Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob ein Immobilien-Teilverkauf trotz eines laufenden Kredits möglich ist und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.
Inhalt dieser SeiteImmobilien-Teilverkauf bei bestehendem Kredit – ist das möglich?
Grundsätzlich möglich
Ein Immobilien-Teilverkauf ist auch bei einem noch laufenden Kredit grundsätzlich möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, wie viel Restschuld auf der Immobilie lastet und ob die Bank dem Teilverkauf zustimmt. Denn bei finanzierten Immobilien ist immer auch die Bank als Kreditgeber involviert.
Warum ist die Zustimmung der Bank erforderlich?
Wenn Sie Ihre Immobilie über ein Darlehen finanziert haben, ist diese in der Regel mit einer Grundschuld zugunsten der Bank belastet. Das bedeutet: Die Bank hat ein im Grundbuch eingetragenes Recht auf die Immobilie – als Sicherheit für den Kredit. Solange diese Grundschuld besteht, darf die Immobilie nicht ohne Weiteres (auch nicht teilweise) verkauft werden.
Bei einem Teilverkauf wird ein Anteil der Immobilie (meist zwischen 10 und 50 Prozent) an einen Teilverkauf-Anbieter veräußert. Dieser erhält ebenfalls ein Grundpfandrecht zur Absicherung seines Anteils. Dafür muss die Bank jedoch ihre Zustimmung geben, weil sich mit dem Teilverkauf die Besitzverhältnisse und die Rangfolge im Grundbuch ändern können.
Der entscheidende Punkt: Genügend freies Kapital in der Immobilie
Die zentrale Frage ist also: Ist nach Abzug des noch offenen Kredits genug Immobilienwert übrig, um einen Teilverkauf wirtschaftlich und rechtlich möglich zu machen? Dies ist der Fall, wenn der Immobilienwert die Restschuld deutlich übersteigt. Wenn allerdings die noch offene Kreditsumme zu hoch ist – etwa bei kürzlich finanzierten Objekten oder Neubauten – kann ein Teilverkauf scheitern, weil nicht genug frei verfügbares Kapital vorhanden ist.
Was passiert mit dem Kredit?
Ein Teilverkauf bedeutet nicht automatisch, dass der bestehende Kredit abgelöst werden muss. Möglich sind drei Varianten:
- Der Kredit läuft weiter wie bisher
Die Bank bleibt im Grundbuch im ersten Rang und der Teilverkauf-Anbieter wird nachrangig abgesichert. Das setzt jedoch eine hohe Werthaltigkeit der Immobilie voraus – und die Zustimmung beider Parteien. - Teilweise Tilgung der Restschuld
Ein Teil des Verkaufserlöses wird genutzt, um den Kredit ganz oder teilweise abzulösen. Das kann die Zustimmung der Bank erleichtern. - Umschuldung oder Neuordnung der Finanzierung
In manchen Fällen ist es sinnvoll, den bestehenden Kredit umzuschulden – etwa wenn der Teilverkauf gleichzeitig mit einer neuen Finanzierungsstruktur kombiniert wird.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die wichtigste Frage dabei: Ist genug finanzieller Spielraum in der Immobilie vorhanden, um den Teilverkauf wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich umsetzbar zu machen?
Die Konditionen im Detail
Genügend freies Kapital in der Immobilie
Je höher der Verkehrswert Ihrer Immobilie im Verhältnis zur Restschuld ist, desto besser. Denn der Teilverkauf-Anbieter möchte seinen Anteil durch ein Grundpfandrecht absichern – dafür muss genügend unbelasteter Wert vorhanden sein. Als Faustregel gilt: Der geplante Verkaufserlös darf die bestehende Grundschuld nicht vollständig aufbrauchen.
Ein Beispiel: Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 600.000 Euro und die noch offene Kreditsumme 150.000 Euro. Sie möchten Ihre Immobilie zu 40 Prozent teilverkaufen, dies entspricht einem Anteil von 240.000 Euro. Damit übersteigt dieser Anteil die Restschuld – somit ist ein Teilverkauf möglich.
