Kapitallebens­versicherung – Kritik und Nachteile

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Kapitallebens­versicherung abschließt, bindet sich langfristig an einen Anbieter, da ein Wechsel oder eine Kündigung der Versicherung Nachteile mit sich bringen.
  • Der Garantiezins der Kapitallebens­versicherung ist aktuell sehr niedrig.
  • Darüber hinaus können je nach Anbieter hohe Verwaltungskosten anfallen und den Gewinn zusätzlich reduzieren.

Das erwartet Sie hier

Für welche Nachteile die Kapitallebens­versicherung häufig kritisiert wird und was mögliche Alternativen sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Verluste bei vorzeitiger Kündigung
  2. Niedrige Rendite, hohe Kosten
  3. Langfristige Vertragsbindung

Verlust der Beiträge bei vorzeitiger Kündigung

Niedriger Rückkaufwert

Eine Kapitallebens­versicherung hat in der Regel eine sehr lange Laufzeit. Wer vor Ende dieser Laufzeit kündigt, muss damit rechnen, erhebliche finanzielle Verluste zu erleiden. Wenn die Versicherung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss gekündigt wird, erhält man meist nicht einmal den Betrag zurück, den man eingezahlt hat. Denn die Versicherung nutzt die ersten Einzahlungen zur Begleichung der Gebühren und zur Absicherung des Todesfallrisikos.

Bedingte Steuerfreiheit

Obwohl oft davon berichtet wird, ist eine Kapitallebens­versicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Denn nur Verträge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, mindestens 12 Jahre liefen und davon mindestens fünf Jahre bespart wurden, und Verträge die vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, können steuerfrei ausgezahlt werden. Eine komplette Steuerbefreiung ist ansonsten nicht möglich, in diesem Fall müssen die Kapitalerträge mindestens zur Hälfte versteuert werden.

Niedrige Rendite, hohe Kosten

Niedriger garantierter Zinssatz

Der Garantiezins liegt bei der Kapitallebens­versicherung nur noch bei 0,25 Prozent. Dies wirkt sich negativ auf die Rendite der Versicherten aus. Neben dem Garantiezins gibt es noch eine Beteiligung an den Gewinnen aus den Anlagen der Versicherung – die Überschussbeteiligung.


Verwaltungskosten

Abhängig davon, welchen Anbieter man wählt, werden teilweise sehr hohe Verwaltungskosten veranschlagt, was die ebenfalls die Rendite sinken lässt. Ein hoher Anteil der Rendite kann durch die Kosten „gefressen“ werden, je nachdem bei welchem Anbieter der Vertrag abgeschlossen wurde. Aber auch wenn der Versicherte den Anbieter wechseln möchte, kann dies teuer werden.


Stiftung Warentest: Wechsel lohnt nur zu Beginn

Stiftung Warentest berechnete beispielsweise, dass ein Wechsel der Lebens­versicherung oft nur innerhalb der ersten Jahre lohnt, denn dann sind noch nicht sämtliche Abschlusskosten bezahlt, zudem besitzen die älteren Verträge oft eine höhere Verzinsung als neuere Verträge. Beispielsweise kann sich eine Wechsel nach zwei Jahren Vertragslaufzeit aber noch durchaus lohnen, nach fünf Jahren jedoch nicht mehr. In dem Rechenbeispiel von Stiftung Warentest lohnte es sich nach zwei Jahren noch, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Diese Alternativen zur Kapitallebens­versicherung gibt es

Je nachdem, wofür Sie Ihre Kapitallebens­versicherung nutzen möchten, gibt es u.a. folgende Alternativen:

Gerade eine fondsgebundene Lebens­versicherung kann eine renditestärkere Alternative sein. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Feste Vertragsbindung über viele Jahre

Wieso Sie sich den Vertragsabschluss gut überlegen sollten

Eine Kapitallebens­versicherung besitzt in der Regel eine lange Vertragslaufzeit. Mindestens zwölf Jahre sollte der Vertrag laufen, denn nur nach dieser Zeit können Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, steuerbefreit werden.

Der Versicherte ist während dieser Zeit an den Vertrag gebunden, denn wenn man vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt, muss man mit empfindlichen Einbußen rechnen. Man ist also über eine relativ lange Zeit dazu verpflichtet, Ausgaben zu tätigen. Besonders bei Verträgen, die eine Todesfallabsicherung beinhalten, kann dies eine nicht zu vernachlässigende finanzielle Belastung bedeuten.

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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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