Eigenschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eigenschäden können in der Hunde­haftpflicht­versicherung normalerweise nicht versichert werden.
  • Der Ausschluss von Eigenschäden betrifft nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern alle Personen, die mit ihm in einem Haushalt leben.
  • Unter Umständen können Eigenschäden über die Ausfalldeckung abgesichert werden.
  • Es gibt einige Tarife, die mittlerweile die zusätzliche Absicherung von Eigenschäden anbieten.

Das erwartet Sie hier

Was als Eigenschaden zählt, ob diese in der Hunde­haftpflicht­versicherung mitversichert sind und wie man Eigenschäden sonst absichern kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sind Eigenschäden?
  2. Beispiele für Eigenschäden
  3. Regulierung als Mietsachschäden
  4. Regulierung über Ausfalldeckung
  5. Eigenschäden richtig versichern

Was sind Eigenschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung?

Was bedeutet Eigenschaden?

Eigenschäden sind Schäden, die Ihnen als Versicherungsnehmer selbst durch Ihren eigenen Hund entstehen. Damit sind nicht nur Personenschäden gemeint, also wenn Sie Ihr eigener Hund beißt, sondern auch Sachschäden, wenn Ihr Hund beispielsweise Ihren Teppich beschädigt.


Icon Scheißehaufen

Warum sind Eigenschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung nicht versichert?

Eine Hunde­haftpflicht­versicherung versichert Personen-, Sach- und Mietsachschäden, die ein Hund gegenüber Dritten verursacht. Schäden durch den eigenen Hund fallen dagegen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz einer Hunde­haftpflicht­versicherung. Schließlich handelt es sich bei Ihnen nicht um jemand Dritten.

Achtung: Alle Personen im Haushalt betroffen

Der Ausschluss von Eigenschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung gilt nicht nur für Sie, sondern auch für alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben. Also damit auch für Schäden, die Ihr Hund folgenden Personen zufügt:

  • Ehe-/Lebenspartner
  • Kinder
  • Mitbewohner
  • Andere Familienmitglieder
Icon Glühbirne

Ausnahme: Getrennt lebende Familienmitglieder

Im Umkehrschluss besteht die Ausnahme darin, dass „Eigenschäden“ im Sinne von Schäden, die der Hund an den Kindern oder anderen Familienangehörigen verursacht, von der Hunde­haftpflicht­versicherung übernommen werden, wenn diese Angehörigen getrennt von Ihnen leben. Passen also Ihre erwachsenen Kinder ab und zu auf Ihren Hund auf und es entsteht ihnen ein Schaden, so können Sie dies bei Ihrer Hunde­haftpflicht­versicherung geltend machen. Dies wird wie ein Schaden bei einem Dritten gehandelt.


Eigenschäden in der Hundeschule

In der Regel gelten Hunde­haftpflicht­versicherungen auch beim Training in einer Hundeschule. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Hundetraining stattfindet. Allerdings schließen auch hier Versicherer in den meisten Fällen die Regulierung von Eigenschäden aus.

Typische Beispiele für Eigenschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung

Typische Beispiele, in denen für einen Versicherungsnehmer und seine Angehörigen oder Mitbewohner Eigenschäden durch einen Hund entstehen können, sind die folgenden Situationen:

  • Der Hund beißt eine im Haushalt lebende Person.
  • Der Hund zerstört Gegenstände des Versicherungsnehmers oder eines Haushaltsmitglieds.
  • Der Hund reißt hochwertige technische Geräte (Laptop, Fernseher) herunter.
  • Der Hund beschädigt Möbel oder Einrichtungsgegenstände, die selbst angeschafft wurden.
  • Der Hund wird für wenige Minuten allein im eigenen Auto zurückgelassen. In dieser Zeit zerbeißt er einen Teil der Polsterung und der Armaturen.

Weitere Beispiele für Schäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung

Die Hunde­haftpflicht­versicherung deckt diese Eigenschäden nicht

Eine Schadensregulierung durch die Hunde­haftpflicht­versicherung ist in all diesen Szenarien vom Grundsatz her nicht vorgesehen. Auch eine Kostenerstattung durch andere, nicht spezifisch auf den Hund bezogene Versicherungen – beispielsweise die Regulierung von Sachschäden durch die Hausrat­versicherung – kommt in solchen Fällen nicht in Frage.

Können Eigenschäden als Mietsachschäden reguliert werden?

