Aktuelle Corona-Urteile für Unternehmen und ihre Versicherungen

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Wir tragen für Sie die aktuellen Meldungen in Bezug auf Corona und Versicherungen für Unternehmen zusammen, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Inhalt dieser Seite
  1. BGH Urteil: Versicherung muss zahlen
  2. BGH Urteil: Versicherung muss nicht zahlen
  3. Wiesn Wirte verklagen Versicherung
  4. Restaurant in Dresden nicht entschädigt
  5. Oberlandesgericht entscheidet gegen Hotelier
  6. Ältere Meldungen

BGH-Urteil: Versicherung muss zahlen

Wichtiges Urteil des BGH zugunsten eines Hotels

20.01.2023

Erneut hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil in Bezug auf Corona und eine damit verbundene Betriebsschließung gesprochen. Dieses Mal zugunsten des Klägers, eines Hotelbetriebes in Niedersachsen. Bereits im November 2021 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Betriebsschließungs­versicherung für die Schließung im Herbst 2020 eine Entschädigung zahlen muss. Denn diese verwies in ihren Versicherungs­bedingungen zur Definition von meldepflichtigen Krankheiten und Erregern auf das Infektionsschutzgesetz. Und dort wird Corona seit Mai 2020 ebenfalls namentlich aufgeführt.

Für die Schließung während des Lockdowns im März 2020 muss die Versicherung dagegen nicht leisten. Denn zu diesem Zeitpunkt stand Covid-19 noch nicht ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz. Dies hatte ebenfalls bereits das Oberlandesgericht Celle entschieden.

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BGH-Urteil: Versicherung muss nicht zahlen

Erstes Urteil des BGH zugunsten der Betriebsschließungs­versicherung

26.01.2022

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich zum ersten Mal damit befasst, ob eine Versicherung wegen einer coronabedingten Betriebsschließung eine Entschädigung zahlen muss. Geklagt hatte Marco Ceccaroli, Besitzer des Restaurants Bellavista in Travemünde, gegen die Axa. In den vorigen Instanzen entschieden die Gerichte zugunsten der Versicherung, da die Corona-Pandemie nicht explizit in den Versicherungs­bedingungen aufgeführt sei. Dennoch habe der Versicherer dem Gastronomen ein Angebot von einer Zahlung von 7.000 Euro gemacht, was er jedoch ablehnte. Stattdessen zog Ceccaroli vor den Bundesgerichtshof.

Doch der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück. Begründet wurde dies damit, dass die lange Liste mit Krankheiten und Krankheits­erregern in den Versicherungs­bedingungen der Police keinen Sinn ergeben würde, wenn jede meldepflichtige Krankheit vom Versicherungsschutz umfasst sein solle. Demnach handele es sich um eine abschließende Liste, was für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer auch zu erkennen sei. Es spiele für den Versicherungsfall allerdings keine Rolle, ob die Infektionsgefahr von dem konkreten Betrieb ausgehe.

Es wird bei Betriebsschließungs­versicherungen in Bezug auf Corona also weiter auf den genauen Wortlaut der Versicherungs­bedingungen ankommen. Allein beim Bundesgerichtshof sind noch ungefähr 160 vergleichbare Verfahren anhängig.

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Wiesn-Wirte verklagen Versicherung

Richter tendiert zu bestehendem Versicherungsschutz

20.09.2021

Das Oktoberfest 2020 fiel coronabedingt aus. Nun fordern die Betreiber des Schützen-Festzelts, die Reinbold OHG, von ihrem Versicherungskonsortium Schadenersatz für die Absage, da diese durch eine behördliche Anordnung erfolgte. Die Versicherungssumme liege bei maximal vier Millionen Euro. Die Anwälte der Versicherung argumentieren dagegen, die Wiesn sei nicht abgesagt, sondern die Vorbereitungen zu einem frühen Zeitpunkt abgebrochen worden. Jedoch lässt Richter Gol von Hardenberg vor der Zivilkammer am Landgericht München I bereits durchblicken, dass er eher dazu tendiere, dass Versicherungsschutz besteht. Seiner Meinung nach sei die Wiesn ein jährlich wiederkehrendes Ereignis, das nur unter gravierenden Umständen nicht stattfinden würde.

