Firmen­rechtsschutz­versicherung für Genossen­schaften Anwalts- und Gerichtskosten vermeiden (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Genossen­schaften sind mit den gleichen Risiken konfrontiert wie normale Unternehmen – dazu gehören auch gerichtliche Auseinandersetzungen.
  • Diese Risiken lassen sich mit einer Firmen­rechtsschutz­versicherung absichern.
  • Je nach Branche bieten sich verschiedene Schwerpunkte beim Versicherungsschutz an.

Das erwartet Sie hier

Wieso sich die Absicherung durch eine Firmen­rechtsschutz­versicherung für Genossen­schaften lohnt und was Genossen­schaften aus verschiedenen Branchen beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Rechtsschutz für Genossen­schaften
  2. Rechtsschutz für Landwirtschaft
  3. Rechtsschutz für Wohn­­genossenschaften
  4. Rechtsschutz für Energiewirtschaft
  5. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Genossen­schaftsrecht und Rechtsschutz­versicherung

Genossen­schaften als Unternehmen

Abgesehen von ihrer besonderen Form der inneren Organisation treten Genossen­schaften nach außen als normales Unternehmen in Erscheinung. Ob als kleiner Dorfladen oder großes Kreditinstitut: Genossen­schaften, die wirtschaftlich tätig sind, unterliegen den gleichen Risiken wie gewinnorientierte Unternehmen. Zu diesen Risiken gehören auch teure gerichtliche Auseinandersetzungen.

Was unterscheidet Genossen­schaften und andere Rechtsformen?

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Eine Genossen­schaft

  • benötigt kein Mindestkapital (es kann aber freiwillig in der Satzung verankert werden)
  • macht das Stimmrecht nicht von der Höhe der Kapitaleinlage abhängig
  • benötigt für die Gründung keinen Notar, muss jedoch einen Prüfungsverband einbeziehen und Mitglied eines Prüfungsverbands werden

Experten-Tipp:

„Wirtschaftende Genossen­schaften stehen in Beziehungen mit Kunden, mit Mitarbeitern, mit der öffentlichen Verwaltung, mit Geschäftspartnern und mit der Konkurrenz. Kurz: Als Organisation nehmen Genossen­schaften wie andere Unternehmen auch an der Gesellschaft teil. Somit profitieren Genossen­schaften im selben Maße von der Absicherung gegen die Kosten für das Austragen von Rechtsstreitigkeiten.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Firmen­rechtsschutz für Genossen­schaften

Ist ist nicht unüblich, dass sich eine Kanzlei oder ein Anwalt auf Genossen­schaftsrecht (Text des Genossen­schaftsgesetzes) spezialisiert. Firmen­rechtsschutz­versicherungen hingegen unterscheiden nicht nach der Rechtsform eines gewerblichen Kunden. Stattdessen stehen bei der Gestaltung von Preisen und Leistungen die Risikofaktoren sowie der denkbare Streitwert im Vordergrund. Genossen­schaften können zudem in unterschiedlichen Rollen auftreten: als Vermieter, als Produzent, als Händler, als Dienstleister, Bank oder als Energieunternehmen.

Mehr zur Firmen­rechtsschutz­versicherung


Welche Versicherungen benötigen Genossen­schaften?

Für Genossen­schaften werden je nachdem, zu welchem Zweck sich die Mitglieder zusammengeschlossen haben, verschiedene Versicherungen relevant. Für die Absicherung typischer Risiken empfehlen sich:

Weitere Versicherungen

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Je nach Tätigkeit können auch diese Versicherungen relevant werden (Auswahl):

Rechtsberatung durch Prüfungsverbände

Genossen­schaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied in einem Prüfungsverband zu sein. Prüfungsverbände sind dafür zuständig, regelmäßig die wirtschaftliche Situation ihrer Genossen­schaften festzustellen. Sie sind sozusagen die Wirtschaftsprüfer für Genossen­schaften. Darüber hinaus gibt es auch Organisationen, die als Interessenvertreter von Gewerkschaften dienen.

Über einen Genossen­schaftsverband können Genossen­schaften von dessen Rechtsberatung profitieren. Der Vorteil im Vergleich zu Beratungsleistungen der Rechtsschutz­versicherung ist, dass die Juristen der Verbände auf die relevanten Rechtsgebiete spezialisiert sind. Um zwei Beispiele zu nennen: Der Genossen­schaftsverband e. V. und der Deutsche Genossen­schafts- und Raiffeisenverband e. V. bieten jeweils ihren Mitgliedern kompetente Rechtsberatung an. Letzterer erstellt zusätzlich zur Beratung durch einen Anwalt für Genossen­schaften auch juristische Gutachten.

