Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie als Grenzgänger bei Ihren Sach-, Sozial- und Krankenversicherungen beachten müssen und wie Sie die richtige Grenzgängerversicherung finden.
Inhalt dieser SeiteWer zählt als Grenzgänger und wo müssen sich Grenzgänger versichern?
Was sind Grenzgänger?
Grenzgänger sind Arbeitnehmer oder Selbständige, die in einem EU- bzw. EFTA-Staat wohnen und regelmäßig über die Grenze hinweg in ein Nachbarland zum Arbeiten pendeln. Wohnsitz und Arbeitsstelle liegen demnach in zwei verschiedenen Staaten, üblicherweise jeweils in Grenznähe.
Nach EU-Recht ist ein Grenzgänger jemand, der in einem EU-Land wohnt, in einem anderen arbeitet und meist täglich, aber mindestens einmal wöchentlich zu seiner Wohnung im Heimatland zurückkehrt. Bei der Sozialversicherung gilt allgemein das Prinzip, das Grenzgänger nach dem System des Landes zu versichern sind, in dem die Arbeit stattfindet. Dabei gibt es aber Ausnahmen und Besonderheiten.
Wohin pendeln die meisten Grenzgänger?
Die meisten Grenzgänger aus Deutschland pendeln in die Schweiz zum Arbeiten. Das hohe Schweizer Lohnniveau und die vergleichsweise geringen deutschen Lebenshaltungskosten machen diesen Schritt verlockend. Etwa 60.000 Bundesbürger nutzen diese Chance. Rund 38.000 pendeln regelmäßig von zu Hause nach Österreich zur Arbeit. Andere Länder sind bezüglich „Grenzgängertum“ vergleichsweise unbedeutend. In umgekehrter Richtung kommen die meisten Grenzgänger aus Frankreich zum Arbeiten nach Deutschland – etwa 50.000. Es folgen Grenzgänger aus den Niederlanden und Österreich mit jeweils etwas mehr als 10.000. Alle anderen Länder sind vernachlässigenswert.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren Arbeitsort
In einem Land wohnen, in einem anderen Land arbeiten – in Europa ist das inzwischen recht problemlos realisierbar. Der gemeinsame Binnenmarkt und harmonisierte Regelungen machen es möglich. Trotzdem gibt es immer noch Unterschiede – insbesondere, wenn es um Sozialversicherung geht. Grenzgänger bewegen sich sozusagen in zwei rechtlichen Welten. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Regelungen des neuen Arbeitsortes zu informieren.
Wo muss ich mich als Grenzgänger versichern?
Prinzipiell gilt für Grenzgänger: Man versichert sich in dem Land, in dem man wohnt – also seinen sog. Lebensmittelpunkt hat. Dies gilt vor allem für Sachversicherungen, also Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz. Was allerdings die Sozialversicherungen betrifft, werden diese in dem Land abgeschlossen, wo man arbeitet. Grenzgänger obliegen damit dem Sozialversicherungsrecht des jeweiligen Arbeitslandes.
Experten-Tipp:
„Grenzgänger, die aus dem Ausland nach Deutschland zur Arbeit pendeln, unterliegen grundsätzlich dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Das heißt: Hier gilt die obligatorische Kranken- und Pflegeversicherung nach dem deutschen System. Ebenso ist es bei der Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.“
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Ausnahme Schweiz
Eine Ausnahme bilden deutsche Grenzgänger in der Schweiz: Diese haben drei Wahlmöglichkeiten, was ihre Krankenversicherung betrifft. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt ”Drei Varianten der Krankenversicherung in der Schweiz”.
Was passiert bei Aufhebung des Grenzgänger-Status?
Der Status als Grenzgänger endet z. B. nach Beendigung der Tätigkeit durch Arbeitslosigkeit oder Kündigung des Jobs. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Schweiz. Kündigungsfristen beim Krankenversicherer müssen dann nicht eingehalten werden. Es reicht, ein kurzes Schreiben mit Kündigungsbestätigung des Arbeitsvertrages zu übersenden.
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Regelungen für Schweizer Grenzgänger
Diese Besonderheiten sollten Sie kennen
Bei deutschen Grenzgängern, die in der Schweiz arbeiten, besteht die Besonderheit, dass der Arbeitsplatz in einem Nicht-EU-Land liegt. EU-Recht gilt hier daher nicht automatisch. Über eine Reihe sogenannter bilateraler Verträge zwischen der Schweiz und der EU ist aber inzwischen doch eine weitgehende Rechtsangleichung realisiert.
