Der Versicherungsfall sei wegen der behördlich angeordneten Schließung eingetreten. Zudem sei die Klausel, die den Versicherungsfall auf ausdrücklich aufgeführte Krankheitserreger beschränkt, unangemessen benachteiligend und daher unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Zurich kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen.
Gastronom erfolgreich vor Landgericht Hannover
Gericht legt Versicherungsbedingungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers aus
17.02.2021
Der Betreiber der Curry Farm in Hameln hat vor dem Landgericht Hannover Recht bekommen. Geklagt hatte er gegen die Württembergische, bei der er im Jahr 2019 eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatte. Dem Gericht nach sei es unerheblich, dass Sars-CoV-2 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt war. “Letztendlich gehe es nur darum, dass man das Risiko einer Betriebsschließung aufgrund einer Pandemie versichern wollte”, so ein Gerichtssprecher. Dem Gastronomen stehen demnach 8.100 Euro zu.
Die Württembergische sei in diesem Fall jedoch bereits in Berufung gegangen. Sie verweist darauf, dass Krankheitserreger, die zu einer vorübergehenden Betriebsschließung führen könnten, namentlich in den Versicherungsbedingungen genannt seien. Sars-CoV-2 sei nicht darunter.
SoccArena klagt wegen Betriebsschließung
Betreiber lehnt Angebot der Versicherung ab
14.02.2021
Bereits im Januar 2021 erhob Sebastian Hofer, Betreiber der SoccArena, Klage gegen seine Versicherung vor dem Landgericht Heidelberg. 2012 hatte er eine Betriebsschließungsversicherung bei der Württembergischen abgeschlossen. Diese lehnte jedoch, bezogen auf die behördlich angeordnete Schließung Mitte März 2020, den “Versicherungsschutz mangels vertraglicher Deckung” ab. Die Betriebsschließungsversicherung leiste im allgemeinen nur eine Entschädigung, wenn die Krankheit oder der Krankheitserreger namentlich in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sei. Bei dem neuartigen Sars-CoV-2 sei dies nicht der Fall und der Krankheitserreger damit auch nicht Gegenstand der Versicherung.
Statt der Entschädigung aus der Versicherung bot die Württembergische Hofer eine Zahlung von 4.000 Euro an, mit der “sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Versicherungsnehmers wegen behördlich angeordneter Schließung seiner Betriebsstätte auf Grund der Covid-19 Pandemie gegenüber dem Versicherer” abgegolten seien. Das Angebot lehnte der Betreiber der SoccArena ab.
Düsseldorfer Landgericht weist Klage ab
Kein Versicherungsschutz bei neuartigen Krankheiten
10.02.2021
Ein Gastronom aus Neuss hatte gegen seine Versicherung geklagt, weil diese nicht für die Umsatzausfälle wegen der Corona-Pandemie aufkommen wollte. Das Düsseldorfer Landgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Versicherung nur Krankheiten abdeckt, die bereits im Jahr 2000 im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Demnach gäbe es keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Wirt hatte aufgrund der Zwangsschließung im März 2020 insgesamt 24.000 Euro Verdienstausfall gefordert.
Wirt verliert Klage in München
Landgericht München zeigt sich uneinig
03.02.2021
Vor dem Landgericht München I hat Josef Schmidbauer, Wirt des Schlosscafés im Nymphenburger Park, verloren. Geklagt hatte er gegen seine Versicherung, da sich diese weigerte, trotz behördlich angeordneter Schließung aller Lokale im Frühjahr 2020, zu zahlen. Schmidbauer hatte mit insgesamt 240.000 Euro für 30 Schließungstage gerechnet. Die Richter hielten sich jedoch an die wörtliche Aufzählung der ansteckenden Krankheiten und Erreger aus den Versicherungsbedingungen der Police aus dem Jahr 2018. In dieser kann Sars-CoV-2 allerdings noch nicht aufgeführt sein.
Eine andere Kammer am Landgericht München hatte in ähnlichen Fällen eher zu Gunsten der Gastronomen entschieden. Zu dem Urteil kann Schmidbauer mit seinem Anwalt noch Berufung einlegen.
Interview mit Axa-Chef
So will er die Folgen der Pandemie lösen
03.02.2021
In einem Interview mit der FAZ verteidigt Axa-Chef Thomas Buberl die Haltung der meisten Anbieter von Betriebsschließungsversicherungen, Gastronomen und Hoteliers die Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie nicht zu ersetzen. Dabei bezieht er sich unter anderem darauf, dass die Folgen von Pandemien nicht alleine von privaten Unternehmen abgedeckt werden könnten. Vielmehr sollen Versicherer und Staat sich gemeinsam einbringen.
Kneitinger klagt gegen Versicherung
Bereits zweite Schließung für Gastwirte
02.02.2021
Die Gastwirte der Brauerei Kneitinger am Arnulfsplatz in Regensburg haben Klage beim Landgericht Regensburg gegen ihre Versicherung eingereicht. Max und Mathias Reichinger, die Pächter der Brauerei, fordern knapp 200.000 Euro, da sie wegen Corona bereits zum zweiten Mal schließen mussten.
Wirt aus Neuss klagt
Urteil soll schon bald verkündet werden
28.01.2021
Am Landgericht Düsseldorf hat ein Gastronom aus Neuss Klage gegen seine Versicherung eingereicht, bei der er eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatte. Bei der Klage geht es um eine Summe von 24.000 Euro. Das Urteil soll bereits am 09. Februar verkündet werden. Viele Versicherungen berufen sich aktuell darauf, dass eine Betriebsschließung durch den Staat aufgrund einer neuen, noch unbekannten Erkrankung nicht durch die Versicherung gedeckt sei.
Donisl klagt gegen Allianz
Sind diese Vereinbarungen sittenwidrig?
01.01.2021
Die Geschäftsführung des Wirtshauses Donisl am Marienplatz in München klagt gegen eine Vereinbarung zur Betriebsschließungsversicherung der Allianz. Die Vereinbarung wurde im Frühjahr 2020 mit vielen Versicherungsnehmern aus der Gastronomie geschlossen und beinhaltet, dass den Kunden 15 Prozent ihrer Kosten ersetzt werden, wenn keine weiteren Ansprüche aufgrund der coronabedingten Schließung gegen die Allianz erhoben werden. Rechtsansprüche aus den Betriebsschließungsversicherungen wurden also nicht anerkannt. Der Allianz wird vorgeworfen, dass die Vereinbarung ungültig und sittenwidrig sei. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück. Die Klage wurde bisher noch nicht zugestellt.
Quelle: br