Zustimmung der finanzierenden Bank
Ohne Einverständnis der Bank ist ein Teilverkauf nicht möglich. Denn sie ist über die Grundschuld im Grundbuch eingetragen und muss einer Rangänderung zustimmen, wenn der Teilverkauf-Anbieter ebenfalls im Grundbuch abgesichert werden soll. Viele Banken prüfen streng, ob nach dem Teilverkauf ihre eigene Sicherheit gefährdet wäre. In vielen Fällen kann eine teilweise Ablösung der Restschuld oder eine Umschuldung eine Lösung sein.
Bonität und Zahlungsfähigkeit des Eigentümers
Auch wenn beim Teilverkauf kein klassischer Kredit aufgenommen wird, prüft der Teilverkauf-Anbieter die Bonität des Eigentümers. Dies liegt daran, dass Sie als Verkäufer nach dem Teilverkauf weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben – und dafür ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen (vergleichbar mit einer Art Miete für den verkauften Anteil). Daher ist eine solide finanzielle Situation wichtig, um die laufenden Zahlungen dauerhaft tragen zu können.
Mindestwert der Immobilie
Viele Anbieter bieten den Teilverkauf erst ab einem gewissen Immobilienwert an – meist ab 200.000 bis 250.000 Euro. Der Grund: Der wirtschaftliche Aufwand für Teilverkauf, Vertragsgestaltung, Notar, Bewertung etc. lohnt sich erst ab einem gewissen Betrag. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für einen Teilverkauf.
Eintragungsfähigkeit des Anbieters im Grundbuch
Damit der Teilverkauf rechtlich wirksam ist, muss der Anbieter als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Dafür braucht es nicht nur die Zustimmung der Bank, sondern auch eine klare rechtliche Ausgangslage (zum Beispiel kein Streit unter Miteigentümern, keine komplizierten Erbverhältnisse).
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Ablauf: So funktioniert ein Teilverkauf trotz Kredit
Ein Immobilien-Teilverkauf mit bestehender Finanzierung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung – besonders, weil zusätzlich zur Abstimmung mit dem Teilverkaufsanbieter auch die Bank eingebunden werden muss. Der Ablauf unterscheidet sich daher etwas vom klassischen Teilverkauf ohne Kredit.
So läuft ein Teilverkauf bei bestehendem Kredit ab
Schritt 1:
Unverbindliche Anfrage beim Teilverkauf-Anbieter
Im ersten Schritt lassen Sie prüfen, ob Ihre Immobilie grundsätzlich für einen Teilverkauf infrage kommt – trotz laufendem Kredit. Dafür reichen erste Angaben wie Verkehrswert, Restschuld und gewünschte Verkaufssumme. Viele Anbieter bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an – online oder telefonisch.
Schritt 2:
Professionelle Immobilienbewertung
Für die genaue Berechnung des möglichen Verkaufserlöses wird eine objektive Marktwertanalyse Ihrer Immobilie durchgeführt – meist kostenlos durch den Anbieter. Diese Bewertung ist entscheidend, um den maximal möglichen Anteil und die zu erwartende Auszahlung zu ermitteln.
Schritt 3:
Prüfung der Restschuld und Gespräch mit der Bank
Nun wird geprüft, wie die finanzielle Situation rund um die Immobilie aussieht. Wichtige Fragen dabei sind:
- Wie hoch ist die noch offene Kreditsumme?
- Welche Rechte hat die Bank im Grundbuch?
- Ist eine Zustimmung zum Teilverkauf möglich – oder wird eine Teilablösung des Darlehens notwendig?
Hier ist eine gute Vorbereitung entscheidend. In der Regel unterstützt Sie der Anbieter bei der Kommunikation mit der Bank.
Schritt 4:
Angebot und Vertragsgestaltung
Sobald Bank, Anbieter und Eigentümer grundsätzlich einverstanden sind, erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit allen Details:
- Anteil am Verkauf
- Höhe der Auszahlung
- Nutzungsentgelt
- Regelungen zur Rückkaufoption und späterem Gesamtverkauf
Der Teilverkauf wird notariell beurkundet, genau wie beim klassischen Immobilienverkauf.
