Was leistet die Gebäude­versicherung bei einem Wasserschaden?

Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäude­­versicherung leistet in der Regel bei Schäden durch Leitungswasser, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
  • Bei Wasserschäden durch Starkregen oder Überschwemmung ist eine Elementarschaden­­versicherung nötig.
  • Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen Ihrer Gebäude­­versicherung genau, um Ihren Schutz im Fall eines Wasserschadens zu prüfen.
  • Bei einem Wasserschaden sind häufig auch die Hausrat­- und die private Haftpflicht­­versicherung relevant.

Das erwartet Sie hier

Bei welchen Wasserschäden die Gebäude­versicherung leistet, was sie zahlt und welche Versicherungen sonst noch absichern.

Inhalt dieser Seite
  1. Wasserschäden am eigenen Gebäude
  2. Wann zahlt die Gebäude­­versicherung?
  3. Wann zahlt sie nicht?
  4. Wasserschaden: Welche Versicherungen zahlen?

Bei welchem Wasserschaden ist die Gebäude­versicherung zuständig?

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Wann ist die Gebäude­versicherung zuständig?

Wasserschäden im eigenen Heim können vielfältig sein, zum Beispiel Wasserschäden durch Rohrbrüche, defekte Dichtungen oder auch Überflutungen durch Starkregen. Nicht alle Wasserschäden sind jedoch durch eine Gebäude­versicherung abgedeckt:

Icon Wasserhahn

Wasserschäden durch Leitungswasser

Gebäudeschäden durch Leitungswasser sind in der Regel in der Wohngebäude­versicherung mitversichert.

Leistungen der Gebäude­versicherung

Icon Wolke mit Regen

Wasserschäden durch Naturgefahren

Im Gegensatz zur reinen Wohngebäude­versicherung deckt die Elementarschaden­versicherung unter anderem Schäden durch Hochwasser und Starkregen ab.

Elementarschaden­versicherung

Leitungswasserschäden sind sehr wahrscheinlich

Keine andere Schadensart wird der Wohngebäude­versicherung so häufig gemeldet wie ein Wasserschaden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt es in Deutschland alle 30 Sekunden zu einem Rohrbruch (Quelle: GDV). Zu den typischen Ursachen gehören Frostschäden an sanitären Einrichtungen und Heizungsanlagen und undichte Trink- und Abwasserleitungen. 2023 haben Versicherer in Deutschland 4.500 Millionen Euro Schadenaufwand durch Leitungswasserschäden gehabt. Schäden durch andere Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder auch weitere Naturgefahren lagen weit darunter (Quelle: GDV).

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Welche Wasserschäden zahlt die Gebäude­versicherung?

Die Schadensursache ist wichtig

Ob die Gebäude­versicherung einen Wasserschaden übernimmt, hängt davon ab, wie dieser entstanden ist. Tritt das Wasser aus Rohren oder zusammengehörigen Schläuchen aus, deckt die Wohngebäude­versicherung den Schaden. Das gilt für folgende Rohre und Installationen:

  • Rohre der Wasserversorgung
  • Rohre von Heizungs-, Klima- und Solarheizungsanlagen
  • Sanitärinstallationen, Heizkörper und Boiler
  • Wasserlöschanlagen

Auch Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten ist versicherbar. Mehr zur Definition von Leitungswasserschäden und den Leistungen der Gebäude­versicherung im Fall eines solchen Schadens erfahren Sie hier:

Leitungswasserschäden in der Gebäude­versicherung

Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen genau

In jedem Fall sollten Sie in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) Ihrer Gebäude­versicherung nachschauen, welche Wasserschäden versichert sind. Denn die Versicherung zahlt nur das, was in den Vertragsbedingungen explizit vereinbart wurde. Es lohnt sich auch, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, denn gerade ältere Verträge decken oft weniger Schadensursachen ab.


Was leistet die Versicherung?

Die Gebäude­versicherung zahlt für Schäden am Gebäude selbst sowie an Parkettböden, Einbauküchen* und ähnlicher fest mit dem Gebäude verbundener Einrichtung. Sie übernimmt die Kosten für die Behebung der Schäden durch das ausgetretene Wasser ebenso wie die von Folgeschäden. Wird der Wasserschaden von der Versicherung gedeckt, übernimmt diese in aller Regel folgende Kosten:

  • Für die Ortung der Schadensursache
  • Für die Beseitigung der Schadensursache
  • Für Trocknung
  • Für weitere Beschädigungen
  • Für notwendige Reparaturen
  • Für den Abbruch des Gebäudes
  • Für Aufräumarbeiten
  • Für die Sicherung des Grundstücks
Icon Ziegelsteine

*Achtung: Mit „Einbauküchen“ sind individuell gefertigte Küchen gemeint, die speziell für den Raum beziehungsweise für die Nische gemacht wurden, oft keine richtigen Seitenwände haben und somit fest mit dem Gebäude verbunden sind. Das, was umgangssprachlich als Einbauküche betitelt wird, gilt ­­versicherungstechnisch als „Anbauküche“ und meint Küchen beziehungsweise Küchenzeilen, die serienmäßig hergestellt und problemlos auf- und abgebaut werden können. Diese sind nicht in einer Gebäude­­versicherung abgesichert, sondern in der Hausrat­­versicherung.

Je nach Tarif übernimmt die Versicherung auch die Unterbringung in Hotels, bis die Wohnung oder das Haus wieder benutzbar sind.

