Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie bei einem Schadensfall in der Hausratversicherung vorgehen und was Sie ein Schaden mit und ohne Hausratversicherung kostet. Inklusive drei Beispielfälle.
Inhalt dieser SeiteWie verhalte ich mich im Schadensfall?
Schäden so gering wie möglich halten
Kommen Sie Ihrer Schadensminderungspflicht nach. Begrenzen Sie den Schaden, so weit es Ihnen möglich ist und ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Drehen Sie bei einem geplatzten Rohr den Hauptwasserhahn ab oder löschen Sie kleine Feuer selbst.
Versicherer kontaktieren und Schaden melden
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrem Versicherer. Achten Sie hierbei auch auf mögliche Fristen zur Schadensmeldung. Befolgen Sie außerdem die Weisungen Ihres Versicherers zur weiteren Schadensminderung und Schadensabwehr.
Schäden dokumentieren und Unterlagen sammeln
Dokumentieren Sie die Schäden durch Fotos und Videos. Reichen Sie die Aufnahmen zusammen mit dem ausgefüllten Schadensformular bei Ihrem Versicherer ein. Geht es um einen großen Schaden, schickt Ihre Hausratversicherung eventuell auch einen Vertreter, der den Schaden gemeinsam mit Ihnen vor Ort begutachtet.
Beispielfall 1: Feuerschaden in der Wohnung
Familie Schröder wohnt mit ihrem Kind in einer 75 Quadratmeter großen Wohnung. Infolge eines Kurzschlusses am Fernseher durch ein defektes Kabel entsteht ein Feuer. Der Brand kann gelöscht werden, ohne dass weitere Schäden entstehen. Die Höhe des Schadens beträgt etwa 800 Euro.
Feuerschaden ohne Hausratversicherung
Wenn Familie Schröder keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, muss sie den entstandenen Schaden in Höhe von 800 Euro aus eigener Tasche zahlen. Dies beinhaltet die Anschaffung eines neuen Fernsehers sowie die Beseitigung aller möglicher weiteren Schäden, die durch das Feuer und die Löscharbeiten entstanden sind.
Feuerschaden mit Hausratversicherung
Mit einer Hausratversicherung muss Familie Schröder für den entstandenen Schaden nicht selbst aufkommen, wenn der Defekt am Kabel nicht bereits vorher sichtbar war. Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen neuen Fernseher. Sie trägt außerdem auch die Kosten für mögliche Folgeschäden, beispielsweise durch das Löschwasser.
Experten-Tipp:
„Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. Viele Schäden fallen in diese Kategorie und ohne Aufnahme in den Versicherungsschutz bleibt man auf den Kosten sitzen.“
Beispielfall 2: Einbruchdiebstahl
Laura fliegt mit ihren Freundinnen in den Urlaub. Während ihrer Abwesenheit brechen Diebe in ihre Wohnung ein. Dabei lassen sie nicht nur Lauras Fernseher und Laptop mitgehen, sondern auch zwei teure Uhren und unterschiedlichen Schmuck. Der Schaden liegt insgesamt bei 7.000 Euro, die gestohlenen Wertsachen haben dabei einen Wert von 5.000 Euro.
Einbruchdiebstahl ohne Hausratversicherung
Ohne Hausratversicherung muss Laura den Schaden von insgesamt 7.000 Euro alleine tragen. Sie muss nicht nur auf eigene Kosten einen neuen Fernseher und Laptop anschaffen, sie bekommt auch keine Entschädigung für die gestohlenen Wertsachen.
Einbruchdiebstahl mit Hausratversicherung
Laura hat für ihre 80 Quadratmeter große Wohnung eine Hausratversicherung mit einer Deckungssumme von 52.000 Euro abgeschlossen. Die Kosten für den Fernseher und Laptop trägt die Versicherung zu 100 Prozent. Für die gestohlenen Wertsachen kommt Lauras Hausratversicherung bis maximal 20 Prozent der Versicherungssumme, also bis 10.400 Euro auf. Da der gestohlene Schmuck und die Uhren insgesamt 5.000 Euro wert waren, bekommt Laura diese Kosten ebenfalls vollständig ersetzt.
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Beispielfall 3: Leitungswasserschaden
Der Sohn von Herrn Weber hat in seinem Zimmer ein Aquarium. Aus einem Schlauch, der zu einem externen Filter führt, tritt unbemerkt über einen längeren Zeitraum langsam, aber gleichmäßig Wasser aus. Dadurch quillt der danebenstehende Holzschrank auf und ist nicht mehr zu retten. Der Schaden beläuft sich auf eine Summe von 500 Euro.
Leitungswasserschaden ohne Hausratversicherung
Herr Weber hat keine Hausratversicherung abgeschlossen. Daher muss er für den entstandenen Schaden in voller Höhe selbst aufkommen.
Leitungswasserschaden mit Hausratversicherung
Wenn Herr Weber eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese auch Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstehen. Für den aufgequollenen und nicht mehr nutzbaren Holzschrank besteht daher auch Versicherungsschutz. Der Schaden von 500 Euro wird vollständig von der Hausratversicherung übernommen.
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