Ist ein Immobilien-Teilverkauf sinnvoll?

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Sinnvoll ist ein Immobilien-Teilverkauf unter anderem für ältere Personen, Erben­gemeinschaften, Scheidungsfälle und Selbständige.
  • Auch kann ein Teilverkauf die optimale Alternative für diejenigen sein, die auf kein klassisches Hypothekendarlehen zurückgreifen können oder wollen.
  • Ob ein Teilverkauf für Sie sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, wie wichtig es Ihnen ist, weiterhin anteiliger Besitzer der Immobilie zu sein.
  • Ein weiterer wichtiger Faktor für die Entscheidung ist, ob und welche Alternativen Sie haben.
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Das erwartet Sie hier

Wann und für wen ein Teilverkauf sinnvoll ist und wann Sie lieber darauf verzichten sollten. Plus: Die 11 größten Irrtümer beim Immobilien-Teilverkauf.

Inhalt dieser Seite
  1. Für wen sinnvoll?
  2. Wann ist der Teilverkauf nicht sinnvoll?
  3. Die größten Irrtümer

Wann ist ein Immobilien-Teilverkauf sinnvoll?

Ein Immobilien-Teilverkauf ist besonders dann sinnvoll, wenn Kapital benötigt wird, aber der vollständige Verlust der Immobilie nicht gewünscht ist. Diese Lösung kombiniert finanzielle Freiheit mit der Flexibilität, weiterhin über die Immobilie verfügen zu können.

Bei diesen Szenarien ist der Teilverkauf eine sinnvolle Option

  • Zusätzliche Liquidität im Alter
    Wenn Sie Kapital benötigen, um Ihre Rente aufzustocken oder um größere Ausgaben und Investitionen finanzieren möchten.
  • Finanzielle Freiheit ohne vollständigen Immobilienverkauf
    Wenn Sie weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben möchten, sich ungern von Ihrem Zuhause trennen oder ein finanzielles Polster für unvorhergesehene Ereignisse schaffen möchten.
  • Vermeidung von Bankkrediten und Schulden
    Wenn Sie keine zusätzlichen Kredite aufnehmen möchten oder können oder wenn Sie Zinsen und Rückzahlungsverpflichtungen vermeiden möchten.
  • Flexibilität bei zukünftigen Entscheidungen
    Wenn Sie sich nicht sofort für einen vollständigen Verkauf entscheiden möchten oder wenn Sie jetzt finanzielle Mittel zur Verfügung haben wollen, sich aber gleichzeitig die Option offen halten möchten, den restlichen Anteil der Immobilie später zu verkaufen, zu vererben oder selbst zu nutzen.
  • Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung
    Wenn Sie frühzeitig Vermögen an die nächste Generation übertragen möchten, aber weiterhin in der Immobilien wohlen bleiben wollen oder wenn Sie spätere Streitigkeiten im Erbfall bei der Vermögensübertragung vermeiden möchten.
  • Bei Selbständigkeit
    Wenn Sie aufgrund schwankender oder unregelmäßiger Einnahmen kein klassisches Hypothekendarlehen bekommen würden.
  • Finanzielle Entlastung bei Scheidungen
    Wenn Sie im Scheidungsprozess sind und Sie oder Ihr Ex-Partner im gemeinsamen Haus bleiben möchten, der andere jedoch ausgezahlt werden soll.
  • Lösung bei Erbschaftsangelegenheiten
    Wenn eine Immobilie geerbt wurde und einzelne Erben ausgezahlt werden sollen oder um Erbschaftssteuern zu begleichen, ohne die Immobilie vollständig verkaufen zu müssen.
  • Keine Alternativen
    Wenn andere Modelle der Immobilien­verrentung nicht infrage kommen, beispielsweise, weil Sie zu jung für eine Leibrente sind oder eine zu schlechte Bonität für einen Kredit haben.

Wofür kann das Geld genutzt werden?

