Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungen ein Rahmenvertrag für Hausverwaltungen abdecken kann und welche Vor- und Nachteile das mit sich bringt.
Inhalt dieser SeiteWas ist ein Rahmenvertrag für Hausverwaltungen?
Viele Versicherungen – ein Vertrag
Es gehört zu den Aufgaben einer ordnungsgemäßen Hausverwaltung, dafür zu sorgen, dass die verwalteten Objekte optimal gegen Gefahren geschützt sind. Damit fällt auch die Überwachung eines ausreichenden Versicherungsschutzes in ihre Verantwortung. Der Versicherungsbedarf im Zusammenhang mit Gebäuden ist äußerst vielfältig. Darum sind zahlreiche Versicherungen nötig, um das Gebäude und die Tätigkeit der Hausverwaltung adäquat abzusichern.
Anstatt hierfür jeweils separate Versicherungsverträge abzuschließen, wird oft von der Möglichkeit eines Rahmenvertrages Gebrauch gemacht. In einem solchen Vertrag werden verschiedene relevante Versicherungen zusammengefasst. Der Rahmenvertrag regelt dann einheitlich die Bedingungen, die für sämtliche inkludierten Versicherungen gelten. Darüber hinaus sind Bestimmungen zu den einzelnen Versicherungen im Rahmenvertrag enthalten. Viele Versicherer bieten bei der Versicherung für die Hausverwaltung einen solchen Rahmenvertrag an.
Das sagt das Wirtschaftslexikon
Rahmenliefervertrag; Vertrag, in dem in einem definierten Zeitraum eine festgelegte Menge eines bestimmten Produkts vom Abnehmer in festzulegenden Teilmengen abgerufen wird.
Quelle und weitere Informationen: Gabler Wirtschaftslexikon
Die Rolle der Hausverwaltung beim Versicherungsschutz
Pflichten des Eigentümers
Grundsätzlich berechtigt die Beauftragung mit einer Hausverwaltung alleine nicht dazu, Versicherungen für das betreffende Objekt abzuschließen. Das ist eigentlich originäre Zuständigkeit des jeweiligen Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft. Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – der gesetzlichen Grundlage für das Wohneigentum im Rahmen von Eigentümergemeinschaften – wird der Abschluss von Versicherungen bei den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters (§ 27 WEG) folgerichtig auch nicht explizit erwähnt. Die einzige Vorschrift zum Versicherungsschutz bietet § 21 Abs. 5 Nr. 3 WEG: Bei einer Verwaltung durch die Wohnungseigentümer selbst muss sichergestellt sein, dass eine angemessene Feuerversicherung sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung besteht. Dieser Mindestversicherungsschutz ist – wie im Gesetz gesagt – zunächst Aufgabe der Wohnungseigentümer.
In der Praxis: Hausverwalter kümmern sich oft um Versicherungen
In der Praxis wird die Aufgabe, den Versicherungsschutz abzuschließen, aber sehr häufig auf die beauftragte Hausverwaltung „delegiert“. Dazu bedarf es einer Ermächtigung durch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung. Das gilt im Übrigen auch für Änderungen und Anpassungen eines bestehenden Versicherungsschutzes. Analog dazu werden Hausverwaltungen auch bei Objekten, die im Allein-Eigentum stehen, mit dem Versicherungsabschluss beauftragt. Entsprechende Ermächtigungen finden sich dann entweder im Verwalter-Vertrag oder es liegt eine gesonderte Vollmacht vor. Auf dieser Grundlage können dann auch Rahmenverträge für einen ausreichenden Versicherungsschutz betreuter Objekte abgeschlossen werden.
Die Entscheidungshoheit, welche Versicherungslösung konkret gewählt wird, bleibt letztlich jedoch immer beim Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft. Die Hausverwaltung hat nur ein Vorschlagsrecht und kann zur Umsetzung – Versicherungsabschluss – ermächtigt werden. Liegt keine entsprechende Ermächtigung vor, bleibt der Hausverwaltung nur, auf Schwachstellen im Versicherungsschutz oder auf Versicherungsbedarf hinzuweisen, um ihrer Sorgfaltspflicht zu genügen.
Experten-Tipp:
„Bei einem Rahmenvertrag werden in der Regel günstigere Konditionen vereinbart. Hausverwaltungen bekommen somit entweder einen günstigeren Versicherungsbeitrag, zusätzliche Vertragsoptionen oder – falls notwendig – verbesserte Annahmerichtlinien.“
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Welche Versicherungen kann ein Rahmenvertrag für Hausverwaltungen beinhalten?
Um wie viele Wohneinheiten geht es?
Ein Rahmenvertrag bezieht sich stets auf bestimmte Objekte. Bei Wohnimmobilien muss die Hausverwaltung üblicherweise eine gewisse Mindestzahl an Wohneinheiten umfassen, damit der Abschluss eines Rahmenvertrags überhaupt möglich ist – typisch sind hier 80 bis 100 verwaltete Wohneinheiten. Die Deckungssummen werden den Gegebenheiten der verwalteten Objekte entsprechend festgelegt.
