Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Kredite Sie für einen behindertengerechten Umbau nutzen können und welche Förderprogramme es dafür gibt.
Inhalt dieser SeiteAnlaufstellen für Kredite und Zuschüsse
Privatkredite für den behindertengerechten Umbau
Senioren oder Menschen mit Behinderungen benötigen oft barrierefreien Wohnraum, wofür mitunter teure Umbaumaßnahmen notwendig sind. Spezialisierte Kredite für die Finanzierung solcher Umbauten sind ausgesprochen selten. Sie dürfen allerdings jeden Privatkredit zur freien Verwendung in entsprechender Weise nutzen. Bei hohen Kreditsummen ist auch eine reguläre Baufinanzierung möglich. Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie prüfen, ob Sie die Kosten durch die Inanspruchnahme von Förderungen oder Versicherungsleistungen reduzieren können.
Spezialisierte Kredite und Förderkredite
Einige Stellen vergeben auch spezielle Kredite für den behindertengerechten Umbau. Das gilt beispielsweise für:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Spezielle Landesbanken
- Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken über Baufinanzierungen
Wer erhält einen Kredit
Sie können einen Kredit aufnehmen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Darlehensvergabe erfüllen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie weiterhin regelmäßigen Lohn aus einer festen und unbefristeten Arbeitsstelle beziehen. Alternativ können Sie auch einen Bürgen als Kreditsicherheit vorschlagen. Bei Förderkrediten gilt es oft auch Einkommensgrenzen zu beachten, über denen Sie keine Förderung bekommen.
Anlaufstellen für Zuschüsse und Kostenübernahme
Neben Banken gibt es mehrere Stellen, bei denen Sie sich um Zuschüsse oder Förderungen bemühen können:
Anlaufstelle | Konditionen |
---|---|
Pflegekasse | Ausschließlich Wohnumfeldverbesserungen, maximal 4.000 Euro |
Krankenkasse | Ausschließlich Hilfsmittel wie Toilettensitzerhöhung |
Kommune | Stark schwankend innerhalb Deutschlands. Teilweise darf kein Kredit zusätzlich aufgenommen werden |
Stiftungen | Kredite sind ausgeschlossen |
Sozialhilfeträger | Übernimmt Kosten für Umbauten für Menschen mit geringem Einkommen, wenn keine andere Institution verantwortlich ist |
Berufsgenossenschaften | Zuständig für die Rehabilitation nach Arbeits- und Wegeunfällen und nach Berufskrankheiten |
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Welche Maßnahmen gehören zu einem behindertengerechten Umbau und was kostet das?
Maßnahmen für barrierefreies Wohnen
Zu Maßnahmen für barrierefreies Wohnen wegen fortschreitenden Alters oder einer Behinderung gehören unter anderem:
- Anbau eines überdachten Abstellplatzes für einen Rollstuhl
- Einbau eines Treppenlifts
- Einbau von Rollstuhlrampen
- Umgestalten von Wegen und Treppenaufgängen
- Verbreiterung von Türen und Einbau neuer Türen
- Abbau von Türschwellen
- Rutschfeste Bodenbeläge
- Höhenverstellbare WCs und Waschbecken sowie Haltegriffe im Bad
- Einbau einer Badewannentür oder Umbau der Badewanne zur Dusche
- Zusammenlegen von Räumen für mehr Bewegungsfreiheit
Mehr zu Krediten für die Badsanierung
Darauf sollten Sie achten
Solche Maßnahmen sind in der Regel förderfähig. Beachten Sie jedoch die genauen Kriterien und Normen, welche die einzelnen Träger anlegen und lassen Sie sich vorher beraten. Bei der KfW beispielsweise können Sie nur vor Beginn der Arbeiten Kredite und Zuschüsse beantragen. Berücksichtigen Sie bei Ihren Umbauplänen auch, dass Ihre körperlichen Einschränkungen in der Zukunft zunehmen können.
Beispielkosten
- Sitzlift für eine gerade Treppe: 2.500 – 6.000 Euro
- Anti-Rutsch-Beschichtung für 10 qm: 220 Euro
- Stützklappgriffe: ungefähr 200 Euro
Wie werden die Kosten steuerlich behandelt?
