Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was kostet die Gebäudeversicherung für Vermieter, welche Risiken deckt sie ab und welche Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden?
Inhalt dieser SeiteDas macht eine gute Gebäudeversicherung für Vermieter aus
Warum lohnt sich die Gebäudeversicherung?
Auch kleinere Schäden am Gebäude können mitunter hohe Kosten verursachen. Die Rendite, die durch die Mieteinnahmen erzielt wird, schmilzt dann schnell dahin. Die Gebäudeversicherung für Vermieter ist daher genauso ein Muss wie für Eigennutzer. Sie sorgt dafür, dass das Immobilienvermögen erhalten bleibt und kann sogar ein wichtiger Beitrag zur finanziellen Existenzsicherung sein.
Vorteile einer guten Gebäudeversicherung
Kostengünstiger Versicherungsschutz
Für Vermieter bietet die Gebäudeversicherung einen wertvollen Schutz vor großen finanziellen Verlusten. Für ein Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten kann das umgerechnet 66,67 Euro pro Monat kosten. Vermieter müssen die Kosten jedoch nicht oder nur teilweise selbst tragen, denn die Gebäudeversicherung für Vermieter ist umlagefähig. Nutzen Sie gern unseren Online-Rechner, um ein Angebot zu finden, das Ihrer Immobilie optimalen Schutz bietet, ohne Ihre Mieter mit unnötig hohen Kosten zu belasten.
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Das leistet eine Gebäudeversicherung für Vermieter
Wie ist die Versicherung aufgebaut?
Eine Gebäudeversicherung für Vermieter unterscheidet sich erst einmal grundsätzlich nicht von anderen Gebäudeversicherungen. Meist wird sie als verbundene Versicherung vereinbart, bei der der Versicherungsschutz für unterschiedliche Gefahren rund um Gebäude und Vermietung unter einem vertraglichen Dach zusammengefasst wird.
In der „Grundausstattung“ umfasst die verbundene Gebäudeversicherung die Bestandteile:
Häufig wird auch eine Glasversicherung vereinbart.
Zusätzliche Versicherungen
Darüber hinaus wird die Gebäudeversicherung für Vermieter gern mit weiteren Versicherungen verknüpft. Das betrifft insbesondere:
- die Elementarschadenversicherung
- Versicherungen für bestimmte Gebäude-Anlagen (Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen)
- die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- spezielle Haftpflichtversicherungen (Öltankversicherung, Aufzugversicherung)
- eine Mietausfallversicherung
- Vermieterrechtsschutz
- ggf. weitere private Versicherungen des Vermieters
Experten-Tipp:
„Wird nur eine Einliegerwohnung vermietet, wird in der Regel kein eigener Haftpflichtschutz benötigt. Haftpflichtrisiken sind hier üblicherweise durch die Privathaftpflichtversicherung mit erfasst. Das sollte man allerdings immer prüfen.“
Tipp: Versicherungen unter einem Dach
Je umfangreicher der Versicherungsschutz ist, umso höher sind natürlich auch die zu zahlenden Prämien. Durch die Verknüpfung von Versicherungen ergeben sich jedoch häufig auch größere Einsparpotenziale. Unter dem Strich kann es sich rechnen, mehrere oder womöglich sogar alle Versicherungen unter einem Dach zu vereinen, also bei derselben Gesellschaft abzuschließen.
Was leistet die Gebäudeversicherung im Schadensfall?
Kommt es zum Gebäudeschaden, ersetzt die Versicherung die Kosten für die Schadensbeseitigung und die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand. Bei Totalzerstörung finanziert sie auch den Wiederaufbau. In vielen Verträgen ist auch vorgesehen, dass im Schadensfall Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Absicherungskosten übernommen werden.
Für Vermieter besonders wichtig: auch Kosten für Mietausfälle und anderweitige Unterbringung von Mietern während der Schadensbeseitigung können in manchen Policen abgedeckt sein, wenn nicht als integrale Leistung, dann zumindest als Option.