Das gibt Grenzgängern aus Deutschland in die Schweiz Rechtssicherheit – auch beim Thema Grenzgängerversicherung. Wichtige Regelungen z.B. in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragen und verschiedene Versicherungen können Sie hier nachlesen:
Mehr zu Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz
Krankenversicherung in der Schweiz
Für Grenzgänger in die Schweiz gilt grundsätzlich das Erwerbsortprinzip. Dieses besagt, dass man sich als Grenzgänger innerhalb von drei Monaten ab Tätigkeitsbeginn krankenversichern muss. In der Schweiz stehen Grenzgängern drei Varianten zur Verfügung. Zudem räumen das Versicherungswahlrecht und dem Behandlungswahlrecht in der Schweiz Grenzgängern gewisse Freiheiten ein.
Versicherungs- und Behandlungswahlrecht
Deutsche Grenzgänger in die Schweiz haben bei der Krankenversicherung ein sog. Versicherungswahlrecht. Sie können sich nach Schweizer Recht krankenversichern oder sich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen (innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung). Es besteht dann die Möglichkeit, sich in Deutschland entweder freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder mit einer Privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Der Nachteil ist: Schweizer Arbeitgeber zahlen keine Arbeitgeberbeiträge – Arbeitnehmer müssen die Beiträge zu hundert Prozent alleine tragen.
Zudem ist die Entscheidung für eine der Optionen für den gesamten Zeitraum des Grenzgänger-Status bindend. Eine Änderung ist nicht möglich, es sei denn, der Familienstand ändert sich z. B. durch Heirat oder Geburt eines Kindes.
Als Grenzgänger hat man die Wahl, sich entweder in der Schweiz oder im eigenen Wohnland behandeln zu lassen. Die Leistungsabrechnung erfolgt in Deutschland dann nach der deutschen Gesetzgebung. Zu beachten gilt: Es werden nur Sachleistungen vergütet. Für Behandlungen in der Schweiz wird je nach Variante der Krankenversicherung abgerechnet. In der Regel sendet man die Rechnungen direkt an seinen Versicherer.
3 Varianten der Krankenversicherung
Als Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz können Sie wählen, wo und wie Sie sich krankenversichern wollen. Dabei haben Sie drei Optionen, die sich hinsichtlich der Beitragsberechnung, des Leistungsumfangs und der Möglichkeit der Mitversicherung von Familienmitgliedern unterscheiden:
1. Option: Schweizer Krankenversicherung
Die Schweiz kennt das „duale“ System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung nicht. Alle Krankenkassen sind privatwirtschaftlich organisiert, müssen aber bestimmte Leistungen auf der Grundlage des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes (KVG) anbieten. Bezüglich der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) besteht Versicherungspflicht, Zusatzversicherungen sind möglich und freiwillig.
Eine kostenlose Familienversicherung wie in Deutschland gibt es nicht. Bei Behandlungen in der Schweiz muss der Versicherungsnehmer einen gewissen Teil der Kosten selbst tragen (die sog. Franchise). Behandlungen in Deutschland mit Kostenübernahme sind über das sogenannte Formular 106 möglich. Die Krankenversicherungsbeiträge sind einkommensunabhängig und unterscheiden sich regional.
2. Option: Deutsche gesetzliche Krankenversicherung
Das große Plus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenlose Familienversicherung. Dadurch stellen sich Familien mit Kindern oft günstiger. Die Beiträge sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze einkommensabhängig (Beitragssatz 14,6 Prozent + Zusatzbeitrag), wodurch die Krankenversicherung vor allem für „Besserverdiener“ teuer wird. Die Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die medizinische Regelversorgung, darüber hinausgehende Leistungen sind selbst zu tragen. Hier ist Versicherungsschutz über private Krankenzusatzversicherungen möglich.
3. Option: Deutsche Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung ist das Leistungsniveau üblicherweise deutlich höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge sind einkommensunabhängig und werden nach dem versicherten Risiko kalkuliert. Es gibt keine Familienversicherung. Versicherte können sich ihren Versicherungsschutz nach Bedarf selbst „zusammenbauen“ und damit Beiträge beeinflussen. Für jüngere, alleinstehende Versicherte mit gutem Einkommen kommt die private Krankenversicherung oft günstiger. Ein Manko: Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur schwer möglich.