Nun ruht das Gerichtsverfahren jedoch, bis in einem ähnlich gelagerten Fall ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde. Unter anderem, weil die Reinbold OHG den Streitwert genau beziffern müsste und die Gewinne der Wiesnwirte eines der am besten gehüteten Geheimnisse in München sind. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass alle finanziellen Fragen in einem außergerichtlichen Sachverständigenverfahren geklärt werden. Eine entsprechende Klausel soll die Versicherung von sich aus in den Versicherungsvertrag aufgenommen haben.

Neben der Reinbold OHG hatten bereits Ende letzten Jahres eine Vielzahl von weiteren Wiesnwirten geklagt. Ein Sammel-Gerichtstermin im Sommer dieses Jahres fand jedoch nicht statt.

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Restaurant in Dresden nicht entschädigt

Auch Oberlandesgericht Dresden weist Klage zurück

09.06.2021

Nun hat auch das Oberlandesgericht Dresden die Klage eines Restaurantbetreibers zurückgewiesen, der wegen der pandemiebedingten Schließung seines Lokals eine Entschädigung von seiner Versicherung forderte. Laut den Richtern enthalte die Betriebsausfall­versicherung grundsätzlich auch einen Schutz vor Schließungen, die mit einer Pandemie einhergehen. Jedoch sei Covid 19 beziehungsweise Sars-CoV-2 nicht in dem abschließenden Katalog von Krankheiten und Erregern aufgeführt. In diesem Fall könne daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Nennung von Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes bedeute, dass auch alle nach Vertragsschluss in dieses Gesetz aufgenommenen Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz umfasst seien.

Es wurde jedoch auch betont, dass dies kein pauschales Urteil sei und ganz klar von Fall zu Fall entschieden werden müsse. Zudem bedürfe die Frage nach dem Umgang mit unbekannten Risiken einer grundsätzlichen Klärung. Daher hat der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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Oberlandesgericht entscheidet gegen Hotelier

Kein Anspruch aus Betriebsschließungs­versicherung

18.05.2021

Nach dem Oberlandesgericht in Schleswig hat nun auch das Oberlandesgericht Oldenburg eine Berufung zu Gunsten einer Betriebsschließungs­versicherung zurückgewiesen. Ein Hotelier aus Ostfriesland hatte vor dem Landgericht Aurich geklagt, da seine Versicherung eine Zahlung aufgrund der 2020 erfahrenen Verluste ablehnte. Das Landgericht hatte entschieden, dass der Hotelier keinen Anspruch gegen die Versicherung hat.

Dies bestätigte nun das Oberlandesgericht Oldenburg und begründet sein Urteil damit, dass in den vereinbarten Versicherungs­bedingungen auf konkrete, einzeln aufgeführte, nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheiten Bezug genommen wurde. Da die Krankheit Covid 19 und der Krankheits­erreger Sars-CoV-2 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren, sind diese auch nicht in der Versicherungs­bedingungen erwähnt.

Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

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Oberlandesgericht weist Berufung zurück

Corona-Folgen sind kein Versicherungsfall

12.05.2021

Das Oberlandesgericht in Schleswig hat in einem ersten Urteil entschieden, dass die in Folge der Corona-Pandemie erlassenen Verordnungen kein Versicherungsfall sind. Geklagt hatte ein Gastronom, dessen Betriebsschließungs­versicherung die angemeldeten Entschädigungsansprüche ablehnte. Die Klage war zuvor bereits durch das Landgericht Lübeck abgewiesen worden. Das Oberlandesgericht wies nun die daraufhin eingelegte Berufung zurück.

Das Gericht beruft sich dabei auf eine Auslegung der Versicherungs­bedingungen. Versichert seien nach Meinung des Gerichts nur Gefahren, die aus dem einzelnen Betrieb selbst herrühren. Schließungen aufgrund genereller Maßnahmen in einer Pandemie seien hingegen nicht versichert. Zudem sei das Coronavirus bei den namentlich genannten Krankheiten und Krankheits­erregern nicht aufgeführt.

Eine Revision zu der Gerichtsentscheidung ist zugelassen.

