Motorroller- und Moped­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer ein Kleinkraftrad fährt, benötigt in vielen Fällen keine Zulassung. Eine Haftpflicht­versicherung ist jedoch Pflicht.
  • Sie wird mit einer aktuellen Plakette nachgewiesen.
  • Zusätzlich kann man sein Kleinkraftrad mit einer Teilkasko­versicherung absichern.
  • Anders als bei der Motorrad­versicherung gibt es hier keine Schadensfreiheitsklassen und keinen Vollkaskoschutz.
  • Das Versicherungsjahr beginnt immer mit dem 1. März. Schließt man die Versicherung später ab, zahlt man anteilig.
  • Versicherungsschutz für einen Motorroller gibt es ab 4,08 € pro Monat.

Das erwartet Sie hier

Wer eine Moped- oder Motorroller­versicherung braucht, was sie kostet und was sie leistet.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert die Versicherung
  2. Wichtige Leistungen
  3. Versicherungskennzeichen
  4. Kosten (inkl. Rechenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Tipps für den Tarifvergleich
  7. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

So funktioniert die Motorroller­versicherung

Haftpflichtschutz ist Pflicht

Nicht nur Auto- und Motorradfahrer brauchen eine Kfz-Versicherung. Auch wer eines der folgenden Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren will, benötigt ein gültiges Versicherungskennzeichen, um das Vorhandensein einer Haftpflicht­versicherung nachzuweisen:

  • Kleinkrafträder: Mofas, Mopeds und Mokicks bis 50 ccm
  • E-Bikes und Pedelecs bis maximal 45 km/h mit einer Leistung über 250 Watt / Tretunterstützung über 25 km/h / Anfahrhilfe mit über 6 km/h (E-Bikes mit niedrigerer Leistung können in der Fahrrad­versicherung versichert werden)
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
  • Quads und Trikes bis 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und mit maximal 350 kg Leermasse
  • E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge
  • Motorisierte Krankenfahrstühle

Man kann privat und geschäftlich genutzte oder vermietete Kleinkrafträder versichern. Allerdings bietet nicht jeder Anbieter Tarife für alle Nutzungsarten an. Die Moped­versicherung ist fahrzeuggebunden. Um ein Kleinkraftrad zu versichern, benötigen Sie dessen allgemeine Betriebserlaubnis.


Wann braucht man eine Motorrad­versicherung?

Während für die oben beschriebenen Zweiräder ein Versicherungskennzeichen genügt, sind stärker motorisierte Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeuge mit mehr Hubraum anmelde- oder zulassungspflichtig. In diesem Fall braucht man eine Leichtkraftrad­versicherung oder Motorrad­versicherung, je nachdem, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Wer ein Motorrad fährt, muss auch eine Kfz-Steuer zahlen und sein Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung bringen.

Icon beschriebenes Papier

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Haftpflicht- und Kasko­versicherung für Motorroller

Die Haftpflicht­versicherung kommt für Schäden auf, die man anderen mit dem Moped oder einem anderen Kleinkraftrad schuldhaft zufügt. Schäden am eigenen Moped oder Motorroller kann man mit einer Kasko­versicherung versichern. Anders als die Haftpflicht­versicherung ist diese optional.

Besonderheiten von Kleinkrafträdern

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Kleinkrafträder haben die Besonderheit, dass sie bis zu einer bestimmten Motorleistung beziehungsweise bis zu einem bestimmten Hubraum zulassungsfrei sind. Um sie legal auf öffentlichen Straßen nutzen zu können, benötigt man nur ein Versicherungskennzeichen und man muss sie auch nicht regelmäßig zum TÜV bringen.

Besonderheiten für Kleinkraftradfahrer unter 18

Eine weitere Besonderheit ist, dass man Motorroller und Leichtkrafträder schon ab 16 Jahren fahren kann, wenn man einen entsprechenden Führerschein hat. Wenn Minderjährige ihr Kleinkraftrad versichern möchten, ist dafür eine Unterschrift oder Vollmacht ihres gesetzlichen Vertreters nötig.

