Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung sind und worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich gegen diese absichern. Mit Beispielen.
Inhalt dieser SeiteWas sind Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung?
Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden umfassen alle Schäden, die ein Hund in gemieteten Wohnungen oder anderen privat genutzten Mietsräumen verursacht. Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung können diese Schäden in der Hundehaftpflichtversicherung optional mitversichert werden. Dabei wird zwischen Schäden an beweglichen und unbeweglichen Objekten unterschieden.
Bewegliche Gegenstände
Alles, was man problemlos bewegen kann:
- Möbel
- Teppiche
- Technische Geräte
- Einrichtungsgegenstände
Unbewegliche Gegenstände
Alles, was fest mit dem Haus oder Grundstück verbunden ist:
- Türen
- Fenster
- Wände
- Fußböden
- Gebäude
- Einbauküchen
Wo sind Mietsachschäden versichert?
Wenn Ihr Hund an den folgenden Orten Mietsachschäden verursacht, dann können diese über die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt werden:
- Mietwohnung
- Ferienhaus oder Ferienwohnung
- Hotel
- Mietwagen
Was zählt nicht zu Mietsachschäden?
Auch für Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung haben die Versicherer diverse Ausschlusskriterien vorgesehen. Andere Schäden wiederum sind keine Mietsachschäden per Definition.
Das ist nicht versichert
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Grobe Fahrlässigkeit
- Schäden durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Hundes
- Schäden an der eigenen Wohnungseinrichtung
- Schäden an Leasing-Fahrzeugen
- Schäden in Eigentumswohnungen und eigenen Häusern
- Schäden durch übermäßige Beanspruchung, Abnutzung oder Verschleiß
- Schäden an elektrischen Geräten sowie an Heiz-, Warmwasserbereitungs- und Kesselanlagen
- Glasschäden (Achtung: nur über die Glasversicherung)
Möblierte vs. unmöblierte Wohnungen
Wohnen Sie zur Miete in einer unmöblierten Wohnung, dann sind Schäden an Ihren Einrichtungsgegenständen nicht über die Mietsachschäden der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt – es handelt sich dann um Eigenschäden. Haben Sie hingegen eine möblierte Wohnung gemietet, so gehören auch die Möbel zu Ihren gemieteten Objekten. Ruiniert der Hund nun den Teppich oder zerkratzt die Couch, dann übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden.
Was ist, wenn ich eine Eigentumswohnung oder ein Haus habe?
Wohnen Sie nicht zur Miete sondern besitzen eine Eigentumswohnung oder ein Haus, so spielt die Mitversicherung von Mietsachschäden in Ihren eigenen vier Wänden keine Rolle. Da es sich nicht um gemietete Objekte oder Mietsräume handelt, würde eine Hundehaftpflichtversicherung bei Schäden nicht zahlen.
Schäden durch übermäßige Beanspruchung, Abnutzung und Verschleiß
Unter Abnutzung und Verschleiß fallen beispielsweise Abnutzungserscheinungen, die sich aus der Anwesenheit eines Hundes in der Wohnung normalerweise ergeben – beispielsweise Kratzer und Krallenspuren auf einem Holzfußboden. Übermäßige Beanspruchung kann gegeben sein, wenn keine Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung vorliegt, mehrere Hunde auf kleinem Raum gehalten werden oder ein Hund häufig auf den Boden uriniert. Manche Versicherungen schließen Schäden durch tierische Ausscheidungen auch grundsätzlich aus ihren Leistungskatalogen aus.
Schäden durch übermäßige Beanspruchung vermeiden
Vor allem bei Schäden durch eine übermäßige Beanspruchung müssen immer die konkreten Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden. Hundehalter sollten sich daher bereits im Vorfeld Gedanken machen, wie sie diese vermeiden können. Befindet sich in der Mietwohnung beispielsweise ein für Hunde empfindlicher Fußboden, sollten Hundehalter diesen vorsorglich, etwa durch das Auslegen von Teppichen, schützen.
Beispiele für Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung
Überblick: Beispiele für versicherte Mietsachschäden
Mietsachschäden in der eigenen Mietwohnung | Mietsachschäden in Ferienunterkünften |
---|---|
Der Hund zerkratzt den Laminat-, Parkett- oder Holzfußboden. | Der Hund beschädigt den Fußboden oder Teppich des Hotels. |
Der Hund beschädigt Türen, Fenster oder Wände der Wohnung. | Der Hund zerstört Sessel, Stühle oder Tische in der Ferienwohnung. |
Der Hund zerstört Sofa, Teppich oder andere Einrichtungsgegenstände, die mit ihrer möblierten Wohnung kamen. | Der Hund zerkratzt Tür- oder Fensterrahmen des Ferienhauses. |
Der Hund beschädigt die Schränke der Einbauküche. | Der Hund beschädigt die Sitze im Mietwagen. |
Was tun bei Schäden durch den eigenen Hund?
Zwei Beispielfälle im Detail
Beispielfall: Schäden an unbeweglichen Mietobjekten
Frau Hoffmann fährt an einem heißen Sommertag zum Shopping und für einen Restaurantbesuch mit einer Freundin in die Stadt. Ihren Hund – einen recht kräftigen unkastrierten Rüden – lässt sie deshalb für etwa drei Stunden allein in der Mietwohnung, da sie ihn durch die Hitze nicht belasten will. In die Nachbarwohnung kommen in dieser Zeit Besucher, deren läufige Hündin es sich auf dem Balkon gemütlich macht. Der Rüde von Frau Hoffmann möchte die Hundedame unbedingt kennenlernen.
