Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende und wann lohnt es sich, gesetzlich versichert zu bleiben.
Inhalt dieser SeiteWie finden Studierende die beste gesetzliche Krankenversicherung?
Zusatzbeiträge vergleichen
Der allgemeine Beitragssatz ist für Studierende bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich – was sich unterscheidet ist der individuelle Zusatzbeitrag. Diesen bestimmen die Krankenkassen selbst und hier können Sie ordentlich sparen: Die gesetzlichen Kassen erheben Zusatzbeiträge zwischen 0,9 und 2,7 Prozent. Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich.
Welche Zusatzleistungen sind Ihnen wichtig?
Bei den Leistungen verhält es sich ähnlich: Der generelle Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist gesetzlich festgelegt. Im Bereich der freiwilligen Zusatzleistungen haben die Kassen Spielraum und nutzen diesen, um Versicherte für sich zu gewinnen. Sind Ihnen bestimmte Leistungen wichtig? Legen Sie Wert auf ein umfangreiches Bonusprogramm oder einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung? Dann achten Sie beim Krankenkassenvergleich nicht nur auf den Preis sondern auch auf die Leistungen.
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Wie können Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein?
Auch für Studierende gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Dazu werden sie zunächst der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet, wenn mindestens der Elternteil, der mehr verdient, gesetzlich krankenversichert ist. Zu Beginn des Studiums haben sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Achtung: Diese Entscheidung ist für die Dauer des Studiums bindend.
Entscheiden sich Studierende für die gesetzliche Absicherung, können sie auf 3 verschiedenen Wegen versichert sein. In welcher Variante Sie sich versichern müssen, hängt vom Alter oder von der Höhe des Einkommens ab.
Wege der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende
Bedingungen | Art der GKV | Ungefähre Kosten |
---|---|---|
Bis 25 Jahre Kein Einkommen oder monatliches Einkommen bis 485 € (max. 520 € bei einem Minijob) | Beitragsfreie Familienversicherung über die GKV der Eltern | 0 € |
Bis 30 Jahre Ab monatlichem Einkommen über 485 € Nebenjob mit max. 20 Std./Woche | Studentische gesetzliche Krankenversicherung | ab ca. 124 € |
Ab 30 Jahre Ab Nebenjob mit über 20 Std./Woche | Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung | ab ca. 232 € |
Studierende in der gesetzlichen Familienversicherung
Bis zu ihrem 25. Lebensjahr sind Studenten in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch über ihre Eltern im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert, wenn diese ebenfalls gesetzlich versichert sind. Beiträge fallen in dieser Zeit für die Studierenden nicht an – dies ist für Studierende also die günstigste Option. Die regelmäßigen Einkünfte dürfen 505 Euro im Monat nicht überschreiten (538 Euro bei einem Minijob).
Was zählt zu den regelmäßigen Einkünften?
Allgemein wird nur der Verdienst berücksichtigt, der durch eine berufliche Tätigkeit erwirtschaftet wird. Unterhaltszahlungen und BAföG gelten daher nicht als Einkommen. Ist das Einkommen unregelmäßig, also zum Beispiel nur in den Semesterferien, darf auch mehr als 505 bzw. 538 Euro verdient werden. Im Zweifel sollte man vor Aufnahme des Jobs die Krankenkasse kontaktieren. Diese kann ganz genau informieren, wie lang gearbeitet und was verdient werden darf, damit der Versicherungsschutz der Familienversicherung bestehen bleibt.
Verlängerung der Familienversicherung
Es besteht die Möglichkeit, die Zeit in der Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus zu verlängern. Dazu muss ein freiwilliger Wehrdienst oder ein anderer anerkannter Freiwilligendienst geleistet werden. Die Verlängerung kann jedoch höchstens 12 Monate betragen.
Auch über den Ehepartner können sich Studierende familienversichern lassen. Der Partner muss dafür GKV-Mitglied sein und darf selbst nicht studieren.
Ab 25 Jahre: Studentische gesetzliche Krankenversicherung
Haben Studierende das 25. Lebensjahr erreicht oder die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschritten, müssen sie sich selbst krankenversichern. Dies ist jedoch günstig in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) möglich, wenn man während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nebenbei arbeitet. Während der vorlesungsfreien Zeit können es hingegen auch über 20 Stunden pro Woche sein.
Wie lange kann man in der studentischen Krankenversicherung bleiben?
Nach dem 30. Geburtstag muss wieder in die reguläre gesetzliche Krankenversicherung gewechselt und der allgemeine Beitrag gezahlt werden. In Ausnahmefällen, wie der Geburt eines Kindes oder langer Krankheit, kann die Zeit in der Studentenkrankenversicherung maximal bis zum vollendeten 37. Lebensjahr verlängert werden.
Wie viel müssen Studierende bezahlen?
Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 10,22 Prozent für den „Studententarif“ zuzüglich des individuellen Zusatzbeitrages. Mehr dazu sowie ein Rechenbeispiel finden Sie weiter unten.
Wenn alle Grenzen überschritten sind: Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Sind Studierende älter als 30 Jahre oder arbeiten regelmäßig während des Semesters mehr als 20 Stunden pro Woche, müssen sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Früher spielte auch die Semesteranzahl eine Rolle. So mussten sich Studierende, die das 14. Fachsemester überschritten haben, freiwillig krankenversichern. Dies ist seit 2020 nicht mehr der Fall.
Der Beitrag ist tendenziell höher als die studentische Krankenversicherung. Als allgemeiner Beitragssatz gelten 14,6 Prozent, dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Als Bemessungsgrundlage werden das Einkommen sowie weitere Einkünfte herangezogen.