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Hotelier bekommt kein Geld

Landgericht München II weist erneut Klage ab

09.04.2021

Korbinian Kohler, Inhaber des Bachmair in Weissach, hatte im Februar Klage beim Landgericht München II eingereicht, da sich die Allianz weigerte, seinen Geschäftsausfall in Höhe von 1 Million Euro auf Grund der coronabedingten Schließung zu zahlen. Bereits im Vorfeld hatte ein Richter Kohlers Erfolgsaussichten auf eher gering bezeichnet. Nun hat das Gericht die Klage abgewiesen. Auch in diesem Fall bezieht sich das Landgericht München II in seiner Entscheidung auf die Versicherungs­bedingungen und den darin enthaltenen Katalog an Krankheiten und Krankheits­erregern. Dieser sei abschließend und enthalte die Krankheit Covid 19 oder den Krankheits­erreger Sars-CoV-2 nicht.

Kohler fühlt sich von der Allianz im Stich gelassen und kündigt an, dass er zur Not mit seiner Klage durch alle Instanzen gehe. Eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof würde für die gesamte Branche endlich für Rechtssicherheit sorgen.

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Keine Erstattung für Klosterstüberls

Münchner Gericht zeigt sich nicht Kundenfreundlich

26.03.2021

Das Landgericht München II, das bereits die Klage der Klosterschänke in Dietramszell abwies, hat nun auch eine entsprechende Klage der Klosterbräustüberl in Reutberg gegen die Allianz abgewiesen. Die Begründung bezieht sich erneut darauf, dass der Versicherungsschutz der Betriebsschließungs­versicherung nicht für neuartige Krankheiten gelte. Geklagt hatten die Betreiber auf einen Betrag in Höhe von 250.950 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Wirtin scheitert mit Klage

Wortlaut der Versicherungs­bedingungen sorgt für Ärger

18.03.2021

Da die Allianz den Schaden des Lockdowns in Höhe von 83.370 Euro nicht zahlen wollte, hatte die Wirtin der Klosterschänke in Dietramszell am Landgericht München II Klage eingereicht. Diese wurde nun jedoch abgewiesen. Das Gericht begründet auch an dieser Stelle die Entscheidung damit, dass Covid-19 in den Versicherungs­bedingungen nicht ausdrücklich erwähnt wird. Ob die Wirtin in Berufung gehen wird, steht noch nicht fest. Allerdings drückte sie ihren Ärger aus, dass der Wirt des Münchner Augustinerkellers vor Gericht Recht bekam, da ihrer Meinung nach mit zweierlei Maß gemessen würde.

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Württembergische muss zweimal zahlen

Wichtiger Etappensieg der Versicherungsnehmer

13.03.2021

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Württembergische in zwei Fällen an Kunden ihrer Betriebsschließungs­versicherung zahlen muss. Dabei geht es um einen Gastronomen aus Winterbach, dem 40.000 Euro und einem Hotelier aus Köngen, dem 87.000 Euro zugesprochen wurden. Das Gericht begründet seine Entscheidungen damit, dass in den Versicherungs­bedingungen nur die Prionen­erkrankungen explizit ausgeschlossen seien. Daher sei das Unternehmen auch nur dann von der Zahlungspflicht befreit. Die Württembergische kündigte Berufung gegen das Urteil an.

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Landgericht Frankfurt weist Klagen ab

Folgen weitere Gerichte der Argumentation der Versicherungen?

10.03.2021

Das Landgericht Frankfurt wies die Klagen einer Diskothekenbetreiberin und eines Kinobetreibers gegen ihre Versicherungen ab. Beide hatten eine Betriebsschließungs­versicherung abgeschlossen und von den Versicherungen eine Entschädigung wegen des Corona-Lockdowns gefordert. Die Versicherungen hatten die Zahlungen jedoch verweigert. Das Landgericht Frankfurt folgte hier der Argumentation der Versicherungen, dass Sars-CoV-2 nicht in den Versicherungs­bedingungen genannt ist und diese als abschließender Katalog zu verstehen sind.

