Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Fristen und Regelungen Sie bei der Kündigung Ihrer Hundehaftpflichtversicherung beachten müssen und wie Sie dabei am besten vorgehen (inkl. Musterkündigung).
Inhalt dieser SeiteHundehaftpflichtversicherung kündigen: Fristen
Drei Monate Kündigungsfrist
Für die ordentliche Kündigung einer Hundehaftpflichtversicherung ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit vorgesehen. Wenn keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Versicherung automatisch um die vertraglich vereinbarte Laufzeit, meist um ein Jahr.
Was, wenn mein Vertrag länger als ein Jahr geht?
Bei Hundehaftpflichtversicherungen mit ein- oder zweijähriger Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung normalerweise jährlich möglich. Für längerfristige Verträge sind jedoch Sonderregelungen vorgesehen. Eine ordentliche Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung kann dann möglicherweise erstmals zum Ablauf des dritten Vertragsjahres unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Schauen Sie also genau in Ihre Vertragsbedingungen.
Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Es gibt in der Regel vier Gründe, um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen zu können. Dabei gelten bestimmte Bedingungen.
1. Beitragserhöhungen
Sie können von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn der Versicherer die Beiträge für die Hundehaftpflichtversicherung ohne Erweiterung des Leistungsumfangs erhöht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem Sie davon Kenntnis erhalten haben. Diese Frist beginnt mit dem Eingangsdatum des entsprechenden Schreibens der Versicherung.
2. Kündigung nach Schadensfällen
Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch die Versicherung haben nach einem regulierten Schadensfall das Recht, den Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Auch hier gilt für die Sonderkündigung eine vierwöchige Frist, die nach dem Abschluss der Schadensregulierung beginnt. Alternativ können beide Seiten auch vereinbaren, dass die Kündigung erst zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam wird und somit in Form einer ordentlichen Kündigung erfolgt.
3. Tod des Hundes
Wenn der Hund verstirbt, ist ebenfalls eine außerordentliche und in diesem Fall fristlose Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung möglich. Im Versicherungsrecht wird diese Situation als Wagnisfortfall oder Risikowegfall bezeichnet, da das versicherte Risiko nicht mehr besteht. Zu viel gezahlte Beiträge – beispielsweise bei einer jährlichen Beitragszahlung – werden durch die Versicherung erstattet. Eine Bescheinigung über den Tod des Tieres stellen entweder der Tierarzt oder der Tierbestatter aus.
4. Abgabe des Hundes
Ein Sonderkündigungsrecht der Hundehaftpflichtversicherung besteht außerdem bei Abgabe eines in der Hundehaftpflichtversicherung versicherten Hundes. Wenn der neue Besitzer des Tieres den Versicherungsvertrag nicht übernehmen und auf seinen Namen schreiben lassen will, sollten Sie umgehend eine außerordentliche Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung in die Wege leiten, da auch in diesem Fall das versicherte Risiko nicht mehr besteht.
Experten-Tipp:
„Wenn die Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall eine außerordentliche Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung ausspricht, sollten Versicherungsnehmer verhandeln und versuchen, die Kündigung in eine ordentliche Eigenkündigung zum Ende der Vertragslaufzeit umzuwandeln. Nach einer Kündigung durch den Versicherer wird es deutlich schwerer, eine Hundehaftpflichtversicherung zu günstigen Konditionen bei einem anderen Anbieter abzuschließen.“
Wie muss eine Hundehaftpflichtversicherung gekündigt werden?
Das muss in der Kündigung stehen
Die Kündigung einer Hundehaftpflichtversicherung muss in schriftlicher Form erfolgen. Im Kündigungsschreiben müssen die folgenden Punkte angegeben werden:
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Versicherungsnummer
- Das Datum, zu dem die Kündigung erfolgen soll
- Bei einer außerordentlichen Kündigung: Angaben zu den Kündigungsgründen
- Gegebenenfalls Belege über die Abgabe oder den Tod des Hundes
Am besten per Einschreiben
Ausschlaggebend für das Einhalten von Kündigungsfristen ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Die Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung sollte daher am besten auf dem Postweg als Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Alternativ ist auch eine Kündigung per Fax oder E‑Mail möglich, falls beides in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Unabhängig vom Übermittlungsweg sollten Sie den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung bitten.
Kündigungsbestätigung keine Pflicht!
Eine Bestätigung über den Erhalt des Kündigungsschreiben ist für Sie besonders hilfreich, da Sie als Kündigender die Beweislast tragen. Verpflichtend ist diese jedoch nicht: Da es sich bei einer Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, benötigen Sie keine Bestätigung, damit diese wirksam wird! Sie haben auf der anderen Seite allerdings auch kein Recht darauf, dass Ihnen eine Kündigungsbestätigung ausgestellt wird. Die meisten Vertragspartner lassen sich jedoch darauf ein.
Um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Kündigungen immer so versenden, dass Sie deren Zugang beweisen können. In der Regel eignet sich dafür ein Einschreiben mit Rückschein am besten.
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Was ist bei einem Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung wichtig?
Unterbrechungsfrei wechseln!
Idealerweise haben Sie bereits einen neuen Versicherungsvertrag, wenn Sie die alte Hundehaftpflichtversicherung kündigen. Eine Ausnahme bildet der Tod oder die Abgabe des Hundes: In diesen Fällen brauchen Sie keine neue Versicherung. Besonders wichtig ist ein unterbrechungsfreier Wechsel bei Hunden, die der gesetzlichen Versicherungspflicht in der Hundehaftpflichtversicherung unterliegen. Die Regelungen dafür unterscheiden sich je nach Bundesland.
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht verpflichtend?
Achtung bei Listenhunden
Für welche Hunde die Versicherungspflicht gilt, wird in den Landeshundeverordnungen festgehalten. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für diese Hunde ist häufig nicht ganz einfach. Zum Teil versichern die Versicherungsgesellschaften Listenhunde nicht oder nur zu erhöhten Prämien.
Auch beim Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung Kündigungsfristen beachten
Natürlich müssen bei einem Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung auch bestehende Kündigungsfristen und gegebenenfalls Sonderkündigungsrechte beachtet werden. Das heißt: Bei einer ordentlichen Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit und bei einer außerordentlichen Kündigung einen Monat nach Eintritt des Kündigungsgrundes.
Hundehaftpflichtversicherung schnell und einfach wechseln
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Die häufigsten Fragen zur Kündigung der Hundehaftpflichtversicherung
Wie kann man Hundehaftpflicht kündigen?
Die Hundehaftpflichtversicherung kündigen Sie am besten in schriftlicher Form mit Unterschrift, entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per E‑Mail, falls dies möglich ist. In den meisten Fällen wird ordentlich gekündigt, das heißt, fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit.
Wann kann man eine Hundehaftpflicht kündigen?
Eine ordentliche Kündigung muss drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit eingereicht werden. Eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) wird dagegen spätestens einen Monat nach Eintritt des Kündigungsgrundes eingereicht.
Wann kann ich vom Sonderkündigungsrecht in der Hundehaftpflicht Gebrauch machen?
Gründe für den Gebrauch des Sonderkündigungsrechts sind:
- Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung
- Nach einem Schadensfall (Achtung: Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer können kündigen)
- Tod des Hundes
- Abgabe des Hundes
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