So funktioniert die Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Anwartschaft bietet Ihnen die Option, Ihre private Kranken­versicherung zu pausieren und sich später wieder zu den gleichen Bedingungen zu versichern.
  • Sie können dazu eine kleine oder große Anwartschaft abschließen.
  • Je nach Art der Anwartschaft können die Kosten bei 5 – 45 % des regulären Tarifs betragen.
  • Eine Anwartschaft bietet keinen aktiven Versicherungsschutz.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anwartschaft auch ohne bestehende private Kranken­versicherung abgeschlossen werden.

Das erwartet Sie hier

Was eine Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung bedeutet, was für Arten es gibt und was diese leisten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Anwartschaft?
  2. Unterschied: Kleine und große Anwartschaft
  3. Wann ist sie sinnvoll?
  4. Kosten und Steuer
  5. Anwartschaft beantragen

Was ist eine Anwartschaft der privaten Kranken­versicherung?

Eine Anwartschafts­versicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre private Kranken­versicherung zu pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt zu den aktuellen Bedingungen wieder aufzunehmen. Oder später überhaupt erst eine private Kranken­versicherung abzuschließen, aber auf Grundlage Ihres aktuellen Alters und Gesundheitszustands. Eine Anwartschaft schützt Sie so vor möglichen Nachteilen durch eine spätere Gesundheitsprüfung oder altersbedingt höhere Beiträge. Das bedeutet, dass spätere Erkrankungen oder gesundheitliche Verschlechterungen keinen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag oder die Annahme in eine private Kranken­versicherung haben.

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Es gibt zwei Arten der Anwartschaft: die kleine und die große. Während die kleine Anwartschaft nur den Gesundheitszustand sichert, friert die große Anwartschaft zusätzlich das Eintrittsalter ein und ermöglicht so eine günstigere Beitragsberechnung bei der späteren Aktivierung des Versicherungsschutzes. Wie genau die kleine und die große Anwartschaft funktionieren, lesen Sie im Kapitel speziell zu den Unterschieden der kleinen und großen Anwartschaft.


Icon Achtung

Anwartschaft ersetzt keine Kranken­versicherung

Während der Laufzeit einer Anwartschaft besteht kein aktiver Kranken­versicherungsschutz. Das bedeutet, das keine Leistungen von der privaten Kranken­versicherung übernommen werden. Daher ist gegebenenfalls eine Absicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung notwendig.

Was passiert ohne Anwartschaft?

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  • Erneute Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Höhere Beiträge durch fortgeschrittenes Alter
  • Verlust von Altersrückstellungen
  • Möglichkeit von Ausschlüssen oder Ablehnung durch die private Kranken­versicherung bei gewünschter späterer Rückkehr

Vorteile und Nachteile einer Anwartschaft

Alle Vorteile

  • Möglichkeit zur Rückkehr in den alten Tarif der privaten Kranken­versicherung
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Altersrückstellungen bleiben erhalten (bei großer Anwartschaft)
  • Es müssen keine Wartezeiten eingehalten werden
  • Vermeidung von Risikozuschlägen und Ausschlüssen
  • Es besteht keine Pflicht zur Rückkehr in die private Kranken­versicherung
  • Anwartschaft kann theoretisch zeitlich unbegrenzt laufen

Mögliche Nachteile

  • Mit der Anwartschaft bindet man sich an einen Versicherer und kann diese nicht auf eine andere private Kranken­versicherung übertragen
  • Erfolgt später doch keine Rückkehr in die private Kranken­versicherung, wurden die Beiträge für die Anwartschaft umsonst gezahlt

Anwartschaft ohne bestehende private Kranken­versicherung?

Eine Anwartschaft ist eigentlich dafür gedacht, eine bestehende private Kranken­versicherung ruhen zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings möglich, eine Anwartschaft abzuschließen, ohne aktuell privat versichert zu sein.

