Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wieso sich die Absicherung durch eine Firmenrechtsschutzversicherung für Genossenschaften lohnt und was Genossenschaften aus verschiedenen Branchen beachten sollten.
Inhalt dieser SeiteGenossenschaftsrecht und Rechtsschutzversicherung
Genossenschaften als Unternehmen
Abgesehen von ihrer besonderen Form der inneren Organisation treten Genossenschaften nach außen als normales Unternehmen in Erscheinung. Ob als kleiner Dorfladen oder großes Kreditinstitut: Genossenschaften, die wirtschaftlich tätig sind, unterliegen den gleichen Risiken wie gewinnorientierte Unternehmen. Zu diesen Risiken gehören auch teure gerichtliche Auseinandersetzungen.
Was unterscheidet Genossenschaften und andere Rechtsformen?
Eine Genossenschaft
- benötigt kein Mindestkapital (es kann aber freiwillig in der Satzung verankert werden)
- macht das Stimmrecht nicht von der Höhe der Kapitaleinlage abhängig
- benötigt für die Gründung keinen Notar, muss jedoch einen Prüfungsverband einbeziehen und Mitglied eines Prüfungsverbands werden
Experten-Tipp:
„Wirtschaftende Genossenschaften stehen in Beziehungen mit Kunden, mit Mitarbeitern, mit der öffentlichen Verwaltung, mit Geschäftspartnern und mit der Konkurrenz. Kurz: Als Organisation nehmen Genossenschaften wie andere Unternehmen auch an der Gesellschaft teil. Somit profitieren Genossenschaften im selben Maße von der Absicherung gegen die Kosten für das Austragen von Rechtsstreitigkeiten.“
Firmenrechtsschutz für Genossenschaften
Ist ist nicht unüblich, dass sich eine Kanzlei oder ein Anwalt auf Genossenschaftsrecht (Text des Genossenschaftsgesetzes) spezialisiert. Firmenrechtsschutzversicherungen hingegen unterscheiden nicht nach der Rechtsform eines gewerblichen Kunden. Stattdessen stehen bei der Gestaltung von Preisen und Leistungen die Risikofaktoren sowie der denkbare Streitwert im Vordergrund. Genossenschaften können zudem in unterschiedlichen Rollen auftreten: als Vermieter, als Produzent, als Händler, als Dienstleister, Bank oder als Energieunternehmen.
Mehr zur Firmenrechtsschutzversicherung
Welche Versicherungen benötigen Genossenschaften?
Für Genossenschaften werden je nachdem, zu welchem Zweck sich die Mitglieder zusammengeschlossen haben, verschiedene Versicherungen relevant. Für die Absicherung typischer Risiken empfehlen sich:
Weitere Versicherungen
Je nach Tätigkeit können auch diese Versicherungen relevant werden (Auswahl):
Rechtsberatung durch Prüfungsverbände
Genossenschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied in einem Prüfungsverband zu sein. Prüfungsverbände sind dafür zuständig, regelmäßig die wirtschaftliche Situation ihrer Genossenschaften festzustellen. Sie sind sozusagen die Wirtschaftsprüfer für Genossenschaften. Darüber hinaus gibt es auch Organisationen, die als Interessenvertreter von Gewerkschaften dienen.
Über einen Genossenschaftsverband können Genossenschaften von dessen Rechtsberatung profitieren. Der Vorteil im Vergleich zu Beratungsleistungen der Rechtsschutzversicherung ist, dass die Juristen der Verbände auf die relevanten Rechtsgebiete spezialisiert sind. Um zwei Beispiele zu nennen: Der Genossenschaftsverband e. V. und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. bieten jeweils ihren Mitgliedern kompetente Rechtsberatung an. Letzterer erstellt zusätzlich zur Beratung durch einen Anwalt für Genossenschaften auch juristische Gutachten.
Info: Genossenschaftliche Strukturen bei Versicherungen
Die Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) geht auf genossenschaftliche Organisation zurück (Definition zu „Versicherungsgenossenschaften“). Im Unterschied zu einer Aktiengesellschaft werden bei einem VVaG wichtige Entscheidungen durch eine Mitgliedervertreterversammlung getroffen, auch wenn die Mitglieder recht wenig Einfluss auf deren Zusammensetzung haben. Erwirtschaftete Gewinne verbleiben hier im Unternehmen. Sie können auch für Beitragsrückzahlungen verwendet werden. VVaGs und Versicherungsgenossenschaften sind in Europa weit verbreitet und in Japan gibt es u.a. genossenschaftliche Krankenversicherungen.
