Elementarschaden­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elementarschaden­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, die durch Schäden durch Naturereignisse an Ihrem Haus entstehen.
  • Die Gebäude­versicherung alleine sichert nicht ausreichend gegen schwere Naturereignisse ab.
  • In der Regel wird die Elementarschaden­versicherung für einen Aufschlag als Zusatzbaustein zur Gebäude­versicherung angeboten.
  • Mit uns können Sie eine Elementarschaden­versicherung auch als eigenständige Versicherung abschließen.
  • Dafür zahlen Sie einen pauschalen Beitrag von 110,00 Euro pro Jahr.

Das erwartet Sie hier

Wovor eine Elementarschaden­versicherung schützt, was sie kostet, worauf Sie achten sollten und wie Sie diese bei uns auch einzeln abschließen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Was macht unsere Elementarschaden­­versicherung aus?
  2. Darum ist die Absicherung sinnvoll
  3. Leistungen
  4. Kosten
  5. ZÜRS System und Gefährdungsklassen (inkl. Video)
  6. Tipps zum Vergleich
  7. Fazit
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Was macht unsere Elementarschaden­versicherung aus?

Icon Haus mit Schutzschild

Aufgrund des Klimawandels haben starke Naturereignisse in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Beispielsweise treten Überschwemmungen durch plötzlichen Starkregen nicht mehr nur in Risikogebieten wie den Hochwassergebieten großer Flüsse auf. Dennoch sind viele Häuser nicht ausreichend gegen Naturgefahren abgesichert – in Deutschland gerade einmal rund 46 Prozent der Privathäuser. Dabei wird das finanzielle Risiko durch solche Schäden oft unterschätzt. Und die meisten Häuser sind problemlos auch gegen Elementarschäden versicherbar.


Versicherungsschutz schon für 110,00 Euro im Jahr

Wir bieten Ihnen eine Elementarschaden­versicherung, die Sie als eigenständige Elementarschadendeckung für pauschal 110,00 Euro im Jahr abschließen können. In der Regel werden Elementarschaden­versicherung nur als Erweiterung zur Gebäude­versicherung angeboten. Die Zuschläge für eine solche Erweiterung sind oft sehr hoch oder die Zusatzdeckung wird nur ergänzt, wenn der Altvertrag auf den aktuellen Tarifstand des Versicherers umgestellt wird. Mit uns erhalten Sie eine flexible und lösungsorientierte Absicherungsmöglichkeit, auch ohne Umstellung Ihres Hauptvertrags.


Die Top-Vorteile unserer Elementarschaden­versicherung

  • Schutz vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch Naturgefahren
  • Als eigenständige Elementarschadendeckung abschließbar (Haupt­versicherung muss nicht beim gleichen Anbieter bestehen)
  • Absicherung von Ein- und Zweifamilienhäusern bis 400 Quadratmeter zum Festbeitrag
  • Vorschäden durch Sturmtief Bernd (Juli 2021) bleiben unberücksichtigt

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Darum ist eine Elementarschaden­versicherung sinnvoll

Es besteht zwar keine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden, eine Elementarschaden­versicherung abzuschließen ist jedoch für jeden Hausbesitzer sinnvoll. Denn die Standardtarife in der Wohngebäude­versicherung greifen in der Regel nicht bei Schäden durch Naturgewalten. Doch spätestens im Juli 2021 zeigte das Tiefdruckgebiet Bernd mit seinen sintflutartigen Regenfällen mit bis zu 240 Liter pro Quadratmeter, dass Schäden durch Naturgefahren jeden treffen können. Im Jahr 2020 wurden beispielsweise Schäden infolge von Naturgefahren in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro reguliert. Und darin sind noch nicht die Kosten für Schäden an nicht ausreichend abgesicherten Gebäuden enthalten.