Versicherungen im Rahmenvertrag
Im Rahmenvertrag können in der Regel folgende Versicherungen eingeschlossen werden:
Mindestbestandteile des Rahmenvertrags
Die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind üblicherweise Mindestbestandteile eines Rahmenvertrags. Weitere Versicherungen werden je nach den Gegebenheiten im Einzelfall mit in den Rahmenvertrag einbezogen.
Welche Versicherungen fallen nicht unter einen Rahmenvertrag?
Rahmenverträge für Hausverwaltungen beziehen sich üblicherweise nur auf Versicherungen, die die betreuten Objekte betreffen. Sie gelten dagegen in der Regel nicht für Versicherungen, die Risiken im Zusammenhang mit der Hausverwalter-Tätigkeit selbst abdecken. Dabei handelt es sich vor allem um folgende Versicherungen:
Pflicht zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Seit 1. August 2018 müssen Hausverwalter (Miet- und Weg) gesetzlich verpflichtend über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro pro Schadensfall bei Wohnimmobilienverwaltung und 100.000 Euro bei Verwaltung gewerblicher Objekte.
Diese Vor- und Nachteile hat ein Rahmenvertrag
Vorteil: Vereinfachte Schadensregulierung
Der Abschluss eines Rahmenvertrags bietet zunächst den praktischen Vorteil, dass alle relevanten Versicherungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des betreffenden Objektes „in einer Hand liegen“. Das erleichtert im Schadensfall die Abwicklung und Schadenregulierung, weil Ansprechpartner immer das gleiche Versicherungsunternehmen ist.
Vorteil: Kosteneinsparungen
Viele Versicherer gewähren beim Abschluss von Rahmenverträgen auch Rabatte oder sonstige Vorteile im Vergleich zur Vereinbarung von Einzel-Verträgen. Die Kosten des Versicherungsschutzes können dadurch insgesamt günstiger werden. Aus Sicht der Hausverwaltung ist der Rahmenvertrag eine administrative Erleichterung, weil es einfacher ist, einen Vertrag mit einem Anbieter im Blick zu behalten als mehrere Verträge mit unterschiedlichen Versicherern.
Nachteil: weniger Flexibilität
Auf der anderen Seite bedeutet der Rahmenvertrag zwangsläufig die Bindung an einen bestimmten Anbieter. Es ist dann nicht ohne weiteres möglich, kurzfristig attraktivere Angebote am Markt für einzelne Versicherungen zu nutzen. Diese Inflexibilität kann ein Nachteil sein.
Hinweis: Treu und Glauben
Es ist nicht zulässig, dass ein Hausverwalter für den Abschluss eines Rahmenvertrags bei einem bestimmten Anbieter Provisionen annimmt. Das bedeutet einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und steht nicht im Einklang mit einer ordnungsgemäßen Hausverwaltung. WEGs, die ihre Hausverwaltung beauftragen, einen optimalen Versicherungsschutz zu finden und abzuschließen, können also sicher sein, dass in ihrem Sinne gehandelt wird.
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Fazit
Ein Rahmenvertrag kann ein sinnvolles Instrument für Hausverwaltungen sein, um ein verwaltetes Objekt optimal gegen zahlreiche Gefahren zu versichern. Für die Hausverwaltung bedeutet der Rahmenvertrag vor allem eine administrative Erleichterung. Eigentümer können dadurch ggf. bei den Versicherungskosten sparen, ohne Abstriche beim Versicherungsschutz machen zu müssen. Allerdings führt der Rahmenvertrag auch zur Bindung an einen bestimmten Anbieter.
Die häufigsten Fragen zum Rahmenvertrag für Hausverwaltungen
Welche Versicherungen muss ein Hausverwalter abschließen?
Häufig delegieren Eigentümer(gemeinschaften) die Auswahl und den Abschluss von Versicherungen für die verwalteten Objekte an die Hausverwaltung. Verpflichtend sind hier eine angemessene Feuer- und Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung – diese gehören zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Ebenfalls wichtig ist eine Gebäudeversicherung, die auch verschiedene Elementarschäden abdeckt. Auch Glas und Hauselektronik können versichert werden.
Darüber hinaus braucht die Hausverwaltung Versicherungen, die ihre eigene Tätigkeit abdecken. Hausverwalter sind sogar gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Zusätzlich lohnen sich jedoch auch eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie Versicherungen, welche die Ausstattung und eventuelle Arbeitsunterbrechungen der Hausverwaltung absichern.
Was ist ein Rahmenvertrag für Versicherungen?
Ein Rahmenvertrag (in diesem Fall ein Rahmenvertrag zur Versicherung von Hausverwaltungen, auch wenn Rahmenverträge auch für andere Produkte und Versicherungen möglich sind) beinhaltet die Bedingungen für mehrere Versicherungen, die beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden. Üblicherweise sind mindestens eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und eine Wohngebäudeversicherung im Rahmenvertrag enthalten.
Lohnt sich ein Rahmenvertrag?
Rahmenverträge bieten Vorteile: Werden Versicherungen auf diese Weise kombiniert, spart dies administrativen Aufwand und Komplikationen bei der Schadensregulierung. Auch Rabatte sind möglich. Allerdings stellt ein Rahmenvertrag auch eine Bindung an einen bestimmten Versicherer dar und geht somit mit einem Verlust an Flexibilität einher.
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