Das Resultat: Zwei massiv zerkratze und teilweise zerstörte Türen sowie Schäden an mehreren Wänden. Der Vermieter macht gegenüber der Hundebesitzerin eine Schadenersatzforderung in Höhe von 3.000 Euro geltend, die von der Hundehaftpflichtversicherung übernommen wird.
Beispielfall: Schäden an beweglichen Gegenständen
Herr Krüger und seine Frau haben ein Ferienhaus gemietet, natürlich fährt auch ihr Hund mit in den Urlaub. Am ersten Abend gehen sie in ein Restaurant und lassen den Hund in der Ferienwohnung zurück. Normalerweise kann das stubenreine und eigentlich brave Tier für einige Stunden problemlos allein zu Hause bleiben. In der Ferienwohnung hat er sich allerdings auf den Teppich erleichtert und außerdem die Couchgarnitur im Wohnzimmer ziemlich stark zerstört.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf 1.800 Euro, die der Vermieter geltend macht. Auch hier kommt die Hundehaftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Was ist mit Schäden in Wohnungen von Nachbarn oder Freunden?
Zerkratzt Ihr Hund den Fußboden Ihres Freundes oder beschädigt die Tür bei der Nachbarin, dann fällt dies unter „normale“ Sachschäden. In diesen Fällen handelt es sich um klassische Schäden bei Dritten, die Ihr Hund verursacht und die die Hundehaftpflichtversicherung abdeckt. Das gleiche gilt, wenn Ihr Hund die Einrichtung in Wohnungen von anderen beschmutzt oder Smartphone oder Laptop einer anderen Person beschädigt.
Die häufigsten Schadensfälle der Hundehaftpflichtversicherung
Diese Auflistung der häufigsten Schadensfälle der Hundehaftpflichtversicherung zeigt, dass Schäden in der Wohnung keine Seltenheit sind:
Schadensfälle | Häufigkeit |
---|---|
Verletzung Tier | 22,98 % |
Kleine Schäden | 21,95 % |
Verletzung Mensch | 20,20 % |
In der Wohnung | 18,69 % |
Im Verkehr | 13,40 % |
Elektronikschäden | 1,42 % |
Eigenschäden | 0,92 % |
Vermögensschäden | 0,12 % |
Ausfalldeckung | 0,06 % |
Brandschäden | 0,02 % |
Mehr zu typischen Schadensfällen in der Hundehaftpflichtversicherung und dem richtigen Verhalten im Schadensfall können Sie hier nachlesen:
Typische Schadensfälle der Hundehaftpflichtversicherung
Darauf sollten Sie bei der Wahl der richtig Hundehaftpflichtversicherung achten
Explizit auf Mietsachschäden achten
Nicht jede Hundehaftpflichtversicherung hat automatisch Mietsachschäden mitversichert. Welche Mietsachschäden eine Hundehaftpflichtversicherung reguliert, richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem Versicherungsumfang. In Basistarifen sind lediglich Schäden in einer ständig bewohnten Mietwohnung versichert. Achten Sie daher explizit darauf, ob und zu welcher Höhe Mietsachschäden und Schäden an gemieteten Objekten mitversichert sind.
In diesen Fällen ist die Übernahme von Mietsachschäden besonders sinnvoll
Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie zur Miete wohnen oder mit Ihrem Hund oft im Urlaub sind. Wichtig ist dann, dass die Hundehaftpflichtversicherung auch für Mietsachschäden im Ausland und für Schäden an Ferienwohnungen und Hotels aufkommt.
Wie hoch sollten die Versicherungssummen sein?
Viele Versicherer setzen die Deckungssumme für Mietsachschäden genauso hoch wie die vereinbarte Deckungssumme des Gesamtvertrages. Liegt die Versicherungssumme bei fünf Millionen Euro, so sind auch Mietsachschäden bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro abgedeckt. Vorrangig soll diese jedoch für die Abdeckung von teuren Personenschäden genutzt werden, zum Beispiel, wenn Ihr Hund jemanden beißt.
In anderen Tarifen wird für Mietsachschäden eine separate Deckungssumme festgehalten, zum Beispiel 30.000 Euro. In jedem Fall sollte sie so bemessen sein, dass sie dem Wert des Mietobjektes und einer eventuell mitgemieteten Einrichtung entspricht. Durch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall lässt sich der Versicherungsbeitrag übrigens reduzieren.
Experten-Tipp:
„Eine Schadensregulierung von Mietsachschäden durch die Hundehaftpflichtversicherung sollte nur bei größeren Schadenssummen erfolgen. Ebenso wie in der Privathaftpflichtversicherung können häufige Versicherungsfälle auch in der Hundehaftpflichtversicherung einen Versicherungsausschluss nach sich ziehen. Wer von einem Ausschluss betroffen ist, hat in der Regel Schwierigkeiten, eine neue Haftpflichtversicherung für seinen Hund zu finden.“
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Die häufigsten Fragen zu Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung
Was sind Mietsachschäden in der Hundehaftpflicht?
Zu den Mietsachschäden im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung zählen alle Schäden, die der Hund an gemieteten Räumen wie Mietwohnungen, Ferienwohnungen oder Hotels oder an gemieteten Objekten verursacht.
Welche Schäden übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung?
Die Hundehaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die der Hund bei Dritten verursacht oder Dritten zufügt. Dazu zählen Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden. Außerdem leistet die Hundehaftpflichtversicherung bei Mietsachschäden und Flurschäden. Welche Schäden konkret die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt, kann sich von Tarif zu Tarif unterscheiden.
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