Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Ihnen die Kfz-Versicherung bei typischen Schadensfällen hilft, wie Sie sich im Schadensfall verhalten müssen und welche Vorteile eine Kaskoversicherung hat.
Inhalt dieser SeiteWie verhalte ich mich im Schadensfall?
Sich selbst sichern und Polizei informieren
Sind Sie und andere Beteiligte nicht weiter verletzt, rufen Sie die Polizei. Diese nimmt den Unfall oder Schaden auf. Hatten Sie einen Wildunfall, informieren Sie zusätzlich die örtliche Forstbehörde. Diese begutachtet den Tierkadaver, was für eine Rekonstruktion des Unfalls wichtig sein kann.
Versicherer kontaktieren und Schaden melden
Melden Sie den Schaden anschließend Ihrem Versicherer. Beachten Sie hierbei mögliche Fristen zur Schadensmeldung. Dieser wird daraufhin den offiziellen Unfallbericht der Polizei abwarten. Danach wird mit der Prüfung und Regulierung des Schadens begonnen.
Schäden dokumentieren und Unterlagen sammeln
Dokumentieren Sie die Schäden gründlich durch Fotos und Videos. Auch bei Wildunfällen. Reichen Sie die Aufnahmen zusammen mit dem ausgefüllten Schadensformular bei Ihrem Versicherer ein.
Experten-Tipp:
„Ich empfehle immer, unmittelbar nach einem Unfall die Polizei zu rufen. Da spielt der Schaden keine Rolle. Die Polizei stellt sicher, wer der Verursacher ist, was passiert ist und welche Schäden entstanden sind. Anhand des Unfallberichts der Polizei kann der Versicherer den Schaden regulieren.“
Beispielfall 1: Verkehrsunfall
Herr König möchte mit seinem Auto die Spur wechseln. Dabei vergisst er zu blinken und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall. Der Schaden am anderen Wagen beläuft sich auf etwa 2.500 Euro.
Verkehrsunfall ohne Kfz-Haftpflichtversicherung
Da die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland zu den Pflichtversicherungen gehört, wird in diesem Beispiel nur auf eine Situation mit Versicherung eingegangen. Wer ein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung fährt, muss mit dem Entzug des Führerscheins, empfindlichen Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder einem Freiheitsentzug von sechs Monaten rechnen.
Verkehrsunfall mit Kfz-Haftpflichtversicherung
Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung muss Herr König für den Schaden, der am anderen Auto entstanden ist, nicht selbst aufkommen. Die Kosten übernimmt die Versicherung. Bei geringeren Schäden kann sich die Schadensmeldung unter Umständen nicht lohnen, da gemeldete Schäden in der Regel zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und dadurch zu steigenden Beiträgen führen.
Experten-Tipp:
„Vermeiden Sie einen Streit am Unfallort darüber, wen genau die Schuld trifft. Dafür sind die Polizei und letztendlich die Gerichte zuständig. Mit lauten Auseinandersetzungen noch am Unfallort ist niemandem geholfen.“
Beispielfall 2: Steinschlag
Marie fährt mit ihrem Fahrzeug auf der Autobahn. Aus dem Reifen eines vorausfahrenden Autos löst sich ein Stein und trifft ihre Windschutzscheibe. Er hinterlässt einen Steinschlagschaden, der sich innerhalb ihres Sichtfeldes befindet. Daher darf der Schaden nicht nur repariert, sondern die komplette Windschutzscheibe muss ausgetauscht werden. Die neue Windschutzscheibe inklusive des Austauschs kostet insgesamt 800 Euro.
Steinschlag ohne Teilkaskoversicherung
Ohne eine Teilkaskoversicherung muss Marie den Schaden von insgesamt 800 Euro alleine tragen. Ihr Auto ist nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gegen Glasschäden versichert.
Steinschlag mit Teilkaskoversicherung
Marie hat zusätzlich eine Teilkaskoversicherung für ihr Auto abgeschlossen. Daher muss sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro zahlen. Die restlichen Kosten in Höhe von 650 Euro übernimmt die Versicherung. Da es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, wird Marie nach der Regulierung des Schadens zurückgestuft und muss keine höheren Beiträge zahlen.
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Beispielfall 3: Unfall mit Fahrerflucht
Nach der Arbeit fährt Frau Schröder mit ihrem Neuwagen nach Hause. Auf dem Weg wird sie in einen Autounfall verwickelt, an dem ein unbekannter Fahrer Schuld ist. Dieser begeht nach dem Unfall Fahrerflucht. Der Schaden an Frau Schröders Auto beläuft sich auf eine Summe von 4.000 Euro.
Unfall mit Fahrerflucht ohne Vollkaskoversicherung
Frau Schröder hat für ihr Auto keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Da ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und ihre Teilkaskoversicherung Schäden bei Fahrerflucht nicht erstatten, muss sie für den Schaden in voller Höhe selbst aufkommen.
Unfall mit Fahrerflucht mit Vollkaskoversicherung
Frau Schröder hat für ihren Neuwagen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt auch die Kosten für Schäden bei Fahrerflucht. Da der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, wird der Schaden von 4.000 Euro vollständig von der Vollkaskoversicherung übernommen.
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