Icon Wolke mit Regen

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur entstehen. In bergigen Regionen müssen Hausbesitzer beispielsweise mit Lawinen rechnen, die Gebäude ganz oder teilweise zerstören können. Erdbeben sind hierzulande nicht so häufig und stark, können aber dennoch erhebliche Beschädigungen an Gebäuden verursachen. Und Starkregen kann überall im Land auftreten, Keller überfluten oder die Erde so aufweichen, dass diese sich absenkt und Risse am Haus entstehen.

Elementarschaden­versicherung bald Pflicht?

Aufgrund der immensen Schäden durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wird aktuell über eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschaden­versicherung diskutiert. Zudem planen deutsche Versicherungs­unternehmen, in Zukunft Wohngebäude­versicherungen nur noch mit einem inkludierten Elementarschutz anzubieten, der nur über eine Haftungsfreistellung aktiv abgewählt werden kann. Lesen Sie hier mehr dazu und was unsere Experten zu einer Versicherungspflicht sagen:

Versicherungspflicht zur Elemantarschaden­versicherung?

Icon Glühbirne

So können Sie eine Elementarschaden­versicherung abschließen

Icon Puzzle

Option 1: Erweiterung der Gebäude­versicherung

Sie können eine Elementarschaden­versicherung als Zusatzbaustein beziehungsweise als Erweiterung Ihrer Gebäude­versicherung abschließen. Haben Sie bereits eine Gebäude­versicherung abgeschlossen, kontaktieren Sie Ihren Versicherer und lassen Sie sich ein Angebot für einen zusätzlichen Elementarschutz erstellen. Haben Sie noch keine Gebäude­versicherung abgeschlossen, nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Tarifrechner, um alle Gebäude­versicherungen mit eingeschlossenem Elementarschutz zu vergleichen.

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Icon Wolke mit Schutzschild

Option 2: Eigenständige Elementarschadendeckung

Mit uns haben Sie die Möglichkeit, eine Elementarschaden­versicherung für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus als eigenständige Elementarschadendeckung abzuschließen. Ihre bereits vorhandene Gebäude­versicherung muss dabei nicht beim gleichen Anbieter bestehen. So profitieren Sie von einem umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Elementarschäden zu einem festen Jahresbeitrag von 110,00 Euro.

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Icon Sprechblase mit X

Kann ein Versicherer den Versicherungsschutz ablehnen?

Theoretisch kann es passieren, dass ein Versicherer den Versicherungsschutz ablehnt, wenn Ihr Gebäude bereits mehrfach von Hochwasser betroffen war. Selbst, wenn Ihr Haus nicht in einem Hochwasserrisikogebiet steht. Denn inwieweit und zu welchen Konditionen ein Versicherungsschutz gewährt wird, entscheidet immer der Versicherer. Häufiger verlangt der Versicherer jedoch, dass vor Vertragsabschluss bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, um das Risiko von Elementarschäden in Zukunft zu verringern.


Vorsicht beim Kauf von Bestandsimmobilien

Kaufen Sie eine Bestandsimmobilie, übernehmen Sie dabei meist den Versicherungsschutz des Vorbesitzers. Achten Sie dabei darauf, dass vor allem in älteren Verträgen oft der wichtige Schutz gegen Elementarschäden fehlt. Als Hausbesitzer können Sie frei über eine Erweiterung des Versicherungsschutzes entscheiden, bei einer Wohnung muss die Eigentümer­gemeinschaft darüber entscheiden.

Icon Achtung

Leistungen der Elementarschaden­versicherung

Bei diesen Schäden leistet die Elementarschaden­versicherung

Eine Elementarschaden­versicherung schützt Sie als Eigentümer eines Gebäudes vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind dabei Schäden am Gebäude durch:

  • Starkregen / Überschwemmung / Rückstau
  • Hochwasser
  • Lawinen / Schneedruck
  • Erdsenkung / Erdrutsch
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Überschwemmung und Starkregen

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Wenn ein Gewässer in der Nähe Ihres Grundstücks über die Ufer tritt und Wasser in Ihr Haus eindringt, sind Sie gegen die dadurch entstehenden Schäden abgesichert. Auch Überflutungen durch massive Regenfälle sind versichert. Schäden durch Grundwasser sind nur dann versichert, wenn das Grundwasser zuerst an die Oberfläche gelangt und dann in Ihr Haus eindringt.

