Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was eine DSGVO-Versicherung ist, was Sie bei einem Abschluss beachten müssen und was sie kostet.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine DSGVO-Versicherung?
Bei Verstößen gegen die EU-DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) sind Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Vorjahresumsatzes möglich.
Mit einer DSGVO-Rechtsschutzversicherung können Sie sich vor Gericht gegen solche Anschuldigungen wehren, ohne hohe Prozesskosten fürchten zu müssen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen: Dazu gehören Anwaltskosten, eventuell anfallende Gerichtskosten und gegebenenfalls auch die Kosten für einen Sachverständigen.
Die DSGVO-Versicherung gehört in den Bereich Gewerbeversicherungen. Sie können Sie entweder als eigenständige Versicherung oder als Teil eines Gesamtpakets abschließen, zum Beispiel in Kombination mit einer bereits bestehenden Firmenrechtsschutzversicherung oder einer Cyber-Versicherung.
Wie funktioniert eine DSGVO-Versicherung?
Möchten Sie eine DSGVO-Versicherung, zum Beispiel als Baustein eines Firmenrechtsschutzes abschließen, müssen Sie auch für die Beitragsberechnung einige Angaben machen, etwa zur Betriebsart Ihres Unternehmens, zur Anzahl der Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter, zu Vorschäden oder auch zum Jahresumsatz. Es gibt übrigens vor Vertragsabschluss keine Prüfung, ob Ihr Unternehmen die DSGVO-Bestimmungen einhält.
Schließen Sie eine DSGVO-Versicherung als Teil einer Firmenrechtsschutzversicherung ab, gilt meist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten. Das bedeutet, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Beginn einer Auseinandersetzung mindestens drei Monate liegen müssen. Es werden aber auch DSGVO-Versicherungen ohne Wartezeit angeboten – lesen Sie hierzu unseren Experten-Tipp.
Tritt ein Schaden ein, der von Ihrer DSGVO-Versicherung prinzipiell abgedeckt ist, dann müssen Sie diesen dem Versicherer unverzüglich melden. Das ist meist telefonisch, per Mail oder mit einem Online-Formular möglich. Der Versicherer prüft dann Ihr Anliegen und erstattet Ihnen bei gerechtfertigtem Antrag die Kosten.
Wer braucht eine DSGVO-Versicherung?
Eine DSGVO-Versicherung richtet sich grundsätzlich an alle Einzelpersonen und Gewerbetreibende, die mit personenbezogenen Daten arbeiten und zum Beispiel Abmahnungen zu befürchten haben.
Beispiele für personenbezogene Daten
Diese Abmahnungen sind denkbar
Beispiele für Einzelpersonen und Gewerbetreibende
Unternehmen
Gewerbetreibende
Vereine
Vermieter von privaten oder gewerblichen Immobilien
Diese Vorteile bietet eine gute DSGVO-Versicherung
Wann und was genau zahlt eine DSGVO-Versicherung?
Wann zahlt die DSGVO-Versicherung?
Beim Vorwurf, gegen die Datenschutz-Verordnung verstoßen zu haben
Beim Vorwurf, Kundendaten unrechtmäßig weitergegeben zu haben
Bei Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit E‑Mails oder Newslettern
Was zahlt die DSGVO-Versicherung?
Anwaltsgebühren
Freie Wahl des Anwalts
Kostenübernahme Gutachter, Zeugen, Sachverständige
Gebühren der Gegenseite bei verlorenem Prozess
Gerichtskosten
Bei einigen Tarifen ist zudem eine kostenlose telefonische Rechtsberatung nach einer Datenpanne im Leistungsumfang inbegriffen. Die Kosten einer Mediation mit der Gegenseite werden ebenfalls häufig übernommen, wenn ein kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden kann.
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Was zahlt sie nicht?
Was kostet eine DSGVO-Versicherung?
Kostenbeispiel
Ein kleiner Zeitungsverlag möchte eine Firmenrechtsschutzversicherung inklusive Datenrechtsschutz abschließen. Es kommt zum Beispiel folgender Tarif infrage:
Versicherungsnehmer | Zeitungsverlag, 5 Mitarbeiter |
Selbstbeteiligung | 500 € |
Leistungen (Auszug) | 24h-Anwaltstelefon Klassische Firmenrechtsschutz-Leistungen Verwaltungs- und Datenrechtsschutz Unterstützung beim Erstellen der Datenschutzerklärung |
Monatliche Kosten | 23,99 € |
Unternehmensgröße beeinflusst Kosten
Die Höhe der Kosten richtet sich in erster Linie nach der Unternehmensgröße. Ein Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern erhält einen günstigeren Versicherungsschutz als etwa ein mittelständischer Betrieb. Ein kleines Unternehmen kann eine DSGVO-Versicherung schon für einen zweistelligen Euro-Betrag für das ganze Jahr abschließen.
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DSGVO-Versicherungen im Test
Die DSGVO-Versicherung als eigenständige Versicherung wurde bisher von unabhängigen Instituten nicht getestet. Sie kann jedoch auch als Teil einer Firmenrechtsschutzversicherung oder einer Cyber-Versicherung abgeschlossen werden. Zu diesen beiden Versicherungen liegen bereits Testergebnisse vor.
