Gebäude­versicherung für eine Eigentümer­gemeinschaft So sieht die ideale Absicherung aus (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäude­versicherung gehört zu den Pflicht­versicherungen, die eine Eigentümer­gemeinschaft abschließen muss.
  • Dies ist im Wohneigentumsgesetz (WoEigG §21) festgelegt.
  • Alle Eigentümer entscheiden gemeinsam über Versicherer und Tarif.
  • Bei uns können Sie eine Gebäude­versicherung für eine Eigentümer­gemeinschaft ab 156,23 € im Monat abschließen.
  • Die Kosten werden ­anteilig auf die Eigentümer umgelegt.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie sich als Eigentümer­gemeinschaft versichern, was Sie beim Abschluss einer Gebäude­­versicherung beachten müssen und wie die Verteilung der Kosten geregelt wird.

Inhalt dieser Seite
  1. Beste Gebäude­­versicherung für WEGs
  2. Wichtige Regelungen auf einen Blick
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Gebäude­­versicherungen vergleichen
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Wie finden Eigentümer­gemeinschaften eine gute Gebäude­versicherung?

In der Regel ist die Haus­verwaltung dafür verantwortlich, dass Mehrfamilienhäuser richtig abgesichert sind – unter anderem mit einer Gebäude­versicherung. Die Eigentümer­gemeinschaft ist jedoch dazu berechtigt, einen neuen Versicherungstarif zu wählen, beispielsweise, wenn die Angebote des Hausverwalters zu teuer oder nicht leistungsstark genug sind. In einem solchen Falle können Verwaltungsbeiratsmitglieder oder einzelne Eigentümer wie folgt vorgehen.

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1. Relevante Angaben parat halten

Halten Sie Angaben zum Baujahr, der Bauweise, der Wohnfläche des Gebäudes sowie der Anzahl an Wohneinheiten parat. Diese werden für die Tarifberechnung benötigt.

Icon Lupe

2. Verschiedene Tarife vergleichen

Vergleichen Sie auf Grundlage Ihrer Angaben verschiedene Tarife mehrerer Versicherer miteinander, um das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden – gern mit unserem kostenfreien Tarifrechner.

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3. Der Haus­verwaltung Angebote vorlegen

Haben Sie sich für eines oder mehrere Angebote entschieden, legen Sie dieses Ihrer Haus­verwaltung vor, damit diese den Versicherungsvertrag abschließen kann.

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Gebäude­versicherung für Eigentümer­gemeinschaft: Alle wichtigen Regelungen

Ist ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt, muss sich mindestens einmal im Jahr die Gemeinschaft aller Eigentümer versammeln. Die sogenannte Wohnungseigentümer­gemeinschaft (WEG) bespricht alle wichtigen und notwendigen Entscheidungen, die das gesamte Gebäude betreffen. Dazu gehört unter anderem die Frage, welche Versicherungen für das Gebäude abgeschlossen und welche gewechselt werden sollen. Für Eigentümer­gemeinschaften gibt es dabei einige Pflicht­versicherungen, die sie abschließen müssen. Dazu gehört auch die Gebäude­versicherung.

Ist die Gebäude­versicherung für eine Eigentümer­gemeinschaft Pflicht?

Welche Versicherungen für die Eigentümer­gemeinschaft ver­pflichtend sind, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG), §21 Absatz 5 Punkt 3. Demnach muss entweder die WEG oder eine damit beauftragte Haus­verwaltung eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht sowie mindestens eine Feuer­versicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert abschließen. Den Abschluss einer solchen Versicherung kann jeder Eigentümer auf der alljährlichen Versammlung verlangen.

Icon Info

Achtung: Feuer­versicherung allein reicht in der Regel nicht aus

Mit einer Feuer­versicherung sind aber noch nicht alle Risiken abgedeckt, durch die das Gebäude Schaden nehmen kann. Sinnvoller ist daher der Abschluss einer kombinierten Wohngebäude­versicherung. Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote auf dem Markt, die einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem überschaubaren Preis anbieten. Mehr zu den wichtigsten Leistungen im Kapitel „Leistungen“ .

Wichtige Unterscheidung: Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

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In Gebäuden mit mehreren Eigentumswohnungen wird zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum unterschieden. Gemeinschaftseigentum sind alle Gebäudeteile, die von der gesamten Haus­gemeinschaft genutzt werden. Dazu zählen etwa Dächer, Decken, tragende Wände, Treppenhaus und Aufzug, die Heizungsanlage, Versorgungsleitungen bis zur jeweiligen Wohnung, Estrich und Fenster. Zum Sondereigentum zählt alles, was dem einzelnen Eigentümer gehört und Teil der jeweiligen Wohnung ist, beispielsweise Teppiche und Tapeten, Badeinrichtungen, Deckenverkleidungen, Innentüren und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung.

