Erwerbsunfähigkeits­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung (EU) zahlt eine monatliche Rente, wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.
  • Wichtig zu wissen: Die Versicherung leistet erst, wenn Sie in gar keinem Beruf mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können.
  • Dennoch ist sie eine gute Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung, da sie leichter zu bekommen ist – vor allem für Berufe wie Handwerker oder Pflegepersonal.
  • Außerdem erhalten Sie einfacher und mehr Geld als durch die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente.
  • Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung kostet ab 39 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Was ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung, in welchen Fällen leistet sie und für wen ist sie sinnvoll.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Erwerbsunfähigkeits­­versicherung?
  2. Reichen gesetzliche Leistungen nicht aus?
  3. Wann und was leistet die Versicherung?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (inkl. Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige EU finden
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Marc Björn Wolter
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung springt ein, wenn Sie wegen einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung erwerbsunfähig werden. Das bedeutet konkret, dass Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung fängt den finanziellen Schaden durch das Wegfallen des Arbeitseinkommens auf, indem sie Ihnen eine monatliche Rente zahlt.


Wie funktioniert die Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

Bei Vertragsabschluss werden Konditionen wie Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente und Laufzeit festgelegt. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt von diesen Faktoren ab, genauso wie von der Auswertung der sogenannten Gesundheitsprüfung, einem Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand, den Sie mit dem Antrag auf Versicherungsschutz einreichen müssen.

Wenn Sie erwerbsunfähig werden, können Sie Leistungen von der Versicherung beantragen. Ihre Erwerbsunfähigkeit muss dabei von einem Arzt festgestellt und bestätigt werden. Wird dies von der Versicherung anerkannt, zahlt dieser Ihnen eine monatliche Rente aus, bis Sie wieder mehr als drei Stunden arbeiten können oder Ihr Renteneintrittsalter erreichen.


Erwerbsunfähigkeits­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung im Vergleich

Die Berufs­unfähigkeits­­versicherung und der Erwerbsunfähigkeits­­versicherung scheinen auf den ersten Blick sehr ähnlich zu funktionieren. Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied:

  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt, wenn man seiner aktuellen beruflichen Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht nachgehen kann.
  • Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung zahlt, wenn man gar keiner beruflichen Tätigkeit für mehr als drei Stunden am Tag nachgehen kann.

Die Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit müssen also sehr umfassend sein, damit man eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen kann. Somit ist sie weniger leistungsstark als die Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Gute Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wenn Sie die Aufnahmebedingungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung erfüllen und sich die Beiträge leisten können, sollten Sie Ihre Arbeitsfähigkeit nach Möglichkeit mit der Berufs­unfähigkeits­versicherung absichern. Wenn Sie jedoch aufgrund von Vor­erkrankungen oder eines risikoreichen Berufs keine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können, ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung eine gute kostengünstige Alternative

Vorteile der Erwerbsunfähigkeits­versicherung

  • Preisgünstiger als die private Berufs­unfähigkeits­­versicherung
  • Arbeitskraftabsicherung auch für risikoreiche Berufsgruppen
  • Mehr Leistung als die staatliche Erwerbsminderungs­rente
  • Weniger umfangreiche Gesundheitsfragen als bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung
  • Nach­­versicherungsgarantie und somit spätere Anpassung der Rentenhöhe möglich

Nachteile

  • Leistung nur bei tatsächlicher Erwerbsunfähigkeit (ein erzwungener Berufswechsel oder ein Umstieg auf Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen ist also kein Leistungsgrund)
  • Auch bei der Erwerbsunfähigkeits­versicherung findet eine Gesundheitsprüfung statt und bei Vor­erkrankungen sind Leistungsausschlüsse, Risikoaufschläge oder Ablehnung bei Vor­erkrankungen möglich

Was zahlt der Staat bei Erwerbsunfähigkeit und warum brauche ich eine extra Versicherung?

