Grenzgänger­versicherung Kosten, Tipps und Vergleich (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei vielen Versicherungen ist für Grenzgänger der Lebensmittelpunkt – also das Land, in dem sie wohnen – ausschlaggebend. Sozial­versicherungen wie die Kranken­versicherung schließen sie allerdings in dem Land ab, in dem sie arbeiten.
  • In Österreich und in der Schweiz gelten herbei verschiedene Regeln: Wer in der Schweiz arbeitet, hat beispielsweise ein Wahlrecht bei der Kranken­versicherung.
  • Altersvorsorge- und Arbeitskraft­versicherungen können in der Regel weitergeführt werden – mit Ausnahme der Riester-Rente.
  • Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in einem EU- bzw. EFTA-Staat wohnen und in einem anderen arbeiten und mindestens einmal in der Woche ins Heimatland zurückkehren.

Das erwartet Sie hier

Was Sie als Grenzgänger bei Ihren Sach-, Sozial- und Kranken­versicherungen beachten müssen und wie Sie die richtige Grenzgänger­versicherung finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Was bedeutet „Grenzgänger“?
  2. Schweizer Grenzgänger
  3. Grenzgänger nach Österreich
  4. Altersvorsorge für Grenzgänger
  5. Sach­­versicherungen im Ausland
  6. Schutz für Familienmitglieder
  7. Kosten von Grenzgänger­­versicherungen
  8. Versicherungen vergleichen
  9. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Wer zählt als Grenzgänger und wo müssen sich Grenzgänger versichern?

Was sind Grenzgänger?

Grenzgänger sind Arbeitnehmer oder Selbständige, die in einem EU- bzw. EFTA-Staat wohnen und regelmäßig über die Grenze hinweg in ein Nachbarland zum Arbeiten pendeln. Wohnsitz und Arbeitsstelle liegen demnach in zwei verschiedenen Staaten, üblicherweise jeweils in Grenznähe.

Nach EU-Recht ist ein Grenzgänger jemand, der in einem EU-Land wohnt, in einem anderen arbeitet und meist täglich, aber mindestens einmal wöchentlich zu seiner Wohnung im Heimatland zurückkehrt. Bei der Sozial­versicherung gilt allgemein das Prinzip, das Grenzgänger nach dem System des Landes zu versichern sind, in dem die Arbeit stattfindet. Dabei gibt es aber Ausnahmen und Besonderheiten.

Wohin pendeln die meisten Grenzgänger?

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Die meisten Grenzgänger aus Deutschland pendeln in die Schweiz zum Arbeiten. Das hohe Schweizer Lohnniveau und die vergleichsweise geringen deutschen Lebenshaltungskosten machen diesen Schritt verlockend. Etwa 60.000 Bundesbürger nutzen diese Chance. Rund 38.000 pendeln regelmäßig von zu Hause nach Österreich zur Arbeit. Andere Länder sind bezüglich „Grenzgängertum“ vergleichsweise unbedeutend. In umgekehrter Richtung kommen die meisten Grenzgänger aus Frankreich zum Arbeiten nach Deutschland – etwa 50.000. Es folgen Grenzgänger aus den Niederlanden und Österreich mit jeweils etwas mehr als 10.000. Alle anderen Länder sind vernachlässigenswert.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren Arbeitsort

In einem Land wohnen, in einem anderen Land arbeiten – in Europa ist das inzwischen recht problemlos realisierbar. Der gemeinsame Binnenmarkt und harmonisierte Regelungen machen es möglich. Trotzdem gibt es immer noch Unterschiede – insbesondere, wenn es um Sozial­versicherung geht. Grenzgänger bewegen sich sozusagen in zwei rechtlichen Welten. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Regelungen des neuen Arbeitsortes zu informieren.


Wo muss ich mich als Grenzgänger versichern?

