Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was eine Firmenrechtsschutzversicherung für Hotels und Gastronomie kostet und was unbedingt mitversichert sein sollte.
Inhalt dieser SeiteWarum ist Rechtsschutz für Hotels und die Gastronomie sinnvoll?
Hotels, Pensionen, Cafés, Restaurants: Viel Streitpotenzial
Als Gastronom oder Hotelier haben Sie es tagtäglich mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun – etwa mit Gästen, Lieferanten, Mitarbeitern, Nachbarn oder Vermietern. Da kann es schnell zu einem Streitfall kommen, der vor Gericht ausgetragen werden muss. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Ihre Firma sind Sie gegen die finanziellen Folgen abgesichert und können Ihr Recht durchsetzen.
Das zahlt die Firmenrechtsschutzversicherung
Die Firmenrechtsschutzversicherung für Hotels und Gastronomie übernimmt im Schadensfall unter anderem die Kosten für:
- Gerichtsprozesse
- Anwälte
- Gutachten
- Zeugengelder
- Mediationen
- Rechtliche Beratungen
Schadensbeispiele: In diesen Fällen hilft die Rechtsschutzversicherung
- Zahlung verweigert: Ein Hotelgast will die Rechnung nicht bezahlen, weil es angeblich in der Nacht zu Lärmbelästigungen kam. Der Hotelier sieht das anders und fordert die Zahlung des vollen Betrages mit Hilfe eines Anwaltes. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.
- Betrunkener Mitarbeiter: Ein Barbesitzer hat einen Mitarbeiter entlassen, weil er während der Arbeit zu viel Alkohol konsumierte. Dieser geht gegen die Entlassung rechtlich vor und macht Diskriminierung geltend. Dank seiner Firmenrechtsschutzversicherung kann sich der Barbesitzer gegen diesen Vorwurf erfolgreich wehren.
- Gammel-Fleisch: Ein Metzger liefert einem Gastronom vergammeltes Fleisch. Mehrere Gäste bekommen deshalb eine Magenverstimmung. Mit seiner Rechtsschutzversicherung kann der Gastronom gegen den Metzger rechtlich vorgehen.
Fünf gute Gründe für einen Firmenrechtsschutz für Hotels und Gastronomie
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Leistungsumfang des Firmenrechtsschutz für Hotel und Gastronomie
Der grundlegende Leistungsumfang der Firmenrechtsschutzversicherung besteht darin, die Kosten für juristische Auseinandersetzungen zu übernehmen, die im direkten Zusammenhang mit der Firma und der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Darüber hinaus gibt es einige Besonderheiten, die Hoteliers und Gastronomen beachten sollten.
Firmenvertragsrechtsschutz
Der Firmenvertragsrechtsschutz ist ein sehr wichtiger Baustein für Hotels, Pensionen und Gastronomiebetriebe, denn er sichert den Betrieb gegen Rechtskosten ab, die durch Verträge zwischen Ihnen und Ihren Gästen zustande kommen. Darüber hinaus sind auch Arbeitsverträge zwischen dem Betrieb und den dort angestellten Personen mitversichert. Ein regulärer Firmenrechtsschutz hat dies nicht! Auch für Betreiber eines Imbiss, ein Internet-Cafés oder einer Kantine: Sinnvoll ist in allen diesen Fällen nur eine Versicherung, die auch das Firmenvertragsrecht abdeckt.
Hilfsgeschäfte sollten mitversichert sein
Umfassender Firmenrechtsschutz für Ihren Hotelbetrieb oder Ihr Gastronomiegeschäft sollte auch Firmenvertragsrechtsschutz für Ihre Hilfsgeschäfte und von Dritten hinzugekaufte Dienstleistungen beinhalten. Denn abgesehen von Ihrem Kerngeschäft, kann es auch zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, die Ihre Büroräume oder IT-Anlage betreffen.