  • Aufstockung der gesetzlichen Rente
  • Erhaltung des Lebensstandards
  • Finanzierung von altersgerechten Umbauten, Renovierungs- oder Sanierungs­maßnahmen
  • Realisierung von Wünschen, etwa Reisen oder größere Anschaffungen
  • Vorzeitige Vermögensübertragung an Kinder und Enkelkinder
  • Verdeckte Vermögensumschichtung zu Lebzeiten
  • Abschluss einer Pflege­versicherung
  • Kapital für andere Investitionen, etwa Aktien, Fonds, zweite Immobilie
Icon Euroscheine und Münzen

Ist ein Teilverkauf trotz eines Kredits möglich?

Ein Teilverkauf trotz Kredit ist abhängig vom Anbieter grundsätzlich möglich – das Darlehen reduziert den Erlös des Teilverkaufs. Wenn Sie den Teilverkauf nutzen wollen, um einen Kredit zu tilgen, sollten Sie beachten, dass Sie nach dem Teilverkauf trotzdem monatliche Zahlungen leisten: das Nutzungsentgelt. Lassen Sie sich unabhängig dazu beraten, ob das sinnvoll für Sie ist, und prüfen Sie, was mögliche Alternativen sind.


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Für welche Personen eignet sich ein Immobilien-Teilverkauf?

Icon grauhaarige Frau

Für ältere Personen

Ein Immobilien-Teilverkauf bietet älteren Menschen die Möglichkeit, ihre finanzielle Situation zu verbessern, ohne ihre Immobilie vollständig aufgeben zu müssen. Besonders häufig besteht im Alter ein Bedarf an zusätzlicher Liquidität, da die Rente oft nicht ausreicht, um alle Lebenshaltungskosten oder größere Anschaffungen zu decken. Durch den Teilverkauf kann Kapital freigesetzt werden, während das lebenslange Wohnrecht in der vertrauten Umgebung erhalten bleibt.

So läuft ein Immobilien-Teilverkauf ab

Icon Kein Bargeld

Für Personen, für die eine Hypothek nicht infrage kommt

Der Immobilien-Teilverkauf ist besonders interessant für Menschen, die keinen Zugang zu klassischen Hypothekendarlehen haben oder bewusst darauf verzichten möchten. Dazu zählen Personen mit unregelmäßigen Einkommen, wie Selbständige, oder Menschen, die keine weiteren Verpflichtungen gegenüber Banken eingehen möchten. Stattdessen ermöglicht der Teilverkauf eine schnelle, unkomplizierte und flexible Kapitalfreisetzung, die individuell an die Bedürfnisse der Eigentümer angepasst ist.

Icon Paar Partner

Für geschiedene Personen

Bei einer Scheidung steht oft die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. In vielen Fällen möchte ein Partner weiterhin im Haus wohnen, während der andere ausgezahlt werden möchte. Ein Immobilien-Teilverkauf ermöglicht eine faire und schnelle Lösung, indem der auszuzahlende Betrag durch den Verkauf eines Anteils der Immobilie bereitgestellt wird, ohne dass das Haus vollständig verkauft werden muss.

Immobilien-Teilverkauf bei Scheidung

Icon Gruppe Personen

Für Erben­gemeinschaften

In Erben­gemeinschaften kommt es häufig zu Unstimmigkeiten darüber, was mit einer geerbten Immobilie geschehen soll. Während einige Erben das Haus behalten oder vermieten möchten, bevorzugen andere die sofortige Auszahlung ihres Anteils. Der Immobilien-Teilverkauf bietet eine flexible Lösung, da die Immobilie teilweise verkauft werden kann, um Liquidität für die Auszahlung einzelner Erben zu schaffen, ohne das gesamte Erbe aufgeben zu müssen.