Drei Gründe, eine Motorroller- oder Moped­versicherung abzuschließen

  • Voraussetzung, um auf öffentlichen Straßen unterwegs zu sein
  • Hohe Versicherungssummen für geringe monatliche Beiträge
  • Absicherung wichtiger Schadensursachen in der Kasko­versicherung

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Das leistet die Moped- und Motorroller­versicherung

Das leistet die Kfz-Haftplicht­versicherung

Mit der Kfz-Haftpflicht­versicherung sind Sie für den Fall abgesichert, dass Sie mit Ihrem Zweirad einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden verursachen. Hat jemand berechtigte Schadenansprüche an Sie, zahlt die Haftpflicht­versicherung. Die Versicherung prüft aber auch, ob die Ansprüche überhaupt legitim sind, und wehrt sie für Sie ab, wenn das nicht der Fall ist. Das bezeichnet man auch als passiven Rechtsschutz.


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Mögliche Zusatzleistungen

Mögliche Zusatzleistungen in der Haftpflicht­versicherung sind unter anderem:

  • Mallorcapolice: Die Versicherung erhöht gegebenenfalls die Leistung der Kfz-Versicherung für ein gemietetes Fahrzeug im Ausland auf deutsches Niveau
  • Eigenschadendeckung: Die Versicherung leistet, wenn Sie mit dem Kleinkraftrad Ihr eigenes Eigentum beschädigen
  • Umweltschadendeckung: Die Versicherung leistet, wenn Sie geschützte Arten oder Lebensräume schädigen (zum Beispiel durch auslaufendes Öl)

Wann leistet die Moped­versicherung nicht?

  • Vorsatz
  • Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen
  • Grobe Fahrlässigkeit (tarifabhängig)

Das leistet die Kasko­versicherung

Gerade, wenn Ihr Moped noch neu ist und teuer war, ist es unter Umständen sinnvoll, Ihre Versicherung um Kaskoschutz zu ergänzen. Für Kleinkrafträder kann man in der Regel nur eine Teilkasko­versicherung abschließen. Diese deckt allerdings bereits viele wichtige Risiken ab:

  • Diebstahl (eines der wichtigsten Risiken für Kleinkrafträder)
  • Brände und Explosionen
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Transporte mit Fähren (zum Beispiel bei Sinken der Fähre oder Überbordgehen des Kleinkraftrads)

Oft ist für eine gewisse Zeit – zum Beispiel die ersten Monate – eine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung vorgesehen. Später werden Sie dann mit dem Wert entschädigt, den das Kleinkraftrad zum Schadenszeitpunkt hatte. Achten Sie auch bei der Kasko­versicherung darauf, wie der Versicher Fahrlässigkeit handhabt.

Beispiel für Fahrlässigkeit

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Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihr Moped trotz einer Unwetterwarnung draußen stehen lassen und der Lack durch Hagel Schaden nimmt. Versicherer unterschieden sich darin, ob sie in einer solchen Situation wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder verweigern oder auf diesen Einwand verzichten.

Welche Schäden sind nicht versicherbar?

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Da keine Vollkasko­versicherung für Kleinkrafträder vorgesehen ist, kann man bestimmte Risiken nicht versichern. Dazu zählen zum Beispiel Schäden aufgrund von Unfällen oder Vandalismus.

Wichtiges Risiko: Diebstahl

Motorräder und Kleinkrafträder sind im Vergleich zu anderen Kraftfahrzeugen besonders oft von Diebstahl betroffen. Deswegen ist es sinnvoll, Vorsichts­maßnahmen zu ergreifen. Das beinhaltet etwa die Nutzung einer Alarmanlage oder von Zusatzschlössern verschiedener Bauart. Auch ein sicherer Standort über Nacht trägt dazu bei, dass Ihr Fahrzeug deutlich sicherer ist. Entsprechend kann der Stellplatz ein Kostenfaktor bei der Kasko­versicherung sein.