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Wann zahlt die Gebäude­versicherung nicht?

Wann die Gebäude­versicherung in der Regel nicht zahlt

  • Hochwasser und Grundwasser
  • Abwasser-Rückstau
  • Regenrinnen und Fallrohre
  • Wasser aus Behältern wie Eimern oder Gießkannen
  • Badewasser
  • Reinigungswasser
  • Sprinkleranlagen
  • Schimmelpilze aufgrund von Feuchtigkeit
  • Wasserschäden an noch nicht fertiggestellten Gebäuden

Welche anderen Ausschlüsse sind möglich?

In der Regel werden in der Wohngebäude­versicherung grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz als Schadensursache ausgeschlossen. Überdies können die Versicherer in ihren Bedingungen noch weitere Details ausschließen. So decken viele Wohngebäude­versicherungen zwar einen Wasserschaden durch einen Rohrbruch, aber keine Schäden, die durch ein marodes oder herausgerutschtes Muffenstück entstanden sind. Auch Folgeschäden, die der Versicherungsnehmer hätte vermeiden können, werden nicht bezahlt.

Diese Ausschlüsse können allerdings durch Sondervereinbarungen oder Sonderkonzepte wiederum eingeschlossen werden. Beachten Sie daher immer die jeweiligen Bedingungen Ihres Versicherers und Tarifs.

Mehr zum Thema Pflichten des Versicherungsnehmers


Icon Haus

Der Ort des Schadens kann entscheidend sein

Für einige Versicherer ist es entscheidend, wo genau der Wasserschaden entstanden ist. Manche Versicherer zahlen nur, wenn sich der Schaden innerhalb eines Gebäudes ereignet. Das entspricht den Musterbedingungen des GDV. Einige Tarife regulieren dagegen auch Schäden, die auf dem Grundstück entstehen. Wer sich mit einer Gebäude­versicherung gegen Wasserschäden absichern möchte, sollte daher die Versicherungs­bedingungen genau lesen.

Welche anderen Versicherungen zahlen bei Wasserschäden?

Neben der Gebäude­versicherung gibt es noch weitere Versicherungen, die im Falle eines Wasserschadens für den Schaden aufkommen können:

Hausrat­versicherung

In der Regel leistet die Hausrat­versicherung, wenn Hausrat, also Möbel, Kleidung und andere Einrichtungsgegenstände durch Wasser beschädigt oder zerstört wurde. Sie leistet allerdings nur, wenn der Wasserschaden durch bestimmte Ursachen entstanden ist, zum Beispiel:

  • Durch Leitungswasser
  • Durch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zu- oder Ableitungsrohren
  • Durch auslaufende Wasch- oder Spülmaschinen
  • Durch Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen

Alle Infos zur Hausrat­versicherung


Elementarschaden­versicherung

Eine Elementarschaden­versicherung leistet bei Schäden am Gebäude, die durch folgende Naturgefahren entstanden sind:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Hochwasser
  • Lawinen und Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Die Elementarschaden­versicherung wird in der Regel in Kombination mit anderen Versicherungen wie der Gebäude­versicherung oder der Hausrat­versicherung abgeschlossen. Bei uns können Sie auch eine separate Elementarschaden­versicherung abschließen – mehr dazu auf unserer weiterführenden Seite (inklusive Tarifrechner):

Alle Infos zur Elementarschaden­versicherung

Experten-Tipp:
Pflichten unbedingt einhalten

„In der Elementarschaden­versicherung gibt es bestimmte Vorgaben, die zu beachten sind. Beispielsweise sind Wasserschäden durch Rückstau in der Regel versichert. Häufig schreiben die Versicherungs­bedingungen jedoch vor, dass eine Rückstauklappe vorhanden sein muss, wenn diese behördlich (zum Beispiel durch den Wasserverband, kommunale Wasserbetriebe etc.) angeordnet beziehungsweise vorgeschrieben ist.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Private Haftpflicht­versicherung

Die private Haftpflicht­versicherung leistet grundsätzlich, wenn Sie Schäden bei Dritten verursachen. Das kann beispielsweise so aussehen:

  • Der Wasserschaden wird von Ihnen verursacht und dringt in die Wohnung Ihres Nachbarn. Dort werden Möbel und andere Gegenstände geschädigt. Dann zahlt Ihre private Haftpflicht­versicherung für die Schäden bei Ihrem Nachbarn.
  • Der Wasserschaden entsteht in der Wohnung Ihres Nachbarn. Nun dringt das Wasser in Ihre Wohnung und beschädigt Möbel und andere Gegenstände. Dann zahlt die private Haftpflicht­versicherung des Nachbarn für die Schäden bei Ihnen.

Alle Infos zur privaten Haftpflicht­versicherung


Icon Blatt mit Lupe

Schadensursache und -ausmaß bestimmen, welche Versicherung zuständig ist

Je nach Ursache des Wasserschadens und der beschädigten Sachen können also unterschiedliche Versicherungen leisten. Daher müssen Sie bei einem Wasserschaden in Ihrem Haus zunächst die Ursache finden beziehungsweise das Schadensausmaß ausmachen und Ihre entsprechende Versicherung kontaktieren. Hier kann es von Vorteil sein, wenn Sie zum Beispiel die Gebäude­versicherung und die Hausrat­versicherung bei dem gleichen Anbieter abgeschlossen haben.

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Lena Mierbach
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