Gesetzliche Kranken­versicherung für Studierende Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Studierende sind grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern in der gesetzlichen Kranken­versicherung kostenfrei familienversichert.
  • Zu Studienbeginn können sie sich zwischen der gesetzlichen studentischen Kranken­versicherung oder für die private Kranken­versicherung entscheiden.
  • In der gesetzlichen Kranken­versicherung zahlen Studierende insgesamt ca. 124 € im Monat.
  • In vielen Fällen ist es für Studierende sinnvoller, in der gesetzlichen Kranken­versicherung zu bleiben.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die gesetzliche Kranken­versicherung für Studierende und wann lohnt es sich, gesetzlich versichert zu bleiben.

Inhalt dieser Seite
  1. Die beste GKV für Studierende
  2. Möglichkeiten für Studierende in der GKV
  3. Was kostet die GKV? (Inkl. Rechenbeispiele)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Von der GKV befreien lassen
  6. Wann lohnt sich die GKV, wann die PKV?
  7. GKV im Ausland
  8. Was passiert nach dem Studium?
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Wie finden Studierende die beste gesetzliche Kranken­versicherung?

Zusatzbeiträge vergleichen

Der allgemeine Beitragssatz ist für Studierende bei allen gesetzlichen Kranken­versicherungen gleich – was sich unterscheidet ist der individuelle Zusatzbeitrag. Diesen bestimmen die Krankenkassen selbst und hier können Sie ordentlich sparen: Die gesetzlichen Kassen erheben Zusatzbeiträge zwischen 0,9 und 2,7 Prozent. Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich.


Welche Zusatzleistungen sind Ihnen wichtig?

Bei den Leistungen verhält es sich ähnlich: Der generelle Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) ist gesetzlich festgelegt. Im Bereich der freiwilligen Zusatzleistungen haben die Kassen Spielraum und nutzen diesen, um Versicherte für sich zu gewinnen. Sind Ihnen bestimmte Leistungen wichtig? Legen Sie Wert auf ein umfangreiches Bonusprogramm oder einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung? Dann achten Sie beim Krankenkassenvergleich nicht nur auf den Preis sondern auch auf die Leistungen.


Unsere Empfehlungen für Ihren Versicherungs­schutz

Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dafür haben wir Ihnen unsere Empfehlungen für eine gesetzliche Kranken­­­versicherung zusammengetragen. Sie gelangen direkt zum Anbieter und können den Tarif mit wenigen Klicks direkt online abschließen.

Unsere 3 Top Empfehlungen für 2024

HEK Hanseatische Krankenkasse
„Sehr gut“ im DFSI-Ranking 2020/21

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,3 %
  • Bundesweit tätig
  • Kostenübernahme aller Schutz- und Reiseimpfungen
  • Mehrere Bonusprogramme

IKK Classic
Beste Wahltarife und bestes Bonusprogramm laut
ServiceValue 2020

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,7 %
  • Bonuszahlungen für diverse Aktivitäten
  • Übernahme von alternativen Heilmethoden, z.B. Akupunktur
  • Wahl aus 3 Produktpakete mit insgesamt 9 Kategorien

Die Techniker
Testsieger im DFSI-Rating 2020/21

Weitere Infos zur Techniker

  • Zusatzbeitrag 2024: 1,2 %
  • Größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands
  • TK-Bonusprogramm
  • Verschiedene Wahltarife und Zusatz­versicherungen

Wie können Studierende in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sein?

Auch für Studierende gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Dazu werden sie zunächst der gesetzlichen Kranken­versicherung zugeordnet, wenn mindestens der Elternteil, der mehr verdient, gesetzlich krankenversichert ist. Zu Beginn des Studiums haben sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung. Achtung: Diese Entscheidung ist für die Dauer des Studiums bindend.

Entscheiden sich Studierende für die gesetzliche Absicherung, können sie auf 3 verschiedenen Wegen versichert sein. In welcher Variante Sie sich versichern müssen, hängt vom Alter oder von der Höhe des Einkommens ab.