Sie können die Kosten des barrierefreien Umbaus einer Immobilie – oder auch zum Beispiel eines Fahrzeugs – als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn Sie eine Schwerbehinderung nachweisen können. Zuschüsse, die Sie dafür erhalten haben, müssen Sie jedoch von den Kosten abziehen.
Wie sieht der Kredit der KfW für einen behindertengerechten Umbau aus?
Leichter Zugang zu einem zinsgünstigen Darlehen
Grundsätzlich gilt, dass das Darlehen der KfW-Bank für einen behindertengerechten Umbau ein guter Anlaufpunkt für Sie ist. Dies hat mehrere Gründe:
- Von allen Krediten ist es am leichtesten zu erhalten. Kredite und Zuschüsse für „altersgerechtes Wohnen“ stehen beispielsweise ausdrücklich auch Rentnern offen, aber können auch von jüngeren Menschen aufgenommen werden, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten möchten.
- Die KfW fördert Umbauten in bestehenden Immobilien, ermöglicht aber auch barrierefreie Baumaßnahmen in neu zu errichtenden Objekten. Auch der Kauf einer barrierefreien Immobilie kann gefördert werden, wenn die Kosten für die Maßnahmen zur Barrierereduzierung gesondert ausgewiesen werden.
- Neben einem zinsgünstigen Kredit können Sie bei der KfW zudem Zuschüsse für die Umbauten erhalten. Aktuell kann der Zuschuss für barrierefreie Umbauten jedoch nicht beantragt werden (Stand: Januar 2024).
- Die Anträge für den Kredit lassen sich über vorgeschaltete Banken wie zum Beispiel die örtliche Sparkasse stellen. Sie sparen sich auf diese Weise bürokratischen Aufwand, wenn Sie beispielsweise den Kredit für einen behindertengerechten Umbau der KfW mit einem weiteren Darlehen der Hausbank kombinieren möchten.
Informationen der KfW zum Kredit 159
Bedingungen für KfW-Kredit für behindertengerechten Umbau
Für den KfW-Kredit gibt es einige Bedingungen. Prinzipiell stehen Ihnen insgesamt 50.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Dieses Maximum ergibt sich allerdings aus der Summe von Kredit und Zuschüssen. Zuschuss und Kredit können nicht für ein und dieselbe Maßnahme in Anspruch genommen werden.
Welcher behindertengerechte Umbau wird gefördert?
Durch den Kredit und die Zuschüsse können Sie folgende Arbeiten durchführen lassen:
- Wege zu Gebäuden
- Umfeldmaßnahmen (zum Beispiel Sitzbänke draußen)
- Barriererfreier Eingangsbereich beziehungsweise Wohnungszugang
- Behindertengerechte Überwindung von Treppen und einzelnen Stufen
- Schwellenabbau im Wohnraum und Umgestaltung der Raumaufteilung
- Badumbau
- Maßnahmen zur Sicherheit, Orientierung, Kommunikation sowie zur behindertengerechten Modernisierung (beispielsweise elektronische Rolladen)
- Schaffung von behindertengerechten Gemeinschaftsräumen
Man kann für Einzelmaßnahmen oder für ein Maßnahmenpaket Förderung beantragen.
Kredite und Zuschüsse für einen behindertengerechten Umbau durch Landesbanken
Auch auf Landesebene gibt es spezielle Förderungen oder Darlehen für behindertengerechten Umbau. Im Folgenden sehen Sie drei Beispiele:
Recherche lohnt sich
Recherchieren Sie, ob die Wohnraumförderung Ihres Bundeslands Ihnen bei der Finanzierung des Umbaus helfen kann. Hier sind mitunter mehrere zehntausend Euro Zuschuss möglich. Es gibt auch kommunale Programme.
Barrierefreier Umbau mit einer Baufinanzierung
Voraussetzung: Sicherheiten
Voraussetzung für eine Baufinanzierung sind ausreichende Sicherheiten für die Bank. Die oben genannte Landesbürgschaft, eine private Bürgschaft eines Verwandten oder sicheres Einkommen wären beispielsweise geeignet. Die Immobilie selbst kann ebenfalls gegen das Darlehen gestellt werden, wenn sie unbelastet ist.
