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Was Immobilien-Teilverkauf für die Erben bedeutet und wann sich ein Teilverkauf lohnt, um Miterben auszuzahlen.
Inhalt dieser SeiteWas bedeutet ein Immobilien-Teilverkauf für die Erben?
Beteiligung am Gesamtverkauf oder Rückkauf
Hat sich der Besitzer einer Immobilie für einen Teilverkauf entschieden, kann er seinen verbleibenden Anteil an der Immobilie weiterhin vererben. Die Erben haben nach seinem Tod zwei Alternativen:
1. Rückkaufrecht für die Erben des Teilkäufers
Der Erbe oder die Erbengemeinschaft haben ein Vorkaufsrecht auf den verkauften Anteil der Immobilie. Sie können diesen also zurückzukaufen. Dafür müssen sie den aktuellen Verkehrswert des Anteils zahlen. Die Durchführung eines Rückkaufs ist bei manchen Anbietern mit einer niedrigeren Gebühr verbunden als die eines Gesamtverkaufs.
Anbieter und ihre Preisstruktur
2. Beteiligung an Gesamtverkauf
Alternativ können die Erben dem Gesamtverkauf der Immobilie zustimmen. Der Teilverkaufsanbieter kümmert sich um diesen, wofür jedoch eine Gebühr beziehungsweise Maklerkosten anfallen. Da der Anbieter ebenfalls von einem hohen Verkaufspreis profitiert, wird er sich bemühen, einen solchen zu erzielen. Die Erben werden entsprechend ihres Anteils an der Immobilie daran beteiligt.
Teilverkauf für die Auszahlung von Miterben
Immobilien-Teilverkauf, um Miterben auszuzahlen?
Immobilien-Teilverkauf kann auch dann zum Einsatz kommen, wenn jemand in die geerbte Immobilie einziehen will, aber dafür erst Miterben auszahlen muss. Nicht immer liegt das nötige Geld dafür bereit. Darum greifen einige Personen auf die Option zurück, einen Anteil der Immobilie zu verkaufen und mit dem Erlös Miterben auszuzahlen. Wenn Sie dies überlegen, sollten Sie sich sorgfältig darüber informieren, was ein Teilverkauf für Sie bedeutet.
Das spricht dafür
Das spricht dagegen
Alternativen
Prüfen Sie auch, ob Sie vielleicht einen Kredit aufnehmen können, um Ihre Miterben abzufinden. Ein Kredit ist häufig günstiger als ein Teilverkauf und nachdem er abbezahlt ist, gehört Ihnen die gesamte Immobilie.
Aufteilung einer Immobilie auf die Erbengemeinschaft
Gemeinsam Immobilie geerbt – was passiert jetzt?
Geht mit dem Tod des Erblassers eine Immobilie wie zum Beispiel ein Haus oder ein Grundstück auf die Erbengemeinschaft über, müssen die Erben entscheiden, wie sie diese nutzen und aufteilen wollen. Möglich sind zum Beispiel:
- Vermietung der Immobilie
- Verkauf der Immobilie
- Einzug eines Miterben, der die anderen Erben auszahlt oder ihnen Miete zahlt
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Gemeinsame Entscheidung
Keiner der Erben in der Erbengemeinschaft kann allein über die Immobilie verfügen. Stattdessen muss sich die Erbengemeinschaft einigen. Die Aufteilung ist relativ unkompliziert, wenn beispielsweise alle die Immobilie verkaufen wollen oder wenn nur ein Erbe die Immobilie bewohnen möchte und die anderen auszahlen kann. Es ist auch möglich, in der Erbengemeinschaft zu entscheiden, dass die Aufteilung des Nachlasses nicht exakt den Erbteilen entsprechen muss. Es gibt aber auch viel Potenzial für Konflikte.
Das gehört alles zu einer Erbauseinandersetzung
Bei der Erbauseinandersetzung handelt es sich um die Abwicklung und Aufteilung des Nachlasses durch die Erben. Bevor der Nachlass aufgeteilt werden kann, müssen jedoch unter anderem die Verbindlichkeiten des Erblassers beglichen, alle Erben ermittelt, Vermächtnisse erfüllt und Gegenstände, die Erben schon vorab bekommen haben, auf deren Anteile an dem Nachlass angerechnet werden.
Gegebenenfalls werden unteilbare Gegenstände verkauft, um das Geld aufteilen zu können. Die Erben können ihren Erbauseinandersetzungsvertrag frei gestalten, solange der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker dafür eingesetzt hat. Der Vertrag ist gültig, wenn sie ihm alle zustimmen.
Können sich die Erben nicht einigen, kann einer von ihnen eine Erbteilungsklage stellen. Damit geht dann in der Regel einher, dass unteilbare Gegenstände mittels Teilungsversteigerung zu Geld gemacht werden. Eine solche Auseinandersetzungsklage kann aufwendig und teuer werden.
Erbengemeinschaft verlassen: Diese Möglichkeiten gibt es
Wer sich nicht weiter mit der geerbten Immobilie auseinandersetzen möchte und lieber darauf besteht, Geld zu erhalten, hat mehrere Optionen:
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