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Wie ein Immobilien-Teilverkauf als Lösung nach einer Scheidung funktioniert, um einen Ex-Partner auszuzahlen, und welche Vor- und Nachteile es dabei geben kann.
Inhalt dieser SeiteWelche Möglichkeiten gibt es für die gemeinsame Immobilie nach einer Scheidung?
Bei einer Scheidung muss entschieden werden, was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht. Da beide Partner meist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, kann keiner allein über das Objekt bestimmen – eine Einigung ist notwendig. Es gibt verschiedene Lösungswege, die je nach finanzieller Situation, Interessen der Ex-Partner und rechtlichen Rahmenbedingungen infrage kommen.
Option 1:
Ein Partner übernimmt die Immobilie
Wenn einer der beiden Ex-Partner die Immobilie behalten möchte, kann er den anderen auszahlen. Das bedeutet, dass der verbleibende Partner den Anteil des anderen erwirbt und alleiniger Eigentümer wird. Damit bleibt die Immobilie im Besitz eines Partners und es gibt eine klare Trennung der finanziellen Verhältnisse. Jedoch benötigt der verbleibende Partner oft eine hohe Geldsumme, um den anderen auszuzahlen und muss dafür gegebenenfalls eine Neufinanzierung oder einen neuen Kredit beantragen.
Diese Option ist nur dann realistisch, wenn der übernehmende Partner über ausreichend Kapital oder eine hohe Kreditwürdigkeit verfügt.
Option 2:
Kompletter Verkauf der Immobilie
Wenn keiner der beiden Ex-Partner in der Immobilie bleiben möchte oder eine Auszahlung nicht möglich ist, kann die Immobilie komplett verkauft werden. Der Erlös wird anschließend gemäß den vereinbarten Eigentumsanteilen aufgeteilt. Dabei erhält jeder Partner seinen finanziellen Anteil direkt ausgezahlt, es gibt keine laufenden Kosten oder Verpflichten mehr und es wird ein sauberer Schlussstrich gezogen.
Abhängig von der Marktsituation kann sich der Verkauf jedoch lange hinziehen. Falls sich die Ex-Partner nicht einig sind, kann es zu Streitigkeiten über den Verkaufspreis oder die Aufteilung des Erlöses kommen. Eherechtsstreitigkeiten gehören zu den teuersten Rechtsverfahren. Eine Kostenübernahme ist eventuell durch eine Eherechtsschutzversicherung möglich, die jedoch weit im Voraus abgeschlossen werden muss.
Ein vollständiger Verkauf ist häufig die einfachste Lösung, wenn beide Parteien möglichst schnell eine saubere Trennung der Finanzen anstreben.
Option 3:
Immobilien-Teilverkauf
Eine interessante Alternative ist der Immobilien-Teilverkauf, bei dem ein Anteil der Immobilie an einen Teilverkaufsanbieter verkauft wird. Dadurch erhält ein Ex-Partner sofort Kapital, während der andere weiterhin in der Immobilie wohnen oder den restlichen Anteil verwalten kann. Die Summe des verkauften Anteils ist sofort verfügbar, wodurch der ausziehende Ex-Partner direkt ausgezahlt werden kann. Außerdem wird so der komplette Verlust der Immobilie vermieden. Ein späterer Gesamtverkauf oder Rückkauf des verkauften Anteils ist möglich.
Jedoch muss der Partner, der in der Immobilie bleibt, eine monatliche Nutzungsgebühr zahlen. Die Entscheidung über einen späteren Gesamtverkauf muss mit dem Teilverkaufsanbieter abgestimmt werden. Zudem ist nicht jede Immobilie für einen Teilverkauf geeignet (Mindestwert 200.000 Euro).
Ein Teilverkauf kann sich lohnen, wenn ein Partner auszahlen möchte, aber nicht genügend Kapital oder Kreditwürdigkeit für eine vollständige Übernahme hat. Mehr zum Immobilien-Teilverkauf bei Scheidung in den folgenden Kapiteln.
Option 4:
Teilungsversteigerung
Falls sich die Ex-Partner nicht einigen können und keiner freiwillig verkaufen oder auszahlen möchte, bleibt als letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie gerichtlich zwangsversteigert, um den Erlös aufzuteilen. Dabei wird der Verkauf durch ein Gericht geregelt. Es kommt jedoch zu einem hohen Wertverlust, da Immobilien bei Zwangsversteigerungen oft unter Marktwert verkauft werden. Zudem sind die Verfahrenskosten recht hoch, die den erzielten Verkaufserlös schmälern.
Diese Option ist meist nur der letzte Ausweg, wenn keine andere Einigung möglich ist.