Prinzipiell gilt für Grenzgänger: Man versichert sich in dem Land, in dem man wohnt – also seinen sog. Lebensmittelpunkt hat. Dies gilt vor allem für Sach­versicherungen, also Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz. Was allerdings die Sozial­versicherungen betrifft, werden diese in dem Land abgeschlossen, wo man arbeitet. Grenzgänger obliegen damit dem Sozial­versicherungsrecht des jeweiligen Arbeitslandes.

Experten-Tipp:

„Grenzgänger, die aus dem Ausland nach Deutschland zur Arbeit pendeln, unterliegen grundsätzlich dem deutschen Sozial­versicherungsrecht. Das heißt: Hier gilt die obligatorische Kranken- und Pflege­versicherung nach dem deutschen System. Ebenso ist es bei der Unfall-, Arbeitslosen- und Renten­versicherung.“

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Ausnahme Schweiz

Eine Ausnahme bilden deutsche Grenzgänger in der Schweiz: Diese haben drei Wahlmöglichkeiten, was ihre Kranken­versicherung betrifft. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt ”Drei Varianten der Kranken­versicherung in der Schweiz”.


Was passiert bei Aufhebung des Grenzgänger-Status?

Der Status als Grenzgänger endet z. B. nach Beendigung der Tätigkeit durch Arbeitslosigkeit oder Kündigung des Jobs. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Schweiz. Kündigungsfristen beim Kranken­versicherer müssen dann nicht eingehalten werden. Es reicht, ein kurzes Schreiben mit Kündigungsbestätigung des Arbeitsvertrages zu übersenden.

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Regelungen für Schweizer Grenzgänger

Diese Besonderheiten sollten Sie kennen

Bei deutschen Grenzgängern, die in der Schweiz arbeiten, besteht die Besonderheit, dass der Arbeitsplatz in einem Nicht-EU-Land liegt. EU-Recht gilt hier daher nicht automatisch. Über eine Reihe sogenannter bilateraler Verträge zwischen der Schweiz und der EU ist aber inzwischen doch eine weitgehende Rechtsangleichung realisiert.

Das gibt Grenzgängern aus Deutschland in die Schweiz Rechtssicherheit – auch beim Thema Grenzgänger­versicherung. Wichtige Regelungen z.B. in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen und verschiedene Versicherungen können Sie hier nachlesen:

Mehr zu Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz

Kranken­versicherung in der Schweiz

Für Grenzgänger in die Schweiz gilt grundsätzlich das Erwerbsortprinzip. Dieses besagt, dass man sich als Grenzgänger innerhalb von drei Monaten ab Tätigkeitsbeginn krankenversichern muss. In der Schweiz stehen Grenzgängern drei Varianten zur Verfügung. Zudem räumen das Versicherungswahlrecht und dem Behandlungswahlrecht in der Schweiz Grenzgängern gewisse Freiheiten ein.

Versicherungs- und Behandlungswahlrecht

Deutsche Grenzgänger in die Schweiz haben bei der Kranken­versicherung ein sog. Versicherungswahlrecht. Sie können sich nach Schweizer Recht krankenversichern oder sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen (innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung). Es besteht dann die Möglichkeit, sich in Deutschland entweder freiwillig in der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) oder mit einer Privaten Kranken­versicherung (PKV) zu versichern. Der Nachteil ist: Schweizer Arbeitgeber zahlen keine Arbeitgeberbeiträge – Arbeitnehmer müssen die Beiträge zu hundert Prozent alleine tragen.

Zudem ist die Entscheidung für eine der Optionen für den gesamten Zeitraum des Grenzgänger-Status bindend. Eine Änderung ist nicht möglich, es sei denn, der Familienstand ändert sich z. B. durch Heirat oder Geburt eines Kindes.

Als Grenzgänger hat man die Wahl, sich entweder in der Schweiz oder im eigenen Wohnland behandeln zu lassen. Die Leistungsabrechnung erfolgt in Deutschland dann nach der deutschen Gesetzgebung. Zu beachten gilt: Es werden nur Sachleistungen vergütet. Für Behandlungen in der Schweiz wird je nach Variante der Kranken­versicherung abgerechnet. In der Regel sendet man die Rechnungen direkt an seinen Versicherer.