Firmenrechtsschutzversicherung: Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Kundenberatung | Kundenkommunikation | Kundenservice | Schutz und Vorsorge | Preis-Leistungs-Verhältnis | Gesamtbewertung | |
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… | … | … | … | … | … | |
Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | |
Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | |
Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | Sehr gut | |
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Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Firmenrechtsschutzversicherungen sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Firmenrechtsschutzversicherer im Test (2024)
Cyber-Versicherung: Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Cyber-Versicherungen sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Cyber-Versicherer im Test (2024)
So wählen Sie die richtige DSGVO-Versicherung aus
Auf diese Punkte sollten Sie beim Vergleich achten
Beachten Sie: Wenn Sie bei uns online Tarife vergleichen, ist die Leistung „Daten-Rechtsschutz vor Gerichten“ für Sie wichtig. Hier sehen Sie, ob der Versicherer prinzipiell die Kosten erstattet, die durch gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach der DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie Datenschutz-Regelungen in anderen deutschen Gesetzen entstehen. Das BDSG ergänzt und konkretisiert übrigens die Vorgaben der DSGVO für in Deutschland tätige Unternehmen, ohne ihr zu widersprechen.
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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer DSGVO-Versicherung begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Diese DSGVO-Pflichten haben Sie
„Sind Sie Unternehmer, müssen Sie mit der aktuellen Datenschutzverordnung zahlreichen Pflichten nachkommen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten, das bei Bedarf vorgelegt werden muss
- Einhaltung der neuen Richtlinien im Bereich Auftragsdatenverarbeitung
- Verschiedene Dokumentationspflichten bei Datenschutzpannen
- Folgenabschätzungen
- Einhaltung neuer Vorgaben für Einwilligungserklärungen – sowohl online als auch offline
- „Recht auf Vergessenwerden“ der User
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder: bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Umsatzes des Vorjahres sind möglich.“
Experten-Tipp 2:
Beachten Sie mögliche Wartezeiten
„Bei einigen DSGVO-Versicherungen gibt es eine Wartezeit von drei Monaten, bei anderen fällt die Wartezeit weg. Besteht eine Wartezeit, müssen zwischen Versicherungsabschluss und dem Beginn einer Auseinandersetzung mindestens drei Monate liegen. Bei Tarifen ohne Wartezeit gilt auch bei den DSGVO-Versicherungen: Der Versicherungsschutz gilt nur für Fälle, die während der Vertragslaufzeit auftreten. Gibt es einen Fall, der bereits vor der Vertragsunterschrift aufgetreten ist, gilt der Versicherungsschutz nicht.“
Experten-Tipp 3:
Auf kostengünstige Ergänzung zu bestehenden Versicherungen setzen
„Die DSGVO-Versicherung lässt sich zum Beispiel als günstiger Zusatzbaustein zur Firmenrechtsschutzversicherung oder Cyber-Versicherung abschließen. In einigen Tarifen sind vergleichbare Leistungen von Anfang an inkludiert. Für einen Zeitungsverlag mit fünf Mitarbeitern wäre etwa eine Firmenrechtsschutzversicherung inklusive Datenrechtsschutz für 23,99 Euro im Monat möglich. Alternativ kann sie auch als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Dabei können die jährlichen Kosten durchaus im zweistelligen Bereich bleiben. Wir beraten Sie gerne dazu, was die beste Lösung für Ihr Unternehmen ist.“
Experten-Tipp 4:
Mit Selbstbeteiligung die Kosten senken
„Denken Sie über eine Selbstbeteiligung im Schadensfall nach. Je höher die Selbstbeteiligung im Schadensfall, desto niedriger sind die Versicherungsbeiträge. Einige Anbieter übernehmen die Kosten von „kleinen“ Rechtsstreitigkeiten übrigens trotz einer vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn die Kosten unter 250 Euro liegen. Erfragen Sie bei unserem Fachberater-Team, bei welchen Tarifen dies der Fall ist.“
Experten-Tipp 5:
Unterstützungsangebote nutzen
„Der Versicherer prüft bei Vertragsabschluss übrigens nicht, ob Ihr Unternehmen die DSGVO-Bestimmungen einhält. Die meisten Anbieter geben ihren Versicherungsnehmern allerdings eine Checkliste an die Hand, damit die Unternehmen selbst prüfen können, ob die wichtigsten Vorgaben erfüllt sind. Eine ausführliche Analyse der Datenspeicherung und der Datenverarbeitung ist bei einigen Versicherern kostengünstig hinzubuchbar. Zudem wird mitunter eine Datenschutzschulung für die Mitarbeiter angeboten. Bei einigen Rechtsschutz-Tarifen ist sogar eine kostenfreie Prüfung der Website auf Datenschutz-Fehler bereits enthalten. Das bedeutet, dass auf Wunsch ein fachkundiger Anwalt auf Kosten der Versicherung prüft, ob es zum Beispiel bei der Datenschutzerklärung Nachbesserungsbedarf gibt. Sprechen Sie uns direkt auf diese Option an. Wir ermitteln für Sie, bei welchen Tarifen diese Erst-Prüfung enthalten ist.“
Experten-Tipp 6:
Kostenlose fachkundige Beratung nutzen
„Einige Rechtsschutzversicherungen haben eine telefonische Anwalts-Hotline zum Thema Datenschutz eingerichtet. Für die Versicherten ist diese Hotline kostenfrei! Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich eine fachkundige Ersteinschätzung einzuholen.“
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