Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob Kinder Kredite aufnehmen können, wann die Aufnahme von Krediten für Eltern schwierig werden kann und wie ein Familiendarlehen funktioniert.
Inhalt dieser SeiteKönnen Kinder Kredite aufnehmen?
Ob junge Menschen einen Kredit aufnehmen können, hängt hauptsächlich vom Alter ab. Kinder und Minderjährige unter 18 Jahren dürfen in der Regel keine Kredite aufnehmen, junge Erwachsene ab 18 Jahren schon.
Unter 18 Jahren
Aufnahme von Krediten: gerichtlicher Einwilligung notwendig
Da Kinder und Jugendliche tendenziell leichter zu beeinflussen und weniger umfassend über die Folgen finanzieller Entscheidungen informiert sind als Erwachsene, schützt der Gesetzgeber sie in besonderem Maße davor, sich zu verschulden. Kinder ab sieben, aber unter 18 Jahren sind daher beschränkt geschäftsfähig (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 106). Das heißt, dass sie nur selbstverdientes Geld oder Taschengeld frei ausgeben können. Für andere Kaufverträge brauchen sie die explizite Einwilligung ihrer Eltern. Rechtlich wirksame Kreditverträge können Kinder unter 18 Jahren also meist nicht schließen.
Menschen unter 18 können nur einen Kredit aufnehmen, wenn sie zwei recht hohe Hürden nehmen:
Dispokredite und Kreditkarten: nicht ohne Guthaben
Minderjährige können Bankkonten führen und Kreditkarten benutzen. Allerdings findet beides auf Guthabenbasis statt: Kinder können keine Dispokredite nutzen, also nur so viel Geld ausgeben, wie tatsächlich auf ihrem Girokonto ist. Zudem sind für diese Altersgruppe nur Prepaid-Kreditkarten gestattet, auf die vor Bezahlung, Guthaben geladen werden muss.
Ratenzahlungen: nur nach Einwilligung der Eltern
Auch Ratenzahlungen sind Kredite. Minderjährige können einen Ratenkaufvertrag nur abschließen, wenn die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter schriftlich einwilligen. Es ist Aufgabe des Verkäufers, vor Vertragsschluss zu prüfen, ob dieser rechtens ist (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 111). Schließt ein Kind unter 18 Jahren eine Ratenzahlung ohne Einwilligung der Eltern ab, ist sie unwirksam. Eltern können in diesem Fall rechtlich dafür belangt werden, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen zu sein.
Der 18. Geburtstag: Haftung für Schulden beschränken
Auch wenn Minderjährige durch gesetzliche Maßnahmen vor Schulden geschützt sind, können auch bei Kindern Verbindlichkeiten entstehen, etwa Handyschulden. Zudem können Minderjährige unverschuldet in die Schuldenfall geraten, etwa durch eine Verschuldung der Eltern.
Junge Erwachsene müssen diese Schulden unter Umständen nicht in voller Höhe begleichen, denn es gilt eine Haftungsbeschränkung: Werden betroffene Kinder volljährig, können sie die sogenannte „Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung“ erheben (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch §1629a). Um offene Schulden eines Minderjährigen zu begleichen, darf dann nur das Vermögen herangezogen werden, das dieser an seinem 18. Geburtstag besitzt. Das heißt, dass alles Vermögen, was er ab seinem 18. Geburtstag erhält oder sich erarbeitet, sicher ist.
Dafür müssen die Betroffenen den Forderungen jedoch aktiv widersprechen. Dies sollte in schriftlicher Form geschehen. Unterstützung finden Jugendliche hierfür bei anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sozialberatungseinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden.
Schulden der Eltern beim Jobcenter
Haben Eltern Schulden beim Jobcenter, zum Beispiel weil sie zu viel Bürgergeld erhalten haben, werden die Kinder mit haftbar gemacht, da sie Teil der Bedarfsgemeinschaft sind. Die Bundesagentur für Arbeit gab an, dass 2021 570.000 Minderjährige Schulden in der Gesamtsumme von 192,1 Millionen Euro bei ihr hat (Quelle: Infodienst Schuldnerberatung).
Geerbte Schulden
Verstirbt ein Elternteil, erben dessen Kinder seine Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Krediten – es sei denn, sie schlagen das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach der Mitteilung aus. Dafür ist eine persönliche Erklärung beim Nachlassgericht nötig. Alternativ kann ein Notar die Erklärung weiterleiten. Bei Erbengemeinschaften haften alle Erben zu gleichen Teilen für die Schulden. Neben dem Ausschlagen des Erbes können Kinder auch eine Nachlassverwaltung beim Gericht beantragen. Dann ordnet ein Verwalter das Erbe und bezahlt die Schulden mit dem geerbten Geld. Was übrig ist, wird an den oder die Erben ausgezahlt. Die Kosten für dieses Verfahren werden aus dem Nachlass bezahlt.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn Minderjährigen Schulden durch Rechtsgeschäfte entstanden sind, zu denen Eltern zugestimmt oder die Genehmigung des Familiengerichts erhalten haben.