Icon Dieb Einbrecher

Icon Geldscheine

Selbst­beteiligung in der Kasko­versicherung

In der Kasko­versicherung ist in der Regel eine Selbst­beteiligung vorgesehen. Typisch sind 150 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, übernimmt die Versicherung, bis die Deckungssumme erreicht ist.


Versicherungsschutz für Elektroroller

Wenn Ihr Fahrzeug elektronisch betrieben wird, gehen damit einige besondere Risiken einher. Beispielsweise ist eine Beschädigung des Akkus möglich. Je nach Anbieter können Sie eine spezielle Kasko­versicherung für die Risiken von Elektro-Kleinkrafträdern abschließen.

Icon Ladestation

Versicherungsschutz im Ausland

Ein typischer Geltungsbereich der Kfz-Versicherung für Kleinkrafträder sind Länder innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie außereuropäische Länder, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Wer im Ausland unterwegs sein möchte, kann sich dafür von seinem Versicherer die sogenannte grüne Versicherungskarte zusenden lassen.

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Das Versicherungskennzeichen der Moped- und Roller­versicherung

Icon Briefumschlag

Jährlich wechselnde Kennzeichen

Das Versicherungskennzeichen für Mopeds muss jedes Jahr gegen ein neues Kennzeichen ausgetauscht werden. Es ist leicht zu sehen, ob das Kennzeichen aktuell ist, denn die Farbe wechselt von Jahr zu Jahr. Wer mit einem veralteten Kennzeichen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem müssen Sie die Versicherungsbescheinigung und die Betriebserlaubnis dabeihaben, wenn Sie auf einer öffentlichen Straße unterwegs sind.

Sie bestellen das Kennzeichen bei Ihrem Versicherer beziehungsweise nehmen es direkt mit, wenn Sie Ihren Vertrag bei einem lokalen Ansprechpartner abschließen. Oft ist der Versand kostenfrei.

Kennzeichen richtig anbringen

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Das Kennzeichen eines Kleinkraftrads muss aus mindestens 15 Meter Entfernung und auch aus einem 45-Grad-Winkel gut lesbar sein. Sein unterer Rand muss sich mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn bewegen und es darf maximal 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein.

Was passiert ohne Versicherungsschutz?

Wenn nicht nur das Kennzeichen veraltet ist, sondern Sie überhaupt keine Versicherung für Ihren Motorroller oder ein vergleichbares ­versicherungspflichtiges Fahrzeug haben, handelt es sich um eine Straftat. Werden Sie dabei erwischt, müssen Sie mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe und Punkten in Flensburg rechnen.

§ 6 Pflicht­versicherungsgesetz

Icon Kalender

Das Versicherungsjahr der Moped­versicherung

Das Versicherungsjahr der Moped­versicherung beginnt mit dem ersten März und endet mit dem Februar des Folgejahres. Wer später im Jahr eine Versicherung abschließt, zahlt für dieses Jahr nur anteilig. Ein Versicherungswechsel ist nur zum Anfang des nächsten Versicherungsjahres möglich. Die Moped­versicherung wird nicht automatisch verlängert, Sie müssen sich also vor dem Ende des Versicherungsjahres um Versicherungsschutz für das nächste Jahr und ein Versicherungskennzeichen kümmern.


Fahrzeugwechsel und Verkauf

Bei einem Fahrzeugwechsel ist in der Regel ein neues Kennzeichen nötig. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn Sie ein Kleinkraftrad, das wegen eines technischen Defekts nicht mehr nutzbar ist, durch ein Fahrzeug des gleichen Typs ersetzen. Lassen Sie Ihre Versicherung jedoch vorher prüfen, ob das in Ihrem konkreten Fall möglich ist.