So funktioniert ein Immobilien-Teilverkauf bei Scheidung
Wann ist ein Immobilien-Teilverkauf sinnvoll?
So läuft ein Teilverkauf für gemeinsame Immobilien bei einer Scheidung ab
1. Einigung zwischen den Ex-Partnern
Bevor ein Teilverkauf stattfinden kann, müssen sich beide Eigentümer einig sein. Da die Immobilie in der Regel beiden gehört, kann keiner allein über den Verkauf eines Anteils entscheiden. Falls einer der Partner nicht zustimmt, kann der Teilverkauf nicht durchgeführt werden.
In dieser Phase ist es wichtig, eine klare Vereinbarung darüber zu treffen, welcher Anteil verkauft wird, wie der Erlös aufgeteilt wird und wer die Immobilie weiter nutzen wird. Falls es Schwierigkeiten bei der Einigung gibt, kann eine anwaltliche Beratung oder eine Mediation hilfreich sein.
2. Ermittlung des Immobilienwerts
Die Wertermittlung ist entscheidend, da sie bestimmt, welchen Betrag der verkaufende Partner für seinen Anteil erhält. Die Wertermittlung wird in der Regel durch ein unabhängiges Gutachten durchgeführt, das von einem Teilverkaufsanbieter oder einem unabhängigen Sachverständigen beauftragt wird. Wichtige Faktoren bei der Bewertung sind:
- Lage und Größe der Immobilie
- Zustand und Modernisierungsbedarf
- Marktwert vergleichbarer Immobilien in der Region
- Nachfrage und Marktentwicklung
Je höher der ermittelte Wert der Immobilie, desto höher fällt die Auszahlung für den verkauften Anteil aus.
3. Auswahl des Teilverkauf-Anbieters
Nachdem der Wert der Immobilie feststeht, muss ein geeigneter Teilverkauf-Anbieter gewählt werden. Es gibt verschiedene Anbieter auf dem Markt, die unterschiedliche Konditionen, Gebühren und Vertragsbedingungen haben. Wichtige Kriterien bei der Auswahl sind:
- Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr für den verbleibenden Eigentümer
- Möglichkeit eines späteren Rückkaufs des verkauften Anteils
- Vertragslaufzeiten und Bedingungen für einen Gesamtverkauf
- Zusatzkosten wie Abwicklungsgebühren oder Nebenkostenpauschalen
4. Notarielle Beurkundung und Auszahlung des Verkaufserlöses
Sobald ein Teilverkauf-Anbieter ausgewählt wurde und das Angebot ansprechend ist, wird der Vertrag notariell beurkundet. Dies ist notwendig, da es sich um eine Änderung im Grundbuch handelt. Der Notar stellt sicher, dass alle Vertragsbedingungen rechtlich abgesichert sind und die Interessen beider Parteien berücksichtigt werden.
Nach der Beurkundung wird der Verkaufserlös ausgezahlt. Dieser kann direkt zur Auszahlung des Ex-Partners genutzt werden, falls dies zuvor vereinbart wurde.
5. Fortlaufende Nutzung der Immobilie
Nach dem Teilverkauf bleibt der Ex-Partner, der die Immobilie weiter nutzt, Haupteigentümer des verbleibenden Anteils. Allerdings wird für den verkauften Anteil eine monatliche Nutzungsgebühr an den Teilverkaufsanbieter gezahlt. Der verbleibende Eigentümer hat weiterhin volle Entscheidungsfreiheit über seinen Anteil und kann:
- Die Immobilie weiterhin bewohnen oder vermieten (je nach Vertragsbedingungen).
- Den restlichen Anteil später verkaufen oder vererben.
- Den verkauften Anteil zu einem späteren Zeitpunkt zurückkaufen (sofern im Vertrag vorgesehen).
Möglichkeiten für einen späteren Gesamtverkauf
Falls der verbleibende Eigentümer sich in Zukunft doch für einen Gesamtverkauf entscheidet, muss dieser in Abstimmung mit dem Teilverkauf-Anbieter erfolgen. Die konkreten Regelungen dazu hängen vom Anbieter ab. Manche Anbieter erlauben einen sofortigen Gesamtverkauf, andere verlangen eine bestimmte Mindesthaltefrist. In einigen Fällen kann der Teilverkauf-Anbieter ein Mitspracherecht haben oder beim Verkaufsprozess als Vermittler agieren.
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Die Vor- und Nachteile eines Immobilien-Teilverkaufs für Geschiedene
Das sind Ihre Vorteile
So funktioniert ein Immobilien-Teilverkauf
Das sind mögliche Nachteile
Rechtliche Hintergründe: Welche Rolle spielen gemeinsame Immobilien?