Über 18 Jahre
Junge Menschen ab 18 Jahren sind voll geschäftsfähig (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 2). Das bedeutet, sie können Kredite aufnehmen, Dispokredite und Kreditkarten uneingeschränkt nutzen oder auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Grundsätzlich müssen sie dafür einen Wohnsitz und ein Konto in Deutschland und eine gute Bonität vorweisen. Allerdings haben junge Menschen während der Berufsausbildung einige Besonderheiten und Herausforderungen zu beachten, wenn sie einen Kredit aufnehmen möchten:
Alle Infos zu Krediten für Auszubildende
Alle Infos zu Krediten für Studenten
Buy Now – Pay Later: Verschuldung verhindern
Immer mehr junge Konsumenten überschulden sich, da sie zeitverzögerte Bezahlung nutzen – dieser Service wird Buy Now Pay Later (BNPL) genannt. Bei BNPL handelt es sich um Mikrokredite, die zeitgleich bei unterschiedlichen Anbietern in Anspruch genommen werden können. 27 Prozent der 16- bis 26-Jährigen nutzen BNPL, bei den 27- bis 42-Jährigen sind es sogar 34 Prozent (Quelle: Capital). Viele junge Menschen verlieren durch BNPL den Überblick über offene Rechnungen, Schulden häufen sich als Folge an und Überschuldung tritt ein.
Die Aufnahme eines Kredits lässt sich manchmal nicht vermeiden. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz gibt jedoch Tipps, wie Sie sich vor Überschuldung schützen können:
Quelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMUV)
Als Kind für Eltern Kredite aufnehmen
Als volljährige Person können Sie prinzipiell für sich selbst, aber auch für andere Kredite aufnehmen. Kinder können etwa für ihre Eltern oder Eltern für ihre Kinder bei einer Bank Geld leihen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Einige Banken schauen nicht nur auf die Bonität des Kreditnehmers, sondern auch auf das Alter. Sie legen ein Höchstalter fest, das zum Ende der Kreditlaufzeit nicht überschritten sein darf. In manchen Fällen kann es für Menschen ab 70 Jahren daher schwierig werden, selbst ein Darlehen zu erhalten. Volljährigen Kindern kann es wiederum an Kreditwürdigkeit fehlen, sodass Eltern mit einer besseren Bonität den Kreditvertrag für sie abschließen.
Treffen Sie am besten vor der Aufnahme eines Darlehens eine schriftliche Vereinbarung darüber, ob das Geld überhaupt und falls ja in welcher Gesamthöhe, über welche Laufzeit und in welchen Raten untereinander zurückgezahlt werden soll. So vermeiden Sie Konflikte.
Alternativ können Kinder und Eltern füreinander eine Bürgschaft übernehmen, die Sicherheit für die Bank somit erhöhen und so die Aufnahme eines Kredits ermöglichen.
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Kredit aufnehmen: Wann es für Eltern schwierig wird
Bonität ist wichtigeres Kriterium für Banken als Elternschaft
Für die meisten Banken sind drei Voraussetzungen mindestens notwendig, um einen Kredit zu erhalten:
Darüber hinaus hat jede Bank weitere Kriterien, anhand derer sie entscheidet, ob sie einen Kredit vergibt. Beispielsweise steigen die Chancen auf einen Kredit, wenn Kreditnehmer fest angestellt sind, Wohneigentum besitzen, das Darlehen mit mehreren abgeschlossen wird oder es einen Bürgen gibt. Für Selbständige kann es hingegen schwer werden, ein Darlehen zu erhalten, da der Bank das Einkommen zu gering oder zu schwer vorhersehbar ist. Banken bieten auch keine Kredite für Arbeitslose an.
Bonität und Sicherheiten sind für Banken in der Regel wichtigere Kriterien als Elternschaft. Haben Sie zum Beispiel viele Kinder, eine gute Kreditwürdigkeit und ein Eigenheim, steht einem Darlehen mit einem guten Zinsangebot in der Regel nichts im Weg.
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Ausnahmen: Alleinerziehende und Eltern in Elternzeit
Alleinerziehenden oder Eltern in Elternzeit leihen nur sehr wenige Banken Geld. Grund dafür ist nicht in erster Linie das Kind, sondern dass die Bank für diese Gruppen ein höheres Risiko sieht, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann.
Alleinerziehende Mütter oder Väter
Viele Banken vergeben keine Kredite an Alleinerziehende, da ihnen das Risiko zu groß ist, dass Raten nicht gezahlt werden können. Tatsächlich sind alleinerziehende Frauen überdurchschnittlich häufig von Überschuldung betroffen (Quelle: Creditreform, S. 19). Die Gründe hierfür sind in der Regel gesellschaftlicher Natur: Frauen verdienen aktuell immer noch weniger als Männer bei gleicher Arbeit (Quelle: Destatis). Aufgrund unzureichender Betreuungsmöglichkeiten und unflexibler Arbeitszeiten können sie zudem meist nur eingeschränkt erwerbstätig sein. Das Bilden von finanziellen Rücklagen wird so schwierig.