Mehr zu den Vor- und Nachteilen der privaten Krankenversicherung.
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Denken Sie an die Pflegeversicherung
In der Schweiz gibt es keine Pflegepflichtversicherung wie in Deutschland. Grenzgänger müssen sich daher um ausreichende Pflegeabsicherung selbst kümmern, wenn von der Schweizer Krankenversicherung Gebrauch gemacht wird. Private Pflegeversicherungen sind (ebenso wie Pflegezusatzversicherungen) sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland möglich.
Sonstige Sozialversicherungen in der Schweiz
Eine Wahlmöglichkeit wie bei der Krankenversicherung besteht bei anderen Schweizer Sozialversicherungen nicht. Hier erfolgt für deutsche Grenzgänger die Versicherung nach Schweizer Recht. Die Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber übernommen. Bei obligatorischen Arbeitslosenversicherung trägt der Arbeitgeber die Hälfte (Beitragssatz 2,2 Prozent). Das Schweizer Rentensystem ist anders aufgebaut als das deutsche und funktioniert nach einem Drei-Säulen-Modell (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Berufliche Vorsorge, steuerbegünstigte private Vorsorge). Bei der beruflichen Vorsorge trägt der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge.
Das müssen Grenzgänger nach Österreich beachten
Kein Wahlrecht bei Kranken- und Sozialversicherungen
Anders als in der Schweiz, besteht für Grenzgänger in Österreich kein Wahlrecht bei der Krankenversicherung. Hier muss die Versicherung dort erfolgen, wo die Arbeitsstelle ist – also in Österreich. Das gilt auch für die übrigen Sozialversicherungen. Mehr zur Arbeit in Österreich können Sie in unserem Ratgeber zum Thema nachlesen:
So versichern sich Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich
So sieht die Krankenversicherung in Österreich aus
In Österreich besteht wie in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Die Krankenvollversicherung ist nur bei gesetzlichen Krankenkassen möglich. Dazu gibt es in jedem Bundesland eine sogenannte Gebietskrankenkasse. Für einige Unternehmen und Berufszweige existieren eigene Krankenkassen. Für Selbständige ist die „Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft“ (SVA) zuständig.
Diese Kosten kommen auf Sie zu
Der Beitrag ist einkommensabhängig. Der Beitragssatz liegt bei 7,56 Prozent, wobei Arbeitnehmer 3,87 Prozent und Arbeitgeber 3,78 Prozent tragen. Es gibt auch eine Familienversicherung, für die – anders als in Deutschland – aber überwiegend Zusatzbeiträge anfallen. Mit einem sogenannten Betreuungsauftrag an eine deutsche Krankenkasse durch die zuständige österreichische Krankenkasse ist es für Grenzgänger möglich, sich in Deutschland „wie ein Kassenpatient“ mit Kostenübernahme behandeln zu lassen.
Krankenzusatzversicherungen in Österreich
Für medizinische Leistungen über Kassenleistungen hinaus empfehlen sich private Krankenzusatzversicherungen. Die werden auch von österreichischen Versicherungsunternehmen angeboten. Der Markt ist allerdings klein und die Auswahl entsprechend beschränkt. Die Alternative ist der Abschluss einer deutschen privaten Krankenzusatzversicherung, deren Schutz üblicherweise sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland greift.
Sonstige Sozialversicherungen in Österreich
In Österreich erfolgt die Unfallversicherung ebenfalls über den Arbeitgeber. Bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Beitragssatz von 3 Prozent, bei Arbeitnehmern ist der Satz einkommensabhängig zwischen 0 Prozent und 3 Prozent gestaffelt. Das Inkasso erfolgt über die Krankenkassen. Die österreichische Pensionsversicherung ist das Pendant zur deutschen Rentenversicherung und wie diese umlagefinanziert. Der Beitragssatz beträgt 22,8 Prozent, wobei Arbeitnehmer 10,25 Prozent zahlen und Arbeitgeber 12,55 Prozent. Das Rentenniveau ist allgemein höher als in Deutschland.