Immobilien-Teilverkauf für Erben

Icon Person mit Laptop

Für Selbständige

Selbstständige haben oft Schwierigkeiten, ein klassisches Hypothekendarlehen zu erhalten, da ihre Einkünfte unregelmäßig sind oder sie die strengen Bonitätsanforderungen der Banken nicht erfüllen. Ein Immobilien-Teilverkauf ist hier eine attraktive Alternative, um Kapital aus der Immobilie zu generieren, ohne auf komplizierte und zeitaufwendige Kreditverfahren angewiesen zu sein.

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Wann ist ein Immobilien-Teilverkauf nicht sinnvoll?

Ein Immobilien-Teilverkauf ist eine attraktive Option, um Liquidität zu schaffen, ohne das Eigentum vollständig aufzugeben. Dennoch gibt es Situationen, in denen ein Teilverkauf nicht die beste Lösung darstellt.

Bei diesen Szenarien sollten Sie einen Teilverkauf vermeiden

  • Langfristige Kosten übersteigen Vorteile
    Wenn die monatlichen Nutzungsgebühren und laufenden Kosten Ihre finanzielle Belastung erhöhen und die oben genannten Vorteile letztendlich aufwiegen.
  • Niedriger Marktwert der Immobilie
    Wenn der Marktwert Ihrer Immobilie unter den typischen Mindestwerten (meist 200.000 Euro) liegt. Die erzielte Liquidität steht dann in keinem Verhältnis zu den Kosten.
  • Renovierungsbedürftige Immobilie
    Wenn Ihre Immobilie stark sanierungsbedürftig ist, da Anbieter Immobilien in gutem Zustand bevorzugen, da diese weniger Risiken bergen.
  • Eingeschränkte Flexibilität
    Wenn Sie maximale Entscheidungsfreiheit über Ihre Immobilie behalten möchten, da Änderungen oder Verkäufe oft mit dem Teilkäufer abgestimmt werden müssen.
  • Immobilie als Altersvorsorge
    Wenn Ihre Immobilie Ihr Hauptvermögenswert für das Alter ist. Der Restwert der Immobilie sinkt, und langfristig stehen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung.
  • Steuerliche und rechtliche Nachteile
    Wenn steuerliche Belastungen, wie Spekulationssteuer oder Erbschaftssteuer, durch den Teilverkauf erhöht werden.
  • Nachfolgeregelung bereits klar
    Wenn die Nachfolge für Ihre Immobilie bereits geregelt ist. Eine Schenkung oder klare testamentarische Regelung ist in diesen Fällen meist einfacher.
  • Alternativen möglich
    Wenn Alternativen zum Immobilien-Teilverkauf, etwa ein klassisches Hypothekendarlehen oder der Gesamtverkauf der Immobilie, für Sie möglich und infrage kommen.

Kritikpunkte am Immobilien-Teilverkauf


Alternativen zum Immobilien-Teilverkauf

  • Bei einem Verkauf mit Rück­vermietung zum Beispiel würden Sie zwar das Eigentum an Ihrer Immobilie aufgeben, aber würden auch die finanzielle Verantwortung für deren Instandhaltung an den neuen Eigentümer abgeben. Auch ein Verkauf mit lebenslangem mietfreiem Wohn- oder Nießbrauchrecht ist denkbar.
  • Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie gegen eine Rente können Sie mietfrei in der Immobilie wohnen und erhalten eine Rente.
  • Die Zinsen einer Umkehrhypothek können deutlich niedriger ausfallen als das Nutzungsentgelt für einen Teilverkauf.
  • Bei einem Gesamtverkauf mit anschließendem Auszug verlieren Sie die Immobilie, aber haben viel Geld, das Sie nun komplett flexibel einsetzen können.
  • Bei einem Hypothekendarlehen nehmen Sie einen Kredit auf und setzen Ihre Immobilie dabei als Sicherheit ein. In vielen Fällen liegen die Kreditkosten unter denen eines Teilverkaufs.