Typische Schadensfälle der Gebäudeversicherung
Diese Klausel verhindert Unterversicherung
Wichtig ist, eine Unterversicherung zu vermeiden, sonst leistet die Versicherung keinen vollen Schadensersatz! Manche Versicherer bieten – gegen Aufpreis – den Unterversicherungsverzicht an. Die Unterversicherung wird vermieden, wenn im Vertrag eine sogenannte „gleitende Neuwertklausel“ enthalten ist. Die Versicherungssumme wird dann automatisch der Wertentwicklung im Zeitablauf angepasst.
Was gibt es bei vermieteten Gewerberäumen zu beachten?
Selbstverständlich kann eine Gebäudeversicherung nicht nur für vermietete Wohnhäuser, sondern auch für vermietete Gewerbeimmobilien vereinbart werden. Die gewerbliche Nutzung wirkt sich jedoch oft auf die Prämien aus, denn die Versicherer kalkulieren bei Gewerbeobjekten anders als bei Wohnimmobilien. Das Risiko wird bei gewerblicher Nutzung oft höher eingeschätzt. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, welchem Zweck das Gebäude konkret dient. Eine Büronutzung wird in Hinblick auf das Risiko nicht so bewertet wie die Nutzung als Ladengeschäft oder für industrielle Fertigung.
Was kostet eine Gebäudeversicherung für Vermieter?
Kostenfaktoren
Die Versicherungsprämie in der Gebäudeversicherung wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Neben der Versicherungssumme sind Lage, Wert und Größe des Objektes relevant. Auch die Nutzung spielt eine Rolle. Bei gewerblichen Mieträumen wird anders kalkuliert als bei Mietwohnungen. Selbstbehalte wirken sich ebenfalls auf die Versicherungsprämie aus. Mit einer Selbstbeteiligung wird die Prämie zwar günstiger, kleinere Schäden müssen dann aber zu einem erheblichen Teil selbst getragen werden.
Was kostet die Gebäudeversicherung?
Gebäude | Durchschnittlicher Preis – Jahr (Euro) | Durchschnittlicher Preis – Monat (Euro) |
---|---|---|
Einfamilienhaus | 350 | 29,17 |
Mehrfamilienhaus mit fünf Einheiten | 800 | 66,67 |
Mehrfamilienhaus mit 20 Einheiten | 2.500 – 3.000 | 208,34 – 250,00 |
Wer zahlt die Gebäudeversicherung – Vermieter oder Mieter?
Der Vermieter darf die Kosten der Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen. Sie erscheinen dann entsprechend anteilig in der Nebenkosten-Abrechnung und der Vermieter wird nicht belastet. Das heißt, letztlich zahlen die Mieter die Gebäudeversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kostenumlegung von beiden Seiten im Mietvertrag vereinbart worden ist. Eine einseitig eingeführte Umlegung ohne Mieter-Einwilligung ist unzulässig.
Nicht umgelegt werden dürfen:
Eine detailliertere Erklärung zur Umlage der Gebäudeversicherung und den Rechten von Mietern und Vermietern finden Sie hier:
Sind die Kosten der Gebäudeversicherung umlagefähig?
Was kostet Sie als Vermieter eine Gebäudeversicherung?
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Gebäudeversicherung für Vermieter im Test
Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Gebäudeversicherung zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell Gebäudeversicherungen für Vermieter von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Vermieter und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger mit Topschutz (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Gebäudeversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Gebäudeversicherer im Test (2024)
Gebäudeversicherung für Vermieter: Tipps für den Tarifvergleich
Darauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten
Vermieter sind sogar verpflichtet, bei der Auswahl ihrer Versicherung darauf zu achten, dass diese nicht unnötig teuer ist – dies ist eine Vorrausetzung dafür, dass sie die Kosten vollständig auf die Mieter umlegen können. Aber es kommt beim Versicherungsvergleich nicht nur auf die Prämie an. Weitere Punkte, auf die Sie achten sollten, sind die Folgenden:
Wie wichtig sind zusätzliche Versicherungen?