So wird beispielsweise bei diesem Baustein auch bei Streitfällen um die professionelle Entsorgung vertraulicher Unterlagen durch einen externen Dienstleister geleistet. Aber auch im Rechtsstreit mit einem Catering-Service greift dieser Firmenvertragsrechtsschutz speziell für Hilfsgeschäfte.
Straf-Rechtsschutz
Empfehlenswert für Ihr Unternehmen kann auch der Baustein erweiterter Straf-Rechtsschutz sein. Dieser schützt Sie, wenn Ihnen zum Beispiel Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigungen oder Betrug vorgeworfen werden. So sind Sie auch in jenen Rechtsfällen abgesichert, in denen es zu einer Anklage wegen vorsätzlichem Handeln kommt.
Welche Bausteine sind für Gastronomen und Hotels sonst noch wichtig?
Der allgemeine Rechtsschutz im Rahmen des Firmenrechtsschutzes bietet in der Regel einen Basisschutz. So sind etwa Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder den Berufsgenossenschaften abgedeckt. Ebenfalls leistet der Firmenrechtsschutz einen einfachen Strafrechtsschutz.
Bei Hotels und Gastronomiebetrieben ist es aber sinnvoll, wenn die Rechtsschutzversicherung zusätzlich folgende Bausteine abdeckt:
Arbeitsrechtsschutz
Mit der Arbeitsrechtsschutzversicherung sind Sie bei Streitigkeiten rund um das Arbeitsrecht abgesichert. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter gegen eine Kündigung klagt oder mit einem Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist.
Verkehrsrechtsschutz
Wenn Sie Firmenfahrzeuge besitzen, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung empfehlenswert. Der Verkehrsrechtsschutz hilft nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Problemen mit Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie bei Streitigkeiten mit Behörden.
Mietrechtsschutz
Hoteliers oder Gastronomie-Unternehmer haben ihre Lokale oft nur gemietet. Der Mietrechtsschutz hilft, wenn es zu Problemen mit dem Vermieter kommt. Etwa bei Mietpreiserhöhungen oder einer Kündigung. Falls Sie selbst Vermieter sind, können Sie sich mit dem Baustein Vermieterrechtsschutz absichern.
Private Risiken als Inhaber mitversichern
Ebenfalls können Sie die einzelnen Bausteine mit dem Privatrechtsschutz kombinieren. Damit sind Sie und Ihre Familie auch privat abgesichert.
Experten-Tipp:
„Im gesamten Bereich der Rechtsschutzversicherungen hat es sich etabliert, dass die Versicherer kostenlose Telefonberatungen durch einen Anwalt anbieten. Um einen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden, sind Mediationsdienste zum Standard geworden. Achten Sie beim Tarifvergleich von Firmenrechtsschutzversicherungen für Hotels und die Gastronomie deshalb auch auf diese und weitere Zusatzleistungen.“
Firmenrechtsschutz Hotel und Gastronomie ohne Wartezeit?
Es gibt Leistungsarten der Firmenrechtsschutzversicherung, bei denen Sie und Ihr Betrieb keine Wartezeit verstreichen lassen müssen. So erhalten Sie zum Beispiel Schadenersatz-Rechtsschutz, Strafrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz in der Regel bereits vom ersten Tag an.
Wartezeit: Drei Monate
Dagegen greift der übrige Rechtsschutz in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten, wenn es um Fälle des Arbeitsrechts, Mietrechtsschutz oder Verwaltungsrechts geht. Sie sollten also die Versicherung frühzeitig abschließen, um sicherzugehen, dass sie im Schadensfall auch greift.
Wartezeiten beim Vertragsrechtsschutz für Hotels und Gastronomie
Besonders wichtig beim Firmenrechtsschutz für Hotels und Gastrobetriebe ist, dass der Vertragsrechtsschutz abgedeckt ist. Hier sollte man jedoch beachten, dass auch hier meistens eine Wartefrist von drei Monaten gilt. Ab dem vierten Monat nach Abschluss der Police leistet der Versicherer für die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen um Verträge Ihrer Firma.