Hohe Mindestbeträge
Das häufig größte Problem ist der Mindestbetrag. Für eine Baufinanzierung beziehungsweise einen Renovierungskredit haben viele Banken hohe Mindestbeträge. Häufig müssen Sie für eine Baufinanzierung mindestens 30.000 Euro oder 50.000 Euro Kredit aufnehmen – es ist aber gut möglich, dass Ihre Arbeiten beispielsweise nur 15.000 Euro kosten. Die klassische Baufinanzierung ist wegen dieser beiden Punkte nur selten die beste Lösung.
Geld aus Sparverträgen
Wenn Sie das Geld aus einem vor dem Eintreten Ihrer Behinderung abgeschlossenen Bausparvertrag oder einem anderen vermögenwirksamen Sparvertrag benötigen, können Sie diesen vorzeitig kündigen – die Voraussetzung dafür ist ein Behinderungsgrad von mindestens 95 Prozent.
Diese Kosten übernehmen Versicherungen und Rehabilitationsträger
Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel
Manche Maßnahmen für die barrierefreie Gestaltung einer Wohnung – zum Beispiel Haltegriffe oder erhöhte Toilettensitze im Badezimmer – sind im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt. Das bedeutet, dass diese die Kosten dafür übernimmt, wenn sie notwendig sind.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt Umbaumaßnahmen
Auch die Pflegeversicherung kann die Kosten für die Anpassung der Immobilie übernehmen oder zumindest bezuschussen: Sie bezahlt Maßnahmen, welche häusliche Pflege ermöglichen oder vereinfachen, zum Beispiel die Verbreiterung von Türrahmen oder Umbauten im Badezimmer.
Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bis zu 4.000 Euro pro Jahr für eine pflegebedürftige Person und mehr, wenn mehrere pflegebedürftige Personen zusammenwohnen. Dem geht immer eine Beratung voraus. Den Antrag für diese Leistungen stellt man bei der Pflegekasse. Voraussetzung dafür, dass die Pflegeversicherung Kosten übernimmt, ist ein Pflegegrad.
Verschiedene Rehabilitationsträger
Auch andere Einrichtungen und Versicherungen können je nach Situation die Kosten übernehmen. Das gilt zum Beispiel für:
- Bundesagentur für Arbeit
- Gesetzliche Unfallversicherung (nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen oder Berufskrankheiten)
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Jugend- oder Sozialhilfe
- Integrationsamt (nur, wenn die Umbauten die Voraussetzung dafür sind, dass man weiterhin arbeiten kann)
Damit Sozialhilfeträger die Kosten übernehmen, müssen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag und einen Nachweis für die vergebliche Suche nach einer barrierefreien Wohnung einreichen. Hinzu kommt, dass das Gesundheitsamt die Notwendigkeit bestätigen muss. Geht die Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnung auf einen Unfall zurück, kann man auch die Leistungen einer privaten Unfallversicherung nutzen, um die Umbauten zu finanzieren.
Darauf sollten Sie achten
Darüber sollten Sie sich informieren
Nutzen Sie Beratungsangebote
Beratung zum Vorgehen und der Finanzierung behindertengerechter Umbauten finden Sie in den Wohnberatungsstellen in vielen Städten und Kommunen, bei Wohlfahrtsverbänden oder ambulanten Pflegediensten. Als Mieter einer größeren Wohnungsgenossenschaft oder Gesellschaft finden Sie mitunter auch dort Beratung.
Barrierefreier Umbau für Mieter
Als Mieter sollten Sie Umbauten unbedingt im Vorfeld mit dem Vermieter besprechen und sich dessen Einverständnis schriftlich bestätigen lassen. Unter Umständen kommt bei einer solchen Absprache mehr als eine Bestätigung heraus, dass Sie den Umbau vornehmen dürfen: Da Vermieter teilweise langfristig von barrierefreien Wohnungen profitieren, ist es möglich, dass sich Ihr Vermieter finanziell am Umbau beteiligt.
Fazit
Eine Wohnung oder ein Haus barrierefrei zu machen, geht mit zeitlichem und finanziellem Aufwand einher. Für die Finanzierung können Sie jedoch auf Zuschüsse von verschiedenen Stellen sowie auf Kredite zurückgreifen. Neben herkömmlichen Krediten zur freien Verwendung kommt bei hohen Kosten mitunter eine Baufinanzierung infrage. Prüfen Sie jedoch vor Beginn der Arbeiten, ob Sie einen besonders zinsgünstigen Förderkredit aufnehmen können.
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