Was leistet die Gebäude­versicherung bei Feuer?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Feuerschäden können entweder über die Wohngebäude­versicherung oder durch eine separate Feuer­versicherung versichert werden.
  • Die Versicherung zahlt bei Schäden am Gebäude, an Nebengebäuden und an fest verbauten Sachen.
  • Die Gebäude­versicherung übernimmt auch Sekundärkosten von Brandschäden.
  • Liegen Fahrlässigkeit oder Unter­versicherung vor, kann die Versicherung ihre Leistungen einschränken.

Das erwartet Sie hier

Welche Schäden durch Feuer in der Wohngebäude­versicherung abgedeckt sind, wieso es auch separate Feuer­versicherungen gibt und worauf Sie achten müssen, damit die Versicherung auch wirklich in voller Höhe zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Feuer: Welche Absicherung gibt es?
  2. Wann leistet die Versicherung?
  3. Welche Kosten werden erstattet?
  4. Fazit

So kann man sich gegen Feuer absichern

Kommt es zu einem Brand, kann die Erstattung der Kosten je nach Ursache und betroffenem Eigentum in die Verantwortung verschiedener Versicherungen fallen:

  • Feuer­versicherung (separat oder im Rahmen der Wohngebäude­versicherung): Zahlt für Schäden am Gebäude und fest verbundener Einrichtung wie Armaturen im Badezimmer oder verlegten Böden
  • Hausrat­versicherung: Zahlt für Schäden am nicht fest mit dem Haus verbundenen Eigentum wie Möbel, Kleidung, Geld, Geräte, …
  • Haftpflicht­versicherung: Zahlt, wenn man die Verantwortung für das Feuer trägt und jemand anderem daraus Schadenersatzansprüche entstehen

Mehr darüber, wie die Schadensregulierung bei der Gebäude­versicherung aussehen kann und was Sie im Fall eines Schadens tun müssen, können Sie auf unserer Seite zu typischen Schadensfällen der Gebäude­versicherung nachlesen.


Das Brandrisiko kann separat versichert werden

Üblicherweise deckt eine Gebäude­versicherung mindestens die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Der Versicherte erhält damit eine komplette Absicherung für die wichtigsten Risiken. Das Risiko Feuer kann aber auch über eine separate Versicherung abgesichert werden. Dann wählt der Immobilienbesitzer beispielsweise den einen Versicherer, um seine Immobilie gegen Feuer zu versichern und einen anderen Anbieter, um die Gefahren Leitungswasser, Sturm, Hagel und vielleicht auch Elementarschäden abzusichern.

Dieses Vorgehen ist bei älteren Verträgen nicht unüblich. Wer jahrelang lediglich eine Feuer­versicherung für die Immobilie hatte, kann diese nun mit einer weiteren Versicherung ergänzen. Bei neuen Verträgen sind separate Feuer­versicherungen vor allem für Gewerbeimmobilien interessant. Besitzer von Wohnimmobilien hingegen versichern Feuerschäden in der Regel im Rahmen einer Wohngebäude­versicherung, welche alle für sie relevanten Risiken abdeckt.


Icon Feuer

Ist eine Feuer­versicherung Pflicht?

Bis vor wenigen Jahren war eine Feuer­versicherung für Wohngebäude zwingend vorgeschrieben. Heute besteht diese Vorschrift nicht mehr. Trotzdem sind Immobilienbesitzer gut beraten, ihr Objekt mit einer Versicherung vor Brandschäden zu schützen, denn bei einem Feuer ist schnell das ganze Haus zerstört. Eine Wohngebäude­versicherung ist deshalb eine sehr empfehlenswerte Absicherung.

Darum war eine Feuer­versicherung gesetzliche Vorschrift

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Früher musste ein Wohngebäude immer mit einer Feuer­versicherung geschützt werden. Eine Bank konnte die Finanzierung einer Immobilie verweigern, wenn diese nicht vorgelegt wurde. Die Banken wollten sich mit dieser hauseigenen Versicherungspflicht letztlich selbst schützen, denn eine Finanzierung wird üblicherweise durch die Immobilie abgesichert.