Was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, regelt die Teilungserklärung. Die rechtssichere Unterscheidung ist wichtig, um die Kostenaufteilung bei Instandhaltung, Sanierung und Reparaturen klären zu können. Außerdem wird über die Gebäude­versicherung in der Regel nur das Gemeinschaftseigentum versichert – für das Sondereigentum gibt es beispielsweise die Hausrat­versicherung, die jeder Eigentümer bzw. Bewohner selbst abschließt. Es gibt einige wenige Ausnahmen, die wir Ihnen weiter unten erläutern.

Wer entscheidet über den Versicherungswechsel oder -abschluss?

Über den Abschluss einer Wohngebäude­versicherung, über mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes sowie über einen Wechsel des Versicherungsanbieters entscheiden alle Eigentümer gemeinsam im Rahmen der Eigentümerversammlung.

Icon Menschenmenge

Ein einzelner Eigentümer oder die Haus­verwaltung können über solche Belange nicht allein entscheiden. Diese kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Für Entscheidungen ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Um beschlussfähig zu sein, müssen die anwesenden Eigentümer wenigstens die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. Fällt die Entscheidung für den Versicherungsabschluss oder eine Erweiterung positiv aus, kann sich der einberufene Verwalter mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen.

Wer schließt die Versicherung für das Gebäude ab?

Die Wohnungseigentümer­gemeinschaft entscheidet zwar darüber, ob die Versicherung gewechselt oder welcher Tarif abgeschlossen wird. Den Versicherungsvertrag schließt jedoch die beauftragte Haus­verwaltung mit dem Versicherer, ebenso übernimmt sie den Kontakt mit Versicherern. Aber: Die Haus­verwaltung kann nicht ohne die Zustimmung der WEG eine Versicherung abschließen – es müssen der Gemeinschaft mindestens geeignete Angebote vorgelegt werden. Per Beschluss darf die Haus­verwaltung im Namen der Eigentümer­gemeinschaft die Gebäude­versicherung abschließen.

Wichtiger Hinweis: Versicherungsnehmer ist die Wohnungseigentümer­gemeinschaft – die versicherten Personen sind dagegen die einzelnen Eigentümer bzw. Mitglieder der Eigentümer­gemeinschaft. Die Gebäude­versicherung funktioniert an dieser Stelle nach dem Prinzip der Fremd­versicherung.

Doppel­­versicherung nicht möglich

Eine Immobilie doppelt zu versichern ist nicht nur wirtschaftlich unvorteilhaft, sondern in Deutschland sogar verboten ist. Der Schutz der Eigentumswohnung eines Eigentümers wird bereits durch die generelle Gebäude­­versicherung der Eigentümer­gemeinschaft erfasst, weshalb der zusätzliche Abschluss einer Police nur für diese Eigentumswohnung nicht möglich ist.

Icon Achtung

Nicht betroffen davon sind meist einzelne Installationen in der jeweiligen Wohnung. Entscheidet sich ein Eigentümer beispielsweise, sein teures Bad aus Marmor zu versichern, so muss er dies separat über eine Hausrat­versicherung veranlassen. Die Ausstattung wäre nicht in solch einer Gebäude­­versicherung erfasst.

Experten-Tipp:

„Haben Sie trotz einer bestehenden Gebäude­­versicherung eine weitere Versicherung abgeschlossen, ist das Versicherungs­unternehmen nicht verpflichtet, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Informieren Sie sich daher vorher bei der Haus­­verwaltung oder der Eigentümer­gemeinschaft, welcher Versicherungsschutz bereits besteht.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Wichtige Leistungen für Eigentümer­gemeinschaften

Icon Feuer

Brandschutz ist Pflicht

Der Brandschutz genießt eine besondere Stellung, da er für die Eigentümer­gemeinschaft ver­pflichtend ist. Eine Feuer­­versicherung kann wahlweise separat abgeschlossen werden. Mittlerweile ist jedoch in jeder Gebäude­versicherung das Risiko Feuer und Brand mitversichert. Wie genau der Feuerschutz erfasst wird, ist unerheblich. Wichtig ist jedoch, dass er im Sinne der Eigentümer­gemeinschaft existiert.

