Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wo und wann die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist und was Sie in verschiedenen Bundesländern beachten müssen.
Inhalt dieser SeiteVersicherungspflicht: Je nach Bundesland gelten andere Regeln
Hundehaftpflicht ist Pflicht in sechs Bundesländern
Die allgemeine Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, besteht in sechs Bundesländern. Allerdings stellt es nur Mecklenburg-Vorpommern den Hundebesitzern komplett frei, auf eine Versicherung zu verzichten. Die restlichen neun Bundesländer verlangen zumindest für bestimmte Hunde den Nachweis, dass eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung besteht. Dabei handelt es sich meist um als gefährlich eingestufte Hunderassen beziehungsweise sogenannte Listenhunde.
Überblick: Wo gibt es eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung?
Versicherungspflicht für alle Hundehalter | Versicherungspflicht für bestimmte Hunde | keine Versicherungspflicht |
---|---|---|
Berlin | Baden-Württemberg | Mecklenburg-Vorpommern |
Hamburg | Bayern | |
Niedersachsen | Brandenburg | |
Sachsen-Anhalt | Bremen | |
Schleswig-Holstein | Hessen | |
Thüringen | Nordrhein-Westfalen | |
Weitere Regelungen | Rheinland-Pfalz | |
Saarland | ||
Sachsen | ||
Weitere Regelungen |
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Vorgaben zur Hundehaftpflichtversicherung je nach Bundesland
Regelungen der Bundesländer mit Versicherungspflicht
Abgesehen von der Entscheidung, ob der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben wird, regeln die Bundesländer auch, wie die Bedingungen der Hundehaftpflicht aussehen müssen. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Höhe der Deckungssummen, auf die Selbstbeteiligung oder die Mitversicherung von Welpen.
Die konkreten Regelungen im Detail finden sich auch in den jeweiligen Landesgesetzen beziehungsweise Verordnungen.
Bundesland | Versicherungssumme | Selbstbeteiligung | Mitversicherung von Welpen |
---|---|---|---|
Berlin | Personen- und Sachschäden: Mind. 1 Mio. € | Jährlich max. 500 € | Keine Regelungen |
Hamburg | Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Mind. 1 Mio. € | Jährlich max. 500 € | Keine Regelungen |
Niedersachsen | Personenschäden: Mind. 500.000 €, Sachschäden: Mind. 250.000 € | Keine Regelungen | Bis 6 Monate |
Sachsen-Anhalt | Personen- und Sachschäden: 1 Mio. €, Vermögensschäden: Mind. 50.000 € | Keine Regelungen | Bis 3 Monate |
Schleswig-Holstein | Personenschäden: Mind. 500.000 €, Sachschäden: Mind. 250.000 € | Keine Regelungen | Bis 3 Monate |
Thüringen | Personenschäden: Mind. 500.000 €, Sach- und Vermögensschäden: Mind. 250.000 € | Keine Regelungen | Keine Regelungen |
Experten-Tipp:
„Die Hundehaftpflichtversicherung ist gemessen am Versicherungsschutz relativ günstig. Einen umfassenden Schutz erhält man bereits für weniger als 100 Euro im Jahr. Daher sollten Hundebesitzer unabhängig von der Versicherungspflicht eine Versicherung haben.“
Reglungen in den Bundesländern mit eingeschränkter Versicherungspflicht
Abgesehen von Mecklenburg-Vorpommern haben alle Bundesländer mindestens eine eingeschränkte Versicherungspflicht für Hundehalter.
In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt eine allgemeine Versicherungspflicht. Alle anderen Bundesländer schreiben den Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde – meist Listenhunde – vor. Welche das im einzelnen sind, unterscheidet sich je nach Bundesland.
Bundesland | Für welche Hunde? | Deckungssumme |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Listenhunde | Keine Regelung |
Bayern | Listenhunde | Keine Regelung |
Bremen | Listenhunde, alle als gefährlich eingestuften Hunde | Keine Regelung |
Brandenburg | Als gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder Verhalten | Keine Regelung |
Hessen | Als gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder Verhalten | Keine Regelung |
Nordrhein-Westfalen | Als gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder Verhalten, alle Hunde mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm, alle Hunde, die mehr als 20 kg wiegen | Personenschäden: mind. 500.00 € Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 € |
Rheinland-Pfalz | Als gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder Verhalten | Personenschäden: mind. 500.00 € Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 € |
Saarland | Als gefährlich eingestufte Hunde aufgrund von Rasse oder Verhalten | Personenschäden: mind. 1 Mio. € Sachschäden: mind. 500.000 € |
Sachsen | Listenhunde, alle als gefährlich eingestuften Hunde | Keine Regelung |
Welche Hunde zählen zu Listenhunden?
Welche Hunde als gefährlich eingestuft werden beziehungsweise zu den Listenhunden gehören, bestimmt jedes Bundesland selbst. Eine komplette Übersicht mit allen Rasselisten der Bundesländer finden Sie hier:
Rasselisten der Bundesländer: Welche Hunderasse gilt wo als Listenhund?
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Weitere Regelungen zur Haltung von Hunden
Abgesehen von der Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, können die Bundesländer weitere Vorgaben machen. Gerade Besitzer von gefährlichen Hunden müssen einiges beachten.
Leinenzwang und Maulkorbpflicht
Gefährliche Hunde müssen in den meisten Bundesländern an der Leine geführt werden und zusätzlich einen Maulkorb tragen. Kommen Halter solcher Hunde diesen Verpflichtungen nicht nach, müssen sie unter Umständen mit Bußgeldern rechnen.
Auch für die Hundehaftpflicht relevant
Wenn der Hund einen Schaden verursacht und dabei nicht angeleint war oder keinen Maulkorb getragen hat, obwohl dies vorgeschrieben ist, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Das heißt, die Versicherung kann die Kostenübernahme ablehnen – schließlich sind Sie Ihren Pflichten als Hundehalter nicht nachgekommen.
Es gibt jedoch immer mehr Versicherer, die in ihren Tarifen auch die Kostenübernahme von Schäden erlauben, die trotz Verstoß gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht passieren. Achten Sie auf diesen Leistungspunkt der Hundehaftpflicht, wenn Ihnen dies wichtig ist.
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Die häufigsten Fragen zum Thema Hundehaftpflichtversicherung Pflicht
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
In den folgenden Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In den anderen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben.
Was passiert wenn man keine Hundehaftpflicht hat?
Wer keine Hundehaftpflichtversicherung hat, verstößt in manchen Bundesländern damit gegen gesetzliche Vorschriften. Davon abgesehen müssen Hundehalter die Kosten eines Schadens selbst bezahlen, wenn sie keine Hundehaftpflichtversicherung haben. Gerade Personenschäden können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen.
Wer braucht eine Hundehaftpflichtversicherung?
Im Grund braucht jeder, der einen Hund hat, eine Hundehaftpflichtversicherung. Auch abgesehen von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hundebesitzer sinnvoll, damit teure Schäden nicht aus der eigenen Tasche gezahlt werden müssen.
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