Wie sieht es mit Ihrer Altersvorsorge aus?
Die gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen, die sich an den jeweiligen staatlichen Regelungen orientieren. Dies bedeutet, dass man als Arbeitnehmer an den Staat gebunden ist, in dem man arbeitet. Wohnt ein Grenzgänger also in Deutschland und arbeitet in der Schweiz, “pausiert” seine deutsche Rentenversicherung und seine Schweizer Rentenversicherung beginnt. Demzufolge erhält er bei Renteneintritt zwar weniger aus der deutschen Rente, bezieht jedoch zusätzlich Rente aus der Schweiz.
Die private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge kann trotz des Wechsels der Arbeitsstelle in einen anderen EU- bzw. EFTA-Staat in der Regel weitergeführt werden. Dies gilt z. B. für Formen der Lebensversicherung, also der Kapitallebensversicherung oder der Risikolebensversicherung sowie für die Rürup-Rente oder die Sofortrente.
Die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann unter Umständen nicht mehr fortgeführt werden, wenn die Arbeitsstelle von Deutschland beispielsweise in die Schweiz verlagert wird. Als Arbeitnehmer kann man anfragen, ob der neue Arbeitgeber im Ausland den Vertrag übernimmt. Ist dies nicht möglich, hat man die Option, den bAV-Vertrag privat weiterzuführen. Andernfalls wird dieser eingestellt.
Sonderfall Riester-Rente
Eine Besonderheit bildet die Riester-Rente. Die Riester-Rente ist die einzige Form der privaten Altersvorsorge, die nicht weitergeführt werden kann, da sie an das Einkommen im Heimatland gebunden ist. Zahlt man keine Beiträge mehr in das deutsche Rentensystem ein, verliert der Grenzgänger seine Zulagenberechtigung – eine Voraussetzung für die Riester-Rente. Grenzgänger haben dann die Möglichkeit, die Riester-Rente beitragsfrei zu stellen und fortzuführen, sobald sie wieder eine Arbeitsstelle in Deutschland haben.
Mehr zur Riester-Rente für Grenzgänger
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann problemlos im Ausland weitergeführt werden. Eine solche Police beinhaltet i. d. R. einen weltweiten Versicherungsschutz. Einzige Voraussetzung ist, dass die Versicherung vor Wechsel der Arbeitsstelle in einen anderen Staat abgeschlossen wurde.
Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Kann ich meine Sachversicherungen weiterführen?
Es kommt auf den Wohnsitz an
Für Sachversicherungen, wie etwa die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung oder die private Unfallversicherung, gilt: Der Versicherungsnehmer muss einen Wohnsitz in Deutschland sowie ein deutsches Bankkonto haben. Somit können Grenzgänger, die lediglich ihren Arbeitsort woandershin verlagern, ihren Wohnsitz aber in Deutschland behalten, ihre privaten Sachversicherungen problemlos weiterführen.
Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen
Vorab sollte in den Versicherungsbedingungen geprüft werden, wie sich die Leistungen im Ausland verhalten. Meistens ist ein Versicherungsschutz im Ausland enthalten – in EU-Ländern sogar unbegrenzt. Kommt es also beispielsweise zu einem Rechtsstreit oder einer Schadensersatzforderung in der Schweiz oder Österreich, dann ist dies mitversichert. Jedoch kann es auch sein, dass der Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte auf einige Monate beschränkt ist. Sollte dies der Fall sein, können sich Grenzgänger an ihre Versicherungsgesellschaft wenden, und ihren Leistungsumfang erweitern.
Wie sind Familienmitglieder versichert?
Erwerbstätige Partner
Ist der Partner eines Grenzgängers erwerbstätig, so muss dieser sich im Wohnland versichern. Ist der Partner bereits Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, so ändert sich für diesen nichts. Die Kinder können dann beitragsfrei in der Familienversicherung des Elternteils im Heimatland mitversichert werden.
Nicht erwerbstätige Partner
Ist der Partner entweder nicht erwerbstätig, arbeitslos oder Rentenbezieher, so muss dieser sich mit den Kindern ebenfalls im Arbeitsland versichern. In der Schweiz haben Grenzgänger die Möglichkeit, ihre Familienangehörigen in der gesetzlichen Schweizer Pflichtversicherung mitzuversichern. Die Beiträge richten sich dann nach der Anzahl der Personen, sind aber auf diesem Wege vergleichsweise günstiger.