Schäden am Sondereigentum

Die Unterteilung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum ist für eine Eigentümer­gemeinschaft auch mit Hinblick auf mögliche Schäden wichtig. In der Regel ist nur das Gemeinschaftseigentum über die Gebäude­versicherung abgedeckt. Je nach Versicherungsvertrag können auch folgende Teile des Sondereigentums jedes Eigentümers mitversichert sein:

  • Anschließende Terrassen und Balkone
  • Privat genutzte Garagen/Carports in der Nähe vom Gebäude
  • Einbaumöbel und Einbauküchen
  • Auf dem Gebäude befestigte oder in den Baukörper integrierte Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen

Prüfen Sie, ob diese Gebäudebestandteile, die zu Ihrem Sondereigentum gehören, wirklich über die Gebäude­versicherung der Wohn­gemeinschaft eingeschlossen sind. Oft können sonstige Grundstücks- oder Gebäudebestandteile auch ausdrücklich in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.

Welche Risiken deckt die Gebäude­versicherung für die Eigentümer­gemeinschaft?

Darüber hinaus sind die üblichen Gefahren und Schäden einer Gebäude­versicherung auch für eine Eigentümer­gemeinschaft versichert:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Alle Leistungen der Gebäude­versicherung im Detail


Icon Puzzle

Mögliche Erweiterungen der Gebäude­versicherung

Befindet sich in der Immobilie beispielsweise eine Solaranlage, wurden Wärmepumpen oder Klimaanlagen verbaut, ist es sinnvoll, diese ebenfalls in der Gebäude­­versicherung zu erfassen.

Je nach Lage des Objektes, kann eine Erweiterung gegen Elementarschäden sinnvoll sein. Diese umfassen Schäden durch bestimmte Naturgefahren wie Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben.

Elementarschaden­versicherung sinnvoll?

Wer kümmert sich um Leistungserweiterungen?

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Es liegt in der Verantwortung der Eigentümer­gemeinschaft, den Schutz der Gebäude­­versicherung punktuell zu erweitern, sofern dies notwendig ist. Dabei muss sie auf die individuellen Voraussetzungen und Gegebenheiten reagieren. Gebäude­­versicherungen lassen sich beim zuständigen Versicherer relativ flexibel durch weitere Bausteine, Zusatz­­versicherungen und Sondervereinbarungen erweitern. Die Eigentümer­gemeinschaft muss während ihrer jährlichen Versammlung beraten, welche zusätzlichen Bedingungen und Leistungen in die Gebäude­­versicherung aufzunehmen sind.

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Was ist nicht versichert?

Die Gebäude­­versicherung greift nicht, wenn es zu ein einem Vorsatz gekommen ist oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt jedoch nicht für die Eigentümer, denen beides nicht vorgeworfen werden kann. Wenn also beispielsweise ein Eigentümer in einem Mehrfamilien­haus durch grobe Fahrlässigkeit einen Brand verursacht, so wird die Versicherung nur seinen Anteil nicht auszahlen. Alle anderen Eigentümer der Gemeinschaft haben aber weiterhin Anspruch auf Schadenersatz.

Was kostet eine Gebäude­versicherung für eine Eigentümer­gemeinschaft?

Icon Beleg

Wie hoch die Kosten für eine Gebäude­versicherung ausfallen, hängt essentiell von der Anzahl der Wohneinheiten und der Grundstücksfläche ab. Des Weiteren spielt auch der Wiederbeschaffungswert des Gebäudes eine große Rolle. Für ein Eigentümer­gemeinschaft aus 20 Wohneinheiten kostet eine Gebäude­versicherung im Basis-Tarif ab 156,23 Euro, wie Sie im folgenden Rechenbeispiel sehen.


Rechenbeispiel: Gebäude­versicherung für 20 Wohneinheiten

GebäudetypMehrfamilienhaus
Baujahr2000
Anzahl Geschosse4
Summe Wohnfläche aller Geschosse924 m²
Bauausführunggehoben
Monatsbeitrag156,23 €*
*Umgerechneter Monatsbeitrag aus dem Jahresbeitrag. Wählen Sie am besten stets die jährliche Zahlweise, da sonst ein Aufschlag für unterjährige Zahlweise anfallen kann.

Wer bezahlt die Beiträge zur Gebäude­versicherung?

