Das leistet die private Kranken­versicherung bei alternativen Heilmethoden

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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Tarife der privaten Kranken­versicherung beinhalten die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden.
  • Die genauen Konditionen zur Höhe der Erstattung können zwischen den verschiedenen Versicherern und ihren Tarifen variieren.
  • Vor allem bei schweren Krankheiten sollte immer zuerst ein klassischer Arzt zur medizinischen Abklärung aufgesucht werden.

Das erwartet Sie hier

Wann und in welcher Höhe alternative Heilmethoden in der privaten Kranken­versicherung übernommen werden und worauf Sie bei der Erstattung achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das sind alternative Heilmethoden in der PKV
  2. Leistungen
  3. Anwendungsbeispiele für Pflanzenheilkunde
  4. Kostenerstattung
  5. Darauf sollten Sie vor Vertragsabschluss achten
  6. Fazit

Das sind alternative Heilmethoden in der PKV

Alternative Heilmethoden bilden das Gegenstück zur klassischen Medizin und werden daher häufig auch als „Komplementärmedizin“ bezeichnet. Aufgrund wachsender Nachfrage erhielten die alternativen Naturheilverfahren verstärkt Einzug in die Behandlungspraxis vieler Ärzte, weshalb sie mittlerweile simultan bzw. ergänzend zur klassischen Medizin genutzt werden.

Während die gesetzliche Krankenkasse nur selten die Kosten für alternative Behandlungsmethoden übernimmt, können Privatversicherte inzwischen von vielen zusätzlichen Leistungen profitieren. Je nach vertraglicher Vereinbarung, übernimmt die private Kranken­versicherung bis zu 100 Prozent der Kosten für alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren.

Alternativmedizin: Leistungen der PKV

Der Leistungsumfang ist häufig abhängig von der Vertragsgestaltung. So kann das gesamte Spektrum der Alternativmedizin von der privaten Kranken­versicherung abgedeckt werden oder nur einzelne Behandlungsmethoden. Zu den typischen Formen der Alternativmedizin gehören beispielsweise:

  • Kräutermedizin
  • Homöopathie
  • Ayurveda
  • Feldenkrais
  • Schüßler-Salze
  • Chinesische Medizin

Hierbei handelt es sich lediglich um eine Auswahl. Generell existieren viele verschiedene alternative Heilmethoden, deren Wirksamkeit zum Teil nur bedingt belegt ist. So gibt es beispielsweise nur wenige wissenschaftliche Befunde für den positiven Effekt von Homöopathie.

Die wissenschaftliche Belegbarkeit spielt auch bei der Kostenübernahme von Seiten der privaten Kranken­versicherung eine Rolle. Wer plant, sich in eine alternative Behandlung zu begeben, sollte daher zuvor seinen Vertrauensmann beim Versicherer kontaktieren. Selbiger kann anhand der geplanten Behandlung sowie der Diagnose verbindlich angeben, ob und in welcher Höhe der Versicherer die Kosten ersetzt. Je nach Behandlungsmethoden übernimmt die PKV dann zwischen 50, 75 oder sogar 100 Prozent der Kosten.

Mehr zur Erstattung von Akupunktur in der PKV

Prinzip der Homöopathie

Ein Heilpraktiker arbeitet oftmals nach dem Grundsatz der Homöopathie: „Heile Ähnliches mit Ähnlichem“. Dies bedeutet, dass Krankheiten mit geringen Dosen geheilt werden, die in höheren Dosen das Krankheits­bild auslösen würden. Die homöopathischen Arzneimittel unterscheiden sich in ihren Grundsubstanzen und durch ihre Verdünnungsgrade. Die Darreichungsformen unterschieden sich ebenfalls, beispielsweise kann ein homöopathisches Medikament als Globuli (Zuckerkügelchen) oder als Salbe verabreicht werden.

Anwendungsbeispiele für Pflanzenheilkunde (Phytotherapie)

Die natürlichen Heilmittel werden in unterschiedlichen Darreichungsformen angewandt. Dazu zählen beispielsweise Extrakte, Tinkturen, Globuli oder ätherische Öle. Häufige Anwendung finden sie vor allem bei folgenden Symptomen und Krankheits­bildern:

  • Schlafstörungen
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • Harnwegsinfektionen
  • Haut­erkrankungen
  • Depressionen und Angstzustände

Bekannte Heilpflanzen

  • Kamille
  • Johanniskraut
  • Ringelblume
  • Flohsamen
  • Baldrian
  • Artischocke
  • Enzian

Arzt oder Heilpraktiker – wo liegt der Unterschied?

Der Trend zum Naturheilverfahren ist ungebrochen, trotzdem wissen viele Patienten nicht, ob sie bezüglich ihrer Erkrankung besser einen Arzt oder einen Heilpraktiker konsultieren sollen. In Bezug auf Heilberufe unterscheidet man in Deutschland zwischen dem approbierten Arzt und dem zugelassenen Heilpraktiker. Die Ausbildungen dieser zwei Berufsbilder unterscheiden sich erheblich voneinander. Während der Arzt ein 6-jähriges Medizinstudium absolvieren und eine gewisse Zeit als Assistenzarzt tätig sein muss, muss der Heilpraktiker kein solches Studium absolvieren. Für ihn gilt die Pflicht einer medizinischen Grundausbildung, die durchaus auch in einem Fernstudium absolviert werden kann. Bei der Prüfung für den Heilpraktiker geht es vorrangig um die Gefahrenabwendung.