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Bayrischer Hof fordert 6,2 Millionen Euro

Kläger-Anwalt stellt Befangenheitsantrag gegen Richterin

05.03.2021

Innegrit Volkhardt, geschäftsführende Gesellschafterin des Bayrischen Hofs, hat vor dem Landgericht München Klage gegen die Versicherung des Luxushotels eingereicht. Diese verweigert die Zahlung einer Entschädigung aufgrund der coronabedingten Betriebsschließung. Für den Bayrischen Hof und ein weiteres Hotel in Kitzbühl fordert Volkhardt insgesamt 6,2 Millionen Euro. Die Verhandlung endete jedoch bereits kurz nach ihrem Beginn, da der Kläger-Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin stellte. Diese fühlt sich falsch verstanden. Dennoch muss nun über diesen Antrag entschieden werden. Zudem erklärten Volkhardt und ihr Anwalt bereits jetzt, dass sie im Falle einer Klageabweisung die nächste Instanz bemühen würden.

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Augsburger Hotel verliert Klage

Hotelschließung sei unternehmerische Entscheidung

04.03.2021

Da die Versicherung des Augsburger Hotels Augusta trotz bestehender Betriebsschließungs­versicherung nicht zahlen wollte, zog dieses vor Gericht. Konkret ging es um 718.000 Euro, die als Entschädigung gefordert wurden. Das Augsburger Landgericht wies die Klage jedoch ab, da ein Hotelbetrieb aktuell unter Umständen eingeschränkt möglich ist und eine komplette Schließung des Hotels eine unternehmerische Entscheidung sei. Zudem sei Covid-19 nicht in explizit in den Versicherungs­bedingungen genannt. Die Betreiberfirma des Hotels will mit ihrer Klage in die nächste Instanz gehen.

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Münchener Verein zahlt

Das Grundprinzip einer Versicherung heißt Solidarität.“

26.02.2021

Die Versicherung Münchener Verein zeigt sich kulant bei den Zahlungen wegen coronabedingter Betriebsschließungen. Dies bedeutet, dass Bestandskunden, die wegen Corona ihren Betriebs schließen mussten, 100-prozentigen Schutz erwarten können. Eine Versicherung bedeute Solidarität und man wolle, dass die Branche die Krise wirtschaftlich überlebt. Auch, um zukünftig weiterhin Kunden zu haben. Allerdings müsse man sich bei Neuverträgen ebenfalls neu ausrichten, unter anderem auch, weil die Versicherung abhängig von Rück­versicherern ist.

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Eine Million Euro

Ein Vergleich kommt für Hotelier auf keinen Fall in Frage

24.02.2021

Korbinian Kohler, Inhaber des Bachmair in Weissach, fordert rund eine Million Euro von der Allianz für seinen Geschäftsausfall während der Corona-Lockdowns. Da sich diese weigert, wird der Fall nun vor dem Landgericht II München verhandelt. Wieder geht es um den genauen Wortlaut der Versicherungs­bedingungen und ob Sars-CoV-2 mitversichert ist, obwohl es zum Vertragsabschluss noch nicht bekannt war. Ein Richter bezeichnete die Erfolgsaussichten für Kohler jedoch bereits als „eher gering“ und empfiehlt den Parteien einen Vergleich. Der Hotelier will die Klage jedoch bis zum Ende durchziehen.

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Keine Entschädigung für Wirt

Im Einzelfall zählt der genaue Wortlaut

24.02.2021

Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass ein Gastronom aus Neustadt keine Entschädigung aus seiner Betriebsschließungs­versicherung erhält. Geklagt hatte er auf coronabedingte Umsatzausfälle in Höhe von 37.500 Euro. Laut Gericht komme es im Einzelfall immer auf den genauen Wortlaut der Versicherungs­bedingungen an und ob diese nur eine Zahlung vorsähen, wenn namentlich im Text aufgezählte Krankheiten ausbrechen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig und es wurde bereits Berufung eingelegt.

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Wirte klagen vor Landgericht München

Betriebsschließungs­versicherung dafür nicht gedacht?

22.02.2021

Eine Vielzahl an Wirten klagen vor dem Landgericht München gegen ihre Versicherungen. Darunter auch die Inhaber des Klosterbräustüberls in Reuthberg. Sie hatten eine Betriebsschließungs­versicherung bei der Allianz abgeschlossen und meldeten nach dem ersten Lockdown einen Schaden von 250.950 Euro. Doch die Allianz verweigerte die Zahlung und bot nur 15 Prozent der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höchstzahlung an. Begründet wird dies damit, dass Covid-19 nicht in den Versicherungs­bedingungen aufgelistet ist.