Typische Ausnahmefälle

  • Studierende mit Option auf spätere private Kranken­versicherung: Einige Versicherer bieten spezielle Anwartschaftstarife für Studenten an, selbst wenn sie aktuell Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind.
  • Kinder mit absehbarem Wechsel in die private Kranken­versicherung: Wenn ein Kind beispielsweise durch eine Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung abgesichert ist, aber in absehbarer Zeit von der Versicherungspflicht befreit wird, kann in bestimmten Fällen eine Anwartschaft abgeschlossen werden.
  • Beamtenanwärter in Ausbildung mit späterem Beihilfeanspruch: Wer sich sicher ist, später beihilfeberechtigt zu werden, kann je nach Anbieter frühzeitig eine Anwartschaft abschließen – auch vor Dienstbeginn.

Dies ist jedoch nicht die Regel und hängt auch vom Versicherer und seinem Tarifangebot ab. Denn nicht jeder Versicherer bietet eine Anwartschaft ohne einen regulären Vorvertrag an. Da es keine einheitliche Regelung gibt, lassen Sie sich am besten von unseren Experten der privaten Kranken­versicherung beraten, damit Sie auch in Zukunft optimal abgesichert sind.

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Das unterscheidet die kleine und große Anwartschaft

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Kleine AnwartschaftGroße Anwartschaft
Werden Altersrückstellungen aufgebaut?NeinJa
Wann ist sie geeignet?Bei voraussichtlicher RückkehrBei sicherer Rückkehr
Was kostet sie?5–10 % des Beitrags25–45 % des Beitrags
Welches Alter gilt bei Wiedereintritt?Alter bei Beginn der AnwartschaftAlter bei Eintritt in die PKV

Kleine Anwartschaft

Bei einer kleinen Anwartschaft, wird Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der privaten Kranken­versicherung festgeschrieben, sodass spätere Erkrankungen sich nicht negativ auf Ihren Tarif auswirken. Bei der Wiederaufnahme Ihrer privaten Kranken­versicherung erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings werden in der Zeit der Anwartschaft keine Altersrückstellungen gebildet, weswegen sich die späteren Beiträge nach Ihrem tatsächlichen Alter bei der Wiederaufnahme richten. Nach einer langen Dauer der Anwartschaft kann Ihr Tarif daher deutlich teurer sein. Eine kleine Anwartschaft können Sie in der Regel jederzeit in eine große Anwartschaft umwandeln.

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Große Anwartschaft

Bei einer großen Anwartschaft bleibt zusätzlich zu Ihrem Gesundheitszustand auch Ihr Alter vom Eintritt in die private Kranken­versicherung erhalten. Kehren Sie in die private Kranken­versicherung zurück, sind Sie so gestellt, als wenn Sie ohne Unterbrechung die vollen Beiträge gezahlt und Altersrückstellungen gebildet hätten. Ihre Beiträge sind dann niedriger, als wenn Sie nur eine kleine Anwartschaft abgeschlossen hätten. Dafür ist eine große Anwartschaft auch teurer als eine kleine Anwartschaft, da in den Kosten der Sparanteil für die Altersrückstellungen enthalten ist.

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Wann lohnt sich welche Variante?

  • Kleine Anwartschaft: Bei kürzeren Versicherungspausen, da sie günstiger ist.
  • Große Anwartschaft: Bei längeren Unterbrechungen, zum Beispiel bei Beamten mit freier Heilfürsorge, da das Eintrittsalter konstant bleibt und Altersrückstellungen erhalten bleiben.

Entscheidungshilfe

Sie sind sich nicht sicher, welche Anwartschaft zu Ihrer Situation passt? Unsere Entscheidungshilfe zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Variante in unterschiedlichen Lebenssituationen sinnvoll sein kann. Wir empfehlen Ihnen, sich zu Ihrer individuellen Situation von Ihrem aktuellen Versicherer beraten zu lassen.