Wege der gesetzlichen Kranken­versicherung für Studierende

BedingungenArt der GKVUngefähre Kosten
Bis 25 Jahre
Kein Einkommen oder monatliches Einkommen bis 485 € (max. 520 € bei einem Minijob)
Beitragsfreie Familien­versicherung über die GKV der Eltern0 €
Bis 30 Jahre
Ab monatlichem Einkommen über 485 €
Nebenjob mit max. 20 Std./Woche
Studentische gesetzliche Kranken­versicherungab ca. 124 €
Ab 30 Jahre
Ab Nebenjob mit über 20 Std./Woche
Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherungab ca. 232 €

Studierende in der gesetzlichen Familien­versicherung

Bis zu ihrem 25. Lebensjahr sind Studenten in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch über ihre Eltern im Rahmen der Familien­versicherung kostenfrei mitversichert, wenn diese ebenfalls gesetzlich versichert sind. Beiträge fallen in dieser Zeit für die Studierenden nicht an – dies ist für Studierende also die günstigste Option. Die regelmäßigen Einkünfte dürfen 505 Euro im Monat nicht überschreiten (538 Euro bei einem Minijob).

Was zählt zu den regelmäßigen Einkünften?

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Allgemein wird nur der Verdienst berücksichtigt, der durch eine berufliche Tätigkeit erwirtschaftet wird. Unterhaltszahlungen und BAföG gelten daher nicht als Einkommen. Ist das Einkommen unregelmäßig, also zum Beispiel nur in den Semesterferien, darf auch mehr als 505 bzw. 538 Euro verdient werden. Im Zweifel sollte man vor Aufnahme des Jobs die Krankenkasse kontaktieren. Diese kann ganz genau informieren, wie lang gearbeitet und was verdient werden darf, damit der Versicherungsschutz der Familien­versicherung bestehen bleibt.

Verlängerung der Familien­versicherung

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Es besteht die Möglichkeit, die Zeit in der Familien­versicherung über den 25. Geburtstag hinaus zu verlängern. Dazu muss ein freiwilliger Wehrdienst oder ein anderer anerkannter Freiwilligendienst geleistet werden. Die Verlängerung kann jedoch höchstens 12 Monate betragen.

Auch über den Ehepartner können sich Studierende familienversichern lassen. Der Partner muss dafür GKV-Mitglied sein und darf selbst nicht studieren.

Ab 25 Jahre: Studentische gesetzliche Kranken­versicherung

Haben Studierende das 25. Lebensjahr erreicht oder die Einkommensgrenze für die Familien­versicherung überschritten, müssen sie sich selbst krankenversichern. Dies ist jedoch günstig in der Kranken­versicherung der Studenten (KVdS) möglich, wenn man während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nebenbei arbeitet. Während der vorlesungsfreien Zeit können es hingegen auch über 20 Stunden pro Woche sein.

Wie lange kann man in der studentischen Kranken­versicherung bleiben?

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Nach dem 30. Geburtstag muss wieder in die reguläre gesetzliche Kranken­versicherung gewechselt und der allgemeine Beitrag gezahlt werden. In Ausnahmefällen, wie der Geburt eines Kindes oder langer Krankheit, kann die Zeit in der Studentenkranken­versicherung maximal bis zum vollendeten 37. Lebensjahr verlängert werden.

Wie viel müssen Studierende bezahlen?

Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 10,22 Prozent für den „Studententarif“ zuzüglich des individuellen Zusatzbeitrages. Mehr dazu sowie ein Rechenbeispiel finden Sie weiter unten.

Wenn alle Grenzen überschritten sind: Freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung

Sind Studierende älter als 30 Jahre oder arbeiten regelmäßig während des Semesters mehr als 20 Stunden pro Woche, müssen sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Früher spielte auch die Semesteranzahl eine Rolle. So mussten sich Studierende, die das 14. Fachsemester überschritten haben, freiwillig krankenversichern. Dies ist seit 2020 nicht mehr der Fall.