Wann macht eine Elementarschadenversicherung Sinn?
Die Elementargefahren Sturm, Hagel und Blitzschlag sind bereits durch die „normale“ verbundene Gebäudeversicherung abgedeckt, andere Gefahren durch Naturgewalten dagegen nicht. Ein erweiterter Elementarschadenschutz als Zusatzabsicherung in Form einer Elementarschadenversicherung bietet Sicherheit für solche Risiken. Versichert sind dann u.a. auch Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben.
Praktisch am bedeutsamsten ist das Überschwemmungsrisiko. Gerade wenn das Mietshaus sich in hochwassergefährdeter Lage befindet, empfiehlt sich ein solcher Versicherungsschutz. Ist das Hochwasserrisiko sehr hoch, kann es allerdings schwierig werden, Elementarschadenschutz zu erhalten. Der Versicherungsschutz wird dann häufig abgelehnt.
Warum braucht man Grund- und Hausbesitzerhaftpflichtschutz?
Der Vermieter als Eigentümer eines Mietshauses haftet grundsätzlich für alle Schäden, die vom Gebäude ausgehen. Er ist auch in der Pflicht, für die Verkehrssicherheit im Haus, auf dem Grundstück und in dessen unmittelbarem Umfeld zu sorgen.
Bei selbst genutzten Immobilien-Eigentum ist das Haftpflichtrisiko üblicherweise schon durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei Mietobjekten greift die Versicherung dagegen nicht. Hierfür benötigt man eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Vermieter sollten nicht auf diese Versicherung verzichten.
Wie ist eine Mietausfallversicherung zu beurteilen?
Mietausfälle wegen notwendiger Renovierung, Sanierung oder Wiederherstellung eines Gebäudes sind oft schon im Rahmen der regulären Gebäudeversicherung abgedeckt. Es gibt aber zusätzlich auch die Möglichkeit, Mietausfälle zu versichern, die durch Zahlungsrückstände, -kürzungen oder -verweigerungen von Mietern entstehen.
Billig ist die Mietausfallversicherung nicht, zudem fallen relativ hohe Selbstbeteiligungen an. Wer seine Mieter sorgfältig auswählt, benötigt die Versicherung eigentlich nicht. Eine reine „Leerstands-Versicherung“ ist nicht möglich. Neben der reinen Mietausfallversicherung gibt es auch eine Mietnomadenversicherung, die zusätzlich Wiederherstellungskosten übernimmt.
Ist ein Vermieterrechtsschutz angebracht?
Rechtliche Auseinandersetzungen mit Mietern gehören zu den häufigsten Rechtsstreitigkeiten in Deutschland. Mieterhöhungen, Nebenkosten-Abrechnungen, Mieterpflichten – es gibt viele Anlässe, um sich mit Mietern zu streiten. Mit einem Vermieterrechtsschutz ist zumindest das Prozessrisiko abgedeckt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Anwalt und das Verfahren, gegebenenfalls auch zu tragende Kosten der Gegenseite.
Meist ist der Vermieterrechtsschutz nur zusammen mit privatem Rechtsschutz vereinbar. Die Rechtsschutzversicherung wird dann an die Gebäudeversicherung „angedockt“. Sprechen Sie uns gern bezüglich einer Vermieterrechtsschutzversicherung an. Ein Vermieterrechtsschutz ist eine Abwägungsfrage. Auch hier kann man als Vermieter durch ein „gutes Mietverhältnis“ viel dafür tun, dass es erst gar nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt.
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Fazit
Vermieter sollten nicht auf eine Gebäudeversicherung verzichten, da diese sie im Schadensfall vor potenziell sehr hohen Kosten bewahrt. Die Kosten der Versicherung können unter Beachtung einiger Regeln auf die Mieter umgelegt werden. Wie so oft lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Tarife und eine genaue Lektüre der Versicherungsbedingungen.
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