Verkaufen Sie Ihr Kleinkraftrad, müssen Sie dies der Versicherung sofort mitteilen. Beim Verkauf geht die Versicherung zunächst auf den neuen Besitzer über. Der Versicherer passt den Beitrag auf den neuen Besitzer an. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat von beiden Seiten gekündigt oder bis zum Ende des Versicherungsjahres weitergeführt werden. Im Fall einer Kündigung während des laufenden Versicherungsjahres muss der neue Besitzer der Versicherung das Kennzeichen und den Versicherungsschein zurückschicken.

Was kostet eine Motorroller­versicherung?

Icon Taschenrechner

Kostenbeispiel

  • Fahrzeug: Motorroller, jüngster Fahrer über 23
  • Selbstbehalt (Kasko­versicherung): 150 Euro
  • Kosten der reinen Haftpflicht­versicherung: 49,00 Euro
  • Kosten für Haftpflicht- und Teilkasko­versicherung: 81,00 Euro

Wovon hängen die Kosten der Motorroller­versicherung ab?

  • Gewünschter Versicherungsschutz (nur eine Haftpflicht­versicherung oder auch Kaskoschutz?)
  • Alter des jüngsten Fahrers: Versicherungen sind besonders günstig, wenn dieser über 23 ist
  • Typ und Wert des zu versichernden Fahrzeugs
  • Nutzung und Stellplatz
  • Versicherungsbeginn
Icon Treppe mit Pfeil

Schadensfreiheitsklassen in der Moped­versicherung

Bei Kleinkrafträdern sind keine Schadensfreiheitsklassen wie bei der Kfz-Versicherung für Autos oder Motorräder vorgesehen. Sie erhalten also keine Schadensfreiheitsrabatte, wenn Sie jahrelang schadenfrei ein Kleinkraftrad fahren, aber müssen umgekehrt auch nicht mehr zahlen, wenn Sie einen Unfall haben. Manche Versicherer ermöglichen jedoch, dass schadenfreie Jahre mit dem Moped auf eine Auto- oder Motorrad­versicherung angerechnet und Sie so in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Fahrzeug versichern.

Die Moped­versicherung in der Steuer

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Eine Haftpflicht­versicherung für ein Kleinkraftrad kann man als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend machen. Anders sieht es mit der Teilkasko­versicherung aus. Diese ist als Sach­versicherung nicht steuerlich absetzbar.

Was kostet Sie eine Roller- und Moped­versicherung?

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Die Motorroller­versicherung im Test (2024)

Icon Stern

Aktuell liegen keine Testergebnisse zur Kfz-Versicherung für Motorroller und andere Kleinkrafträder vor. Tests dazu, welche Versicherer in Sparten wie der Kfz-Versicherung für Autos und Motorräder überzeugen, bieten jedoch eine gewisse Orientierung.

Tarife der Motorroller­versicherung im Vergleich

So finden Sie die beste Versicherung für Ihr Kleinkraftrad

Bevor Sie eine Versicherung abschließen, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter. Es gibt Unterschiede bezüglich der Preise und auch dessen, wie sich das Alter des Fahrers auf die Prämie auswirkt. Zusätzlich sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Achten Sie auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme.
  • Der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.
  • Regelmäßige Tarifvergleiche helfen Ihnen, Geld zu sparen.
  • Achten Sie darauf, wer bei der Benutzung des Kleinkraftrads versichert ist.
  • Der Versicherer sollte im Schadensfall schnell und unkompliziert erreichbar sein.

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Fazit

Wer ein Motorrad, einen Motorroller oder ein ähnliches Fahrzeug fährt, muss eine Kfz-Versicherung abschließen. Ausreichender Haftpflichtschutz ist ver­pflichtend. Dieser wird mit einem Kennzeichen nachgewiesen und muss jedes Jahr erneuert werden. Bei neuen und teuren Fahrzeugen ist unter Umständen zusätzlicher Kaskoschutz sinnvoll.

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Katharina Burnus
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