Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie sich als Eigentümergemeinschaft versichern, was Sie beim Abschluss einer Gebäudeversicherung beachten müssen und wie die Verteilung der Kosten geregelt wird.
Inhalt dieser SeiteWie finden Eigentümergemeinschaften eine gute Gebäudeversicherung?
In der Regel ist die Hausverwaltung dafür verantwortlich, dass Mehrfamilienhäuser richtig abgesichert sind – unter anderem mit einer Gebäudeversicherung. Die Eigentümergemeinschaft ist jedoch dazu berechtigt, einen neuen Versicherungstarif zu wählen, beispielsweise, wenn die Angebote des Hausverwalters zu teuer oder nicht leistungsstark genug sind. In einem solchen Falle können Verwaltungsbeiratsmitglieder oder einzelne Eigentümer wie folgt vorgehen.
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1. Relevante Angaben parat halten
Halten Sie Angaben zum Baujahr, der Bauweise, der Wohnfläche des Gebäudes sowie der Anzahl an Wohneinheiten parat. Diese werden für die Tarifberechnung benötigt.
2. Verschiedene Tarife vergleichen
Vergleichen Sie auf Grundlage Ihrer Angaben verschiedene Tarife mehrerer Versicherer miteinander, um das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden – gern mit unserem kostenfreien Tarifrechner.
3. Der Hausverwaltung Angebote vorlegen
Haben Sie sich für eines oder mehrere Angebote entschieden, legen Sie dieses Ihrer Hausverwaltung vor, damit diese den Versicherungsvertrag abschließen kann.
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Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaft: Alle wichtigen Regelungen
Ist ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt, muss sich mindestens einmal im Jahr die Gemeinschaft aller Eigentümer versammeln. Die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bespricht alle wichtigen und notwendigen Entscheidungen, die das gesamte Gebäude betreffen. Dazu gehört unter anderem die Frage, welche Versicherungen für das Gebäude abgeschlossen und welche gewechselt werden sollen. Für Eigentümergemeinschaften gibt es dabei einige Pflichtversicherungen, die sie abschließen müssen. Dazu gehört auch die Gebäudeversicherung.
Ist die Gebäudeversicherung für eine Eigentümergemeinschaft Pflicht?
Welche Versicherungen für die Eigentümergemeinschaft verpflichtend sind, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG), §21 Absatz 5 Punkt 3. Demnach muss entweder die WEG oder eine damit beauftragte Hausverwaltung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie mindestens eine Feuerversicherung des Gemeinschaftseigentums zum Neuwert abschließen. Den Abschluss einer solchen Versicherung kann jeder Eigentümer auf der alljährlichen Versammlung verlangen.
Achtung: Feuerversicherung allein reicht in der Regel nicht aus
Mit einer Feuerversicherung sind aber noch nicht alle Risiken abgedeckt, durch die das Gebäude Schaden nehmen kann. Sinnvoller ist daher der Abschluss einer kombinierten Wohngebäudeversicherung. Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote auf dem Markt, die einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem überschaubaren Preis anbieten. Mehr zu den wichtigsten Leistungen im Kapitel „Leistungen“ .
Wichtige Unterscheidung: Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
In Gebäuden mit mehreren Eigentumswohnungen wird zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum unterschieden. Gemeinschaftseigentum sind alle Gebäudeteile, die von der gesamten Hausgemeinschaft genutzt werden. Dazu zählen etwa Dächer, Decken, tragende Wände, Treppenhaus und Aufzug, die Heizungsanlage, Versorgungsleitungen bis zur jeweiligen Wohnung, Estrich und Fenster. Zum Sondereigentum zählt alles, was dem einzelnen Eigentümer gehört und Teil der jeweiligen Wohnung ist, beispielsweise Teppiche und Tapeten, Badeinrichtungen, Deckenverkleidungen, Innentüren und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung.
Was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, regelt die Teilungserklärung. Die rechtssichere Unterscheidung ist wichtig, um die Kostenaufteilung bei Instandhaltung, Sanierung und Reparaturen klären zu können. Außerdem wird über die Gebäudeversicherung in der Regel nur das Gemeinschaftseigentum versichert – für das Sondereigentum gibt es beispielsweise die Hausratversicherung, die jeder Eigentümer bzw. Bewohner selbst abschließt. Es gibt einige wenige Ausnahmen, die wir Ihnen weiter unten erläutern.
Wer entscheidet über den Versicherungswechsel oder -abschluss?
Über den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, über mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes sowie über einen Wechsel des Versicherungsanbieters entscheiden alle Eigentümer gemeinsam im Rahmen der Eigentümerversammlung.
Ein einzelner Eigentümer oder die Hausverwaltung können über solche Belange nicht allein entscheiden. Diese kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Für Entscheidungen ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Um beschlussfähig zu sein, müssen die anwesenden Eigentümer wenigstens die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. Fällt die Entscheidung für den Versicherungsabschluss oder eine Erweiterung positiv aus, kann sich der einberufene Verwalter mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen.