Der Beitrag ist tendenziell höher als die studentische Kranken­versicherung. Als allgemeiner Beitragssatz gelten 14,6 Prozent, dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Als Bemessungsgrundlage werden das Einkommen sowie weitere Einkünfte herangezogen.

Wie funktioniert die freiwillige Kranken­versicherung?

Was kostet die gesetzliche Kranken­versicherung für Studierende?

Studierende, die in der Familien­versicherung ihrer Eltern mitversichert sind, zahlen für ihren Kranken­versicherungsschutz nichts. In der studentischen Kranken­versicherung zahlen Sie ca. 124 Euro, in der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung dagegen ca. 222 Euro, je nach Höhe des Einkommens.

Günstige studentische Kranken­versicherung

In der Kranken­versicherung der Studenten zahlen Studierende einen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 10,22 Prozent monatlich. Das sind 70 Prozent des allgemeingültigen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Oben drauf kommt noch der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen. Der Beitrag wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bemessen. Der BAföG-Monatssatz ist für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, aktuell auf maximal 812 Euro festgesetzt. Daraus ergibt sich je nach Höhe des Zusatzbeitrages folgender Monatsbeitrag:

Rechenbeispiel: Beitrag für studentische Kranken­versicherung

Maximaler BAföG-Satz812 €
10,22 % Beitragssatz82,99 €
1,1 % Zusatzbeitrag8,93 €
4 % Pflege­versicherungsbeitrag32,48 €
Beitrag monatlich124,40 €

Höhere Kosten in der freiwilligen Kranken­versicherung

In der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung gelten keine Vergünstigungen mehr für Studierende. Sie zahlen den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent auf die Gesamtsumme ihrer Einkünfte und Einnahmen. Hinzu kommen der individuelle Zusatzbeitrag sowie der Pflege­versicherungsbeitrag.

Rechenbeispiel: Freiwillige Kranken­versicherung für Studierende

Einkünfte brutto im Monat1.100 €
14,6 % allgemeiner Beitragssatz160,60 €
1,1 % Zusatzbeitrag12,10 €
4 % Pflege­versicherungsbeitrag44 €
Beitrag monatlich216,70 €

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Gesetzliche Kranken­versicherung für Studierende: Testsieger (2024)

Die gesetzlichen Kranken­versicherer werden zu Genüge von verschiedensten Testinstituten geprüft. Im Fokus stehen dabei beispielsweise der Umfang der Zusatzleistungen, die Qualität des Bonusprogramms oder der Service und die Kundenorientierung. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema alle aktuellen Testberichte und Testsieger der gesetzlichen Kranken­versicherung zusammengetragen:

Die besten gesetzlichen Krankenkassen 2024

Befreiung von der Versicherungspflicht und private Absicherung

Studierende können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung befreien lassen, um in die private Kranken­versicherung zu wechseln bzw. privat versichert zu bleiben. Es gelten dabei folgende Bedingungen und Voraussetzungen:

  • Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Eintragung an einer Hochschule bei der gesetzlichen Kranken­versicherung erfolgen.
  • Er gilt rückwirkend ab dem ersten Tag der Kranken­versicherungspflicht, es sei denn, in der Zwischenzeit wurden ärztliche Leistungen in Anspruch genommen. Dann beginnt die Befreiung erst ab dem Tag der Antragstellung.

Entscheidung ist bindend

Entscheiden Sie sich zu Beginn Ihres Studiums für die Absicherung entweder in der gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung, so bleiben Sie dort über die gesamte Dauer Ihres Studiums versichert. Ein Wechsel ist erst nach Ende des Studiums wieder möglich – mehr dazu weiter unten.

Für welche Studierende lohnt sich die private Kranken­versicherung (PKV)?