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Was kostet der Rechtsschutz für die Gastronomie und Hotels?
Rechenbeispiel: Appartmenthotel
Anzahl Inhaber (Handwerksmeister) | 1 |
Anzahl Vollzeitangestellte | 3 |
Bausteine | Firmenvertragsrechtsschutz, Allgemeiner Rechtsschutz Betrieb und allgemeiner Rechtsschutz Privat |
Jahresumsatz | 30.000 € |
Jahresbeitrag | 742,38 € |
Umgerechneter Monatsbeitrag* | 61,87 € |
Was beeinflusst die Höhe der Kosten?
Die Versicherer berechnen Ihnen einen monatlichen bzw. jährlichen Beitragssatz anhand von mehreren Faktoren. Eine wichtige Rolle spielt vor allem die Größe Ihres Betriebes, die anhand des Jahresbruttoumsatzes eingeordnet wird. Je Größer die Gesamtsumme für das vorherige Jahr, desto höher sollte Ihre Versicherungsprämie ausfallen. Außerdem wichtig sind die Versicherungssumme sowie die versicherten Leistungen.
Mit der Selbstbeteiligung den Beitrag senken
Sie können schon beim Vergleich verschiedener Angebote die späteren Kosten des Firmenrechtsschutzes für Hotels und Gastronomie beeinflussen. Über die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung lässt sich teilweise deutlich sparen. Entscheiden Sie sich für die geringste Selbstbeteiligung, fällt der Effekt nicht ins Gewicht. Ein Selbstbehalt von 1.000 Euro dagegen senkt den Beitragssatz schon deutlicher. Beachten Sie hier das gängige Modell, wonach Sie nur am Anfang Kosten bis 1.000 Euro selbst tragen müssen und mit jedem schadenfreien Jahr Ihre Selbstbeteiligung absinkt.
Was kostet eine Firmenrechtsschutzversicherung für Ihr Hotel oder Ihre Gastronomie?
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Die beste Firmenrechtsschutzversicherung: Testsieger 2024
Die Firmenrechtsschutzversicherung wird selten spezifisch untersucht. Dies liegt oftmals daran, dass Gewerbeversicherungen individuell auf die Firma zugeschnitten werden und daher weniger gut vergleichbar sind. Orientieren Sie sich dennoch gern an den Hinweisen zu Testberichten der Firmenrechtsschutzversicherung.
Firmenrechtsschutzversicherungen für Hotels und Gastronomie vergleichen
Vor dem Abschluss unbedingt mehrere Angebote vergleichen
Eine gute Rechtsschutzversicherung ist für die Gastronomie und Hotels sehr zu empfehlen. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote und schauen Sie auch, ob Sie Ihr Unternehmen mit Kombitarifen günstig absichern können. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Tarifvergleich oder lassen Sie sich von uns gleich persönlich beraten.
Spezielle Angebote für Hotels und die Gastronomie
Einige Versicherer bieten spezielle Lösungen für die Gastronomie- und Hotelbranche an, die genau auf die Besonderheiten der Branche angepasst sind. Manchmal auch in Kombination mit anderen Versicherungen, etwa der Betriebshaftpflichtversicherung oder der Geschäftsinhaltsversicherung.
Möglicherweise ist dies auch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So darf etwa der Jahresbruttoumsatz höchstens zwei Millionen Euro betragen. Analysieren Sie also beim Tarifvergleich, ob solche Kombiangebote für Sie sinnvoll sind.
Mit transparent-beraten.de zur idealen Firmenrechtsschutzversicherung
Unsere erfahrenen Experten für Gewerbeversicherungen unterstützen Sie dabei gern! Kontaktieren Sie uns gern direkt oder nutzen Sie für einen ersten und unverbindlichen Vergleich unseren kostenfreien Online-Tarifrechner. Auf Grundlage Ihrer persönlichen Angaben werden Ihnen direkt passende Tarife angezeigt, die Sie bei Wunsch auch direkt online abschließen können.
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