Wenn die Immobilie aber durch ein Feuer zerstört wird, muss der Kreditnehmer nicht nur die laufenden Raten weiterzahlen. Neben dem aktuellen Kredit kommt – zumindest theoretisch – die Finanzierung für ein neues Eigenheim hinzu, wenigstens allerdings die Miete für eine Wohnung. Die Rückzahlung des laufenden Darlehens tritt dann hinter die lebensnotwendigen Ausgaben für Lebensmittel und Wohnraum zurück – was die Banken mit der hauseigenen Versicherungspflicht verhindern wollten.

Wie wahrscheinlich sind Brandschäden?

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Nach einer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erhobenen Statistik leisteten deutsche Wohngebäude­versicherer 2023 bei Feuerschäden Leistungen in Höhe von 1.680 Millionen Euro aus (Quelle). Die häufigste Brandursache war 2023 nach einer Statistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung Elektrizität (32 Prozent), die zweithäufigste Ursache ist menschliches Fehlverhalten (21 Prozent) (Quelle).

Wann leistet die Wohngebäude­versicherung bei einem Brand?

Brandursachen

Ein Brand kann aus verschiedensten Gründen entstehen. Die Feuer­versicherung schützt vor jedem Brand, die genauen Ursachen sind unerheblich. Gerade in der warmen Jahreszeit sind heftige Gewitter zunehmend die Ursache für ein Großfeuer, das Hab und Gut zerstört. Der Gebäude­versicherer unterscheidet nicht nach dem Grund für das Feuer, er kommt für den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf. Versicherte Brandursachen sind in der Regel u.a.:

  • Blitzschlag
  • Überspannung
  • Explosionen
  • Absturz eines lenkbaren Flugkörpers
  • Brandstiftung (Wird der Brandstifter überführt, wird die Versicherung Regress von ihm fordern.)

Die Versicherung zahlt für Schäden am Hauptgebäude sowie an versicherten Nebengebäuden wie einer Garage oder einem Geräteschuppen. Die Versicherung zahlt für Schäden am Gebäude und an fest damit verbundenen Gegenständen wie z.B. Heizungsanlagen oder Einbauküchen. Für Gartenlauben hingegen ist oft eine eigene Versicherung nötig. Die Brandursache Erdbeben ist nur versichert, wenn auch eine Elementarschaden­versicherung Teil der Gebäude­versicherung ist.

Icon Feuerzeug

Ausnahme: Absicht

Nicht selten hört man im Zusammenhang mit Brandstiftung auch von Versicherungsbetrug, wenn ein versichertes Gebäude offenbar mutwillig angezündet wurde, um die vereinbarte Versicherungssumme zu kassieren und eine neue Immobilie zu bauen. In solchen Fällen muss der Täter nicht nur mit einem Regress des Versicherers rechnen, sondern auch mit rechtlichen Konsequenzen, da er sich des Versicherungsbetrugs schuldig macht. Wird ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt, ist eine Leistung der Versicherung ausgeschlossen.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Je nach Versicherungsbedingung kann die Versicherung auch weniger oder nicht leisten, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Grob fahrlässig handeln bedeutet, auf eigentlich normale Sorgfalt zu verzichten oder offensichtliche Brandgefahren zu ignorieren. Ein Beispiel dafür wäre z.B., eine Kerze unbeaufsichtigt brennen zu lassen. Die Leistungskürzung muss jedoch im Verhältnis zum Verschulden stehen.

Es gibt jedoch mittlerweile auch viele Versicherer, die auch bei grober Fahrlässigkeit leisten – schauen Sie am besten in Ihren Versicherungsunterlagen nach, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Lesen Sie zu Ihren Pflichten als Versicherungsnehmer der Gebäude­versicherung auch:

Obliegenheits­verletzungen in der Gebäude­versicherung

Brandschäden und Sengschäden: Was ist der Unterschied?

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Während Wohngebäude­versicherungen bei Feuerschäden in der Regel leisten, ist dies bei Sengschäden nicht notwendigerweise der Fall. Ein Sengschaden liegt vor, wenn der Schaden durch eine Hitzequelle, aber nicht durch offenes Feuer gemäß der Definition des Versicherers ausgelöst wird und sich nicht aus eigener Kraft ausbreitet. Entsteht ein solcher Schaden in Folge einer versicherten Gefahr wie z.B. Blitzschlag, ist er versichert, ansonsten greift der Schutz der Feuer­versicherung im Rahmen der Wohngebäude­versicherung nur, wenn Sengschäden explizit mitversichert sind.

Welche Kosten übernimmt die Gebäude­versicherung nach einem Feuer?