Was passiert mit Sachversicherungen?
Bei Sachversicherungen, in denen ein Familien-Tarif gewählt wurde und wo sozusagen Ehepartner sowie Kinder im Versicherungsschutz enthalten sind, ändert sich durch das Grenzgängertum des Versicherungsnehmers nichts. Der Versicherungsschutz bleibt für die ganze Familie bestehen.
Kosten von Grenzgängerversicherungen
Die Kosten von Grenzgängerversicherungen variieren je nach Versicherungssparte. Im Folgenden sehen Sie eine Kostenaufstellung von zwei Modellkunden.
Kostenbeispiel 1
Versicherungen für einen 30-jährigen Grenzgänger, ledig, ohne Kinder, Wohnort in Deutschland, angestellt in der Schweiz
Versicherung | Beitrag (monatlich) |
---|---|
Haftpflichtversicherung | 25-50 € |
Rechtsschutzversicherung (privat, Beruf, Verkehr) | 15-40 € |
Krankenversicherung, wenn gesetzlich in Deutschland versichert | 187-201 € (je nach Bruttoeinkommen und Zusatzbeitrag der Krankenkasse) |
Krankenversicherung, wenn gesetzlich in der Schweiz versichert | 200-250 € |
Krankenversicherung, wenn privat in Deutschland versichert | 450-650 € |
Kostenbeispiel 2
Versicherungen für einen 30-jährigen Grenzgänger, verheiratet, zwei Kinder (4 und 6 Jahre), Wohnort in Deutschland, angestellt in der Schweiz
Versicherung | Beitrag (monatlich) |
---|---|
Haftpflichtversicherung | 60-80 € |
Rechtsschutzversicherung (privat, Beruf, Verkehr) | 20-45 € |
Krankenversicherung, wenn gesetzlich in Deutschland versichert | 187-201 € (je nach Bruttoeinkommen und Zusatzbeitrag der Krankenkasse); Kinder beitragsfrei mitversichert, Ehepartner zahlt nach eigenen Konditionen. |
Krankenversicherung, wenn gesetzlich in der Schweiz versichert | 200-250 € für jeweils beide Ehepartner, sowie 50-60 € für jeweils beide Kinder |
Krankenversicherung, wenn privat in Deutschland versichert | 450-650 € für jeweils beide Ehepartner, sowie 150-200 € für jeweils beide Kinder |
Grenzgängerversicherungen vergleichen
Der Vergleich lohnt sich
Wie bei anderen Versicherungen empfiehlt es sich auch als Grenzgänger, vor Versicherungsabschluss verschiedene Anbieter und deren Tarife miteinander zu vergleichen. So findet man den passenden Schutz für sich und seine individuelle Lebenssituation.
Viele Anbieter unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch im Leistungsumfang. Daher ist es wichtig, genau zu wissen, worauf man als Grenzgänger Wert legt und welchen individuellen Bedarf man hat. Bei einer privaten Rechtsschutzversicherung oder einer Haftpflichtversicherung spielt es eine große Rolle, dass der Versicherungsschutz entsprechend auch im EU-Ausland gilt. Im besten Falle sollte dies für unbegrenzte Zeit gelten.
Bezüglich der Krankenversicherung lohnt es sich, sich umfassend beraten zu lassen. Kontaktieren Sie hierzu gerne unsere Versicherungsfachleute. Diese haben sich auf Grenzgänger in der Schweiz spezialisiert und können mit Ihnen gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten der Krankenversicherung für Sie, Ihre Familie und Ihre persönliche Situation am besten geeignet ist. Nutzen Sie hierzu das folgende Kontaktformular.
Kostenfreier Tarifvergleich und Beratung zur Grenzgängerversicherung
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Fazit
Für Grenzgänger ist es wichtig, sich vor Antritt Ihrer neuen Stelle im Ausland ausgiebig über die Regelungen dort zu informieren. Österreich und die Schweiz haben jeweils andere Regeln, was z.B. Krankenversicherungen betrifft. Ihre Sachversicherungen hingegen können Sie in der Regel beibehalten. Nutzen Sie unseren Tarifvergleich oder lassen Sie sich beraten, um als Grenzgänger ausreichend versichert zu sein.
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