Nicht versichert sind Schäden durch Sturmfluten oder durch Grundwasser, das nicht zuerst an die Oberfläche gelangt. Dringt beispielsweise Grundwasser, weil es erheblich gestiegen ist, von unten in das Mauerwerk Ihres Gebäudes ein, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden. In der Praxis besteht hier häufig ein Problem bei der Beweisführung, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde. In der Regel wird in diesen Fällen ein Gutachter hinzugezogen.

Rückstau

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Um einen Rückstau handelt es sich, wenn aufgrund von Überschwemmungen oder Regenfällen Wasser aus den Ableitungsrohren Ihres Gebäudes ins Haus gelangt. Neben Hochwasser ist ein Rückstau eine sehr häufige Ursache für Schäden an Gebäuden.

Nicht versichert sind Schäden durch einen Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war.

Lawinen und Schneedruck

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Schäden, die durch abgehende Lawinen an Berghängen verursacht werden, sind versichert. Ebenfalls abgesichert sind Schäden durch Schneedruck, wenn beispielsweise das Dach Ihres Hauses durch das Gewicht der ruhenden Schneemasse einstürzt.

Nicht versichert sind in der Regel Schäden, die entstehen, wenn Schnee von Bäumen niedergeht. Schmilzt der Schnee auf dem Dach ab und entstehen dadurch Schäden am Gebäude, sind diese ebenfalls nicht abgesichert.

Erdsenkung und Erdrutsch

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Kommt es zu einer Verschiebung von Erdmassen und entsteht dadurch ein Schaden an Ihrem Gebäude, sind diese Schäden abgesichert. Allerdings nur, wenn dieses Ereignis naturbedingt eintritt.

Nicht versichert sind diese Schäden, wenn sie durch menschlichen Einfluss hervorgerufen werden beispielsweise durch Steinkohleabbau oder andere Bautätigkeiten.

Vulkanausbruch

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Entstehen durch Lava-Eruptionen, Aschewolken und ähnliche Folgen eines Vulkanausbruches Schäden an Ihrem Haus, sind diese ebenfalls versichert.

Experten-Tipp:

„Eine Elementarschaden­versicherung kann nicht nur Ihr Haus gegen Naturgefahren absichern. Auch in Ihre Hausrat­versicherung können Sie eine Elementarschaden­versicherung als Zusatzschutz integrieren und so Ihren gesamten Hausrat gegen mögliche Elementarschäden absichern.“

Foto von Benjamin Mai
Berater
Icon Euromünze

Diese Kosten übernimmt die Elementarschaden­versicherung

Eine Elementarschaden­versicherung übernimmt nach einem versicherten Schadensfall die Kosten für:

  • Feststellung des Schadens
  • Reparaturen im und am Haus sowie an Nebengebäuden
  • Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
  • Eventuell nötigen Abriss des Gebäudes
  • Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses
  • Eine alternative Unterkunft beziehungsweise Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein

Dann zahlt die Elementarschaden­versicherung nicht

Eine Elementarschaden­versicherung leistet nicht bei Schäden, die prinzipiell von der Wohngebäude­versicherung gedeckt sind. Unter anderem wird auch dann nicht geleistet, wenn es während eines Unwetters durch nicht geschlossene Fenster oder Türen hereingeregnet hat. Gebäude im Rohbau sind bei Unwettern ebenfalls nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Während der Bauphase leistet entsprechend die Bauleistungs­versicherung. Zudem kann der Versicherer die Zahlung teilweise oder komplett verweigern, wenn der Versicherungsnehmer die ihm auferlegten Pflichten verletzt hat.