Das gibt es vom Staat

Wird man erwerbsunfähig, kann man unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Leistungen in Form der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente in Anspruch nehmen. Diese ist jedoch sehr niedrig angesetzt. Hinzu kommt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, die mitunter sehr strikt sind:

Icon Hand mit Euromünze
  • Anspruch besteht erst nach fünf Beitragsjahren.
  • In den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung muss der Versicherte mindestens drei Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
  • Der Betroffene kann wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs bzw. weniger als drei Stunden täglich arbeiten.

Für welche Personen ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung besonders sinnvoll?

  • Personen, die einem risikoreichen Beruf (z. B. Gerüstbauer, Dachdecker, Gleisbauer) oder einem gefährlichen Hobby nachgehen, weswegen die Kosten für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung viel zu teuer wären
  • Personen, die an Vor­erkrankungen leiden, die den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht möglich, teuer oder nur mit deutlichen Leistungsausschlüssen möglich machen
  • Selbständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente haben oder bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung der Umorganisationsklausel unterliegen
  • Studenten und Auszubildende, die noch nicht ausreichend in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt und somit noch keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente haben

Wann und was zahlt die Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

In welchen Fällen zahlt sie?

Der Versicherer leistet, wenn die versicherte Person für voraussichtlich mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Dauerhafte und chronische Erkrankungen
  • Vorübergehende Erkrankungen
  • Unfall
  • Psychische Erkrankungen
  • Pflegebedürftigkeit

Je nachdem, wie Ihr Vertrag konkret aussieht, sind Sie entweder bereits erwerbsunfähig, wenn Sie maximal drei Stunden am Tag arbeiten können, oder erst, wenn die Drei-Stunden-Marke unterschritten wird.

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Monatliche Rentenzahlung

Die Leistung der Erwerbsunfähigkeits­versicherung erfolgt hauptsächlich in Form einer monatlichen Rente. Die Höhe dieser Rentenzahlung wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Üblich sind 1.000 Euro bis 2.000 Euro pro Monat, wobei Versicherer bei bestimmten Berufsgruppen die Rentenhöhe deckeln. Für Hausfrauen und Hausmänner beispielsweise kann die Rente auf maximal 1.000 Euro begrenzt sein, für Schüler auf 1.500 Euro.

Weitere Leistungen der Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Bei Bedarf sind weitere Zusatzleistungen möglich:

  • Todesfallschutz: Die Hinterbliebenen werden im Todesfall des Versicherten durch eine Einmalzahlung abgesichert.
  • Nach­versicherungsgarantie: Die Versicherungssumme kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden, falls sich die Lebensumstände ändern.
  • Laufzeit bis zum Rentenalter: Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung kann bis zum Rentenalter, maximal bis 67 Jahre abgeschlossen werden, sodass Sie über die gesamte Arbeitszeit abgesichert sind.
  • Dynamikvereinbarung: Es kann eine Dynamik vereinbart werden, damit sich die Rentenzahlungen automatisch an den steigenden Lebensstandard bzw. an die Inflation anpassen.
  • Junge Leute: Schüler und Studenten können abgesichert werden, auch wenn sie noch keinen Beruf ausüben. Studenten und Azubis können die Erwerbsunfähigkeits­versicherung bei einigen Versicherern später in eine Berufs­unfähigkeits­versicherung umwandeln, und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

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Wann zahlt sie nicht?

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Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Betroffene lediglich seinen individuellen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Kann ein Dachdecker noch als Bäckereiverkäufer, Pförtner oder Sachbearbeiter arbeiten, dann zahlt die Versicherung keine Rente aus.
Sie erhalten also nur eine Leistung, wenn Sie in gar keinem Beruf mehr als drei Stunden täglich arbeiten können.

Beispiel: Lokführer mit posttraumatischer Störung

Ein Lokführer hat nach einem Personenunfall auf den Gleisen eine posttraumatische Belastungsstörung und kann nicht mehr ins Fahrerabteil steigen und als Lokführer arbeiten. Hätte er eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, würde diese bereits jetzt eine Berufs­unfähigkeitsrente auszahlen, da er zu mindestens 50 Prozent seinen konkreten Job nicht mehr ausüben kann. Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung hingegen zahlt in dieser Situation nicht, da er noch als Sachbearbeiter im Büro tätig werden kann.