LebenssituationKleine AnwartschaftGroße AnwartschaftEmpfehlung
Elternzeit (zwölf Monate in Teilzeit)JaNeinKleine empfohlen
Kurzzeitige Arbeitslosigkeit (ALG I, maximal ein Jahr)JaNeinKleine empfohlen
Beamte mit freier Heilfürsorge (Feuerwehr, Polizei, Soldat)NeinJaGroße dringend empfohlen
Selbständige mit befristeter AnstellungMöglichJaGroße, wenn Zeitraum unklar
Längerer AuslandsaufenthaltMöglichJaGroße, wenn Rückkehr ungewiss
Studierende mit geplanter BeamtenlaufbahnMöglichJaGroße empfohlen
Angestellte mit schwankendem Einkommen nahe PflichtgrenzeJaNeinKleine empfohlen
Unklare berufliche ZukunftMöglichMöglichGroße, für langfristige Sicherheit

Wann eine Anwartschaft Sinn ergibt – und für wen

Icon Glühbirne

Warum ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Müssen Sie Ihre private Kranken­versicherung kündigen, verfallen alle Ihre Altersrückstellungen. Zudem erfolgt bei einer Rückkehr ohne Anwartschaft eine neue Gesundheitsprüfung, die mit Ausschlüssen, Risikozuschlägen oder sogar einer Ablehnung verbunden sein kann. Da sich der Gesundheitszustand mit dem Alter verschlechtert, müssen Sie außerdem mit zum Teil deutlich gestiegenen Versicherungsbeiträgen rechnen. Eine Anwartschafts­versicherung schützt vor diesen Nachteilen.


Icon Uhr und Zeit

Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Eine Anwartschafts­versicherung ist generell sinnvoll, wenn ein bestimmter Zeitraum überbrückt werden muss, in dem die Voraussetzungen für eine private Kranken­versicherung nicht erfüllt werden oder sie nicht aktiv benötigt wird. Dies kann beispielsweise durch eine berufliche Veränderung, einen Auslandsaufenthalt oder eine gesetzliche Versicherungspflicht bedingt sein.


Für wen ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Im Folgenden stellen wir Ihnen verschiedene Personengruppen vor, für die eine Anwartschaft besonders relevant ist.

Feuerwehr, Polizei, Soldaten

Beamte wie beispielsweise Feuerwehrleute, Polizisten oder Soldaten erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit in der Regel freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass der Staat die Kosten für medizinische Behandlungen übernimmt, sodass keine eigene Kranken­versicherung erforderlich ist. Mit Eintritt in den Ruhestand endet diese Regelung jedoch und eine private Restkosten­versicherung wird notwendig. Um sicherzustellen, dass zu günstigen Konditionen in die private Kranken­versicherung gewechselt werden kann, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Anwartschafts­versicherung abzuschließen.

Beispiel: Polizeibeamtin mit großer Anwartschaft

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Eine Polizeibeamtin hat seit ihrem Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren Anspruch auf Beihilfe. Mit einer privaten Kranken­versicherung und einem Beihilfe­ergänzungs­tarif deckt sie die restlichen Kosten. Die Beiträge werden auf Grundlage ihres Gesundheitszustandes und ihrem Alter von 20 Jahren kalkuliert. Mit 30 wechselt sie zur Bundespolizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. Mit Eintritt in den Ruhestand endet dieser Anspruch und sie erhält wieder Beihilfe und muss die restlichen Kosten privat absichern. Durch eine große Anwartschaft hat sie in der Zwischenzeit weiter Altersrückstellungen gebildet und die Beiträge ihrer privaten Kranken­versicherung werden weiterhin auf Grundlage ihres Alters von 20 Jahren kalkuliert. Sie ist also so gestellt, als ob sie ihre private Kranken­versicherung nie pausiert hätte.

Einkommen nahe der Versicherungspflicht­grenze

Angestellte, die privat krankenversichert sind und deren Bruttojahreseinkommen nur knapp über der Versicherungspflicht­grenze liegt, können die Voraussetzungen für eine private Kranken­versicherung verlieren, wenn ihr Einkommen im Rahmen der jährlichen Anpassung wieder unter diese Grenze fällt. In diesem Fall tritt automatisch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ein. Mit einer Anwartschafts­versicherung kann ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge in die private Kranken­versicherung zurückgekehrt werden, sobald das Einkommen wieder über die Versicherungspflicht­grenze steigt.

Selbständige kurzzeitig in Festanstellung

Selbständige sind in der Regel privat oder freiwillig gesetzlich versichert. Wenn sie jedoch eine Festanstellung annehmen und ihr Gehalt unter die Versicherungspflicht­grenze fällt, müssen sie sich gesetzlich versichern. Wer nur vorübergehend angestellt ist und später in die Selbständigkeit zurückkehren möchte, kann mit einer Anwartschafts­versicherung seinen bisherigen Tarif in der privaten Kranken­versicherung sichern. So bleibt die Möglichkeit offen, zu den alten Konditionen wieder in die private Kranken­versicherung einzutreten, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen.