Wer schließt die Versicherung für das Gebäude ab?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet zwar darüber, ob die Versicherung gewechselt oder welcher Tarif abgeschlossen wird. Den Versicherungsvertrag schließt jedoch die beauftragte Hausverwaltung mit dem Versicherer, ebenso übernimmt sie den Kontakt mit Versicherern. Aber: Die Hausverwaltung kann nicht ohne die Zustimmung der WEG eine Versicherung abschließen – es müssen der Gemeinschaft mindestens geeignete Angebote vorgelegt werden. Per Beschluss darf die Hausverwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft die Gebäudeversicherung abschließen.
Wichtiger Hinweis: Versicherungsnehmer ist die Wohnungseigentümergemeinschaft – die versicherten Personen sind dagegen die einzelnen Eigentümer bzw. Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Die Gebäudeversicherung funktioniert an dieser Stelle nach dem Prinzip der Fremdversicherung.
Doppelversicherung nicht möglich
Eine Immobilie doppelt zu versichern ist nicht nur wirtschaftlich unvorteilhaft, sondern in Deutschland sogar verboten ist. Der Schutz der Eigentumswohnung eines Eigentümers wird bereits durch die generelle Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft erfasst, weshalb der zusätzliche Abschluss einer Police nur für diese Eigentumswohnung nicht möglich ist.
Nicht betroffen davon sind meist einzelne Installationen in der jeweiligen Wohnung. Entscheidet sich ein Eigentümer beispielsweise, sein teures Bad aus Marmor zu versichern, so muss er dies separat über eine Hausratversicherung veranlassen. Die Ausstattung wäre nicht in solch einer Gebäudeversicherung erfasst.
Experten-Tipp:
„Haben Sie trotz einer bestehenden Gebäudeversicherung eine weitere Versicherung abgeschlossen, ist das Versicherungsunternehmen nicht verpflichtet, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Informieren Sie sich daher vorher bei der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft, welcher Versicherungsschutz bereits besteht.“
Wichtige Leistungen für Eigentümergemeinschaften
Brandschutz ist Pflicht
Der Brandschutz genießt eine besondere Stellung, da er für die Eigentümergemeinschaft verpflichtend ist. Eine Feuerversicherung kann wahlweise separat abgeschlossen werden. Mittlerweile ist jedoch in jeder Gebäudeversicherung das Risiko Feuer und Brand mitversichert. Wie genau der Feuerschutz erfasst wird, ist unerheblich. Wichtig ist jedoch, dass er im Sinne der Eigentümergemeinschaft existiert.
Schäden am Sondereigentum
Die Unterteilung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum ist für eine Eigentümergemeinschaft auch mit Hinblick auf mögliche Schäden wichtig. In der Regel ist nur das Gemeinschaftseigentum über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Je nach Versicherungsvertrag können auch folgende Teile des Sondereigentums jedes Eigentümers mitversichert sein:
- Anschließende Terrassen und Balkone
- Privat genutzte Garagen/Carports in der Nähe vom Gebäude
- Einbaumöbel und Einbauküchen
- Auf dem Gebäude befestigte oder in den Baukörper integrierte Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen
Prüfen Sie, ob diese Gebäudebestandteile, die zu Ihrem Sondereigentum gehören, wirklich über die Gebäudeversicherung der Wohngemeinschaft eingeschlossen sind. Oft können sonstige Grundstücks- oder Gebäudebestandteile auch ausdrücklich in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.
Welche Risiken deckt die Gebäudeversicherung für die Eigentümergemeinschaft?
Darüber hinaus sind die üblichen Gefahren und Schäden einer Gebäudeversicherung auch für eine Eigentümergemeinschaft versichert:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Alle Leistungen der Gebäudeversicherung im Detail
Mögliche Erweiterungen der Gebäudeversicherung
Befindet sich in der Immobilie beispielsweise eine Solaranlage, wurden Wärmepumpen oder Klimaanlagen verbaut, ist es sinnvoll, diese ebenfalls in der Gebäudeversicherung zu erfassen.
Je nach Lage des Objektes, kann eine Erweiterung gegen Elementarschäden sinnvoll sein. Diese umfassen Schäden durch bestimmte Naturgefahren wie Hochwasser, Erdrutsch oder Erdbeben.
Wer kümmert sich um Leistungserweiterungen?
Es liegt in der Verantwortung der Eigentümergemeinschaft, den Schutz der Gebäudeversicherung punktuell zu erweitern, sofern dies notwendig ist. Dabei muss sie auf die individuellen Voraussetzungen und Gegebenheiten reagieren. Gebäudeversicherungen lassen sich beim zuständigen Versicherer relativ flexibel durch weitere Bausteine, Zusatzversicherungen und Sondervereinbarungen erweitern. Die Eigentümergemeinschaft muss während ihrer jährlichen Versammlung beraten, welche zusätzlichen Bedingungen und Leistungen in die Gebäudeversicherung aufzunehmen sind.
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Was ist nicht versichert?