Diese Kosten sind gedeckt

Eine Wohngebäude­versicherung leistet Ersatz für das Wohngebäude in Höhe der vereinbarten Summe. Damit kann der Versicherte das Objekt neu aufbauen. Außerdem deckt die Versicherung sogenannte sekundäre Kosten ab. Dazu gehören:

  • Kosten für den Einsatz der Feuerwehr zur Brandbekämpfung
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch Löschwasser entstehen
  • Rußentfernung
  • Auslagen für die Unterbringung der Anwohner
  • Kosten für Aufräumarbeiten

Der Versicherte wird finanziell so entschädigt, dass er das zerstörte Gebäude wieder aufbauen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sie wird für Neubauten üblicherweise für den Neuwert des Objekts abgeschlossen. Bei einem bestehenden Gebäude wählt man den sogenannten Vergleichswert von 1914. Er legt den Wert des Hauses nach heutigen Kosten fest und vermeidet so eine Unter­versicherung. Welche Sekundärkosten in welcher Höhe getragen werden, lässt sich den Versicherungs­bedingungen entnehmen.


Icon Sprechblase mit Haken

Informieren Sie Ihre Versicherung über Wertsteigerungen

Ebenfalls wichtig für die Vermeidung einer Unter­versicherung ist es, Ihre Versicherung zu informieren, wenn sich der Wert Ihres Wohngebäudes steigert. Das kann z.B. durch den Anbau einer Garage geschehen. Dass Sie die Versicherung über neue Nebengebäude informieren ist auch deshalb wichtig, weil es die Voraussetzung dafür ist, dass diese im Fall eines Schadens – z.B. eines Feuers – ebenfalls versichert sind. Auch über Gefahrenerhöhungen muss die Versicherung informiert werden.

Fazit

Eine Feuer­versicherung kann entweder separat oder im Rahmen einer Wohngebäude­versicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt im Fall eines Brandes die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau des versicherten Gebäudes sowie sekundäre Kosten.

Damit die Versicherung im Brandfall wirklich leistet, sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht unterversichert sind und Ihre Verpflichtungen als Versicherungsnehmer genau kennen. Bei der Auswahl einer Versicherung achten Sie unter anderem darauf, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn fahrlässiges Verhalten Ihrerseits vorliegt. Je nach Situation sind bei der Regulierung eines Brandschadens auch noch weitere Versicherungen wie z.B. die Hausrat­versicherung des Betroffenen oder die Haftpflicht­versicherung des Verursachers involviert.


Die häufigsten Fragen zur Gebäude­versicherung bei Feuer

Wann zahlt die Versicherung bei Brand?

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Kommt es zu einem Feuerschaden, leistet die Gebäude­versicherung je nach Umfang des Schadens bis zur Höhe der festgelegten Versicherungssumme. Auch bestimmte andere Kosten, die aufgrund des Brandschadens entstehen, können übernommen werden. In bestimmten Fällen leistet die Gebäude­versicherung jedoch nicht. Bei Unter­versicherung oder Fahrlässigkeit können Versicherer ihre Leistung einschränken oder verweigern. Handelt es sich um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden, zahlt die Versicherung prinzipiell nicht. Geht es nicht um einen Brandschaden, sondern einen Sengschaden, kommt es auf die Schadensursache und die genauen Vertragsbedingungen an.

Wer zahlt, wenn ein Haus abbrennt?

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Wenn ein Haus abbrennt, zahlt die Wohngebäude­versicherung bzw. eine separate Feuer­versicherung für Schäden am Gebäude selbst sowie an mitversicherten Nebengebäuden und fest verbauten Gebäudeteilen wie z.B. Terassen. Schäden am Hausrat, also an beweglichen Besitztümern, werden von der Hausrat­versicherung erstattet. Falls jemand versehentlich einen Brand verursacht und so das Eigentum einer anderen Person geschädigt hat, kommt die Haftpflicht­versicherung des Verursachers für Schäden auf.

Ist die Brand­versicherung in der Wohngebäude­versicherung enthalten?

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Feuer ist normalerweise in der Wohngebäude­versicherung mitversichert, auch in Basistarifen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine reine Feuer­versicherung abzuschließen. Manche Immobilienbesitzer haben verschiedene Versicherungsverträge, einen nur für die Feuer­versicherung und einen, der andere Risiken abdeckt.

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Katharina Burnus
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