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eVB-Nummer einfach erklärt (2024)

Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eVB-Nummer weist nach, dass Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht­versicherung abgeschlossen haben.
  • Die eVB-Nummer hat die Deckungskarte und Doppelkarte abgelöst.
  • Sie erhalten die eVB-Nummer von Ihrem Kfz-Versicherer.
  • Die 7-stellige eVB-Nummer besteht aus Zahlen und Buchstaben und befindet sich meist auf Ihrem Versicherungsvertrag.
  • Sie benötigen eine eVB-Nummer bei An- und Ummeldung, bei Änderung des Fahrzeugs oder Fahrzeughalters, bei Wiederzulassung oder auch bei Versicherungswechsel.
  • Für die eVB-Nummer entstehen keine Extra-Kosten und die Gültigkeit ist vom Versicherer abhängig.

Das erwartet Sie hier

Was eine eVB-Nummer ist, wie sie sich von der Doppel- und Deckungskarte unterscheidet und wie Sie sie bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sind eVB Nummer, Deckungs und Doppelkarte?
  2. Wann Sie eine eVB Nummer brauchen
  3. Wo Sie eine eVB Nummer bekommen
  4. Kosten und Gültigkeit einer eVB Nummer
  5. Fazit

Doppelkarte, Deckungskarte, eVB-Nummer: Was ist das?

Icon Fragezeichen

Egal, ob Sie in Deutschland mit dem Auto, Motorrad, Wohnmobil oder Lieferwagen unterwegs sind oder einen Anhänger benutzen, Sie benötigen eine Kfz-Haftpflicht­versicherung. Diese Versicherung ist Pflicht in Deutschland, was Sie mit der sogenannten elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer oder auch VB-Nummer nachweisen. Diese bekommen Sie von Ihrem Kfz-Haftpflicht­versicherer und benötigen Sie zum Beispiel bei An- und Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Früher wurde die eVB-Nummer auch Doppel- oder Deckungskarte genannt.

Wie die eVB-Nummer aussieht

Die eVB-Nummer ist 7-stellig und kann aus Zahlen und Buchstaben bestehen (ohne I und O) beispielsweise B3C6W90. Für Kurzzeitkennzeichen und Saisonkennzeichen müssen spezielle eVB-Nummern beantragt werden. Die eVB-Nummer finden Sie meist gleich oben auf Ihrer Versicherungsbestätigung.

Doppelkarte und Deckungskarte – die Vorläufer der eVB-Nummer

März 2008 wurde die eVB-Nummer eingeführt. Vorher benötigten Sie die sogenannte Deckungskarte als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung bei der Zulassungsstelle. Die Doppelkarte ist wiederum der Vorläufer der Deckungskarte. Die Doppelkarte erhielt übrigens ihren Namen, da sie in zweifacher Ausführung ausgestellt wurde: Die Zulassungsstelle forderte den Versicherungsnachweis im Original und leitete eine Durchschrift an den Versicherer weiter, um die Zulassung des Fahrzeugs mitzuteilen.

Icon Website

Mit Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung haben sich die Prozesse bei der Zulassung vereinfacht und beschleunigt. Früher musste der Angestellte in der Zulassungsstelle Ihre Daten von der Doppel- oder Deckungskarte per Hand eingeben. Nun ruft er Ihre Daten mithilfe der Nummer aus einer zentralen Datenbank ab.

Unterschiede zwischen Doppelkarte, Deckungskarte und eVB-Nummer

DoppelkarteDeckungskarteeVB-Nummer
ÄnderungsdatumBis 31.12.2002Bis 31.03.2008Aktuell
Dauer bis ErhaltMeist PostwegMeist PostwegMeist sofort
Form des VersicherungsnachweisesDatenblattDatenblattNummer
Datenübertragung bei ZulassungsstelleHändischHändischElektronischer Abruf
Mitteilung an VersichererAls DurchschlagDigitalDigital

Wann brauche ich eine “Grüne Karte”?