Die Gebäudeversicherung greift nicht, wenn es zu ein einem Vorsatz gekommen ist oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt jedoch nicht für die Eigentümer, denen beides nicht vorgeworfen werden kann. Wenn also beispielsweise ein Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus durch grobe Fahrlässigkeit einen Brand verursacht, so wird die Versicherung nur seinen Anteil nicht auszahlen. Alle anderen Eigentümer der Gemeinschaft haben aber weiterhin Anspruch auf Schadenersatz.
Was kostet eine Gebäudeversicherung für eine Eigentümergemeinschaft?
Wie hoch die Kosten für eine Gebäudeversicherung ausfallen, hängt essentiell von der Anzahl der Wohneinheiten und der Grundstücksfläche ab. Des Weiteren spielt auch der Wiederbeschaffungswert des Gebäudes eine große Rolle. Für ein Eigentümergemeinschaft aus 20 Wohneinheiten kostet eine Gebäudeversicherung im Basis-Tarif ab 156,23 Euro, wie Sie im folgenden Rechenbeispiel sehen.
Rechenbeispiel: Gebäudeversicherung für 20 Wohneinheiten
Gebäudetyp | Mehrfamilienhaus |
Baujahr | 2000 |
Anzahl Geschosse | 4 |
Summe Wohnfläche aller Geschosse | 924 m² |
Bauausführung | gehoben |
Monatsbeitrag | 156,23 €* |
Wer bezahlt die Beiträge zur Gebäudeversicherung?
Die Kosten für die Gebäudeversicherung entfallen anteilig auf alle Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft. Die exakte Höhe orientiert sich am Anteil am Gemeinschaftseigentum. Ein Eigentümer, der eine Wohnung mit 50 qm Fläche besitzt, wird also weniger zahlen, als ein zweiter Eigentümer, dessen Wohnung eine Größe von 100 qm hat. Die Kosten werden wiederum durch das Hausgeld gedeckt. Das Hausgeld entfällt auf alle Eigentümer und orientiert sich ebenfalls an der Größe der Wohnung und damit dem Anteil am Gemeinschaftseigentum. Die Kosten für die Gebäudeversicherung werden dann dem Hausgeld entnommen.
Kosten der Gebäudeversicherung bei Vermietung
Hat ein Eigentümer seine Eigentumswohnung vermietet, darf er die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen. Dies geschieht über die jährliche Nebenkostenabrechnung. In diesem Fall müssen dem Mieter auf Verlangen die entsprechenden Versicherungsverträge vorgelegt werden.
Wie werden die Kosten der Gebäudeversicherung umgelegt?
Was kostet Sie eine Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften?
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Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften im Test
Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Gebäudeversicherung zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell Gebäudeversicherungen für Eigentümergemeinschaften von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Eigentümergemeinschaften und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger mit Topschutz (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Gebäudeversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Gebäudeversicherer im Test (2024)
Gebäudeversicherung als Eigentümergemeinschaft vergleichen
Erscheint Ihnen die vorhandene Gebäudeversicherung unzureichend oder zu teuer, können Sie auf der Eigentümerversammlung einen Wechsel anregen. Für Entscheidungen ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.
Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie Ihre Argumente mit Zahlen und Fakten untermauern können. Vergleichen Sie daher am besten vor der Kündigung und dem Wechsel oder dem Neuabschluss einer Gebäudeversicherung verschiedene Anbieter und ihre Tarife miteinander – gern mit unserem kostenfreien Tarifrechner.
Versicherungsbedingungen auf das jeweilige Objekt zuschneiden
Eine gängige Gebäudeversicherung deckt die wichtigsten Risiken ab: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Je nach Lage und Ausstattung des Hauses können für Eigentümergemeinschaften Sondervereinbarungen sinnvoll sein, die den Versicherungsschutz erweitern oder einschränken:
Über solche Sondervereinbarungen lässt sich der Versicherungsschutz genau auf das jeweilige Gebäude zuschneiden.
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Die häufigsten Fragen zur Gebäudeversicherung für eine Eigentümergemeinschaft
Wer ist Versicherungsnehmer bei einer WEG?
Die Gebäudeversicherung wird in der Regel vom beauftragten Hausverwalter im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgeschlossen. Dabei ist die WEG der Versicherungsnehmer des Vertrages. Die einzelnen Eigentümer sind jedoch die Versicherten. Dies bedeutet, dass Versicherungsleistungen jedem einzelnen Eigentümer zustehen.
Ist die Gebäudeversicherung im Hausgeld enthalten?
Die Kosten für die Gebäudeversicherung sind im Hausgeld enthalten. So wird die Gebäudeversicherung von jedem Eigentümer anteilig je nach Eigentumsanteil bezahlt. Wer seine Wohneinheit vermietet, kann die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Kann nur der Eigentümer eine Gebäudeversicherung abschließen?
Eine Gebäudeversicherung wird nur vom Eigentümer bzw. der Hausverwaltung eines Gebäudes abgeschlossen. Sind Sie Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus – das heißt Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, Eigentümer eines Einfamilienhauses oder Hausverwalter, so müssen Sie sich um den Abschluss einer Gebäudeversicherung kümmern. Sind Sie hingegen Mieter, schließen Sie keine Gebäudeversicherung ab.
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