3 Varianten der Kranken­versicherung

Als Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz können Sie wählen, wo und wie Sie sich krankenversichern wollen. Dabei haben Sie drei Optionen, die sich hinsichtlich der Beitragsberechnung, des Leistungsumfangs und der Möglichkeit der Mit­versicherung von Familienmitgliedern unterscheiden:

1. Option: Schweizer Kranken­versicherung

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Die Schweiz kennt das „duale“ System von gesetzlicher und privater Kranken­versicherung nicht. Alle Krankenkassen sind privatwirtschaftlich organisiert, müssen aber bestimmte Leistungen auf der Grundlage des Schweizer Kranken­versicherungsgesetzes (KVG) anbieten. Bezüglich der Grund­versicherung (obligatorische Krankenpflege­versicherung) besteht Versicherungspflicht, Zusatz­versicherungen sind möglich und freiwillig.

Eine kostenlose Familien­versicherung wie in Deutschland gibt es nicht. Bei Behandlungen in der Schweiz muss der Versicherungsnehmer einen gewissen Teil der Kosten selbst tragen (die sog. Franchise). Behandlungen in Deutschland mit Kostenübernahme sind über das sogenannte Formular 106 möglich. Die Kranken­versicherungsbeiträge sind einkommensunabhängig und unterscheiden sich regional.

2. Option: Deutsche gesetzliche Kranken­versicherung

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Das große Plus der deutschen gesetzlichen Kranken­versicherung ist die kostenlose Familien­versicherung. Dadurch stellen sich Familien mit Kindern oft günstiger. Die Beiträge sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze einkommensabhängig (Beitragssatz 14,6 Prozent + Zusatzbeitrag), wodurch die Kranken­versicherung vor allem für „Besserverdiener“ teuer wird. Die Kranken­versicherung übernimmt nur die Kosten für die medizinische Regelversorgung, darüber hinausgehende Leistungen sind selbst zu tragen. Hier ist Versicherungsschutz über private Krankenzusatz­versicherungen möglich.

3. Option: Deutsche Private Kranken­versicherung

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In der privaten Kranken­versicherung ist das Leistungsniveau üblicherweise deutlich höher als in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Die Beiträge sind einkommensunabhängig und werden nach dem versicherten Risiko kalkuliert. Es gibt keine Familien­versicherung. Versicherte können sich ihren Versicherungsschutz nach Bedarf selbst „zusammenbauen“ und damit Beiträge beeinflussen. Für jüngere, alleinstehende Versicherte mit gutem Einkommen kommt die private Kranken­versicherung oft günstiger. Ein Manko: Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung ist nur schwer möglich.

Mehr zu den Vor- und Nachteilen der privaten Kranken­versicherung.

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Denken Sie an die Pflege­versicherung

In der Schweiz gibt es keine Pflegepflicht­versicherung wie in Deutschland. Grenzgänger müssen sich daher um ausreichende Pflegeabsicherung selbst kümmern, wenn von der Schweizer Kranken­versicherung Gebrauch gemacht wird. Private Pflege­versicherungen sind (ebenso wie Pflegezusatz­versicherungen) sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland möglich.


Sonstige Sozial­versicherungen in der Schweiz

Eine Wahlmöglichkeit wie bei der Kranken­versicherung besteht bei anderen Schweizer Sozial­versicherungen nicht. Hier erfolgt für deutsche Grenzgänger die Versicherung nach Schweizer Recht. Die Unfall­versicherung wird vom Arbeitgeber übernommen. Bei obligatorischen Arbeitslosen­versicherung trägt der Arbeitgeber die Hälfte (Beitragssatz 2,2 Prozent). Das Schweizer Rentensystem ist anders aufgebaut als das deutsche und funktioniert nach einem Drei-Säulen-Modell (Alters- und Hinterlassenen­versicherung, Berufliche Vorsorge, steuerbegünstigte private Vorsorge). Bei der beruflichen Vorsorge trägt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge.