Welchen Anspruch hat der Ex-Partner auf die Immobilie?
Je nachdem, ob ein Ehevertrag geschlossen wurde und wie dieser aussieht, liegt ein anderer Güterstand vor. Dieser entscheidet darüber, was nach einer Scheidung mit einer gemeinsamen Immobilie passiert.
Was passiert, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?
Steht nur ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch, gehört ihm die Immobilie formal, doch der andere Partner kann einen Zugewinnausgleich fordern, falls der Wert der Immobilie während der Ehe gestiegen ist.
Was passiert, wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen?
Dann gehört die Immobilie beiden zu gleichen Teilen – es sei denn, eine andere Regelung ist im Grundbuch eingetragen. Jedoch ist der häufigste Fall, dass beide Eheleute zu jeweils 50 Prozent als Eigentümer eingetragen sind, jeweils als Bruchteileigner. Ohne Einigung kann nur ein vollständiger Verkauf oder ein Teilverkauf eine Lösung sein.
Kann ein Partner den Verkauf erzwingen?
Komplizierter wird es, wenn ein Partner die Immobilie verkaufen und der andere bleiben will. Wenn sich die Partner über den Verkauf nicht einig werden und keine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, kann einer von ihnen eine Teilungsversteigerung erzwingen. Gegen diese ist Einspruch möglich, aber nur mit einem triftigen Grund und oft führt dies auch nur zu einem Aufschub. Der große Nachteil einer Teilungsversteigerung: Oft erzielt sie einen deutlich niedrigeren Verkaufspreis als ein freier Verkauf.
Was bedeutet ein (Teil-)Verkauf für Steuern und Kredite?
Wenn Sie das Haus für weniger als zehn Jahre besessen haben und schon ein Jahr vor dem Verkauf ausgezogen sind, fällt beim Verkauf des Hauses eine Spekulationssteuer an. Ein noch immer laufender Immobilienkredit muss für den Verkauf getilgt werden. Hierfür verlangen Banken in den meisten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Wenn beide Partner Eigentümer der Immobilie sind und der Kredit für die Immobilie noch nicht getilgt ist, ist die Zustimmung der Bank nötig, um einen der beiden Ehepartner aus dem Kredit zu entlassen. Wenn sich die finanzielle Situation ändert, kann die Bank auf einen neuen Kreditvertrag bestehen. Wird der ausziehende Partner nicht aus dem Kredit entlassen, haften weiterhin beide für die Tilgung des Kredits.
Was passiert mit einem gemeinsamen Nießbrauchrecht?
Manchmal haben Ehepaare die Immobilie bereits an jemand anderen, in der Regel ihre Kinder, überschrieben, aber sich ein gemeinsames Nießbrauchrecht vorbehalten. Dieses bleibt auch nach einer Scheidung erhalten. Wenn die Partner nicht mehr zusammenleben möchten, kann ein Partner dem anderen seinen Anteil an dem Nießbrauchrecht abkaufen. Das ist jedoch nur mit dessen Einverständnis möglich. Eine weitere Möglichkeit ist, dass beide auszuziehen und die Immobilie vermieten. Ein Nießbrauchrecht kann nur mit dem Einverständnis beider Partner aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Alternativen zum Verkauf und zur Auszahlung eines Ehepartners
Ein Immobilien-Teilverkauf kann in vielen Fällen eine sinnvolle Lösung sein, ist aber nicht immer die beste Option. Je nach finanzieller Situation, persönlicher Planung und Einigungsbereitschaft zwischen den Ex-Partnern können auch andere Wege sinnvoller sein.
Realteilung
Wenn beide Partner in ihrem Haus bleiben wollen und die Bauart des Hauses es zulässt, ist auch eine Aufteilung des Gebäudes an sich möglich. Das Haus wird dann baulich in zwei abgetrennte Wohneinheiten verwandelt, von denen jeder Partner jeweils eine erhält.
Vermietung
Die Partner können sich auch entscheiden, beide auszuziehen und die Einkünfte aus einer Vermietung der Immobilie untereinander aufzuteilen. Dies kann sich finanziell mehr lohnen als ein Verkauf. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die ehemaligen Eheleute weiterhin gut genug verstehen, um die Immobilie gemeinsam zu verwalten.
Übertragung auf die Kinder
Wenn die Immobilie ohnehin auf die Kinder übergehen soll, können sich die Partner nach der Scheidung auch darauf einigen, ihren Kindern schon zu Lebzeiten die Immobilie zu schenken. Sind die Kinder noch minderjährig, muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. Beachten Sie, dass dabei nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten auf die Beschenkten übergehen.
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