Die 11 größten Irrtümer beim Teilverkauf

Wir und unser exklusiver Kooperationspartner Engel & Völkers LiquidHome hören regelmäßig viele Irrtümer zum Thema Immobilien­verrentung und -Teilverkauf. Daher möchten Wir sie hierzu aufklären, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Irrtum Nr. 1:
Nach zehn Jahren endet der Teilverkauf-Vertrag

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit angelegt. Lediglich die Höhe der Nutzungsgebühr wird für zehn Jahre festgelegt, sodass der Vertrag auch darüber hinaus weiterläuft und lebenslang Bestand hat.

Irrtum Nr. 2:
Die Eintragung des Nießbrauchs im 2. Rang des Grundbuchs ist schlecht für den Kunden

Das Nießbrauchrecht bleibt auch im 2. Rang vollständig geschützt. Es wird so behandelt, als ob es an erster Stelle eingetragen wäre. Eine Verwertung durch Dritte ist nur möglich, wenn dauerhaft keine Nutzungsgebühren mehr gezahlt werden.

Irrtum Nr. 3:
Der Anbieter beteiligt sich nicht an Renovierungs­maßnahmen

Das Unternehmen unterstützt anteilig bei wertsteigernden Renovierungen, die zu Beginn der Partnerschaft vereinbart wurden – wie Arbeiten an Dach, Fassade oder Heizung. Ausgenommen sind bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen oder Photovoltaik­anlagen.

Irrtum Nr. 4:
Der Anbieter hat ein Vorkaufsrecht bei späterem Vollverkauf

Es besteht kein Vorkaufsrecht. Wenn der Eigentümer oder dessen Erben später die Immobilie verkaufen möchten, wird ein Käufer über das Netzwerk des Anbieters gesucht, der die Immobilie zum besten Preis erwirbt.

Irrtum Nr. 5:
Man kann einen Verkauf oder Rückkauf nicht sofort veranlassen

Ein Gesamtverkauf oder ein Rückkauf kann jederzeit angestoßen werden. Es gibt in der Regel keine Wartezeiten oder bestimmte Fristen.

Irrtum Nr. 6:
Ein Teilverkauf kann nicht durchgeführt werden, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist

Die bestehende Restschuld wird durch den Teilverkauf direkt abgelöst. Der Auszahlungsbetrag reduziert sich entsprechend um die Höhe der abgelösten Darlehen.

Irrtum Nr. 7:
Eine Insolvenz des Teilverkauf-Anbieters ist nachteilig für den Kunden

Dank des insolvenzfesten Nießbrauchrechts sind Kunden auch im Falle einer Insolvenz des Käufers abgesichert und genießen umfassenden Schutz.

Irrtum Nr. 8:
Nießbrauchrecht und Wohnrecht sind dasselbe

Das Nießbrauchrecht geht über ein reines Wohnrecht hinaus. Es erlaubt dem Eigentümer, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder sie zu vermieten. Detaillierte Informationen lesen Sie hier: Nießbrauchrecht und Wohnrecht erklärt.

Irrtum Nr. 9:
Jeder Teilverkauf-Anbieter hat eine Renovierungsklausel im Vertrag

Nicht alle Anbieter ver­pflichten Kunden zu Renovierungen beim späteren Verkauf. Engel & Völkers LiquidHome hat keine solche Klausel, die Eigentümer zu ver­pflichtenden Sanierungen zwingt.

Irrtum Nr. 10:
Eine teilverkaufte Immobilie kann nicht mehr vererbt werden

Der nicht verkaufte Anteil bleibt vererbbar. Nach dem Tod des Teilverkäufers können die Erben auch den verkauften Anteil zurückkaufen, falls gewünscht. Viele Kunden entscheiden sich sogar aktiv für einen Teilverkauf zur Nachfolgeplanung.

Irrtum Nr. 11:
Bei einem Teilverkauf übertragen Sie alle Ihre Rechte auf den Anbieter

Kunden behalten die volle Entscheidungshoheit und Selbstbestimmung über ihre Immobilie. Sie können weiterhin eigenständig über den verbleibenden Anteil verfügen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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