Das müssen Grenzgänger nach Österreich beachten

Kein Wahlrecht bei Kranken- und Sozial­versicherungen

Anders als in der Schweiz, besteht für Grenzgänger in Österreich kein Wahlrecht bei der Kranken­versicherung. Hier muss die Versicherung dort erfolgen, wo die Arbeitsstelle ist – also in Österreich. Das gilt auch für die übrigen Sozial­versicherungen. Mehr zur Arbeit in Österreich können Sie in unserem Ratgeber zum Thema nachlesen:

So versichern sich Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich

So sieht die Kranken­versicherung in Österreich aus

In Österreich besteht wie in Deutschland Kranken­versicherungspflicht. Die Krankenvoll­versicherung ist nur bei gesetzlichen Krankenkassen möglich. Dazu gibt es in jedem Bundesland eine sogenannte Gebietskrankenkasse. Für einige Unternehmen und Berufszweige existieren eigene Krankenkassen. Für Selbständige ist die „Sozial­versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft“ (SVA) zuständig.

Diese Kosten kommen auf Sie zu

Der Beitrag ist einkommensabhängig. Der Beitragssatz liegt bei 7,56 Prozent, wobei Arbeitnehmer 3,87 Prozent und Arbeitgeber 3,78 Prozent tragen. Es gibt auch eine Familien­versicherung, für die – anders als in Deutschland – aber überwiegend Zusatzbeiträge anfallen. Mit einem sogenannten Betreuungsauftrag an eine deutsche Krankenkasse durch die zuständige österreichische Krankenkasse ist es für Grenzgänger möglich, sich in Deutschland „wie ein Kassenpatient“ mit Kostenübernahme behandeln zu lassen.


Krankenzusatz­versicherungen in Österreich

Für medizinische Leistungen über Kassenleistungen hinaus empfehlen sich private Krankenzusatz­versicherungen. Die werden auch von österreichischen Versicherungs­unternehmen angeboten. Der Markt ist allerdings klein und die Auswahl entsprechend beschränkt. Die Alternative ist der Abschluss einer deutschen privaten Krankenzusatz­versicherung, deren Schutz üblicherweise sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland greift.


Sonstige Sozial­versicherungen in Österreich

In Österreich erfolgt die Unfall­versicherung ebenfalls über den Arbeitgeber. Bei der obligatorischen Arbeitslosen­versicherung zahlt der Arbeitgeber einen Beitragssatz von 3 Prozent, bei Arbeitnehmern ist der Satz einkommensabhängig zwischen 0 Prozent und 3 Prozent gestaffelt. Das Inkasso erfolgt über die Krankenkassen. Die österreichische Pensions­versicherung ist das Pendant zur deutschen Renten­versicherung und wie diese umlagefinanziert. Der Beitragssatz beträgt 22,8 Prozent, wobei Arbeitnehmer 10,25 Prozent zahlen und Arbeitgeber 12,55 Prozent. Das Rentenniveau ist allgemein höher als in Deutschland.

Wie sieht es mit Ihrer Altersvorsorge aus?

Die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Renten­versicherung gehört zu den Sozial­versicherungen, die sich an den jeweiligen staatlichen Regelungen orientieren. Dies bedeutet, dass man als Arbeitnehmer an den Staat gebunden ist, in dem man arbeitet. Wohnt ein Grenzgänger also in Deutschland und arbeitet in der Schweiz, “pausiert” seine deutsche Renten­versicherung und seine Schweizer Renten­versicherung beginnt. Demzufolge erhält er bei Renteneintritt zwar weniger aus der deutschen Rente, bezieht jedoch zusätzlich Rente aus der Schweiz.

Die private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge kann trotz des Wechsels der Arbeitsstelle in einen anderen EU- bzw. EFTA-Staat in der Regel weitergeführt werden. Dies gilt z. B. für Formen der Lebens­versicherung, also der Kapitallebens­versicherung oder der Risikolebens­versicherung sowie für die Rürup-Rente oder die Sofortrente.