Der Versicherungsschutz gegen Mietsachschäden im Rahmen einer Hunde­haftpflicht­versicherung greift bei Eigenschäden nicht. Denn auch Mietsachschäden beziehen sich auf Beschädigungen von Eigentum von oder Schäden an Dritten, die der Hund verursacht. Die Hunde­haftpflicht­versicherung greift nur dann, wenn der Vermieter – also der Eigentümer des vermieteten Objektes – Schadenersatz­forderungen wegen Schäden an unbeweglichen oder beweglichen Gegenständen am oder innerhalb des Mietobjekts geltend macht.

Wie sind Mietsachschäden versichert?

Icon Sessel

Möblierte oder unmöblierte Mietwohnung: Das macht den Unterschied

Einzig wenn Sie zur Miete wohnen und die Wohnung bereits möbliert gemietet haben, übernimmt die Versicherung Schäden an Möbeln und Einrichtung. Denn dann gelten diese Stücke in Ihrer Wohnung als Mietobjekte und Sie können diese Schäden als Mietsachschäden regulieren lassen.

Bei einer unmöblierten Wohnung dagegen haben Sie sich Einrichtung, Möbel und Geräte selbst angeschafft.

Können Eigenschäden über eine Ausfalldeckung reguliert werden?

Was bedeutet Forderungsausfalldeckung?

Die Forderungsausfalldeckung ist eine wichtige Leistung der Hunde­haftpflicht­versicherung. Sie greift immer dann, wenn ein Schadensverursacher über keine eigene Hunde­haftpflicht­versicherung verfügt und finanziell nicht in der Lage ist, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. In einem solchen Fall zahlt Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Icon Hund

Wann können Eigenschäden über die Ausfalldeckung übernommen werden?

Der eigene Hund gerät mit einem anderen Hund in eine Beißerei. Beide Hunde sind verletzt und müssen tierärztlich behandelt werden. Für die Tierarztkosten der Gegenseite kommt die eigene Hunde­haftpflicht­versicherung auf, analog dazu müsste der andere Hundehalter Ihre Tierarztkosten übernehmen. Hat dieser aber keine Hunde­haftpflicht­versicherung und auch keine anderen finanziellen Mittel, so übernimmt Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung die Kosten über die Klausel der Forderungsausfalldeckung.

„Eigenschäden“ nicht im eigentlichen Sinne

Beachten Sie, dass die Forderungsausfalldeckung keine „Versicherung von Eigenschäden“ im eigentlichen Sinne bedeutet. Dieser Leistungspunkt soll Sie finanziell absichern, falls Sie geschädigt werden und der Verursacher nicht zahlen kann. Ist Ihr eigener Hund der Schadensverursacher, so haften Sie als Hundehalter. Die Idee mit der Forderungsausfalldeckung funktioniert in diesem Falle nicht.

Schäden durch den eigenen Hund: Was tun?

So können Eigenschäden richtig versichert werden

Letztlich stehen Hundehaltern nur wenige Möglichkeiten offen, in ihrer Hunde­haftpflicht­versicherung auch Eigenschäden zu versichern. Sie müssen damit rechnen, die Kosten solcher Schäden aus eigener Tasche zu begleichen.

Absicherung von Eigenschäden über Sach­versicherungen

Um Eigenschäden bei einzelnen Gegenständen zu decken, können Hundehalter eine Sach­versicherung für das jeweilige Objekt abschließen. Zum Beispiel:

Achtung: Informieren Sie sich vorab aber genau, ob bei diesen Versicherungen auch Schäden durch Ihren Hund mitversichert sind!

Versicherer und Tarife modernisieren sich

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In den letzten Jahren hat in der Versicherungswirtschaft tendenziell ein Umdenken in Bezug auf die Versicherung von Eigenschäden in der Hunde­haftpflicht­versicherung eingesetzt. Die meisten Versicherer betrachten Schäden an nicht im Haushalt lebenden Familienangehörigen nicht mehr als Eigenschäden und leisten dementsprechend – noch vor wenigen Jahren wurden solche Leistungsfälle kategorisch ausgeschlossen.

Andere Versicherungen integrieren Eigenschäden auch in größerem Umfang in ihre Hunde­haftpflicht­versicherungen. Entweder standardmäßig oder aber optional.

Icon Kreis abgehakt

Ein ausführlicher Angebotsvergleich ist wichtig

Vor dem Abschluss einer Hunde­haftpflicht­versicherung sollten Hundehalter die verschiedenen Tarife und Bedingungen exakt vergleichen und nach einem Versicherer Ausschau halten, der auch Eigenschäden mitversichert. Der Vertrag sollte mindestens Vereinbarungen über die Versicherung von Schäden bei nicht im Haushalt lebenden Familienangehörigen sowie zur Ausfalldeckung enthalten. Optimal ist eine Hunde­haftpflicht­versicherung, die Eigenschäden in größerem Umfang mitversichert.

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