Rechtsschutzversicherung für landwirtschaftliche Genossenschaften
Voraussetzungen für Firmenrechtsschutz
Für den Versicherungsschutz jedes Agrarbetriebs steht an erster Stelle die Absicherung von Anlagen, Arbeitskräften und Erzeugnissen über eine Agrarversicherung sowie die Absicherung von Schadensersatzforderungen durch eine Haftpflichtversicherung. Aber direkt an zweiter Stelle sollte eine passende Rechtsschutzversicherung stehen.
Einige Versicherer machen die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft auch zur Voraussetzung für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Landwirte. Für diese Branche gibt es auch Versicherungspakete, die mehrere Risiken auf einmal absichern. Für Landwirte und landwirtschaftliche Genossenschaften sind z.B. Vertragsrecht oder Rechtsstreitigkeiten rund um Ansprüche auf Subventionen besonders relevant.
Genossenschaften in der Landwirtschaft
Die Landwirtschaft zählt als der erste Sektor jeder Volkswirtschaft. In Deutschland sind in der ländlichen Wirtschaft traditionell zahlreiche Genossenschaften aktiv. In der DDR war die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) die reguläre Rechtsform für Agrarbetriebe. Während der Zeit nach der DDR wurden viele Betriebe als Agrargenossenschaft weitergeführt oder nach und nach neu gegründet. Mit dem stärker werdenden Wettbewerbsdruck schlossen sich viele Genossenschaften der Landwirtschaft zu größeren Betrieben zusammen.
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Rechtsschutz und weitere Versicherungen für Wohngenossenschaften
Rechtsschutz als Bauherr und Vermieter
Wohnungsbaugenossenschaften können als Bauherr und als Vermieter tätig sein. In beiden Fällen empfiehlt sich eine passende Rechtsschutzversicherung. In der Bauphase können Genossenschaften ihr Vorhaben über die Rechtsschutzversicherung für Bauherren absichern. Sobald die neuen Wohneinheiten dann vermietet werden, bietet sich ein gebündeltes Versicherungskonzept für Hausverwaltungen an. Der Umgang mit zahlreichen Mietparteien erhöht das Risiko, im Streit einen Anwalt beauftragen zu müssen. Hier finden Genossenschaften im Vermieterrechtsschutz die geeignete Absicherung.
Kosten und Leistungen der Versicherung
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung für Genossenschaften der Wohnungswirtschaft richten sich zunächst nach Anzahl und Größe der vermieteten Wohneinheiten sowie nach der eingenommenen Jahresbruttomiete. Sollte es einmal zum ernsthaften Streit mit einem oder mehreren Mietern kommen und ein Anwalt notwendig werden, werden der Genossenschaft die Kosten dafür vom Versicherer erstattet. Juristische Auseinandersetzungen mit der Verwaltung sind ebenfalls über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
So können sich Genossenschaften der Energiewirtschaft versichern
Genossenschaften als Option für nachhaltige Energieerzeugung
Weil Genossenschaften schon immer als Alternative zu kapitalistischer Wirtschaftsorganisation verstanden werden, finden sich bei den Genossenschaften in der Energiewirtschaft Betriebe, die auf nachhaltige Weise eine Region mit Strom und Wärme versorgen wollen. Ohne für einen Investor Renditen erwirtschaften zu müssen, konzentrieren sich Genossenschaften darauf, ihre Mitglieder auf nachhaltige Weise mit bezahlbarer Energie zu versorgen.
Typische Rechtsstreitigkeiten und die passende Versicherung
Rechtsstreit kann hier nicht nur mit den Endabnehmern entstehen (z. B. über abgerechneten Stromverbrauch). Auch mit Behörden wie der Bundesnetzagentur oder der öffentlichen Verwaltung kann einer Energiegenossenschaft juristisch aneinander geraten. Über diese Fälle hinaus kann die Rechtsschutzversicherung für Genossenschaften der Energiewirtschaft um einen Vermögensschaden-Rechtsschutz erweitert werden. So wäre auch für den Fall eines durch Fehler im Betriebsablauf verursachte Schäden am Vermögen Dritter die Übernahme der Kosten gesichert.
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Fazit
Die Rechtsform der Genossenschaft ist für viele Unternehmen sehr attraktiv. Und wie auch andere Unternehmen profitieren Genossenschaften von einer Firmenrechtsschutzversicherung.
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