Sie können zwar Kindergeld oder Unterhaltszahlungen im Antrag für einen Kredit angeben. Banken werden es in der Regel allerdings nicht als Einkommen berücksichtigen, da es nicht pfändbar ist und somit nicht als Sicherheit dienen kann. Sie verlangen daher in der Regel zusätzliche Sicherheiten.
Mütter und Väter in Elternzeit
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt müssen oftmals neue Dinge, wie Umstandsmode, neue Einrichtung fürs Kinderzimmer oder ein familienfreundliches Auto angeschafft werden. Viele benötigen für diese dringenden Neuanschaffungen Geld.
Eltern in Elternzeit haben jedoch in der Regel Schwierigkeiten, dass eine Bank ihnen Geld leiht. Denn das Elterngeld, das Mütter und Väter in dieser Zeit regelmäßig erhalten, ist nicht pfändbar (Quelle: Zivilprozessordnung § 850). Die Bank hat somit keine Sicherheit, wenn Eltern in Elternzeit ihre Kreditraten nicht mehr bezahlen können. Zudem wird das Elterngeld nur zeitlich befristet bewilligt – eine langfristige Einschätzung der Einkommenshöhe ist der Bank so nicht möglich.
So können Alleinerziehende und Eltern in Elternzeit ihre Kreditchancen erhöhen
Einige Banken vergeben an Alleinerziehende oder Mütter und Väter in Elternzeit dennoch Kredite im vierstelligen Bereich. Sehen Sie in der folgenden Tabelle, welches Vorgehen die Chancen auf einen Kredit erhöhen kann:
Alleinerziehende | Eltern in Elternzeit | |
---|---|---|
Wählen Sie den für Sie kleinstmöglichen Betrag und die kürzeste Laufzeit. Das macht Sie als Kreditnehmer attraktiver für eine Bank. | ||
Setzen Sie Immobilien oder Autos als Sicherheit ein. | ||
Finden Sie eine Person mit guter Bonität, die für Sie bei der Bank als Bürgen eintritt. | ||
Weisen Sie der Bank nach, dass Ihr Arbeitgeber Sie nach der Elternzeit weiter beschäftigt. | ||
Arbeitet Ihr Partner, während Sie in Elternzeit sind, bringt er mitunter eher die Voraussetzungen mit, einen Kredit aufzunehmen. | ||
Nehmen Sie den Kredit mit Ihrem Partner zusammen auf. |
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So schützen Sie Hinterbliebene vor Schulden
Um zu verhindern, dass die eigenen Kinder und andere Hinterbliebene im Fall eines vorzeitigen Todes Schulden erben, können Sie sich absichern. Dies ist mit einer Risikolebensversicherung oder einer Restschuldversicherung möglich. Solche Absicherungen ermöglichen es, auch größere Kredite aufzunehmen, ohne sich um eine potenzielle finanzielle Überforderung der Familie im Todesfall zu sorgen.
Baukredite für Eltern minderjähriger Kinder
Gerade im Bereich der Baufinanzierung gibt es Kredite, die nur von Eltern minderjähriger Kinder in Anspruch genommen werden können. Darunter ist die Familienhypothek. Dieses Darlehen ist besonders günstig.
Eine Familienhypothek funktioniert wie ein gewöhnliches Annuitätendarlehen für den Bau oder Kauf einer Immobilie, für einen bestimmten Zeitraum gibt es allerdings einen Zinsabschlag von 0,2 und 0,5 Prozent auf eine Darlehenssumme 75.000 Euro pro Kind. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Tilgung während der Zeit der Sollzinsbindung anzupassen. Die Familienhypothek kann mit anderen Förderungen kombiniert werden und lohnt sich insbesondere für Familien mit mehreren Kindern. Mittlerweile wird sie jedoch seltener angeboten.
Alle Infos zur Baufinanzierung
Darlehen in der Familie
Darlehen von Familienmitgliedern
Familienmitglieder können einander durch zinslose oder besonders günstige Darlehen unterstützen. Hier sollten die Bedingungen schriftlich festgehalten werden und die Rückzahlung nachweisbar sein. Dies kann Streitigkeiten vorbeugen und verhindern, dass Darlehen von der Steuer unnötig wie Schenkungen behandelt und entsprechend besteuert werden.
Schenkungssteuer beachten
Zinslose Darlehen, die steuerliche Freibeträge überschreiten, unterliegen der Schenkungssteuer, aber können dennoch günstiger als Kredite einer Bank sein. Bei Elterndarlehen und bei erheblichen Abweichungen von marktüblichen Zinsen schaut das Finanzamt oft genau hin, ob es sich nicht um verschleierte Schenkungen handelt.
Familiendarlehen für berufliche Zwecke
Nimmt der Kreditnehmer ein Familiendarlehen mit Zinsen für berufliche Zwecke auf, kann er die Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer absetzen. Der Kreditgeber muss die Zinsen jedoch in der Regel mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
So können Eltern die Immobilienfinanzierung ihrer Kinder unterstützen
Oft sind Eltern in einer Position, in der sie ihren erwachsenen Kindern bei der Finanzierung einer eigenen Immobilie helfen können und möchten. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
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