Schritt 5:
Grundbuchänderung und Auszahlung
Nach Unterzeichnung des Vertrags erfolgt die Eintragung des neuen Miteigentümers beziehungsweise des Teilverkauf-Anbieters ins Grundbuch, gegebenenfalls die Rangänderung oder Löschung von Teilen der bestehenden Grundschuld sowie die Auszahlung Ihres Anteils – abzüglich eventueller Ablösebeträge für den Kredit. Je nach Konstellation kann das Geld verwendet werden, um die Restschuld ganz oder teilweise zu tilgen oder als freie Liquidität für Ihre persönlichen Zwecke dienen.
Auch mit Kredit behalten Sie das Wohnrecht
Nach dem Teilverkauf bleibt Ihr lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht bestehen. Sie wohnen wie gewohnt weiter in Ihrer Immobilie – zahlen aber künftig ein monatliches Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil.
Ist ein Teilverkauf trotz Kredit sinnvoll?
Von diesen Vorteilen können Sie profitieren
Diese Nachteile sollten Sie kennen
Wichtig zu wissen: Ein Teilverkauf kann Ihnen helfen, finanzielle Spielräume zu schaffen – aber nur dann, wenn Immobilie, Restschuld und Ihre persönliche Lebenssituation zusammenpassen. Je klarer Sie die Vor- und Nachteile kennen, desto besser können Sie entscheiden, ob dieser Weg für Sie sinnvoll ist.
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Alternativen zum Teilverkauf bei bestehendem Kredit
Wann Sie sich nach einer Alternative erkundigen sollten
Ein Teilverkauf ist nicht für jede finanzierte Immobilie die beste Lösung – vor allem dann nicht, wenn die Restschuld zu hoch ist oder die Bank dem Vorhaben nicht zustimmt. In solchen Fällen lohnt sich der Blick auf sinnvolle Alternativen, mit denen Sie ebenfalls Liquidität gewinnen oder Ihre finanzielle Situation verbessern können.
Diese Alternativen kommen infrage
Die häufigsten Fragen zum Thema Immobilien-Teilverkauf trotz Kredit
Kann ich meine Immobilie trotz laufendem Kredit teilweise verkaufen?
Grundsätzlich ist ein Teilverkauf auch bei einem laufenden Kredit möglich – vorausgesetzt, es ist noch genügend unbelasteter Wert in der Immobilie vorhanden. Wichtig ist außerdem, dass die finanzierende Bank dem Teilverkauf zustimmt, da sie über die Grundschuld ein Mitspracherecht hat.
Für wen lohnt sich ein Teilverkauf trotz Kredit besonders?
Ein Teilverkauf ist besonders sinnvoll für Eigentümer, die Liquidität benötigen, aber nicht ausziehen möchten, noch eine überschaubare Restschuld haben, und keine klassische Finanzierung mehr möchten oder erhalten (beispielsweise im Ruhestand).
Muss meine Bank einem Teilverkauf zustimmen?
Ja, ohne Zustimmung der Bank ist ein Teilverkauf nicht realisierbar. Die Bank ist durch die eingetragene Grundschuld abgesichert und muss jeder Änderung im Grundbuch zustimmen – insbesondere dann, wenn zusätzlich der Teilverkauf-Anbieter als Miteigentümer eingetragen werden soll.
Was passiert mit dem Kredit nach einem Teilverkauf?
Das hängt von der individuellen Situation ab. In vielen Fällen bleibt der Kredit bestehen und läuft wie gewohnt weiter. Alternativ kann ein Teil des Verkaufserlöses verwendet werden, um die Restschuld ganz oder teilweise abzulösen. In manchen Fällen empfiehlt sich auch eine Umschuldung zur besseren Anpassung an die neue Situation.
Welche Alternativen gibt es zum Teilverkauf?
Wenn ein Teilverkauf nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, kommen verschiedene Alternativen infrage: Eine Umschuldung, ein vollständiger Immobilienverkauf, eine Leibrente oder eine Umkehrhypothek können ebenfalls dabei helfen, finanzielle Spielräume zu schaffen – je nach persönlicher Lebenslage und Zielen.
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