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Sind Sie außerhalb der EU mit Ihrem Auto, Motorrad, Wohnmobil, Lieferwagen oder auch Lkw unterwegs, ist ein spezieller Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung Pflicht. Sie benötigen die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“. Sie wird aufgrund ihres früheren Aussehens auch weiterhin oft “Grüne Karte” genannt. Die Grüne Karte wird von Ihrem Versicherer ausgestellt. In folgenden Ländern müssen Sie die Grüne Versicherungskarte bei Einreise vorlegen:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Iran
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Weitere Informationen zur Grünen Karten erhalten Sie auch auf der Seite des Vereins “Deutsches Büro Grüne Karte e. V.” (DBGK). Er ist in Deutschland zuständig für die Abwicklung von Auto­haftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne-Karte-Systems.

Wann Sie eine eVB-Nummer brauchen

Für diese Fahrzeuge brauchen Sie eine eVB-Nummer

Egal, ob neu oder gebraucht: Sie brauchen die eVB-Nummer für diese Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger:

Icon blaues Auto

Pkw

Icon Motorradhelm

Motorräder

Icon Lieferwagen

Wohnmobil

Icon Lieferwagen

Lieferwagen

Icon Lkw

Lkw


Für diese Vorgänge brauchen Sie eine eVB-Nummer

Jede eVB-Nummer ist genau für einen der folgenden Vorgänge gültig. Möchten Sie zum Beispiel mehrere Autos zulassen, benötigen Sie mehrere eVB-Nummern:

  • bei Zulassung eines neuen Autos (auch Anhängers)
  • bei Wechsel des Fahrzeugs
  • bei Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • bei Änderung des Fahrzeughalters
  • bei Ummeldung nach einem Umzug

Icon gegensätzliche Pfeile

Auch bei Versicherungswechsel ist eVB-Nummer nötig

Wenn Sie die Kfz-Haftpflicht­versicherung wechseln, ändert sich Ihre eVB-Nummer. Die neue Nummer leitet der Versicherer direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt und somit an die zuständige Zulassungsbehörde weiter. Sie müssen also diesbezüglich nichts weiter tun.

Wie Sie eine eVB-Nummer beantragen

Eine eVB-Nummer erhalten Sie, sobald Sie eine Kfz-Versicherung bei einem Versicherungsanbieter abschließen. Sie müssen sie also nicht beispielsweise bei einer Behörde beantragen. So gehen Sie vor:

1. Vergleichen

Sie vergleichen verschiedene Kfz-Haftpflicht­versicherungen, zum Beispiel mit unserem Rechner.

Checkliste

2. Abschließen

Sie wählen eine Kfz-Haftpflicht­versicherung und schließen sie online ab.

3. eVB-Nummer erhalten

Sie erhalten von der Versicherung den Versicherungsschein samt eVB-Nummer. Das geht mittlerweile meist sehr schnell: per Kundenkonto, Mail, SMS oder auch telefonischer Abfrage. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer, welche Optionen er anbietet.


Angaben sorgfältig prüfen

Möchten Sie sich an- oder ummelden, ruft die Zulassungsstelle Ihre Daten anhand der eVB-Nummer ab. Stimmen diese Daten nicht mit Ihrem Personalausweis oder Fahrzeugbrief überein, kann die Zulassungsstelle Sie nicht an- oder ummelden. Nur der Versicherer kann falsche Daten nachträglich ändern. Prüfen Sie daher alle Angaben auf Korrektheit, die Sie beim Versicherer machen. Achten Sie besonders auf die Angaben zur Unternehmensart, Fahrzeugart, Fahrgestellnummer oder Kennzeichenart.

Icon Vertrag

Was bedeutet “vorläufige Deckungszusage”?