Wie funktioniert die freiwillige Krankenversicherung?
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende?
Studierende, die in der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert sind, zahlen für ihren Krankenversicherungsschutz nichts. In der studentischen Krankenversicherung zahlen Sie ca. 124 Euro, in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung dagegen ca. 222 Euro, je nach Höhe des Einkommens.
Günstige studentische Krankenversicherung
In der Krankenversicherung der Studenten zahlen Studierende einen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 10,22 Prozent monatlich. Das sind 70 Prozent des allgemeingültigen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Oben drauf kommt noch der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen. Der Beitrag wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bemessen. Der BAföG-Monatssatz ist für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, aktuell auf maximal 812 Euro festgesetzt. Daraus ergibt sich je nach Höhe des Zusatzbeitrages folgender Monatsbeitrag:
Rechenbeispiel: Beitrag für studentische Krankenversicherung
Maximaler BAföG-Satz | 812 € |
10,22 % Beitragssatz | 82,99 € |
1,1 % Zusatzbeitrag | 8,93 € |
4 % Pflegeversicherungsbeitrag | 32,48 € |
Beitrag monatlich | 124,40 € |
Höhere Kosten in der freiwilligen Krankenversicherung
In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gelten keine Vergünstigungen mehr für Studierende. Sie zahlen den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent auf die Gesamtsumme ihrer Einkünfte und Einnahmen. Hinzu kommen der individuelle Zusatzbeitrag sowie der Pflegeversicherungsbeitrag.
Rechenbeispiel: Freiwillige Krankenversicherung für Studierende
Einkünfte brutto im Monat | 1.100 € |
14,6 % allgemeiner Beitragssatz | 160,60 € |
1,1 % Zusatzbeitrag | 12,10 € |
4 % Pflegeversicherungsbeitrag | 44 € |
Beitrag monatlich | 216,70 € |
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Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende: Testsieger (2024)
Die gesetzlichen Krankenversicherer werden zu Genüge von verschiedensten Testinstituten geprüft. Im Fokus stehen dabei beispielsweise der Umfang der Zusatzleistungen, die Qualität des Bonusprogramms oder der Service und die Kundenorientierung. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema alle aktuellen Testberichte und Testsieger der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengetragen:
Befreiung von der Versicherungspflicht und private Absicherung
Studierende können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln bzw. privat versichert zu bleiben. Es gelten dabei folgende Bedingungen und Voraussetzungen:
- Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Eintragung an einer Hochschule bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.
- Er gilt rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankenversicherungspflicht, es sei denn, in der Zwischenzeit wurden ärztliche Leistungen in Anspruch genommen. Dann beginnt die Befreiung erst ab dem Tag der Antragstellung.
Entscheidung ist bindend
Entscheiden Sie sich zu Beginn Ihres Studiums für die Absicherung entweder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, so bleiben Sie dort über die gesamte Dauer Ihres Studiums versichert. Ein Wechsel ist erst nach Ende des Studiums wieder möglich – mehr dazu weiter unten.
Für welche Studierende lohnt sich die private Krankenversicherung (PKV)?
Wann lohnt sich die private Krankenversicherung für Studenten?
Wer sollte lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben?
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Auslandsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende im Ausland
Auslandssemester gehören in vielen Studiengängen zum Bildungsplan dazu. Sofern diese Semester im EU-Raum verbracht werden, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung dank dem Sozialversicherungsabkommen bestimmte Leistungen auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt.
Wer Wert auf besonders umfangreiche Leistungen im Ausland legt, kann sich mit einer privaten Auslandskrankenversicherung kostengünstig absichern.
Ausländische Studierende in Deutschland
Studierende, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und sich an eine deutsche Universität einschreiben, sind ebenfalls versicherungspflichtig. Sie können entweder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse betreten oder ihre gesetzliche Krankenversicherung aus ihrem Heimatland „mitbringen“. Voraussetzung ist, dass sie aus einem EU-Staat oder einem Staat mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland kommen.
Wie ist man nach dem Studium krankenversichert?
Nach dem Ende des Studiums müssen sich Studierende erneut Gedanken um die Krankenversicherung machen. Denn je nach beruflicher Laufbahn ergeben sich neue Bedingungen, die über die Art der Krankenversicherung entscheiden.
Studentenstatus vorbei:
Wer muss sich wie versichern?
Angestellte
- Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze: GKV
- Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze: PKV
Selbständige
- Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV
- Je höher das Einkommen, desto lohnenswerter ist hier die PKV
Verbeamtete
- Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV
- Dank des Beihilfeanspruches ist hier oftmals die PKV sinnvoller
Die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende
Wie viel muss man als Studierende für die Krankenversicherung zahlen?
In der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Studierende ab 25 Jahren einen ermäßigten Beitragssatz von 10,22 Prozent. Dies entspricht aktuell ca. 83 Euro. Dazu kommen der individuelle Zusatzbeitrag sowie der Pflegeversicherungsbeitrag. Im Schnitt zahlen Studierende somit monatlich 124 Euro. Für freiwillig versicherte Studierende liegt der Beitrag bei ca. 232 Euro im Monat. Wer noch familienversichert ist, zahlt nichts.
Ist man als Studierende gesetzlich versichert?
Ist der Elternteil, welcher mehr verdient, gesetzlich versichert, so ist man als Studierende ebenfalls zunächst gesetzlich krankenversichert. Zu Beginn des Studiums haben Studierende dann die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Wann sind Studierende nicht mehr familienversichert?
Die beitragsfreie Familienversicherung der GKV endet für Studierende, wenn sie 25 Jahre alt werden oder monatlich über 505 bzw. 538 Euro verdienen.
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