Zu einem weiteren Fall, bei dem ein Gastronom gegen die Axa klagt, äußert sich Axa-Sprecher Christian Frevert: „Für ein globales Ereignis wie dieses war und ist die Betriebsschließungs­versicherung nicht gedacht. Der Versicherungsschutz ist auf Fälle ausgerichtet, bei denen ein Krankheits­erreger, nachdem er in einem Betrieb lokal aufgetreten ist, durch Maßnahmen wie die Desinfektion aller Räumlichkeiten bekämpft werden kann, um den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums wieder öffnen zu können.“

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Versicherung muss Entschädigung zahlen

Klausel in Versicherungs­bedingungen unangemessen benachteiligend

19.02.2021

Das Düsseldorfer Landgericht gab einem Betreiber mehrerer Bars Recht, der seine Versicherung auf die Erstattung seines coronabedingten Umsatzausfalls verklagt hatte. Der Gastronom hatte bereits vor Jahren eine Betriebsschließungs­versicherung bei der Zurich abgeschlossen. Diese weigerte sich jedoch, die Kosten aus den Betriebsschließungen in Höhe von rund 764.000 Euro zu zahlen, da es Sars-CoV-2 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht gegeben habe und somit nicht zu den versicherten Krankheiten gehöre. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Der Versicherungsfall sei wegen der behördlich angeordneten Schließung eingetreten. Zudem sei die Klausel, die den Versicherungsfall auf ausdrücklich aufgeführte Krankheits­erreger beschränkt, unangemessen benachteiligend und daher unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Zurich kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen.

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Gastronom erfolgreich vor Landgericht Hannover

Gericht legt Versicherungs­bedingungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers aus

17.02.2021

Der Betreiber der Curry Farm in Hameln hat vor dem Landgericht Hannover Recht bekommen. Geklagt hatte er gegen die Württembergische, bei der er im Jahr 2019 eine Betriebsschließungs­versicherung abgeschlossen hatte. Dem Gericht nach sei es unerheblich, dass Sars-CoV-2 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt war. “Letztendlich gehe es nur darum, dass man das Risiko einer Betriebsschließung aufgrund einer Pandemie versichern wollte”, so ein Gerichtssprecher. Dem Gastronomen stehen demnach 8.100 Euro zu.

Die Württembergische sei in diesem Fall jedoch bereits in Berufung gegangen. Sie verweist darauf, dass Krankheits­erreger, die zu einer vorübergehenden Betriebsschließung führen könnten, namentlich in den Versicherungs­bedingungen genannt seien. Sars-CoV-2 sei nicht darunter.

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SoccArena klagt wegen Betriebsschließung

Betreiber lehnt Angebot der Versicherung ab

14.02.2021

Bereits im Januar 2021 erhob Sebastian Hofer, Betreiber der SoccArena, Klage gegen seine Versicherung vor dem Landgericht Heidelberg. 2012 hatte er eine Betriebsschließungs­versicherung bei der Württembergischen abgeschlossen. Diese lehnte jedoch, bezogen auf die behördlich angeordnete Schließung Mitte März 2020, den “Versicherungsschutz mangels vertraglicher Deckung” ab. Die Betriebsschließungs­versicherung leiste im allgemeinen nur eine Entschädigung, wenn die Krankheit oder der Krankheits­erreger namentlich in den Versicherungs­bedingungen aufgeführt sei. Bei dem neuartigen Sars-CoV-2 sei dies nicht der Fall und der Krankheits­erreger damit auch nicht Gegenstand der Versicherung.

Statt der Entschädigung aus der Versicherung bot die Württembergische Hofer eine Zahlung von 4.000 Euro an, mit der “sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Versicherungsnehmers wegen behördlich angeordneter Schließung seiner Betriebsstätte auf Grund der Covid-19 Pandemie gegenüber dem Versicherer” abgegolten seien. Das Angebot lehnte der Betreiber der SoccArena ab.