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Sobald Sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und Ihr Fahrzeug zugelassen haben, tritt die sogenannte vorläufige Deckung Ihrer Kfz-Versicherung in Kraft. Das bedeutet, dass Ihr Kraftfahrzeug oder Ihr Anhänger schon ab Zulassung geschützt ist, obwohl noch kein offizieller Vertrag zwischen Ihnen und der Versicherung besteht. Der kommt erst zustande, wenn die Versicherung Ihnen den Versicherungsvertrag zuschickt und Sie den ersten Beitrag bezahlt haben.

Kosten und Gültigkeit einer eVB-Nummer

Die eVB-Nummer ist kostenfrei

Die eVB-Nummer erhalten Sie, wenn Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Für die Nummer selbst entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie zahlen nur die Beiträge in die Kfz-Versicherung ein.


Icon Kalender

Gültigkeit der eVB-Nummer

Die eVB-Nummer ist in der Regel sechs Monate gültig. Einige Versicherungen vergeben jedoch auch eVB-Nummern mit kürzerer oder deutlich längerer Gültigkeit. Laufzeiten von drei, sechs, neun und bis zu 18 Monate kommen vor. Achten Sie also darauf, dass die eVB-Nummer bis zu Ihrem Termin bei der Zulassungsstelle gültig ist. Nach Ablauf der Frist verfällt die eVB-Nummer einfach. Sie brauchen also nichts weiter zu unternehmen.

Fazit

Eine Kfz-Versicherung für Ihr Kraftfahrzeug oder Anhänger ist in Deutschland Pflicht. Mit der eVB-Nummer weisen Sie bei der Zulassungsstelle nach, dass Sie eine Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Mit dieser Nummer ist eine An- und Ummeldung jetzt einfacher und schneller möglich als früher mit der Doppel- und Deckungskarte. Die 7-stellige eVB-Nummer bekommen Sie kostenfrei von Ihrem Kfz-Versicherer. Die eVB-Nummer ist meist mehrere Monate gültig, die genaue Gültigkeit ist jedoch vom Versicherer abhängig.


Die häufigsten Fragen zu Doppelkarte, Deckungskarte und eVB-Nummer

Was ersetzt die Doppelkarte?

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Die Doppelkarte wurde 2003 durch die Deckungskarte ersetzt. Seit 2008 benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer oder auch VB-Nummer, um Ihre Kfz-Versicherung bei der Zulassungsstelle nachzuweisen.

Wann brauche ich eine Doppelkarte?

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Sie benötigen eine eVB-Nummer (früher Doppelkarte oder Deckungskarte), wenn Sie einen Pkw, ein Motorrad, Wohnmobil, Lieferwagen, Lkw oder Anhänger an- oder ummelden möchten, sich das Fahrzeug oder der Fahrzeughalter ändert oder wenn Sie ein Kraftfahrzeug wieder zulassen wollen. Sie benötigen die eVB-Nummer auch, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln möchten.

Wie bekomme ich die Doppelkarte?

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Früher brauchten Sie eine Doppel- oder Deckungskarte. Heute benötigen Sie stattdessen eine eVB-Nummer. Diese erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer.

Ist man mit der eVB-Nummer schon versichert?

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Ihr Kraftfahrzeug oder Anhänger ist ab Zulassung durch Ihre Kfz-Versicherung geschützt, obwohl der eigentliche Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer noch nicht zustande gekommen ist. Das wird “vorläufige Deckungszusage” genannt. Vollen Versicherungsschutz erhalten Sie meist, wenn Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben.

Was passiert, wenn ich die eVB nicht nutze?

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eVB-Nummern sind nur für eine bestimmte Zeit gültig. Nutzen Sie die Nummer in diesem Zeitraum nicht, verfällt sie einfach. Eine neue, gültige eVB-Nummer erhalten Sie dann von Ihrem Kfz-Versicherer.

Wie viel kostet eine eVB-Nummer?

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Für die eVB-Nummer entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie bezahlen nur die Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung.

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Katharina Burnus
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