Icon Kein Bargeld

Diese Pflichten haben Versicherungsnehmer

Wenn Sie eine Elementarschaden­versicherung abschließen möchten, wird der Versicherer in den meisten Fällen von Ihnen verlangen, dass Sie bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen, um das Risiko eines möglichen Schadens zu senken. Dazu kann unter anderem gehören, dass Sie Rückstauklappen zum Schutz vor Überschwemmungen einbauen lassen und diese funktionstüchtig halten und die Abflussleitungen auf Ihrem Grundstück freihalten.

Icon Haus Achtung

Vor allem für Gebäude in Hochwasserregionen sind schadenverhütende Maßnahmen für die Versicherbarkeit wichtig. Kellerfenster, Türen und Lichtschächte sollten mit Sicherungssystemen ausgestattet, gefährdete Räume beispielsweise im Erdgeschoss gefliest werden. Zudem sollten Wertgegenstände und elektrische Geräte möglichst in den oberen Stockwerden aufbewahrt werden. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, zahlt der Versicherer im Falle eines Schadens unter Umständen nur teilweise oder sogar gar nicht.

Obliegenheits­verletzungen in der Gebäude­versicherung

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Das kostet eine Elementarschaden­versicherung

Elementarschaden­versicherung als Erweiterung zur Gebäude­versicherung

Schließen Sie eine Elementarschaden­versicherung als Erweiterung zu Ihrer bestehenden Gebäude­versicherung ab, kann zu den genauen Kosten keine pauschale Aussage getroffen werden. Diese sind unter anderem abhängig von gebäudespezifischen sowie geographischen Faktoren. Denn je nach Bauart des Gebäudes können Naturgewalten unterschiedlich starke Auswirkungen haben und auch die Lage kann zusätzliche Risiken mit sich bringen.

Icon Beleg

Je nach Versicherer und Lage Ihres Gebäudes kann es hier zu Aufschlägen von bis zu 50 Prozent Ihres bisherigen Beitrags kommen. Zahlen Sie beispielsweise für Ihre Gebäude­versicherung für ein Einfamilienhaus bisher einen jährlichen Beitrag von 500 Euro, kann dieser beim Einschluss einer Elementarschaden­versicherung unter Umständen auf bis zu 750 Euro pro Jahr steigen.


Eigenständige Elementarschadendeckung

Icon Kreis abgehakt

Mit uns können Sie eine Elementarschaden­versicherung auch als eigenständige Elementarschadendeckung abschließen. So können Sie Ihr bis zu 400 Quadratmeter großes Ein- oder Zweifamilienhaus zu einem festen Jahresbeitrag von 110,00 Euro pro Jahr absichern. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Ihr Gebäude in der ZÜRS-Zone eins oder zwei liegt. Liegt Ihr Gebäude in der ZÜRS-Zone drei, ist eine Einzelfallprüfung notwendig, bei der Sie unsere Experten der Gebäude­versicherung jedoch gerne unterstützen.

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Das sind das ZÜRS-System und die Gefährdungsklassen

Icon Landkarte

Das ZÜRS-System zur Risikobewertung

Um das Hochwasserrisiko in den verschiedenen Regionen Deutschlands einschätzen zu können, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das ZÜRS-System eingeführt. Die Anbieter der Elementarschaden­versicherung nutzen dieses System bei der Risikobewertung von Gebäuden und zur Kalkulation des Versicherungsbeitrages. Das bedeutet, je höher das Hochwasserrisiko der Region ist, in dem ein Gebäude steht, desto höher fallen auch die Versicherungsbeiträge aus. Mit welchen weiteren Naturgefahren Sie in den den einzelnen Bundesländern rechnen müssen, lesen Sie hier:

Naturgefahren in allen Bundesländern


Die vier Gefährdungsklassen und ihre Bedeutung

Je nachdem in welcher der vier ZÜRS-Zonen Ihr Gebäude steht und somit welchem Überschwemmungsrisiko es ausgesetzt ist, wird es von den Versicherern in eine von vier Gefährdungsklassen eingeordnet. Mit einbezogen wird dabei auch, ob im näheren Umfeld Ihres Gebäudes beispielsweise ein Bach liegt oder Ihr Gebäude durch höhere Deiche geschützt ist.