Mehr zur Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann unter Umständen nicht mehr fortgeführt werden, wenn die Arbeitsstelle von Deutschland beispielsweise in die Schweiz verlagert wird. Als Arbeitnehmer kann man anfragen, ob der neue Arbeitgeber im Ausland den Vertrag übernimmt. Ist dies nicht möglich, hat man die Option, den bAV-Vertrag privat weiterzuführen. Andernfalls wird dieser eingestellt.

Mehr zur betrieblichen Altersvorsorge


Sonderfall Riester-Rente

Eine Besonderheit bildet die Riester-Rente. Die Riester-Rente ist die einzige Form der privaten Altersvorsorge, die nicht weitergeführt werden kann, da sie an das Einkommen im Heimatland gebunden ist. Zahlt man keine Beiträge mehr in das deutsche Rentensystem ein, verliert der Grenzgänger seine Zulagenberechtigung – eine Voraussetzung für die Riester-Rente. Grenzgänger haben dann die Möglichkeit, die Riester-Rente beitragsfrei zu stellen und fortzuführen, sobald sie wieder eine Arbeitsstelle in Deutschland haben.

Mehr zur Riester-Rente für Grenzgänger


Berufs­unfähigkeits­versicherung

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung oder Erwerbsunfähigkeits­versicherung kann problemlos im Ausland weitergeführt werden. Eine solche Police beinhaltet i. d. R. einen weltweiten Versicherungsschutz. Einzige Voraussetzung ist, dass die Versicherung vor Wechsel der Arbeitsstelle in einen anderen Staat abgeschlossen wurde.

Mehr zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Kann ich meine Sach­versicherungen weiterführen?

Es kommt auf den Wohnsitz an

Für Sach­versicherungen, wie etwa die Hausrat­versicherung, die Haftpflicht­versicherung, die Rechtsschutz­versicherung oder die private Unfall­versicherung, gilt: Der Versicherungsnehmer muss einen Wohnsitz in Deutschland sowie ein deutsches Bankkonto haben. Somit können Grenzgänger, die lediglich ihren Arbeitsort woandershin verlagern, ihren Wohnsitz aber in Deutschland behalten, ihre privaten Sach­versicherungen problemlos weiterführen.


Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen

Vorab sollte in den Versicherungs­bedingungen geprüft werden, wie sich die Leistungen im Ausland verhalten. Meistens ist ein Versicherungsschutz im Ausland enthalten – in EU-Ländern sogar unbegrenzt. Kommt es also beispielsweise zu einem Rechtsstreit oder einer Schadensersatzforderung in der Schweiz oder Österreich, dann ist dies mitversichert. Jedoch kann es auch sein, dass der Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte auf einige Monate beschränkt ist. Sollte dies der Fall sein, können sich Grenzgänger an ihre Versicherungsgesellschaft wenden, und ihren Leistungsumfang erweitern.

Wie sind Familienmitglieder versichert?

Erwerbstätige Partner

Ist der Partner eines Grenzgängers erwerbstätig, so muss dieser sich im Wohnland versichern. Ist der Partner bereits Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, so ändert sich für diesen nichts. Die Kinder können dann beitragsfrei in der Familien­versicherung des Elternteils im Heimatland mitversichert werden.


Nicht erwerbstätige Partner

Ist der Partner entweder nicht erwerbstätig, arbeitslos oder Rentenbezieher, so muss dieser sich mit den Kindern ebenfalls im Arbeitsland versichern. In der Schweiz haben Grenzgänger die Möglichkeit, ihre Familienangehörigen in der gesetzlichen Schweizer Pflicht­versicherung mitzuversichern. Die Beiträge richten sich dann nach der Anzahl der Personen, sind aber auf diesem Wege vergleichsweise günstiger.

Was passiert mit Sach­versicherungen?