Was kostet eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung wird den individuellen Bedingungen der Person angepasst – so ergibt sich für jeden Versicherten auch eine individuelle Versicherungsprämie. Grob gesagt kostet eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung ab 39 Euro im Monat. Die konkreten Kosten hängen von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Laufzeit und Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente ab. Beachten Sie dazu folgendes Rechenbeispiel:


Rechenbeispiel

Alter30 Jahre
BerufVerwaltungs­angestellter
Vor­erkrankungenKeine
LaufzeitBis 67 Jahre
Höhe Erwerbsunfähigkeitsrente1.000 €
Monatlicher Beitragab 39,48 €

Was kostet Sie eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

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Erwerbsunfähigkeits­versicherung im Test

Aktuell liegt eine unabhängige Untersuchung zur Erwerbsunfähigkeits­versicherung vor: Franke und Bornberg prüfen in ihrer groß angelegten Studie sowohl die selbständige Erwerbsunfähigkeits­versicherung, als auch Tarife, die mit einer Risikolebens- oder Renten­versicherung kombiniert werden können. Auf unserer Seite zum Thema finden Sie den kompletten Testbericht mit allen Testsiegern:

Alle Erwerbsunfähigkeits­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die richtige EU aus?

Darauf sollten Sie im Tarifvergleich besonders achten

  • Möglichst geringe Spanne zwischen Brutto- und Nettoprämie
  • Finanzkraft des Versicherungs­unternehmens
  • Länge von Versicherungs- und Leistungszeit bis zur regulären Rente
  • Prognosezeitraum: maximal 6 Monate
  • Möglichkeit, die Rente durch Dynamik und Nach­versicherungsgarantie zu erhöhen
  • Rentensteigerung auch nach Eintreten der Erwerbsunfähigkeit
  • rückwirkende Leistung
  • unbefristete Anerkenntnis der Erwerbsunfähigkeit
  • keine Anzeigepflicht eines Berufswechsels nach Vertragsabschluss

So sieht die ideale Erwerbsunfähigkeits­versicherung für mich aus

Die ideale Absicherung sollte so gut es geht auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sein: Sie bestimmen über die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente und weiteren Konditionen, sodass Sie mit den Versicherungs­bedingungen und dem errechneten Preis zufrieden sind.

Wie jede solcher Absicherungen ist die Erwerbsunfähigkeits­versicherung ein sehr beratungsintensives Versicherungsprodukt – lassen Sie sich daher in jedem Fall von einem unserer Experten unterstützen. Denn wichtig ist es, hier clever vorzugehen: Sind Sie noch besonders jung, können Sie von günstigen Einsteigertarifen mancher Versicherer profitieren. Leiden Sie an Vor­erkrankungen, ist eine anonyme Risikovoranfrage der wichtige erste Schritt, bevor Sie blindlings beim Versicherer anfragen.

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer EU begehen sollten

lesen
  • Unvollständige Gesundheitsangaben: Achten Sie darauf, dass Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Ansonsten kann die Versicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit die Leistung verweigern.
  • Falsche Rentenhöhe: Wählen Sie eine angemessene Rentenhöhe. Eine zu niedrige Rente reicht womöglich nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten, eine zu hohe Rente könnte dagegen die monatlichen Beiträge unnötig erhöhen.
  • Keine Dynamik vereinbaren: Eine Dynamikvereinbarung ermöglicht es, die Rentenzahlungen an die Inflation anzupassen. Fehlt diese, könnte die Rente im Laufe der Zeit an Wert verlieren.
  • Keine Zusatzleistungen wählen: Zusätzliche Optionen wie die Nach­versicherungsgarantie oder ein Todesfallschutz können je nach individueller Situation sinnvoll sein.
  • Keine Expertenberatung in Anspruch nehmen: Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung ist ein komplexes Thema. Eine professionelle Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die passende Versicherung zu finden. Unsere Beratung ist zudem stets kostenfrei, unabhängig und unverbindlich.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Formen der Erwerbsunfähigkeits­versicherung

„Prinzipiell gibt es drei Formen der Erwerbsunfähigkeits­versicherung: die selbständige EU, die ausschließlich das Risiko der Erwerbsunfähigkeit absichert, die Einsteiger-EU, die sich vor allem an junge Menschen richtet und die EUZ, die Erwerbsunfähigkeitszusatz­versicherung, die in Kombination mit einer Risikolebens- oder Renten­versicherung abgeschlossen werden kann.