Gefährdungs­klasseRisikoAnteil an Gebäuden (Stand 2021)
1Sehr geringes Risiko, statistisch seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser92,4 %
2Geringes Risiko, statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasser6,1 %
3Mittleres Risiko, statistisch einmal in zehn bis 100 Jahren ein Hochwasser1,1 %
4Hohes Risiko, statistisch einmal in zehn Jahre ein Hochwasser0,4 %

Was ist das ZÜRS-System und wie funktioniert es?

Elementarschaden­versicherungen vergleichen: Worauf Sie achten sollten

In der Elementarschaden­versicherung gilt in den meisten Fällen: Alles oder nichts. Das heißt, dass sie nicht auf bestimmte Risiken begrenzt werden kann und immer alle Gefahren abdeckt. Dennoch kann es je nach Versicherer sowohl zu Unterschieden beim genauen Leistungsumfang als auch vor allem bei der Beitragshöhe kommen. Prüfen Sie daher im Vorfeld:

  • Welche Gebäude­versicherung besteht bereits und welchen Schutz beinhaltet sie?
  • Welche Nebengebäude wie Garten- und Gewächshäuser sowie Garagen sind vorhanden und sollen mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden?
  • Wie hoch ist die Selbst­beteiligung?
  • Wie lange ist die Wartezeit?
  • Welche Pflichten beziehungsweise Obliegenheiten sind vorgeschrieben?
Icon Zeit ist Geld

Passt die Versicherungssumme noch?

Prüfen Sie in diesem Zusammenhang auch direkt, ob die Versicherungssumme für Ihre Gebäude­versicherung noch passt. Haben Sie beispielsweise das Gebäude umgebaut oder den Wert der Immobilie auf andere Art verändert? Ist der Wert des Hauses zu niedrig beim Versicherer angegeben, kürzt dieser im Falle eines Schadens eventuell die Zahlung.

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Fazit

Viele Menschen unterschätzen die Naturgefahren, die bedingt durch den Klimawandel vermehrt auftreten. Doch mit Blick auf die Unwetterschäden der vergangenen Jahre sollte kein Immobilienbesitzer auf eine Elementarschaden­versicherung neben seiner Wohngebäude­versicherung verzichten. Denn die Wohngebäude­versicherung alleine sichert nicht gegen Schäden durch starke Naturereignisse ab. Und egal ob als Erweiterung zum bestehenden Versicherungsschutz oder als eigenständige Elementardeckung: die Kosten für eine Elementarschaden­versicherung sind im Vergleich zu den finanziellen Folgen eines Elementarschadens sehr gering.


Die häufigsten Fragen zur Elementarschaden­versicherung

Was kostet eine Elementar­versicherung für ein Haus?

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Wie hoch die Beiträge für eine Elementarschaden­versicherung ausfallen, ist immer vom individuellen Einzelfall abhängig. Bei einer Erweiterung Ihrer Wohngebäude­versicherung um eine Elementarschaden­versicherung müssen Sie mit einem Aufschlag von bis zu 50 Prozent auf den Jahresbeitrag rechnen. Schließen Sie bei uns eine eigenständige Elementardeckung ab, können Sie Ihr Haus zu einem festen Jahresbeitrag von 110,00 Euro gegen Elementarschäden absichern.

Was zählt unter Elementarschäden?

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Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur entstehen. Darunter fallen unter anderem Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen, Erdsenkungen, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche.

Ist Starkregen ein Elementarschaden?

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Schäden, die durch Starkregen entstehen, zählen zu den Elementarschäden. Kommt es in Folge des Starkregens beispielsweise zu einer Überschwemmung oder einem Erdrutsch, sind Sie durch die Elementarschaden­versicherung abgesichert.

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Katharina Burnus
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