  • Kinder von Verbeamteten, da sie beihilfeberechtigt sind
  • Studierende, die über 30 Jahre alt sind und/oder ein hohes Einkommen haben, da sie unter Umständen in der PKV weniger zahlen als in der freiwilligen GKV
  • Studierende, die Wert auf bessere Gesundheitsleistungen legen, da sie sich durch einen frühen Abschluss günstige PKV-Konditionen sichern können
  • Kinder von privat Versicherten, da sie sich in der Regel in der PKV versichern müssen

Wann lohnt sich die private Kranken­versicherung für Studenten?


Wer sollte lieber in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) bleiben?

  • Studierende unter 25 Jahren, da sie noch kostenlos über die Eltern GKV-versichert sind
  • Studierende, denen die grundlegenden medizinischen Leistungen der GKV ausreichen
  • Studierende mit geringem Einkommen, da der GKV-Beitrag vergleichsweise günstig ist

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Auslandsregelungen der gesetzlichen Kranken­versicherung

Gesetzliche Kranken­versicherung für Studierende im Ausland

Auslandssemester gehören in vielen Studiengängen zum Bildungsplan dazu. Sofern diese Semester im EU-Raum verbracht werden, übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung dank dem Sozial­versicherungsabkommen bestimmte Leistungen auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt.

Wer Wert auf besonders umfangreiche Leistungen im Ausland legt, kann sich mit einer privaten Auslandskranken­versicherung kostengünstig absichern.

Was brauchen Studierende im Ausland noch?


Ausländische Studierende in Deutschland

Studierende, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und sich an eine deutsche Universität einschreiben, sind ebenfalls ­versicherungspflichtig. Sie können entweder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse betreten oder ihre gesetzliche Kranken­versicherung aus ihrem Heimatland „mitbringen“. Voraussetzung ist, dass sie aus einem EU-Staat oder einem Staat mit Sozial­versicherungsabkommen mit Deutschland kommen.

Wie ist man nach dem Studium krankenversichert?

Nach dem Ende des Studiums müssen sich Studierende erneut Gedanken um die Kranken­versicherung machen. Denn je nach beruflicher Laufbahn ergeben sich neue Bedingungen, die über die Art der Kranken­versicherung entscheiden.

Studentenstatus vorbei:
Wer muss sich wie versichern?

Angestellte
  • Einkommen unterhalb der Versicherungspflicht­grenze: GKV
  • Einkommen oberhalb der Versicherungspflicht­grenze: PKV
Selbständige
  • Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV
  • Je höher das Einkommen, desto lohnenswerter ist hier die PKV
Verbeamtete
  • Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV
  • Dank des Beihilfeanspruches ist hier oftmals die PKV sinnvoller

Die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Kranken­versicherung für Studierende

Wie viel muss man als Studierende für die Kranken­versicherung zahlen?

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In der studentischen gesetzlichen Kranken­versicherung zahlen Studierende ab 25 Jahren einen ermäßigten Beitragssatz von 10,22 Prozent. Dies entspricht aktuell ca. 83 Euro. Dazu kommen der individuelle Zusatzbeitrag sowie der Pflege­versicherungsbeitrag. Im Schnitt zahlen Studierende somit monatlich 124 Euro. Für freiwillig versicherte Studierende liegt der Beitrag bei ca. 232 Euro im Monat. Wer noch familienversichert ist, zahlt nichts.

Ist man als Studierende gesetzlich versichert?

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Ist der Elternteil, welcher mehr verdient, gesetzlich versichert, so ist man als Studierende ebenfalls zunächst gesetzlich krankenversichert. Zu Beginn des Studiums haben Studierende dann die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken­versicherung.

Wann sind Studierende nicht mehr familienversichert?

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Die beitragsfreie Familien­versicherung der GKV endet für Studierende, wenn sie 25 Jahre alt werden oder monatlich über 505 bzw. 538 Euro verdienen.

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