Studierende

Studierende können während des Studiums unter bestimmten Voraussetzungen eine private Kranken­versicherung wählen. Nach dem Studium tritt jedoch häufig eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ein, wenn sie als Angestellte unter der Versicherungspflicht­grenze verdienen. Wird langfristig eine private Kranken­versicherung angestrebt – etwa von angehenden Beamten oder Selbständigen – kann mit einer Anwartschaft die spätere Rückkehr erleichtert werden. Dadurch bleibt der Gesundheitsstatus erhalten und ein späterer Wechsel in die private Kranken­versicherung erfolgt zu den früheren, besseren Bedingungen.

Längerer Auslandsaufenthalt

Bei einem Umzug ins Ausland bleibt der Versicherungsschutz der privaten Kranken­versicherung bestehen, wenn sich der neue Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befindet. Liegt der neue Wohnsitz außerhalb dieses Gebiets, endet die Versicherung üblicherweise. Besteht der Wunsch, später ins Heimatland zurückzukehren, kann mit einer Anwartschaft die private Kranken­versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung reaktiviert werden und bereits angesparte Altersrückstellungen bleiben erhalten.

Elternzeit

Wird während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, kann für diese Zeit in die gesetzliche Kranken­versicherung gewechselt werden. Durch eine Anwartschafts­versicherung können der bisherige Gesundheitszustand und die alten Vertragskonditionen gesichert werden, um nach der Elternzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Kranken­versicherung zurückzukehren.

Kurzzeitige Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht, wird in der Regel ­versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Eine Ausnahme besteht nur für Personen, die in den letzten fünf Jahren durchgehend privat versichert waren und sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wer später wieder in die private Kranken­versicherung zurückkehren möchte, kann mit einer Anwartschaft sicherstellen, dass nach Ende der Arbeitslosigkeit keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist und Altersrückstellungen erhalten bleiben. Dies ergibt jedoch nur Sinn, wenn man sich die Beiträge für die Anwartschafts­versicherung auch während der Arbeitslosigkeit leisten kann.

Das kostet eine Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Kosten einer Anwartschafts­versicherung hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt des Abschlusses sowie der gewählte Tarif der privaten Kranken­versicherung. Grundsätzlich gibt es preisliche Unterschiede zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft.

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Kleine Anwartschaft

Da während der kleinen Anwartschaft keine Altersrückstellungen gebildet werden, sind die Beiträge entsprechend niedriger. Die Kosten liegen in der Regel bei etwa fünf bis zehn Prozent des Beitrags des regulären Tarifs der privaten Kranken­versicherung.

Große Anwartschaft

Da neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten bleibt und weiter Altersrückstellungen angespart werden, ist die große Anwartschaft teurer. Sie liegt bei etwa 25 bis 45 Prozent des Beitrags des regulären Tarifs der privaten Kranken­versicherung.

Mögliche Kosten bei Verzicht auf Anwartschaft

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Wenn Sie Ihre private Kranken­versicherung beispielsweise mit 28 Jahren kündigen und mit 38 Jahren neu einsteigen wollen, kann Ihr Versicherungsbeitrag bei identischem Tarif um 50 Prozent steigen. Dazu kommt, dass bei einem schlechteren Gesundheitszustand Risikozuschläge oder Ausschlüsse drohen. Ohne Anwartschaft zahlen Sie für Ihre private Kranken­versicherung in diesem Beispiel gegebenenfalls lebenslang 80 Euro mehr im Monat. Das sind über 30.000 Euro bis zum Rentenalter.

Kostenbeispiele für Anwartschafts­versicherungen

Im Folgenden haben wir Ihnen jeweils zwei Beispiele für die Kosten einer kleinen und einer großen Anwartschaft aufgeführt. So können Sie besser einschätzen, wie hoch Ihre Beiträge für eine mögliche Anwartschaft ausfallen können.

Junger Angestellter – Kleine Anwartschaft

Regulärer Beitrag450 € im Monat
Beitrag Anwartschaft22,50 – 45,00 € (5 – 10 %) im Monat
Jährliche Kosten270 – 540 €

Studentin – Kleine Anwartschaft

Regulärer Beitrag180 € im Monat
Beitrag Anwartschaft9,00 – 18,00 € (5 – 10 %) im Monat
Jährliche Kosten108 – 216 €

Feuerwehrmann – Große Anwartschaft

Regulärer Beitrag400 € im Monat (im späteren Ruhestand)
Beitrag Anwartschaft100,00 – 180,00 € (25 – 45 %) im Monat
Jährliche Kosten1.200 – 2.160 €

Vorübergehend angestellter Selbständiger – Große Anwartschaft

Regulärer Beitrag600 € im Monat
Beitrag Anwartschaft150,00 – 270,00 € (25 – 45 %) im Monat
Jährliche Kosten1.800 – 3.240 €

Möchten Sie wissen, wie hoch die Beiträge für eine private Kranken­versicherung für Sie selbst ausfallen können? Dann lesen Sie hier mehr zu den Kosten und wie Sie bei der privaten Kranken­versicherung sparen können:

Was kostet eine private Kranken­versicherung?


Steuerliche Absetzbarkeit der Anwartschafts­versicherung

Die Beiträge zur Anwartschafts­versicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und sind somit, ähnlich wie die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung, steuerlich absetzbar. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Regelungen für Versicherungsbeiträge bis 100 Euro im Jahr und Beiträge, die über 100 Euro im Jahr betragen.

  • Beiträge bis 100 Euro pro Jahr: Liegen die jährlichen Beiträge für die Anwartschaft bei unter 100 Euro, können sie vollständig der Basiskranken­versicherung zugeordnet werden. Das bedeutet, dass sie komplett steuerlich absetzbar sind.
  • Beiträge über 100 Euro im Jahr: Sobald die jährlichen Beiträge mehr als 100 Euro betragen, wird es komplizierter. Dann ist nur der Teil der Beiträge steuerlich absetzbar, der zur Basiskranken­versicherung gehört. Gehören zum Beitrag auch Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Komfort- oder Wahlleistungen, sind diese nicht steuerlich absetzbar.

Wie Sie die private Kranken­versicherung von der Steuer absetzen können und wo Sie diese in Ihrer Steuererklärung eintragen, lesen Sie hier:

Die private Kranken­versicherung in der Steuer

So wird eine Anwartschafts­versicherung beantragt

Icon Vertrag mit Unterschrift

Die Beantragung einer Anwartschafts­versicherung ist in der Regel unkompliziert und kann direkt beim jeweiligen privaten Kranken­versicherer erfolgen. Oft muss die Option innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Anspruch genommen werden, nachdem der Grund für die Anwartschaft eingetreten ist. Setzen Sie sich daher am besten frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um sich über mögliche Fristen und notwendige Unterlagen zu informieren.


Schritte zur Beantragung einer Anwartschaft

Der Antrag auf eine Anwartschafts­versicherung muss schriftlich erfolgen. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Versicherer und Tarif. Meist sind die folgenden Angaben erforderlich:

  • Persönliche Daten des Antragstellers
  • Gewünschte Art der Anwartschaft (kleine oder große)
  • Grund für die Anwartschaft (beispielsweise berufliche Veränderung, Auslandsaufenthalt, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit)

Nach der Prüfung des Antrags bestätigt der Versicherer die Anwartschaft und stellt eine entsprechende Police aus. Die Anwartschaft beginnt dann zum vereinbarten Zeitpunkt.


Icon Person mit Pfeilen

Reaktivieren der privaten Kranken­versicherung

Sobald Sie abschätzen können, dass Sie in Ihre private Kranken­versicherung zurückkehren werden, sollten Sie Ihren Versicherer informieren. In der Regel muss die private Kranken­versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Grundes für die Anwartschaft reaktiviert werden, damit die alten Vertragskonditionen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhalten bleiben.


Kündigung der Anwartschaft

Eine Anwartschaft kann auch ohne eine Rückkehr in die private Kranken­versicherung gekündigt werden. Dies muss meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.

Icon Vertrag kündigen

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