Komplementärmedizin nur ergänzend anwenden

Bei schweren Krankheiten wie beispielsweise Krebs­erkrankungen oder Herzbeschwerden sollte zuerst ein klassischer Mediziner konsultiert werden. In solchen Fällen kann eine Behandlung durch alternative Heilmethoden auf keinen Fall die klassiche Medizin ersetzen. Außerdem sollten Patienten bei der Wahl des therapierenden Heilpraktikers vorsichtig sein, denn in diesem Berufsfeld gibt es viele Scharlatane, die den Patienten durch eine falsche Medikation immens gefährden können.

Handhabung und Erstattung von alternativen Heilmethoden

Die Erstattungshöhe ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Denkbar ist beispielsweise eine Übernahme von 100, 75 oder 50 Prozent. Ebenso denkbar ist, dass keinerlei Kosten erstattet werden. Außerdem kann sich die Erstattungshöhe maßgeblich zwischen den Behandlungen unterscheiden. So wäre beispielsweise denkbar, dass eine Akupunktur durch einen Mediziner zu 100 Prozent getragen wird, eine Shiatsu-Therapie hingegen gar nicht.

Wichtigste Voraussetzung für eine Erstattung ist grundsätzlich, dass eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Wer also beispielsweise Shiatsu zur Steigerung des eigenen Wohlbefindens macht, darf nicht mit einer Kostenübernahme rechnen. Wer hingegen seine Migräne mit Akupunktur therapieren lässt, wird die Behandlung beim Großteil aller Tarife erstattet bekommen.


Heilpraktiker Gebührenverzeichnis

Einen guten Überblick über die Kosten und Erstattungsmöglichkeiten bietet das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Darin ist festgehalten, welche Leistungen Heilpraktiker wie abrechnen können und in welchem Umfang diese später erstattet werden. Unterschieden wird dabei in Minimal- und Maximalbeträge (Quelle). Vorteilhafter als eine Erstattung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist eine Erstattung nach dem Hufelandverzeichnis.

Leistungmin. Kostenmax. Erstattung
Homöopath. Erstanamnese (min. 1 Stunde)15,40 €41,00 €
Akupunktur einschließlich Pulsdiagnose10,30 €26,00 €
Chiropraktische Behandlung10,50 €18,00 €
Osteopathische Behandlung der Schultergelenke und Wirbelsäule15,40 €26,00 €
Kneipp-Wickel10,50 €31,00 €

Ein besonderen Vorteil haben Beamte in der privaten Kranken­versicherung. Häufige beteiligt sich die Beihilfe an den Kosten für alternative Behandlungsmethoden und kann damit den Eigenanteil deutlich reduzieren.

Vor Behandlungsbeginn Rücksprache halten

Da nicht alle PKV-Tarife in Bezug auf alternative Heilmethoden denselben Leistungsumfang bieten, sollten Patienten vor Behandlungsbeginn mit ihrer Kranken­versicherung in Kontakt treten und abklären, welche Methoden von der Versicherung übernommen werden und welche gegebenenfalls selbst übernommen werden müssen. Um spätere Unstimmigkeit zu vermeiden, sollten Betroffene in jedem Fall eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer anfordern. Diese wird vor der Behandlung eingeholt und bescheinigt, dass diese im genannten Umfang erstattet wird. So bleiben Versicherte nicht auf den Behandlungskosten sitzen.

Worauf ist vor dem Vertragsabschluss mit Hinblick auf alternative Heilmethoden zu achten?

Wer großen Wert auf die Alternativmedizin legt und diese in seinem künftigen PKV-Vertrag abgesichert wissen möchte, muss dieses Kriterium frühzeitig in den Vergleich der Angebote einfließen lassen. Da das Feld der Alternativmedizin ausgesprochen vielfältig, komplex und häufig wissenschaftlich unbewiesen ist, existieren hinsichtlich der privaten Versicherer große Unterschiede. Findet bereits eine Behandlung mit einer alternativen Heilmethode statt, können sich künftig Versicherte auch vorab an den Versicherer wenden und nachfragen, ob speziell diese Behandlung weiterhin getragen wird. Erzielte diese bisher sehr gute Fortschritte, könnten Versicherer auch flexibel darauf reagieren.


Private Zusatz­versicherung reduziert Selbst­beteiligung

Allgemein geben Versicherer transparent in ihrer Tarifgestaltung an, welche alternativen Heilmethoden in welcher Höhe übernommen werden. Reicht dieser Leistungsumfang nicht aus, können Interessierte über den Abschluss einer Zusatz­versicherung nachdenken, die von vielen privaten Versicherern geführt wird. Dann ist aber selbstverständlich mit Mehrkosten zu rechnen, die bei einer „klassischen“ Tarifgestaltung so nicht entstehen. Gute Chancen auf eine fortlaufende Übernahme bestehen zudem dann, wenn es für die Erkrankung keine allgemeine anerkannte Therapieform der klassischen Medizin gibt.

Mehr zur Zusatz­versicherung für Heilpraktikerbehandlungen

Fazit

Alternative Heilmethoden werden in der privaten Kranken­versicherung grundsätzlich übernommen. Jedoch nur, wenn die Behandlung als „medizinisch notwendig“ angesehen wird. Wie hoch die Erstattung ausfällt, richtet sich unter anderem auch nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Ist Ihnen eine Behandlung durch alternative Heilmethoden und die Kostenübernahme besonders wichtig, sollten Sie schon bei Vertragsabschluss darauf achten.

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