Die Kosten für die Gebäude­­versicherung entfallen ­anteilig auf alle Mitglieder einer Eigentümer­gemeinschaft. Die exakte Höhe orientiert sich am Anteil am Gemeinschaftseigentum. Ein Eigentümer, der eine Wohnung mit 50 qm Fläche besitzt, wird also weniger zahlen, als ein zweiter Eigentümer, dessen Wohnung eine Größe von 100 qm hat. Die Kosten werden wiederum durch das Hausgeld gedeckt. Das Hausgeld entfällt auf alle Eigentümer und orientiert sich ebenfalls an der Größe der Wohnung und damit dem Anteil am Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für die Gebäude­­versicherung werden dann dem Hausgeld entnommen.

Kosten der Gebäude­­versicherung bei Vermietung

Hat ein Eigentümer seine Eigentumswohnung vermietet, darf er die Kosten für die Gebäude­­versicherung auf die Mieter umlegen. Dies geschieht über die jährliche Nebenkostenabrechnung. In diesem Fall müssen dem Mieter auf Verlangen die entsprechenden Versicherungsverträge vorgelegt werden.

Wie werden die Kosten der Gebäude­versicherung umgelegt?

Was kostet Sie eine Gebäude­versicherung für Eigentümer­gemeinschaften?

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Gebäude­versicherung für Eigentümer­gemeinschaften im Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Gebäude­versicherung zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell Gebäude­versicherungen für Eigentümer­gemeinschaften von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Eigentümer­gemeinschaften und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger mit Topschutz (2024)

Franke und
Bornberg Ø
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo Janitos Versicherung AGJanitosFFF+100
Logo Allianz Deutschland AGAllianzFFFSehr gut88
BdV MitgliederserviceBdV MitgliederserviceFFF86

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Gebäude­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Gebäude­versicherer im Test (2024)

Gebäude­versicherung als Eigentümer­gemeinschaft vergleichen

Erscheint Ihnen die vorhandene Gebäude­versicherung unzureichend oder zu teuer, können Sie auf der Eigentümerversammlung einen Wechsel anregen. Für Entscheidungen ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre Argumente mit Zahlen und Fakten untermauern können. Vergleichen Sie daher am besten vor der Kündigung und dem Wechsel oder dem Neuabschluss einer Gebäude­versicherung verschiedene Anbieter und ihre Tarife miteinander – gern mit unserem kostenfreien Tarifrechner.


Versicherungs­bedingungen auf das jeweilige Objekt zuschneiden

Eine gängige Gebäude­versicherung deckt die wichtigsten Risiken ab: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Je nach Lage und Ausstattung des Hauses können für Eigentümer­gemeinschaften Sondervereinbarungen sinnvoll sein, die den Versicherungsschutz erweitern oder einschränken:

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag (Häufig ist die Versicherung gegen Blitzschlag bereits im Tarif enthalten. Bei einigen Anbietern muss sie gesondert abgeschlossen werden.)
  • Mit­versicherung von Klimaanlagen, Wärmepumpen, Solaranlagen
  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen)

Über solche Sondervereinbarungen lässt sich der Versicherungsschutz genau auf das jeweilige Gebäude zuschneiden.

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Die häufigsten Fragen zur Gebäude­versicherung für eine Eigentümer­gemeinschaft

Wer ist Versicherungsnehmer bei einer WEG?

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Die Gebäude­versicherung wird in der Regel vom beauftragten Hausverwalter im Namen der Wohnungseigentümer­gemeinschaft (WEG) abgeschlossen. Dabei ist die WEG der Versicherungsnehmer des Vertrages. Die einzelnen Eigentümer sind jedoch die Versicherten. Dies bedeutet, dass Versicherungsleistungen jedem einzelnen Eigentümer zustehen.

Ist die Gebäude­versicherung im Hausgeld enthalten?

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Die Kosten für die Gebäude­versicherung sind im Hausgeld enthalten. So wird die Gebäude­versicherung von jedem Eigentümer anteilig je nach Eigentumsanteil bezahlt. Wer seine Wohneinheit vermietet, kann die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Kann nur der Eigentümer eine Gebäude­versicherung abschließen?

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Eine Gebäude­versicherung wird nur vom Eigentümer bzw. der Haus­verwaltung eines Gebäudes abgeschlossen. Sind Sie Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus – das heißt Mitglied einer Eigentümer­gemeinschaft, Eigentümer eines Einfamilienhauses oder Hausverwalter, so müssen Sie sich um den Abschluss einer Gebäude­versicherung kümmern. Sind Sie hingegen Mieter, schließen Sie keine Gebäude­versicherung ab.

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Katharina Burnus
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