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Düsseldorfer Landgericht weist Klage ab

Kein Versicherungsschutz bei neuartigen Krankheiten

10.02.2021

Ein Gastronom aus Neuss hatte gegen seine Versicherung geklagt, weil diese nicht für die Umsatzausfälle wegen der Corona-Pandemie aufkommen wollte. Das Düsseldorfer Landgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Versicherung nur Krankheiten abdeckt, die bereits im Jahr 2000 im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Demnach gäbe es keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Wirt hatte aufgrund der Zwangsschließung im März 2020 insgesamt 24.000 Euro Verdienstausfall gefordert.

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Wirt verliert Klage in München

Landgericht München zeigt sich uneinig

03.02.2021

Vor dem Landgericht München I hat Josef Schmidbauer, Wirt des Schlosscafés im Nymphenburger Park, verloren. Geklagt hatte er gegen seine Versicherung, da sich diese weigerte, trotz behördlich angeordneter Schließung aller Lokale im Frühjahr 2020, zu zahlen. Schmidbauer hatte mit insgesamt 240.000 Euro für 30 Schließungstage gerechnet. Die Richter hielten sich jedoch an die wörtliche Aufzählung der ansteckenden Krankheiten und Erreger aus den Versicherungs­bedingungen der Police aus dem Jahr 2018. In dieser kann Sars-CoV-2 allerdings noch nicht aufgeführt sein.

Eine andere Kammer am Landgericht München hatte in ähnlichen Fällen eher zu Gunsten der Gastronomen entschieden. Zu dem Urteil kann Schmidbauer mit seinem Anwalt noch Berufung einlegen.

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Interview mit Axa-Chef

So will er die Folgen der Pandemie lösen

03.02.2021

In einem Interview mit der FAZ verteidigt Axa-Chef Thomas Buberl die Haltung der meisten Anbieter von Betriebsschließungs­versicherungen, Gastronomen und Hoteliers die Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie nicht zu ersetzen. Dabei bezieht er sich unter anderem darauf, dass die Folgen von Pandemien nicht alleine von privaten Unternehmen abgedeckt werden könnten. Vielmehr sollen Versicherer und Staat sich gemeinsam einbringen.

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Kneitinger klagt gegen Versicherung

Bereits zweite Schließung für Gastwirte

02.02.2021

Die Gastwirte der Brauerei Kneitinger am Arnulfsplatz in Regensburg haben Klage beim Landgericht Regensburg gegen ihre Versicherung eingereicht. Max und Mathias Reichinger, die Pächter der Brauerei, fordern knapp 200.000 Euro, da sie wegen Corona bereits zum zweiten Mal schließen mussten.

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Wirt aus Neuss klagt

Urteil soll schon bald verkündet werden

28.01.2021

Am Landgericht Düsseldorf hat ein Gastronom aus Neuss Klage gegen seine Versicherung eingereicht, bei der er eine Betriebsschließungs­versicherung abgeschlossen hatte. Bei der Klage geht es um eine Summe von 24.000 Euro. Das Urteil soll bereits am 09. Februar verkündet werden. Viele Versicherungen berufen sich aktuell darauf, dass eine Betriebsschließung durch den Staat aufgrund einer neuen, noch unbekannten Erkrankung nicht durch die Versicherung gedeckt sei.

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Donisl klagt gegen Allianz

Sind diese Vereinbarungen sittenwidrig?

01.01.2021

Die Geschäftsführung des Wirtshauses Donisl am Marienplatz in München klagt gegen eine Vereinbarung zur Betriebsschließungs­versicherung der Allianz. Die Vereinbarung wurde im Frühjahr 2020 mit vielen Versicherungsnehmern aus der Gastronomie geschlossen und beinhaltet, dass den Kunden 15 Prozent ihrer Kosten ersetzt werden, wenn keine weiteren Ansprüche aufgrund der coronabedingten Schließung gegen die Allianz erhoben werden. Rechtsansprüche aus den Betriebsschließungs­versicherungen wurden also nicht anerkannt. Der Allianz wird vorgeworfen, dass die Vereinbarung ungültig und sittenwidrig sei. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück. Die Klage wurde bisher noch nicht zugestellt.

Quelle: br

Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH