Beratung zum Immobilien-Teilverkauf Online vereinbaren – persönlich erhalten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Laufe der Beratung zu Ihrem Teilverkauf werden Sie mehrere Gelegenheiten haben, Ihre Fragen zu stellen und alle Dokumente eingehend zu prüfen.
  • Nach der notariellen Beurkundung erhalten Sie die vereinbarte Auszahlungssumme überwiesen.
  • Bei allen Schritten des Prozesses stehen Ihnen die kompetenten und erfahrenen Experten und unsere Partner in diesem Bereich von Engel & Völkers LiquidHome zur Seite.

Das erwartet Sie hier

Wie die kostenfreie und individuelle Beratung zum Immobilien-Teilverkauf bei uns abläuft und warum sie so wichtig ist.

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Wie läuft die Beratung zum Teilverkauf genau ab?

Der Prozess im Überblick


Erster Termin

Kennenlernen und erstes Angebot

Bei einem ersten Termin wird Sie ein Experte zum Immobilien-Teilverkauf individuell und ausführlich beraten. In der Regel werden Sie gemeinsam die folgenden Punkte klären:

  • Geburtsdatum
  • Geschätzter Wert der Immobilie
  • Gewünschte Höhe der Auszahlungssumme
  • Weitere Aspekte, die beachtet werden sollen (z. B. Nachfolgeplanung)

Auf Basis dieser Informationen erstellt der Experte ein individuelles und unverbindliches Angebot, welches Sie sich in Ruhe anschauen können.


Zweiter Termin

Klärung offener Fragen

Icon Fragezeichen

Beim zweiten Termin können Sie alle offenen Fragen stellen und besprechen, die sich aus der Prüfung des ersten Angebots bei Ihnen ergeben haben. Ihr Berater wird Ihnen in allen Belangen Rede und Antwort stehen und Ihnen beispielsweise die Kosten noch einmal transparent vorrechnen.


Gutachten zur Wertermittlung

Icon Haus mit Haken Check

Zur korrekten Berechnung Ihrer Auszahlungssumme ist es entscheidend, den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Dafür wird ein unabhängiges Gutachten von einem neutralen Sachverständigen erstellt – die Kosten dafür trägt der Teilverkauf-Anbieter für Sie.


Finales Angebot und Vertragsentwurf

Icon Dokument

Nach der Erstellung des Gutachtens erhalten Sie ein erneutes, finales Angebot zu Ihrem Immobilien-Teilverkauf. Sie werden genügend Zeit bekommen, dieses noch einmal eingehend zu prüfen. Sobald Sie dieses Angebot bestätigt haben, wird das Notariat mit der Erstellung des Vertragsentwurfes beauftragt, welches Sie dann ebenfalls zur Prüfung erhalten. Sie haben auch hier noch Gelegenheit, Fragen zu stellen.


Dritter Termin

Notartermin

Nachdem der Vertragsentwurf geprüft und alle offenen Fragen geklärt wurden, wird ein Notartermin vereinbart. In diesem Termin wird der finale Kaufvertrag notariell beurkundet und der Verkauf Ihres Anteils der Immobilie an den Teilverkauf-Anbieter vollzogen.


Abwicklung und Grundbucheintrag

Icon Richterhammer und Gesetz

Nach Unterzeichnung und notarieller Beurkundung des Kaufvertrages wird der Teilverkauf sowie Ihr insolvenzfestes Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen. Die Kosten übernimmt ebenfalls der Anbieter des Teilverkaufs für Sie. Sie erhalten im Anschluss alle notariell beglaubigten Unterlagen.


Auszahlung der Verkaufssumme

Icon Euro Beleg

Nachdem alles erfolgreich abgewickelt wurde und die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die vereinbarte Verkaufssumme als Auszahlung auf Ihr Konto überwiesen. Über diese Summe können Sie frei verfügen.


Zahlung des Nutzungsentgelts

Icon Bezahlen Geldschein

Nach Erhalt der Auszahlung beginnen Sie damit, die vereinbarte Nutzungsgebühr monatlich an den Anbieter des Teilverkaufs zu zahlen.

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Vorbereitung: Das können Sie tun

Wenn Sie sich im Vorfeld des Termins vorbereiten möchten, können Sie schon mal die folgenden Informationen parat halten:

  • Gewünschte Auszahlung berechnen
    Sie können sich quasi die Summe aussuchen, die Sie am Ende erhalten möchten. Diese hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Wert Ihrer Immobilie ist und zu welchen Anteilen Sie Eigentümer bleiben möchten. Dies können Sie ganz einfach und unverbindlich mit unserem Online-Teilverkauf-Rechner ermitteln.
  • Über die Nutzungsgebühr, Kostenstruktur und Steuern informieren
    Der Punkt „Kosten“ ist beim Teilverkauf mitunter einer der kompliziertesten Aspekte. Machen Sie sich im Vorfeld am besten mit Begriffen wie „Nutzungsgebühr“ oder „-entgelt“, „Festschreibung“ und der gesamten Kostenstruktur vertraut – dazu gehört auch das Thema Versteuerung. Lesen Sie dazu gern unsere Ratgeber zum Thema Kosten beim Teilverkauf und Steuern beim Teilverkauf.
  • Was ist Ihnen besonders wichtig?
    Hier kommt es auf Ihre individuelle Situation an: Planen Sie, durch einen Teilverkauf Ihr Erbe zu regeln? Befinden Sie sich in einer Scheidung und möchten durch den Teilverkauf Ihren Ex-Partner auszahlen? Haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten durch den Teilverkauf die Miterben auszahlen? Oder möchten Sie „nur“ liquide Mittel erhalten, um die Altersvorsorge aufzustocken oder sich einen besonderen Wunsch zu erfüllen? Überlegen Sie außerdem, wie wichtig Ihnen die Optionen auf einen Rückkauf und einen späteren Gesamtverkauf sind.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.