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 2:
Erwerbsunfähigkeits­versicherung als günstige Alternative

„Wer einen risikoreichen Beruf ausübt, muss in der Regel mit hohen Beiträgen rechnen, wenn er sich über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung absichern möchte. In einem solchen Fall stellt die Erwerbsunfähigkeits­versicherung eine günstige Alternative dar. Bei gleichen Voraussetzungen und gleicher versicherter Rentenhöhe sind die Beiträge der Erwerbsunfähigkeits­versicherung zum Teil bis zu 50 Prozent günstiger. Gern berechnen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre persönliche Versicherungsprämie.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Gesundheitsprüfung in der Erwerbsunfähigkeits­versicherung

„Die Gesundheitsprüfung ist in der Erwerbsunfähigkeits­versicherung in der Regel weniger streng als bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Wie die Gesundheitsprüfung im Detail ausgestaltet ist, hängt vom Versicherer ab. Einige bieten eine vereinfachte Gesundheitsprüfung an, sodass zum Teil nur einige wenige Fragen beantwortet werden müssen. Trotzdem gilt: Gesundheitsfragen müssen stets vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, da der Versicherer sonst die Leistung verweigern kann.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Versicherungsschutz für die eigene Arbeitskraft nicht vernachlässigen

„Obwohl die Arbeitskraftabsicherung so enorm wichtig ist, kümmern sich die wenigsten rechtzeitig darum. Viele Leute sind von den der komplexen Gesundheitsprüfung und der hohen Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschreckt. Andere sind wiederum gerade erst in den Beruf eingestiegen, sodass das Thema Erwerbsunfähigkeit noch in weiter Ferne liegt. Dabei empfehlen wir, sich mit dem Erhalt des ersten festen Gehalts Gedanken um eine entsprechende Risikoabsicherung zu machen. Junge Leute können zudem die Option auf eine Umwandlung in eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.“

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Die häufigsten Fragen zur Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Wann greift eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

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Der Versicherungsnehmer gilt als erwerbsunfähig, wenn er weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Dabei spielt der aktuelle Job und auch die Ursache der Erwerbsunfähigkeit keine Rolle. Die Erwerbsunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt werden und voraussichtlich für mindestens sechs Monate anhalten.

Wie definiert der Versicherer „Erwerbsunfähigkeit“?

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„Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbständigen Tätigkeiten. Bei der Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit kommt es ausschließlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Person an. Nicht berücksichtigt werden der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bislang erzielte berufliche Einkommen, und die jeweilige Arbeitsmarktlage.“

Was kostet eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

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Ein Vorteil der Erwerbsunfähigkeits­versicherung ist der vergleichsweise niedrige Preis. So kann sich ein gesunder 31-jähriger Angestellter bereits ab 31 Euro im Monat absichern. Leute, die in ihrem Beruf überwiegend körperlich tätig sind, können mit Kosten von rund 50 Euro pro Monat rechnen. Einsteigertarife oder eine Absicherung für Schüler gibt es bereits ab 20 Euro im Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähigkeits­versicherung und Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

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Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) und die Erwerbsunfähigkeits­versicherung (EU) sind beides Risikoabsicherungen der eigenen Arbeitskraft. Die BU ist dabei in der Regel immer die bessere Option. Diese zahlt bereits, wenn man seinen aktuellen Beruf zu 50 Prozent für voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Die EU zahlt hingegen erst, wenn man in gar keinem Beruf nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Wie sinnvoll ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung?

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Da die gesetzlichen Leistungen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit sehr gering sind und in den meisten Fällen nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten, ist eine private Absicherung sinnvoll. Die beste Option ist dabei die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Sollte der Abschluss jedoch nicht möglich oder zu teuer sein, ist eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung sinnvoll.

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Katharina Burnus
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