Bei Sach­versicherungen, in denen ein Familien-Tarif gewählt wurde und wo sozusagen Ehepartner sowie Kinder im Versicherungsschutz enthalten sind, ändert sich durch das Grenzgängertum des Versicherungsnehmers nichts. Der Versicherungsschutz bleibt für die ganze Familie bestehen.

Kosten von Grenzgänger­versicherungen

Die Kosten von Grenzgänger­versicherungen variieren je nach Versicherungssparte. Im Folgenden sehen Sie eine Kostenaufstellung von zwei Modellkunden.

Kostenbeispiel 1

Versicherungen für einen 30-jährigen Grenzgänger, ledig, ohne Kinder, Wohnort in Deutschland, angestellt in der Schweiz

VersicherungBeitrag (monatlich)
Haftpflicht­versicherung25-50 €
Rechtsschutz­versicherung (privat, Beruf, Verkehr)15-40 €
Kranken­versicherung, wenn gesetzlich in Deutschland versichert187-201 € (je nach Bruttoeinkommen und Zusatzbeitrag der Krankenkasse)
Kranken­versicherung, wenn gesetzlich in der Schweiz versichert200-250 €
Kranken­versicherung, wenn privat in Deutschland versichert450-650 €

Kostenbeispiel 2

Versicherungen für einen 30-jährigen Grenzgänger, verheiratet, zwei Kinder (4 und 6 Jahre), Wohnort in Deutschland, angestellt in der Schweiz

VersicherungBeitrag (monatlich)
Haftpflicht­versicherung60-80 €
Rechtsschutz­versicherung (privat, Beruf, Verkehr)20-45 €
Kranken­versicherung, wenn gesetzlich in Deutschland versichert187-201 € (je nach Bruttoeinkommen und Zusatzbeitrag der Krankenkasse); Kinder beitragsfrei mitversichert, Ehepartner zahlt nach eigenen Konditionen.
Kranken­versicherung, wenn gesetzlich in der Schweiz versichert200-250 € für jeweils beide Ehepartner, sowie 50-60 € für jeweils beide Kinder
Kranken­versicherung, wenn privat in Deutschland versichert450-650 € für jeweils beide Ehepartner, sowie 150-200 € für jeweils beide Kinder

Grenzgänger­versicherungen vergleichen

Der Vergleich lohnt sich

Wie bei anderen Versicherungen empfiehlt es sich auch als Grenzgänger, vor Versicherungsabschluss verschiedene Anbieter und deren Tarife miteinander zu vergleichen. So findet man den passenden Schutz für sich und seine individuelle Lebenssituation.

Viele Anbieter unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im Leistungsumfang. Daher ist es wichtig, genau zu wissen, worauf man als Grenzgänger Wert legt und welchen individuellen Bedarf man hat. Bei einer privaten Rechtsschutz­versicherung oder einer Haftpflicht­versicherung spielt es eine große Rolle, dass der Versicherungsschutz entsprechend auch im EU-Ausland gilt. Im besten Falle sollte dies für unbegrenzte Zeit gelten.

Bezüglich der Kranken­versicherung lohnt es sich, sich umfassend beraten zu lassen. Kontaktieren Sie hierzu gerne unsere Versicherungsfachleute. Diese haben sich auf Grenzgänger in der Schweiz spezialisiert und können mit Ihnen gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten der Kranken­versicherung für Sie, Ihre Familie und Ihre persönliche Situation am besten geeignet ist. Nutzen Sie hierzu das folgende Kontaktformular.

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Fazit

Für Grenzgänger ist es wichtig, sich vor Antritt Ihrer neuen Stelle im Ausland ausgiebig über die Regelungen dort zu informieren. Österreich und die Schweiz haben jeweils andere Regeln, was z.B. Kranken­versicherungen betrifft. Ihre Sach­versicherungen hingegen können Sie in der Regel beibehalten. Nutzen Sie unseren Tarifvergleich oder lassen Sie sich beraten, um als Grenzgänger ausreichend versichert zu sein.

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Katharina Burnus
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