Info: Genossen­schaftliche Strukturen bei Versicherungen

Die Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) geht auf genossenschaftliche Organisation zurück (Definition zu „Versicherungs­genossenschaften“). Im Unterschied zu einer Aktiengesellschaft werden bei einem VVaG wichtige Entscheidungen durch eine Mitgliedervertreterversammlung getroffen, auch wenn die Mitglieder recht wenig Einfluss auf deren Zusammensetzung haben. Erwirtschaftete Gewinne verbleiben hier im Unternehmen. Sie können auch für Beitragsrückzahlungen verwendet werden. VVaGs und Versicherungs­genossenschaften sind in Europa weit verbreitet und in Japan gibt es u.a. genossenschaftliche Kranken­versicherungen.

Rechtsschutz­versicherung für landwirtschaftliche Genossen­schaften

Voraussetzungen für Firmen­rechtsschutz

Für den Versicherungsschutz jedes Agrarbetriebs steht an erster Stelle die Absicherung von Anlagen, Arbeitskräften und Erzeugnissen über eine Agrar­versicherung sowie die Absicherung von Schadensersatzforderungen durch eine Haftpflicht­versicherung. Aber direkt an zweiter Stelle sollte eine passende Rechtsschutz­versicherung stehen.

Einige Versicherer machen die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft auch zur Voraussetzung für den Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung für Landwirte. Für diese Branche gibt es auch Versicherungspakete, die mehrere Risiken auf einmal absichern. Für Landwirte und landwirtschaftliche Genossen­schaften sind z.B. Vertragsrecht oder Rechtsstreitigkeiten rund um Ansprüche auf Subventionen besonders relevant.

Mehr zur Agrar­versicherung

Genossen­schaften in der Landwirtschaft

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Die Landwirtschaft zählt als der erste Sektor jeder Volkswirtschaft. In Deutschland sind in der ländlichen Wirtschaft traditionell zahlreiche Genossen­schaften aktiv. In der DDR war die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) die reguläre Rechtsform für Agrarbetriebe. Während der Zeit nach der DDR wurden viele Betriebe als Agrargenossenschaft weitergeführt oder nach und nach neu gegründet. Mit dem stärker werdenden Wettbewerbsdruck schlossen sich viele Genossen­schaften der Landwirtschaft zu größeren Betrieben zusammen.

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Rechtsschutz und weitere Versicherungen für Wohn­genossenschaften

Rechtsschutz als Bauherr und Vermieter

Wohnungsbau­genossenschaften können als Bauherr und als Vermieter tätig sein. In beiden Fällen empfiehlt sich eine passende Rechtsschutz­versicherung. In der Bauphase können Genossen­schaften ihr Vorhaben über die Rechtsschutz­versicherung für Bauherren absichern. Sobald die neuen Wohneinheiten dann vermietet werden, bietet sich ein gebündeltes Versicherungskonzept für Haus­verwaltungen an. Der Umgang mit zahlreichen Mietparteien erhöht das Risiko, im Streit einen Anwalt beauftragen zu müssen. Hier finden Genossen­schaften im Vermieter­rechtsschutz die geeignete Absicherung.


Kosten und Leistungen der Versicherung

Die Kosten einer Rechtsschutz­versicherung für Genossen­schaften der Wohnungswirtschaft richten sich zunächst nach Anzahl und Größe der vermieteten Wohneinheiten sowie nach der eingenommenen Jahresbruttomiete. Sollte es einmal zum ernsthaften Streit mit einem oder mehreren Mietern kommen und ein Anwalt notwendig werden, werden der Genossen­schaft die Kosten dafür vom Versicherer erstattet. Juristische Auseinandersetzungen mit der Verwaltung sind ebenfalls über die Rechtsschutz­versicherung abgedeckt.

So können sich Genossen­schaften der Energiewirtschaft versichern

Genossen­schaften als Option für nachhaltige Energieerzeugung

Weil Genossen­schaften schon immer als Alternative zu kapitalistischer Wirtschaftsorganisation verstanden werden, finden sich bei den Genossen­schaften in der Energiewirtschaft Betriebe, die auf nachhaltige Weise eine Region mit Strom und Wärme versorgen wollen. Ohne für einen Investor Renditen erwirtschaften zu müssen, konzentrieren sich Genossen­schaften darauf, ihre Mitglieder auf nachhaltige Weise mit bezahlbarer Energie zu versorgen.


Typische Rechtsstreitigkeiten und die passende Versicherung

Rechtsstreit kann hier nicht nur mit den Endabnehmern entstehen (z. B. über abgerechneten Stromverbrauch). Auch mit Behörden wie der Bundesnetzagentur oder der öffentlichen Verwaltung kann einer Energiegenossenschaft juristisch aneinander geraten. Über diese Fälle hinaus kann die Rechtsschutz­versicherung für Genossen­schaften der Energiewirtschaft um einen Vermögensschaden-Rechtsschutz erweitert werden. So wäre auch für den Fall eines durch Fehler im Betriebsablauf verursachte Schäden am Vermögen Dritter die Übernahme der Kosten gesichert.

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Fazit

Die Rechtsform der Genossen­schaft ist für viele Unternehmen sehr attraktiv. Und wie auch andere Unternehmen profitieren Genossen­schaften von einer Firmen­rechtsschutz­versicherung.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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